Planungsleistungen für Realisierungswettbewerb Kulturhof Steinbach (Taunus)
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-weitem Bewerbungsverfahren mit 15 Teilnehmern ausgeschrieben (RPW § 3). Bei der Umsetzung des Projektes ist eine der Preisträgerinnen/einer der Preisträger unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-weitem Bewerbungsverfahren mit 15 Teilnehmern ausgeschrieben (RPW § 3). Bei der Umsetzung des Projektes ist eine der Preisträgerinnen/einer der Preisträger unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistung...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus)
- Veröffentlicht: 30. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Auftragswert: 2.650.000 €
Ausschreibungsbeschreibung
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-weitem Bewerbungsverfahren mit 15 Teilnehmern ausgeschrieben (RPW § 3). Bei der Umsetzung des Projektes ist eine der Preisträgerinnen/einer der Preisträger unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts mit den weiteren Planungsleistungen (HOAI 2021 § 34 LPH 2 - 5) zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs nach § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV durchgeführt. Eine Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist zulässig.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 (4) Pkt. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), insbesondere §§ 69 ff., §§ 78 ff. VgV, sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 216.000 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie die Ingenieurkammer Bau NRW haben an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. ___________________________________________________________________ Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden. ___________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich an Architekten oder Innenarchitekten (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung). Hinweis: Den Teilnehmenden wird dringend empfohlen, sich durch Fachplaner für Technische Ausrüstung bzw. Bauphysik beraten zu lassen. Die Beratungsleistung ist bei der Preisgeldberechnung berücksichtigt worden. ___________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. ___________________________________________________________________ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preisträger. Sollte mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. ___________________________________________________________________ Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Leistungen vergeben werden: a) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV). Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-3; Stufe 2: Lph 4-5; Stufe 3: Lph 6-8; Stufe 4: LP 9). Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage weiterer zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlicher Unterlagen verlangen.
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- Techniker Krankenkasse
Erweiterung und energetische Sanierung - Bildungszentrum der TK in Salzhausen - Nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 mit nachgeschaltetem Verhandlungsverf.
Beurteilungskriterien des Wettbewerbs: - Städtebauliches Konzept - Hochbauliches Konzept - Funktionales Konzept Die dargestellte Reihenfolge impliziert keine Wertung oder Gewichtung der einzelnen Kriterien gegen- oder untereinander. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 Abs. 2 RPW 2013. Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 Abs. 2 RPW 2013 einen der Preisträgerinnen und Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33ff. HOAI mindestens der Leistungsphase 3 (sowie ggf. Nacharbeiten der Leistungsphasen 1 und 2 - vgl. Term Sheet) beauftragen wird. Die Ausloberin strebt ausdrücklich eine Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 8 der HOAI an. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise (vgl. Term Sheet). Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (hierzu zählen z.B. die Nichteinigung bei Vertragsschluss und die Sicherung der Finanzierung). Die Ausloberin behält sich vor, im weiteren Projektverlauf die Ausführung der Bauleistungen (ganz oder ggf. teilweise) an einen Generalunternehmer (GU) zu vergeben. In diesem Fall wäre es ggf. möglich, dass der beauftragte Architekt bzw. die Architektin statt mit der vollständigen Leistungsphase 5 mit der Erbringung der qualitätssichernden Leistungen der Leistungsphase 5 beauftragt werden. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Grundleistungen der Verfassenden bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Löst sich ein Planungsteam nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Planungsteams mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen. Sofern sich herausstellt, dass ein Planungsteam der Kategorie "Junge Büros" als Preisträgerinnen und Preisträger ausgewählt hat, behält sich die Ausloberin vor die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Architekturbüro zu fordern. Bei der Wahl dieses Büros ist die Zustimmung der Ausloberin erforderlich. Der Preisträger bzw. die Preisträgerin ist berechtigt, in der nachgeschalteten Verhandlungsphase mit dem erfahrenen Architekturbüro als Bieterinnen und Bieter bzw. Bietergemeinschaft oder als Nachunter-nehmerin bzw. Nachunternehmer aufzutreten. Gemeinsam mit dem erfahrenen Architekturbüro müssen die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen für "Büros mit Bauerfahrung" erfüllt werden. Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren: Die Ausloberin führt zunächst nur Verhandlungen mit dem Planungsteam durch, das mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde. Nur für den Fall, dass der 1. Preisträger kein Angebot einreicht oder die Verhandlungen mit diesem Planungsteam scheitern, behält sich die Ausloberin vor, alle mit Preisen ausgezeichneten Planungsteams zur Abgabe eines Erstangebots (bestehend aus Honorarangebot und Präsentation) aufzufordern, zu einem Verhandlungsgespräch einzuladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufzufordern. Den Zuschlag erhält in diesem Fall das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung bestimmter Zuschlagskriterien, die den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegeben werden. Das Wettbewerbsergebnis fließt in diesem Fall mit einer Gewichtung von mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).
- ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts
Vergabe freiberuflicher Planungsleistungen (VgV) mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb (RPW)
Die Ausloberin ThüringenForst - AöR wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen stufenweise übertragen. Diese sind: - die Objektplanung für die Gebäude (mindestens Leistungsphasen 1 bis 5 gem. § 34 HOAI) - die Objektplanung für die Freianlagen (mindestens Leistungsphasen 1 bis 5 gem. § 39 HOAI). Die weitere Beauftragung steht unter dem Vorbehalt einer abgesicherten Finanzierung des Bauvorhabens und einer positiven Entscheidung der Gremien von ThüringenForst zum Bauvorhaben. Unter diesen Voraussetzungen ist beabsichtigt, die weitere Planung unmittelbar im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren zu beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe beinhaltet die Leistungsphasen 1 bis 5 unter Vorbehalt der Genehmigung. Die Beauftragung weiterer Stufen erfolgt in Schriftform nach Fertigstellung und Freigabe der ursprünglich beauftragten Leistung. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht.
- Landkreis RothRothFrist: 11. Mai
Sanierung und Erweiterung des Landratsamts Roth, Nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb für Gebäude und Freianlagen nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren VGV
Das bestehende Landratsamt in Roth (Weinbergweg 1) soll saniert und erweitert werden. Dabei sollen die Abteilungen und Sachgebiete im Bestandsgebäude und in einem Erweiterungbau neu organisiert werden, um bestehende räumliche Engpässe zu beseitigen und interne Abläufe zu verbessern. Des Weiteren sollen Abteilungen, die sich heute nicht am Standort befinden, integriert werden. Es soll eine ablesbare Adressbildung entstehen, die den Mitarbeiter*innen und Besucher*innen eine gute Orientierung außerhalb und innerhalb der Gebäude sowie kurze Wege ermöglicht. Ein ablesbares Freiraumkonzept soll zur gewünschten Adressbildung beitragen. Es sollen neue Aufenthaltsqualitäten entwickelt und ein angemessener Umgang mit den bestehenden Grünstrukturen gefunden werden. Das Wettbewerbsgrundstück wird durch den Weinbergweg in einen nördlichen und südlichen Bereich geteilt, das Gebäude Weinbergweg 1 liegt südlich des Weinbergwegs und steht nicht unter Denkmalschutz. Das Gebäude Weinbergweg 1 hat eine BGF von ca. 12.000 m2. Der Erweiterungsbedarf mit allen Abteilungen und Sachgebieten liegt bei ca. 4.000 m2 BGF. In der Wettbewerbsphase werden max. 30 Teilnehmer aus dem Bewerbungs-/Losverfahren zugelassen. Der Auftraggeber wird im Realisierungsfall unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und unter Voraussetzung der haushaltsrechtlichen Genehmigung einem der Preisträger die für die Umsetzung des Realisierungswettbewerbs notwendigen Planungsleistungen für Gebäude (§§ 33, 34 und 35 HOAI 2021) und Freianlagen (§§ 38, 39 und 40 HOAI 2021), mindestens die Leistungsphasen 2-5 übertragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Der AG wird mit den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft im Falle einer Beauftragung gesonderte Verträge über die Leistungen der Fachdisziplinen Architektur und Landschaftsarchitektur abschließen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auslober wird ein Verhandlungsverfahren nach §17 VgV 2016 unter den Preisträgern des Wettbewerbs nach § 80 Abs. 1 VgV 2016 durchführen.
- Universitätsstadt SiegenFrist: 22. Mai
Nichtoffener Realisierungswettbewerb "Neubau Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Bluebox in Siegen" - OBjektplanung Gebäude und Obbjektplanung Freianlagen
Die Universitätsstadt Siegen plant den Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Bluebox“ in exponierter, innerstädtischer Lage. Unter Beibehaltung der heutigen Nutzung, der offenen Kinder- und Jugendbetreuung, soll eine moderne und zukunftsgerichtete Einrichtung entstehen. Der Neubau soll mit dem Umfeld korrespondieren und sich positionieren. Von großer Bedeutung ist die Verzahnung mit der unmittelbar angrenzenden Grünfläche „Bertramsplatz“. Die Bluebox wurde im April 2004 eröffnet. Ein Gutachten zum Gebäudezustand aus dem Jahr 2022 hat ergeben, dass vor allem die Außenhülle und das statische System mittlerweile erhebliche Mängel aufweisen. Dies hat ein Planungserfordernis für einen Ersatzneubau am derzeitigen Standort ausgelöst. Eine Sanierung des Gebäudes ist nach Ergebnis des Gutachtens nicht sinnvoll und daher ausgeschlossen. Dem Träger (Stadtjugendring Siegen e. V.) und der Bluebox-Leitung sowie der Stadt Siegen ist es wichtig, dass die Wünsche der Nutzenden (Kinder/Jugendliche) bestmöglich in dem Neubau des Jugendzentrums umgesetzt werden. Dafür wurde durch die Mitarbeitenden der Bluebox eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen durchgeführt, die die Bluebox heute besuchen. Da es sich um einen Realisierungswettbewerb handelt, muss auch die technische und finanzielle Machbarkeit der Entwürfe berücksichtigt werden. Für die Umsetzung des Projekts ist die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung geplant. Hierfür soll der Entwurf des nach Abschluss des Wettbewerbs beauftragten Büros/Arbeitsgemeinschaft als Grundlage dienen. Die bauliche Umsetzung des Projekts ist – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Förderung – ab 2031 vorgesehen. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbergemeinschaften aus Büros der Architektur und der Landschaftsarchitektur.
- NRW.URBAN GmbH & Co.KG
"Neuer gemeinschaftlicher Ort an der ehemaligen Kirche" in Bürgewald - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen
Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt in Bürgewald (ehemals: Alt-Morschenich) die Entwicklung der alten Kirche sowie der weiteren sich auf dem Plangebiet befindlichen Gebäude als Initialzündung für die Revitalisierung des Dorfs zu einem -Ort der Zukunft-. Die in der Ortsmitte gelegene Kirche wurde profaniert und ist im Jahr 2023 bis auf die Grundmauern abgebrannt. Sie soll erhalten, neu interpretiert und einer neuen gemeinwohlorientierten Nutzung zugeführt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5.400 qm und beinhaltet neben der Kirche auch ein leerstehendes Pfarrhaus, Pfarrheim und eine Leichenhalle. Neben der Versammlungsstätte in der Kirche sind auch Arbeitsräume, eine Werkstelle (Workshops, Arbeitstreffen, wechselnde Ausstellungen) und ein Café/ Kiosk auf dem Gelände unterzubringen. Das Raumprogramm umfasst dabei ca. 650 qm NUF. Das Ensemble soll als zentraler Versammlungsort als Keimzelle für die Transformation und Wiederbelebung des Dorfes dienen. In einem Realisierungswettbewerb soll ein qualitätsvolles hochbauliches und freiraumplanerisches Konzept für den neuen gemeinschaftlichen Ort an der ehemaligen Kirche in Bürgewald gefunden werden. Nach der Beendigung des Realisierungswettbewerbes wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV mit den Preisträgern des Realisierungswettbewerbes gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV durchgeführt. Folgende Leistungen werden vergeben (1) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; (2) Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der jeweiligen Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-5; Stufe 2: Lph 6-9).
- NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH
"Neuer gemeinschaftlicher Ort an der ehemaligen Kirche" in Bürgewald - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen
Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt in Bürgewald (ehemals: Alt-Morschenich) die Entwicklung der alten Kirche sowie der weiteren sich auf dem Plangebiet befindlichen Gebäude als Initialzündung für die Revitalisierung des Dorfs zu einem -Ort der Zukunft-. Die in der Ortsmitte gelegene Kirche wurde profaniert und ist im Jahr 2023 bis auf die Grundmauern abgebrannt. Sie soll erhalten, neu interpretiert und einer neuen gemeinwohlorientierten Nutzung zugeführt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5.400 qm und beinhaltet neben der Kirche auch ein leerstehendes Pfarrhaus, Pfarrheim und eine Leichenhalle. Neben der Versammlungsstätte in der Kirche sind auch Arbeitsräume, eine Werkstelle (Workshops, Arbeitstreffen, wechselnde Ausstellungen) und ein Café/ Kiosk auf dem Gelände unterzubringen. Das Raumprogramm umfasst dabei ca. 650 qm NUF. Das Ensemble soll als zentraler Versammlungsort als Keimzelle für die Transformation und Wiederbelebung des Dorfes dienen. In einem Realisierungswettbewerb soll ein qualitätsvolles hochbauliches und freiraumplanerisches Konzept für den neuen gemeinschaftlichen Ort an der ehemaligen Kirche in Bürgewald gefunden werden. Nach der Beendigung des Realisierungswettbewerbes wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV mit den Preisträgern des Realisierungswettbewerbes gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV durchgeführt. Folgende Leistungen werden vergeben (1) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; (2) Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der jeweiligen Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-5; Stufe 2: Lph 6-9).
- Stad Lindau am BodenseeLindau (B)Frist: 27. Mai
Neuer Berliner Platz | Stadt Lindau
1.Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 15 Teilnehmende für den Ideen- und Realisierungswettbewerb zuzulassen. Die Teilnehmenden werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Im Bewerbungsverfahren bekunden Teams aus Architekt*Innen, Landschaftsarchitekt*Innen, Verkehrsplaner*Innen und Stadtplaner*Innen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Kapitel 5.1.9 "Eignungskriterien" genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerbende die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Die Ausschlusskriterien müssen alle Beteiligten eines Team separat erfüllen - die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags genügt jedoch. Die Eignungskriterien gelten in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von Landschaftsarchitekt/-innen, Verkehrsplaner/-innen, Architekt/-innen und Stadtplaner/-in wird empfohlen. Bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, sind die fachlichen - mindestens von einem Mitglied - Anforderungen erfüllt, wenn die Verfassenden der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden. Im Auftragsfall werden mit den Mitgliedern der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften einzelne Verträge geschlossen. Im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Teilnehmende dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser). Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase (Wettbewerb) begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 15 Bewerbenden mit den höchsten Punktzahlen zum Ideen- und Realisierungswettbewerb eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b.1) Ideen- und Realisierungswettbewerb (1.Phase) Die 15 Teilnehmenden aus dem Teilnahmewettbewerb erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Die Ausloberin behält sich vor, die Anzahl der Teams für die 2. Phase des Wettbewerbs auf ca. 8 Teams zu reduzieren. b.2) Ideen- und Realisierungswettbewerb (2.Phase) Die verbliebenen Teilnehmenden aus der ersten Phase des Wettbewerbs erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Das Preisgericht kürt die Preisträger des Ideen- und Realisierungsteile. Im Rahmen des VgV-Verfahrens werden im Anschluss die Preisträger des Realisierungsteils zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. c) Erstangebotsphase und Verhandlungsgespräch Die Preisträger des Realisierungsteils werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Im Verhandlungsgespräch stellen die Preisträger ihr Büro/ ihre Büros sowie die am Verfahren beteiligten Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise, außerdem wird die Bereitschaft zur Anpassung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Die Preisträger/Teammitglieder geben ein gemeinsames Angebot ab und schließen - bei Zuschlag - individuelle Einzelverträge mit der Auftraggeberin. Das Wettbewerbsergebnis bildet, mit 55 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung im Verhandlungsgespräch. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (s. Vergabeunterlagen) insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. 2. Auftragsgegenstand Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preistragenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (gemäß RPW 2013 § 8 Abs. 2). Die Ausloberin plant einen der Preisträger des Wettbewerbs mit der weiteren Bearbeitung des Mobilitätshubs, der Verkehrsanlagen und der Freianlagen gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 zu beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Stadtrat der Stadt Lindau im Rahmen von Abrufverträgen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Magistrat der Stadt Steinbach (Taunus).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.