Erweiterung und energetische Sanierung - Bildungszentrum der TK in Salzhausen - Nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 mit nachgeschaltetem Verhandlungsverf.
Beurteilungskriterien des Wettbewerbs: - Städtebauliches Konzept - Hochbauliches Konzept - Funktionales Konzept Die dargestellte Reihenfolge impliziert keine Wertung oder Gewichtung der einzelnen Kriterien gegen- oder untereinander. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbei...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Beurteilungskriterien des Wettbewerbs: - Städtebauliches Konzept - Hochbauliches Konzept - Funktionales Konzept Die dargestellte Reihenfolge impliziert keine Wertung oder Gewichtung der einzelnen Kriterien gegen- oder untereinander. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Techniker Krankenkasse
- Veröffentlicht: 15. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Beurteilungskriterien des Wettbewerbs: - Städtebauliches Konzept - Hochbauliches Konzept - Funktionales Konzept Die dargestellte Reihenfolge impliziert keine Wertung oder Gewichtung der einzelnen Kriterien gegen- oder untereinander. Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 6 Abs. 2 RPW 2013. Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 Abs. 2 RPW 2013 einen der Preisträgerinnen und Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 33ff. HOAI mindestens der Leistungsphase 3 (sowie ggf. Nacharbeiten der Leistungsphasen 1 und 2 - vgl. Term Sheet) beauftragen wird. Die Ausloberin strebt ausdrücklich eine Beauftragung der weiteren Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 8 der HOAI an. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise (vgl. Term Sheet). Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht (hierzu zählen z.B. die Nichteinigung bei Vertragsschluss und die Sicherung der Finanzierung). Die Ausloberin behält sich vor, im weiteren Projektverlauf die Ausführung der Bauleistungen (ganz oder ggf. teilweise) an einen Generalunternehmer (GU) zu vergeben. In diesem Fall wäre es ggf. möglich, dass der beauftragte Architekt bzw. die Architektin statt mit der vollständigen Leistungsphase 5 mit der Erbringung der qualitätssichernden Leistungen der Leistungsphase 5 beauftragt werden. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch das Verfahren bereits erbrachte Grundleistungen der Verfassenden bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Löst sich ein Planungsteam nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt ein Mitglied oder mehrere Mitglieder des Planungsteams mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen. Sofern sich herausstellt, dass ein Planungsteam der Kategorie "Junge Büros" als Preisträgerinnen und Preisträger ausgewählt hat, behält sich die Ausloberin vor die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Architekturbüro zu fordern. Bei der Wahl dieses Büros ist die Zustimmung der Ausloberin erforderlich. Der Preisträger bzw. die Preisträgerin ist berechtigt, in der nachgeschalteten Verhandlungsphase mit dem erfahrenen Architekturbüro als Bieterinnen und Bieter bzw. Bietergemeinschaft oder als Nachunter-nehmerin bzw. Nachunternehmer aufzutreten. Gemeinsam mit dem erfahrenen Architekturbüro müssen die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen für "Büros mit Bauerfahrung" erfüllt werden. Nachgeschaltetes Verhandlungsverfahren: Die Ausloberin führt zunächst nur Verhandlungen mit dem Planungsteam durch, das mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde. Nur für den Fall, dass der 1. Preisträger kein Angebot einreicht oder die Verhandlungen mit diesem Planungsteam scheitern, behält sich die Ausloberin vor, alle mit Preisen ausgezeichneten Planungsteams zur Abgabe eines Erstangebots (bestehend aus Honorarangebot und Präsentation) aufzufordern, zu einem Verhandlungsgespräch einzuladen und anschließend zur Abgabe eines finalen Angebots aufzufordern. Den Zuschlag erhält in diesem Fall das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung bestimmter Zuschlagskriterien, die den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekanntgegeben werden. Das Wettbewerbsergebnis fließt in diesem Fall mit einer Gewichtung von mindestens 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 Abs. 11 VgV).
Weiterführende Details
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Realisierungswettbewerb zur Erweiterung und energetischen Sanierung des TK-Bildungszentrums in Salzhausen. Neubau von 1-2 Bettenhäusern (50 Betten), 2 Seminarräumen und einem teilbaren Veranstaltungsraum (mind. 200 Plätze). Erweiterung von Speisesaal, Fitnessbereich, Außenanlagen und Parkplätzen. Inklusive Fassadensanierung des Bestands (Baujahr 1970/71) und Rückbau eines zweigeschossigen Garagengebäudes mit 2 Wohneinheiten. Ziel ist ein harmonisches Gesamtbild in Waldlage.
- Landkreis RothRothFrist: 11. Mai
Sanierung und Erweiterung des Landratsamts Roth, Nichtoffener, einphasiger Realisierungswettbewerb für Gebäude und Freianlagen nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren VGV
Sanierung und Erweiterung des Landratsamts Roth (Weinbergweg 1). Ziel ist die Neuorganisation der Abteilungen, Integration externer Standorte, verbesserte Orientierung und ein Freiraumkonzept. Bestand: ca. 12.000 m² BGF, Erweiterung: ca. 4.000 m² BGF. Wettbewerb mit max. 30 Teilnehmern. Beauftragung der Planungsleistungen (Gebäude §§ 33-35, Freianlagen §§ 38-40 HOAI 2021, LPH 2-5) an einen Preisträger via Verhandlungsverfahren nach § 17 VgV. Stufenweise Beauftragung Architektur und Landschaftsarchitektur.
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Realisierungswettbewerb "An- und Umbau Weißes Haus zum neuen Schlosstheater" in Moers - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 (4) Pkt. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), insbesondere §§ 69 ff., §§ 78 ff. VgV, sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 216.000 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie die Ingenieurkammer Bau NRW haben an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. ___________________________________________________________________ Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden. ___________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich an Architekten oder Innenarchitekten (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung). Hinweis: Den Teilnehmenden wird dringend empfohlen, sich durch Fachplaner für Technische Ausrüstung bzw. Bauphysik beraten zu lassen. Die Beratungsleistung ist bei der Preisgeldberechnung berücksichtigt worden. ___________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. ___________________________________________________________________ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preisträger. Sollte mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. ___________________________________________________________________ Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Leistungen vergeben werden: a) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV). Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-3; Stufe 2: Lph 4-5; Stufe 3: Lph 6-8; Stufe 4: LP 9). Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage weiterer zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlicher Unterlagen verlangen.
- Zentrales Gebäudemanagement der Stadt Moers
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Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 (4) Pkt. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), insbesondere §§ 69 ff., §§ 78 ff. VgV, sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 216.000 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie die Ingenieurkammer Bau NRW haben an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. ___________________________________________________________________ Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden. ___________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich an Architekten oder Innenarchitekten (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung). Hinweis: Den Teilnehmenden wird dringend empfohlen, sich durch Fachplaner für Technische Ausrüstung bzw. Bauphysik beraten zu lassen. Die Beratungsleistung ist bei der Preisgeldberechnung berücksichtigt worden. ___________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. ___________________________________________________________________ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preisträger. Sollte mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. ___________________________________________________________________ Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Leistungen vergeben werden: a) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV). Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-3; Stufe 2: Lph 4-5; Stufe 3: Lph 6-8; Stufe 4: LP 9). Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage weiterer zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlicher Unterlagen verlangen.
- Stadt Eppingen
Stadt Eppingen - Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Eppingen-Mühlbach
Die Evangelische Kirchengemeinde Mühlbach betreibt einen Kindergarten in Eppingen-Mühlbach. Eigentümer ist die Stadt Eppingen. Der Kindergarten ist mittlerweile zu klein und entspricht auch nicht mehr den baulichen und funktionalen Anforderungen an einen modernen Kindergarten. Das Architekturbüro Schwarz, Dipl.Ing. (FH) Freier Architekt Gunter Schwarz hat eine Voruntersuchung im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung und Sanierung bzw. Neubau des Kindergartens durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass der Erhalt des bestehenden Kindergartens nur teilweise sinnvoll ist. Vor diesem Hintergrund soll eine Kernsanierung und eine Erweiterung des Bestandsgebäudes erfolgen. Das Architekturbüro Schwarz hat hierfür bereits Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume bis einschließlich Leistungsphase 5 (zu 80 %) erbracht. Die Baukosten für diese Maßnahme wurden durch das Architekturbüro mit rund 3,0 Mi-o. EUR netto (KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12) veranschlagt. Für die Realisierung des Vorhabens wurden der Kirchengemeinde Fördermittel nach dem Programm "Entwicklung Ländlicher Raum" in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Ein weiterer Förderantrag der Stadt Eppingen zur Förderung aus dem Ausgleichsstock wurde ebenfalls in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Die bisher noch nicht erbrachten Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume werden daher in dieser Ausschreibung ab Leistungsphase 5 (zu 20 % noch nicht erbracht) HOAI ausgeschrieben. Die weiteren Leistungen haben auf den Planungen des Büros Schwarz aufzusetzen. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 5 bis 9 für die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Eppingen-Mühlbach. Leistungsphase 5 wurde bereits zu 80 % erbracht. Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen ebenfalls den (teilweisen) Abbruch des Bestandsanbaus. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Objektplanungsleistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung aufgenommen werden. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für September 2026 angestrebt- Die Vergabe der Hauptgewerke muss mit Blick auf den Fördermittelantrag spätestens in der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2026 (Sitzungsvorlage 14 Tage vorher) beschlossen werden. Die Bauausführung muss spätestens am 13.08.2026 beginnen. Der vollständige Kindergartenbetrieb muss spätestens zum 30.11.2027 in Be-trieb genommen werden.
- Stadt Eppingen
Stadt Eppingen - Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Eppingen-Mühlbach
Die Evangelische Kirchengemeinde Mühlbach betreibt einen Kindergarten in Eppingen-Mühlbach. Eigentümer ist die Stadt Eppingen. Der Kindergarten ist mittlerweile zu klein und entspricht auch nicht mehr den baulichen und funktionalen Anforderungen an einen modernen Kindergarten. Das Architekturbüro Schwarz, Dipl.Ing. (FH) Freier Architekt Gunter Schwarz hat eine Voruntersuchung im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung und Sanierung bzw. Neubau des Kindergartens durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass der Erhalt des bestehenden Kindergartens nur teilweise sinnvoll ist. Vor diesem Hintergrund soll eine Kernsanierung und eine Erweiterung des Bestandsgebäudes erfolgen. Das Architekturbüro Schwarz hat hierfür bereits Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume bis einschließlich Leistungsphase 5 (zu 80 %) erbracht. Die Baukosten für diese Maßnahme wurden durch das Architekturbüro mit rund 3,0 Mio. EUR netto (KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12) veranschlagt. Für die Realisierung des Vorhabens wurden der Kirchengemeinde Fördermittel nach dem Programm "Entwicklung Ländlicher Raum" in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Ein weiterer Förderantrag der Stadt Eppingen zur Förderung aus dem Ausgleichsstock wurde ebenfalls in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 2 bis 6 für die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Eppingen-Mühlbach. Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen ebenfalls den (teilweisen) Abbruch des Bestandsanbaus. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Tragwerksplanungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung aufgenommen werden. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für September 2026 angestrebt. Die ersten Bauvergaben müssen mit Blick auf den Fördermittelantrag spätestens in der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2026 (Sitzungsvorlage 14 Tage vorher) beschlossen werden. Die Bauausführung muss spätestens am 13.08.2026 beginnen. Der vollständige Kindergartenbetrieb muss spätestens zum 30.11.2027 in Betrieb genommen werden.
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der St.-Getreu-StiftungBamberg
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung + Objektplanung Gebäude
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung + Objektplanung Gebäude und Innenräume Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung von: a) Fachplanung Tragwerkplanung (Ingenieurleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 49 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o Ingenieurtechnische Kontrolle o Nachweis von Baubehelfen / Bauzustandsberechnungen o Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Tragwerksplanung erbracht. Ein Tragwerksgutachten liegt vor. b) Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o Keine - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. c) Übergeordnetes / Allgemeines - Allgemeine Besondere Leistungen: o Erweiterte Bestands- und Schadenserfassung auf Grundlage der bereits vorliegenden Untersuchungen o Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden und Zuwendungsgebern o Vorgezogene Massenermittlung und Kostenberechnung - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorliegenden Unterlagen Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftra-gung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Planungsleistungen liegt aus Sicht des AG bei der Tragwerkspla-nung. An die Bewerber werden hohe fachliche Anforderungen gestellt, die sich neben den Leistungen der Trag-werksplanung auch auf Leistungen der Objektplanung erstrecken.Langjährige Erfahrung in der Kombination Tragwerksplanung und Objektplanung bei der Instandsetzung historischer Gebäude wird vorausgesetzt. Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB. Die Beauftragung erfolgt für beide Planungsleistungen gemeinsam an einen Auftragnehmer, jedoch in ge-trennten Verträgen. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens AG ein Ansprechpartner beim AN für beide Leistungen ge-wünscht ist. Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können, ist die Einbin-dung z.B. eines Nachunternehmers möglich. Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag der St.-Getreu-Stiftung
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung + Objektplanung Gebäude
Sanierung der Kirche St. Getreu in Bamberg Fachplanung Tragwerksplanung + Objektplanung Gebäude und Innenräume Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung von: a) Fachplanung Tragwerkplanung (Ingenieurleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 49 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o Ingenieurtechnische Kontrolle o Nachweis von Baubehelfen / Bauzustandsberechnungen o Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Tragwerksplanung erbracht. Ein Tragwerksgutachten liegt vor. b) Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff): - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o Keine - Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume erbracht. c) Übergeordnetes / Allgemeines - Allgemeine Besondere Leistungen: o Erweiterte Bestands- und Schadenserfassung auf Grundlage der bereits vorliegenden Untersuchungen o Unterstützung bei Verhandlungen mit Behörden und Zuwendungsgebern o Vorgezogene Massenermittlung und Kostenberechnung - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorliegenden Unterlagen Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Die Beauftragung und Realisierung der geplanten Planungs- und Baumaßnahme sind in Zeit und Umfang von der Förderzusage und damit finanziellen Absicherung abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftra-gung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Der Schwerpunkt der ausgeschriebenen Planungsleistungen liegt aus Sicht des AG bei der Tragwerkspla-nung. An die Bewerber werden hohe fachliche Anforderungen gestellt, die sich neben den Leistungen der Trag-werksplanung auch auf Leistungen der Objektplanung erstrecken.Langjährige Erfahrung in der Kombination Tragwerksplanung und Objektplanung bei der Instandsetzung historischer Gebäude wird vorausgesetzt. Gesetzliche Grundlagen bilden die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB. Die Beauftragung erfolgt für beide Planungsleistungen gemeinsam an einen Auftragnehmer, jedoch in ge-trennten Verträgen. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens AG ein Ansprechpartner beim AN für beide Leistungen ge-wünscht ist. Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können, ist die Einbin-dung z.B. eines Nachunternehmers möglich. Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Hono-rar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Techniker Krankenkasse.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.