Neuer Berliner Platz | Stadt Lindau
1.Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 15 Teilnehmende für den Ideen- und Realisierungswettbewerb zuzulassen. Die Teilnehmenden werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Im Bewerbungsverfahren bekunden Teams aus A...
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
1.Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 15 Teilnehmende für den Ideen- und Realisierungswettbewerb zuzulassen. Die Teilnehmenden werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Im Bewerbungsverfahren bekunden Teams aus Architekt*Innen, L...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stad Lindau am Bodensee
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: 27. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
1.Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 15 Teilnehmende für den Ideen- und Realisierungswettbewerb zuzulassen. Die Teilnehmenden werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Im Bewerbungsverfahren bekunden Teams aus Architekt*Innen, Landschaftsarchitekt*Innen, Verkehrsplaner*Innen und Stadtplaner*Innen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Kapitel 5.1.9 "Eignungskriterien" genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 15 Bewerbende die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Die Ausschlusskriterien müssen alle Beteiligten eines Team separat erfüllen - die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags genügt jedoch. Die Eignungskriterien gelten in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von Landschaftsarchitekt/-innen, Verkehrsplaner/-innen, Architekt/-innen und Stadtplaner/-in wird empfohlen. Bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, sind die fachlichen - mindestens von einem Mitglied - Anforderungen erfüllt, wenn die Verfassenden der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden. Im Auftragsfall werden mit den Mitgliedern der Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften einzelne Verträge geschlossen. Im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Teilnehmende dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser). Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase (Wettbewerb) begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 15 Bewerbenden mit den höchsten Punktzahlen zum Ideen- und Realisierungswettbewerb eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b.1) Ideen- und Realisierungswettbewerb (1.Phase) Die 15 Teilnehmenden aus dem Teilnahmewettbewerb erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Die Ausloberin behält sich vor, die Anzahl der Teams für die 2. Phase des Wettbewerbs auf ca. 8 Teams zu reduzieren. b.2) Ideen- und Realisierungswettbewerb (2.Phase) Die verbliebenen Teilnehmenden aus der ersten Phase des Wettbewerbs erstellen in dieser Phase Ihren Wettbewerbsbeitrag gem. den Auslobungsunterlagen. Das Preisgericht kürt die Preisträger des Ideen- und Realisierungsteile. Im Rahmen des VgV-Verfahrens werden im Anschluss die Preisträger des Realisierungsteils zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. c) Erstangebotsphase und Verhandlungsgespräch Die Preisträger des Realisierungsteils werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Im Verhandlungsgespräch stellen die Preisträger ihr Büro/ ihre Büros sowie die am Verfahren beteiligten Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise, außerdem wird die Bereitschaft zur Anpassung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Die Preisträger/Teammitglieder geben ein gemeinsames Angebot ab und schließen - bei Zuschlag - individuelle Einzelverträge mit der Auftraggeberin. Das Wettbewerbsergebnis bildet, mit 55 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung im Verhandlungsgespräch. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (s. Vergabeunterlagen) insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. 2. Auftragsgegenstand Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preistragenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (gemäß RPW 2013 § 8 Abs. 2). Die Ausloberin plant einen der Preisträger des Wettbewerbs mit der weiteren Bearbeitung des Mobilitätshubs, der Verkehrsanlagen und der Freianlagen gemäß HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 zu beauftragen; die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architektenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9. Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Stadtrat der Stadt Lindau im Rahmen von Abrufverträgen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, die Leistungen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Leistungen vollumfänglich zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
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Realisierungswettbewerb "An- und Umbau Weißes Haus zum neuen Schlosstheater" in Moers - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 (4) Pkt. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), insbesondere §§ 69 ff., §§ 78 ff. VgV, sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 216.000 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie die Ingenieurkammer Bau NRW haben an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. ___________________________________________________________________ Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden. ___________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich an Architekten oder Innenarchitekten (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung). Hinweis: Den Teilnehmenden wird dringend empfohlen, sich durch Fachplaner für Technische Ausrüstung bzw. Bauphysik beraten zu lassen. Die Beratungsleistung ist bei der Preisgeldberechnung berücksichtigt worden. ___________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. ___________________________________________________________________ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preisträger. Sollte mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. ___________________________________________________________________ Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Leistungen vergeben werden: a) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV). Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-3; Stufe 2: Lph 4-5; Stufe 3: Lph 6-8; Stufe 4: LP 9). Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage weiterer zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlicher Unterlagen verlangen.
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- Große Kreisstadt Leinfelden-Echterdingen
Leinfelden-Echterdingen | Historische Mitte Echterdingen | VgV-Vergabeverfahren mit nicht offenem Realisierungswettbewerb inkl. Ideenteil
Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für einen Realisierungswettbewerb im Bereich Landschaftsarchitektur und Architektur. Ziel ist die Auswahl von maximal 6 Teilnehmern (davon 2 vorab festgelegt, 4 über Wettbewerb). Bewerber müssen Eignungskriterien und Referenzen nachweisen. Fehlende Nachweise führen zum Ausschluss, es sei denn, es gibt weniger als 4 qualifizierte Bewerber. Für juristische Personen muss der bevollmächtigte Vertreter die fachlichen Anforderungen erfüllen. Team-Bewerbungen sind möglich, Ausschlusskriterien gelten für jedes Mitglied. Referenzen können auch aus früheren Büros anerkannt werden, mit schriftlicher Bestätigung.
- Techniker Krankenkasse
Erweiterung und energetische Sanierung - Bildungszentrum der TK in Salzhausen - Nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 mit nachgeschaltetem Verhandlungsverf.
Beurteilungskriterien des Wettbewerbs: - Städtebauliches Konzept - Hochbauliches Konzept - Funktionales Konzept Die dargestellte Reihenfolge impliziert keine Wertung oder Gewichtung der einzelnen Kriterien gegen- oder untereinander. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 Abs. 2 RPW 2013. Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 Abs. 2 RPW 2013 einen der Preisträgerinnen und Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33ff. HOAI mindestens der Leistungsphase 3 (sowie ggf. Nacharbeiten der Leistungsphasen 1 und 2 - vgl. Term Sheet) beauftragen wird. Die Ausloberin strebt ausdrücklich eine Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 8 der HOAI an. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise (vgl. Term Sheet). Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (hierzu zählen z.B. die Nichteinigung bei Vertragsschluss und die Sicherung der Finanzierung). Die Ausloberin behält sich vor, im weiteren Projektverlauf die Ausführung der Bauleistungen (ganz oder ggf. teilweise) an einen Generalunternehmer (GU) zu vergeben. In diesem Fall wäre es ggf. möglich, dass der beauftragte Architekt bzw. die Architektin statt mit der vollständigen Leistungsphase 5 mit der Erbringung der qualitätssichernden Leistungen der Leistungsphase 5 beauftragt werden. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Grundleistungen der Verfassenden bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Löst sich ein Planungsteam nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Planungsteams mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen. Sofern sich herausstellt, dass ein Planungsteam der Kategorie "Junge Büros" als Preisträgerinnen und Preisträger ausgewählt hat, behält sich die Ausloberin vor die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Architekturbüro zu fordern. Bei der Wahl dieses Büros ist die Zustimmung der Ausloberin erforderlich. Der Preisträger bzw. die Preisträgerin ist berechtigt, in der nachgeschalteten Verhandlungsphase mit dem erfahrenen Architekturbüro als Bieterinnen und Bieter bzw. Bietergemeinschaft oder als Nachunter-nehmerin bzw. Nachunternehmer aufzutreten. Gemeinsam mit dem erfahrenen Architekturbüro müssen die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen für "Büros mit Bauerfahrung" erfüllt werden. Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren: Die Ausloberin führt zunächst nur Verhandlungen mit dem Planungsteam durch, das mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde. Nur für den Fall, dass der 1. Preisträger kein Angebot einreicht oder die Verhandlungen mit diesem Planungsteam scheitern, behält sich die Ausloberin vor, alle mit Preisen ausgezeichneten Planungsteams zur Abgabe eines Erstangebots (bestehend aus Honorarangebot und Präsentation) aufzufordern, zu einem Verhandlungsgespräch einzuladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufzufordern. Den Zuschlag erhält in diesem Fall das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung bestimmter Zuschlagskriterien, die den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegeben werden. Das Wettbewerbsergebnis fließt in diesem Fall mit einer Gewichtung von mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).
- Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
Erneuerung Prozessleitsysteme Klärwerk Plieningen und Gruppenklärwerk Ditzingen sowie Aufbau übergeordnetes Prozessleitsystem
1. Verfahrensablauf Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. a) Teilnahmewettbewerb: In einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren bekunden Unternehmen ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die geforderten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Die Abgabe eines gemeinsamen Teilnahmeantrags ist jedoch ausreichend. Gem. § 51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsphase eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los. b) Erstangebotsphase: Die max. fünf geeigneten Bewerber erhalten entsprechende Unterlagen zur Erstellung je eines Erstangebots. c) Bietergespräch: Im Bietergespräch stellen die Bewerber ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise. Im Bietergespräch werden Referenzen vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Für die Zuschlagskriterien 1., 2., 3. und 4. müssen mindestens 175 Punkte erreicht werden, damit die Vergabestelle den Auftrag vergeben kann. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf das Erstangebot zu erteilen. Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch. 2. Beauftragung Der Bieter, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht, soll mit der Planung und Bauüberwachung nach HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Technische Ausrüstung Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (Anlagengruppe: GA), Leistungsphasen 1-9 beauftragt werden. Das detaillierte Leistungsbild ist dem beigefügten Vertrag zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart. Jede Stufe steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber die Stufe schriftlich abruft. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller oder einzelner Stufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen einer Stufe unverzüglich auszuführen, wenn der Auftraggeber den Auftrag für die Stufe erteilt. Näheres regelt der Vertrag bzw. die allgemeinen Vertragsbestimmungen der Landeshauptstadt Stuttgart (AVBS).
- Große Kreisstadt Leinfelden-EchterdingenLeinfelden-Echterdingen
Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Lindachareal | Leinfelden-Echterdingen
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen plant die Erweiterung der Lindachschule. Die bestehende 2-zügige Grundschule soll um einen weiteren Zug erweitert und das Bestandsgebäude (1969) soll energetisch saniert werden. Der Erweiterungsbau aus den 90er Jahren soll im Rahmen des Wettbewerbs aufgrund baulicher Mängel rückgebaut werden. Zudem beinhaltet die Aufgabenstellung die Erstellung eines Konzepts für die energetische Sanierung der bestehenden Schule. Teil der Aufgabenstellung stellt die Neuordnung der Außenanlagen im südwestlichen Gebiet der Schule über das gesamte Sport- und Freizeitareal dar, die die ursprüngliche Idee des Campuskonzepts in die Freiraumplanung einbindet. Im städtebaulichen Maßstab sollen darüber hinaus Lösungen für das Jugendhauses erörtert werden, welches im südlichen Wettbewerbsgebiet verortet werden soll. Ziel des Wettbewerbs ist es, für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu erhalten, das auf die städtebaulichen, freiraumplanerischen und funktionalen Anforderungen sensibel antwortet und den Gebäudebestand angemessen berücksichtigt. Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen nach HOAI für die Konzeption einer Erweiterung der Grundschule mit SBBZ in Leinfelden-Echterdingen, Stadtteil Stetten, sowie die Überarbeitung und Neuordnung der Freianlagen. Die/der schlussendlich beauftragte Teilnehmende wird nach dem Wettbewerb ebenfalls mit der Konzeption der Interimslösung beauftragt. Der Wettbewerb ist als einstufiger, nicht offener Realisierungswettbewerb für Hochbau und Freiraum, mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren, mit 28 Teilnehmenden ausgelobt. Die Ausloberin wählt 7 Teilnehmende vorab aus. Das Verfahren ist anonym. Zu dem Verfahren werden Bewerber:innengemeinschaften von Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen aufgefordert. Die Benennung der Landschaftsarchitekt:innen erfolgt bereits in den Bewerbungsunterlagen. Zur Teilnahme berechtigt sind interdisziplinäre Bewerberinnen und Bewerber oder interdisziplinäre Bewerber:innengemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzung sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates am Tage der Bekanntmachung: Architekt:in, Landschaftsarchitekt:in.
- Stadt BüdelsdorfBüdelsdorf
Stadt Büdelsdorf, Umbau- und Sanierungsmaßnahme „Neues Rathaus“ Parkallee 21, 24782 Büdelsdorf
Generalplanerleistungen (gem. §§ 34, 51, 55 (Anl.gr. 1-8), Thermische Bauphysik, Brandschutz), Besondere Leistungen, stufenweise Vergabe Da das jetzige Rathaus für die Kernverwaltung nach über 40 Jahren zu klein geworden ist, hat die Stadt Büdelsdorf aufgrund der beengten Situation im Frühjahr 24 ihr Vorkaufsrecht für ein Versicherungsgebäude, Parkallee 21 mit einer Gesamt-Nutzfläche von ca. 5.203 m2 in Anspruch genommen. Die Immobilie der Gebäudeklasse 5 wurde Mitte der 1990er Jahre in Betrieb genommen und liegt in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Rathaus. Das Gebäude weist 5 Geschosse, inkl. Dachgeschoss und Tiefgarage mit Lager- und Archivflächen auf. Der Grundplan bzw. die Grundstruktur im KG, 1.OG, 2.OG und DG entsprechen der Konzeption eines Verwaltungsgebäudes. Die innere Anordnung kann weitestgehend übernommen werden. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung entnehmen Sie bitte den Informationsunterlagen. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Generalplanungsleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Thermische Bauphysik, Brandschutz). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die die vorgenannten Leistungsbilder abdecken können (Konstellationen mit Bewerbergemeinschaften und / oder Einbindung von Nachunternehmern sind möglich) und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftragnehmer ist gehalten, Vorschläge zu unterbreiten, die zur Vereinfachung und Verbesserung und / oder zur Kostensenkung führen. Die vorläufigen Kostenschätzungen belaufen sich auf insgesamt 7.621.679,53 € netto (KG 300 + 400). _________________________________________________________________________________________ Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015107 eingestellt
- Stadt BüdelsdorfBüdelsdorf
Stadt Büdelsdorf, Umbau- und Sanierungsmaßnahme „Neues Rathaus“ Parkallee 21, 24782 Büdelsdorf
Generalplanerleistungen (gem. §§ 34, 51, 55 (Anl.gr. 1-8), Thermische Bauphysik, Brandschutz), Besondere Leistungen, stufenweise Vergabe Da das jetzige Rathaus für die Kernverwaltung nach über 40 Jahren zu klein geworden ist, hat die Stadt Büdelsdorf aufgrund der beengten Situation im Frühjahr 24 ihr Vorkaufsrecht für ein Versicherungsgebäude, Parkallee 21 mit einer Gesamt-Nutzfläche von ca. 5.203 m2 in Anspruch genommen. Die Immobilie der Gebäudeklasse 5 wurde Mitte der 1990er Jahre in Betrieb genommen und liegt in unmittelbarer Nähe zum jetzigen Rathaus. Das Gebäude weist 5 Geschosse, inkl. Dachgeschoss und Tiefgarage mit Lager- und Archivflächen auf. Der Grundplan bzw. die Grundstruktur im KG, 1.OG, 2.OG und DG entsprechen der Konzeption eines Verwaltungsgebäudes. Die innere Anordnung kann weitestgehend übernommen werden. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung entnehmen Sie bitte den Informationsunterlagen. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Generalplanungsleistungen (Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Thermische Bauphysik, Brandschutz). Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die die vorgenannten Leistungsbilder abdecken können (Konstellationen mit Bewerbergemeinschaften und / oder Einbindung von Nachunternehmern sind möglich) und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftragnehmer ist gehalten, Vorschläge zu unterbreiten, die zur Vereinfachung und Verbesserung und / oder zur Kostensenkung führen. Die vorläufigen Kostenschätzungen belaufen sich auf insgesamt 7.621.679,53 € netto (KG 300 + 400). _________________________________________________________________________________________ Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert ihre Teilnahmeanträge mit den geforderten Nachweisen einzureichen. In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015107 eingestellt
- Stadt DuderstadtDuderstadtFrist: 07. Mai
Ideen- und Realisierungswettbewerb Landesgartenschau Duderstadt 2030
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI für LP 1-9 und ggf. Leistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, LP 1-9), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen). Neben den Daueranlagen werden auch Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Vorbereitung der temporären Ausstellungsflächen beauftragt. Das Preisgeld wird auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird. Die Vergütung für die Grundlagenermittlung wird in Anbetracht der Vorleistungen im Rahmen der Wettbewerbsauslobung gekürzt. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen müssen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewähr-leisten kann, wird mit allen übrigen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 1-5 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) gemäß der zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Honorarordnung vergeben. Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Vorbereiten der Vergabe bis Objektüberwachung) und ggf. 9 (Objektbetreuung) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Niedersachsen und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel. Alle Parkanlagen und Freiflächen werden in die Honorarzone V eingeordnet, sofern Auftragsgegenstand, werden Platzflächen und verkehrsberuhigte Bereiche in die Honorarzone IV eingeordnet. Die Regelungen zu anrechenbaren Kosten bei Fußgängerbereichen lt. § 38 HOAI Absatz 2 finden Anwendung. Ein Umbauzuschlag wird gewährt, eine Anrechnung vorhandener Bausubstanz ist nicht vorgesehen. Die Einstufung evtl. Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht belastbar vorgenommen werden, da sich der Umfang und der Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben. Der ggf. zu beteiligende Ingenieur ist grundsätzlich Nachunternehmer des Landschaftsarchitekten. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im April 2030 mängelfrei zu erbringen. Die Ausloberin behält sich vor, den späteren Auftragsumfang auch auf nicht dem Wettbewerb zugeordnete Verknüpfungsbereiche bzw. Einzelobjekte auszuweiten, die mit dem Vorhaben Landesgartenschau in Verbindung stehen.
- Stadt Duderstadt
Ideen- und Realiserungswettbewerb Landesgartenschau D 2029
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert wird, zunächst nur mit dem 1. Preisträger zu verhandeln (Leistungsbild Objektplanung Freianlagen § 39 HOAI für LP 1-9 und ggf. Leistungen nach HOAI Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke (Leistungsbild: § 43, LP 1-9), die mit der Freianlage unmittelbar in Verbindung stehen). Neben den Daueranlagen werden auch Leistungen der Objektplanung Freianlagen für die Vorbereitung der temporären Ausstellungsflächen beauftragt. Das Preisgeld wird auf die Auftragssumme angerechnet, sofern das Konzept weitgehend übernommen wird. Die Vergütung für die Grundlagenermittlung wird in Anbetracht der Vorleistungen im Rahmen der Wettbewerbsauslobung gekürzt. Sollte die Ausloberin aus wichtigen Gründen von der Regelung in Satz 1 abweichen müssen, etwa, weil der erste Preisträger die einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen nicht gewähr-leisten kann, wird mit allen übrigen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt. In diesem Fall wird das Wettbewerbsergebnis bei den Zuschlagskriterien mit 50 % in die Gewichtung einfließen. Nach dem Wettbewerb werden zunächst die Leistungsphasen 1-5 (Vorplanung, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) gemäß der zum Zeitpunkt der Vergabe geltenden Honorarordnung vergeben. Die weiterführende Beauftragung der Leistungsphasen 6-8 (Vorbereiten der Vergabe bis Objektüberwachung) und ggf. 9 (Objektbetreuung) ist abhängig von der Zusage von Fördermitteln durch das Land Niedersachsen und der Verfügbarkeit der städtischen Haushaltsmittel. Alle Parkanlagen und Freiflächen werden in die Honorarzone V eingeordnet, sofern Auftragsgegenstand, werden Platzflächen und verkehrsberuhigte Bereiche in die Honorarzone IV eingeordnet. Die Regelungen zu anrechenbaren Kosten bei Fußgängerbereichen lt. § 38 HOAI Absatz 2 finden Anwendung. Ein Umbauzuschlag wird gewährt, eine Anrechnung vorhandener Bausubstanz ist nicht vorgesehen. Die Einstufung evtl. Ingenieurleistungen kann im Vorfeld nicht belastbar vorgenommen werden, da sich der Umfang und der Schwierigkeitsgrad erst aus der Wettbewerbsarbeit ergeben. Der ggf. zu beteiligende Ingenieur ist grundsätzlich Nachunternehmer des Landschaftsarchitekten. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit erklärt sich der Verfasser bereit und in der Lage, im Auftragsfall alle in Aussicht gestellten Leistungsphasen zu übernehmen und diese bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im April 2030 mängelfrei zu erbringen. Die Ausloberin behält sich vor, den späteren Auftragsumfang auch auf nicht dem Wettbewerb zugeordnete Verknüpfungsbereiche bzw. Einzelobjekte auszuweiten, die mit dem Vorhaben Landesgartenschau in Verbindung stehen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
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