Planungsleistungen für eine Qualitätssteigerung des Radverkehrs im Landkreis Stade
Planungsleistungen für eine Qualitätssteigerung des Radverkehrs im Landkreis Stade (Einführung Knotenpunktsystem und Routenoptimierung) Die fertige Ausführungsplanung soll bis zum 30.09.2026 vorliegen. Das gesamte Projekt hat eine förderbedingte Laufzeit bis zum 31.12.2027 und muss bis dahin abgeschlossen sein. Rechnun...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Planungsleistungen für eine Qualitätssteigerung des Radverkehrs im Landkreis Stade (Einführung Knotenpunktsystem und Routenoptimierung) Die fertige Ausführungsplanung soll bis zum 30.09.2026 vorliegen. Das gesamte Projekt hat eine förderbedingte Laufzeit bis zum 31.12.2027 und muss bis dahin abgeschlossen sein. Rechnungen müssen bis zu...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Stade
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Verkehrsplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Planungsleistungen für eine Qualitätssteigerung des Radverkehrs im Landkreis Stade (Einführung Knotenpunktsystem und Routenoptimierung) Die fertige Ausführungsplanung soll bis zum 30.09.2026 vorliegen. Das gesamte Projekt hat eine förderbedingte Laufzeit bis zum 31.12.2027 und muss bis dahin abgeschlossen sein. Rechnungen müssen bis zum 31.10.2027 beim Landkreis vorliegen. Planungsleistungen für eine Qualitätssteigerung des Radverkehrs im Landkreis Stade
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25308524
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Landkreis StadeStadeFrist: 05. Juni
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) im Landkreis Stade
Der Landkreis Stade ist Aufgabenträger nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) i. V. m. § 8a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) ist die Aufgabenträgerorganisation des Landkreises Stade. Sie unterstützt den Landkreis bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und führt die Ausschreibung als Vergabestelle durch. Sie ist im Rahmen des vorliegenden Vertrags berechtigt, den Landkreis zu vertreten und Erklärungen für ihn abzugeben. Der Landkreis Stade beabsichtigt, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 3 Jahren erteilt werden. Es besteht für den Auftraggeber die Option der Verlängerung um insgesamt bis zu 3 Jahre. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 Abs. 2 NNVG. Gegenstand der beabsichtigten ÖDA sind öffentliche Personenverkehrsdienste im fahrplanfreien Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) gemäß § 44 PBefG namens „hvv hop“ in den Bedienungsgebieten Samtgemeinde Harsefeld, Flecken Horneburg, Gemeinde Bliedersdorf und Gemeinde Nottensdorf im Landkreis Stade. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 44 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienbedarfsverkehrs gemäß § 44 PBefG verfügen. Zusätzliche Verkehre gemäß § 44 PBefG können auch während der Laufzeit der ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 300.000 Besetztkilometer pro Jahr Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste wird der ÖDA den Betreiber zur Erfüllung von Vertriebsaufgaben verpflichten. Die zum Betriebsbeginn umfassten Verkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Umfang des Bediengebiets sowie der Haltestellen, der Angebotszeiten, das Tarifangebot und Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit der ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienbedarfsverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinn. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4 verwiesen.
- Landkreis GifhornFrist: 28. Mai
Planungsleistungen - Los 2, Technische Ausrüstung
Für den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendehammer. Die Planung und Errichtung einer Linksabbiegespur auf der K82 sowie der Stichstraße erfolgt federführend über die Samtgemeinde Isenbüttel. Um keine Kollision der beiden Baumaßnahmen (Hochbau Tierschutzheim, Tiefbau Erschließungsstraßen) zu bekommen, ist vorgesehen, während der Bauphase des Tierschutzheimes eine Baustellenzufahrt direkt von der K82 einzurichten. Positive Vorgespräche mit dem Kreisstraßenwesen des Landkreises Gifhorn sind bereits geführt worden. Ein entsprechender offizieller Antrag ist im Rahmen der Planungsleistungen vom beauftragten Planungsbüro vorzubereiten und einzureichen. Das Tierschutzheim ist in mehreren einzelnstehenden Gebäuden aufgeteilt und soll ausreichend Platz für Hunde, Katzen und diverse Kleintiere bieten. Quarantänestationen für kranke Tiere sind vorgesehen. In einem der Gebäude befinden sich im Erdgeschoß die Verwaltungsräumlichkeiten des Tierschutzheimes und im Obergeschoß eine Mietwohnung für eine/n Mitarbeiter/in des Tierschutzvereins. Neben den 10 dauerhaft vorzuhaltenden Parkplätzen (befestigt) sind für Sonderveranstaltungen des Tierschutzvereins weitere Bedarfsparkplätze (unbefestigt) gemäß Lageplan einzuplanen. Alle notwendigen Versorgungsleitungen müssen – zum Teil über längere Wegstrecken - zunächst an das Baugrundstück herangeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträger sind Bestandteil der Planungsleistungen. Folgende Versorgungsleitungen sind einzuplanen: • Frischwasser • Abwasser • Strom • Telekomunikation incl. eines leistungsstarken Internetanschlusses Die Beheizung der Gebäude ist mit zukunftsorientierten Techniken vorzusehen. Ob eine raumlufttechnische Anlage einzuplanen ist, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu entscheiden. Die Gesamtnutzfläche des Tierschutzheimes beträgt ca. 1.400 m², davon entfallen ca. 1.000 m² auf die Tierhäuser, ca. 330 m² auf Verwaltung incl. Mietwohnung und 70 m² auf einen Carport. Veränderungen bleiben bis zur Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Gifhorn noch vorbehalten. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
- Gem. SteinhagenSteinhagenFrist: 29. Mai
Vergabe von Totalübernehmerleistungen für den Neubau einer Unterkunft
Die Gemeinde Steinhagen („Auftraggeberin“) betreibt eine Unterkunft für geflüchtete und obdachlose Menschen am Standort Patthorster Straße 143. Das Bestandsgebäude ist aufgrund seines baulichen Zustandes nicht mehr nutzbar und muss daher vollständig zurückgebaut und danach durch einen Neubau ersetzt werden. Zu diesem Zweck sollen die vollständigen Planungs- und Ausführungsarbeiten für die Errichtung eines schlüsselfertigen Gebäudes am vorgenannten Standort an einen Totalübernehmer vergeben werden. Zur Klarstellung: Der Rückbau des Bestandsgebäudes ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Schlüsselfertig bedeutet in diesem Projekt, dass der Neubau inkl. aller technischen und sonstigen Anlagen vollständig fertig, funktions-, betriebs- und bezugsbereit ist, so dass die vorgesehene Nutzung uneingeschränkt zur Verfügung steht. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Funktionalen Leistungsbeschreibung („FLB“) sowie den zugehörigen Anlagen. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistungen sind verpflichtend so zu planen, dass die in der FLB bzw. der Anlage „Terminrahmen“ fest vorgegebenen Termine eingehalten werden. Die hier ausgeschriebenen Leistungen müssen spätestens bis zum 31.10.2027 fertiggestellt (d. h. schlüsselfertige Übergabe der Bauleistung) werden. Dabei geht die Auftraggeberin von einer Bearbeitungsdauer beim zuständigen Bauamt im Baugenehmigungsverfahren von drei Monaten ab Vorliegen der vollständigen Bauantragsunterlagen aus. Sollte der vorstehende Zeitraum von drei Monaten für die Bearbeitungsdauer ab Vorliegen der vollständigen Bauantragsunterlagen überschritten werden, verschiebt sich der Fertigstellungstermin entsprechend um den Zeitraum, den das zuständige Bauamt zusätzlich für die Bearbeitung des Bauantrags benötigt. Ein Mehrvergütungsanspruch wegen einer längeren Bearbeitungsdauer des zuständigen Bauamtes ist ausgeschlossen. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Termine nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist.
- Gem. Steinhagen
Vergabe von Totalübernehmerleistungen für den Neubau einer Unterkunft
Die Gemeinde Steinhagen („Auftraggeberin“) betreibt eine Unterkunft für geflüchtete und obdachlose Menschen am Standort Patthorster Straße 143. Das Bestandsgebäude ist aufgrund seines baulichen Zustandes nicht mehr nutzbar und muss daher vollständig zurückgebaut und danach durch einen Neubau ersetzt werden. Zu diesem Zweck sollen die vollständigen Planungs- und Ausführungsarbeiten für die Errichtung eines schlüsselfertigen Gebäudes am vorgenannten Standort an einen Totalübernehmer vergeben werden. Zur Klarstellung: Der Rückbau des Bestandsgebäudes ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Schlüsselfertig bedeutet in diesem Projekt, dass der Neubau inkl. aller technischen und sonstigen Anlagen vollständig fertig, funktions-, betriebs- und bezugsbereit ist, so dass die vorgesehene Nutzung uneingeschränkt zur Verfügung steht. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Funktionalen Leistungsbeschreibung („FLB“) sowie den zugehörigen Anlagen. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistungen sind verpflichtend so zu planen, dass die in der FLB bzw. der Anlage „Terminrahmen“ fest vorgegebenen Termine eingehalten werden. Die hier ausgeschriebenen Leistungen müssen spätestens bis zum 31.10.2027 fertiggestellt (d. h. schlüsselfertige Übergabe der Bauleistung) werden. Dabei geht die Auftraggeberin von einer Bearbeitungsdauer beim zuständigen Bauamt im Baugenehmigungsverfahren von drei Monaten ab Vorliegen der vollständigen Bauantragsunterlagen aus. Sollte der vorstehende Zeitraum von drei Monaten für die Bearbeitungsdauer ab Vorliegen der vollständigen Bauantragsunterlagen überschritten werden, verschiebt sich der Fertigstellungstermin entsprechend um den Zeitraum, den das zuständige Bauamt zusätzlich für die Bearbeitung des Bauantrags benötigt. Ein Mehrvergütungsanspruch wegen einer längeren Bearbeitungsdauer des zuständigen Bauamtes ist ausgeschlossen. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Termine nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist.
- Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist: 31. Dez.
Dynamisches Beschaffungssystem Planungsleistungen Prüfung, Optimierung und Dekarbonisierung von Wärmeversorgungsanlagen (VOEK 127-25)
Die AG verwaltet bundesweit diverse Wohn- und Dienstliegenschaften. Mit der Verordnung zur Sicherstellung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen kurz EnSimiMaV hatte die Bundesregierung beabsichtigt, Gebäudeeigentümer dazu zu verpflichten, technische Optimierungen zur Energieeinsparung an ihren Heizungsanlagen in Form von einem hydraulischen Abgleich vorzunehmen. Dieser hydr. Abgleich, Optimierung der Wärmeversorgungsanlage, Prüfung Dekarbonisierung, Einsatz Wärmepumpe, soll sukzessiv in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Beschaffungsverfahrens erfolgen. Die Planungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Liegenschaften benötigt. Die AG wird die Planungsleistungen für die jeweiligen Liegenschaften in einzelnen Sprints im Rahmen eines dyn. Verfahrens vergeben. Dadurch soll es auch kleineren und mittleren Planungsbüros ermöglicht werden, die Leistungen zu erbringen. Die Leistungserbringung umfasst Planungsleistungen, die zur Planung, Beratung, Ausschreibung, Bauleitung/Bauüberwachung sowie für die spätere Umsetzung in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 bis 9 des § 55 HOAI erforderlich sind. Der Leistungsschwerpunkt liegt auf Planungsleistungen in den KG 420 (421 - 423), der Auftrag umfasst dabei alle weiteren Planungsleistungen, die zur Erreichung des Auftragsziels erforderlich sind. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen, angelehnt an § 55 HOAI, für den hydraulischen Abgleich zu erbringen: • Bestandsaufnahme aller Raumheizflächen einer Liegenschaft durch tabellarische Dokumentation folgender Merkmale: Art der Verbraucher (Fußboden-, Decken- Wandheizung, Heizkörper usw.), Angabe Fabrikat, Typ, Anzahl der Heizkreise, Rippen oder Platten, nutzungsspezifische Besonderheiten, Raumzuordnung, Position, Wärmeleistung in Watt • Erstellen von Grundrisszeichnungen sowie Strangschema, falls diese nicht vorliegen • Fachplanungsleistungen KG 421 bis 423 • Ausführungsplanung • Heizlast- und Rohrnetzberechnung mit Berechnungssoftware • Planung der Wärmeerzeugungsanlagen nach der AMEV-Empfehlung „Wärmeversorgungsanlagen 2021“, der DIN EN 12831 sowie der ASR 3.4 in der jeweils gültigen Fassung • Erstellung von Termin- und Ablaufplänen für die Umsetzung der Baumaßnahmen • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe • Objekt- und Bauüberwachung Im Zusammenhang damit sind flankierend z.B. auch folgende Planungsleistungen von Randbereichen / Nebenleistungen insbesondere in folgenden Bereichen – soweit im Einzelfall erforderlich – zu erbringen: Einfache Schlitz- und Durchbruchsarbeiten, Verputzarbeiten, Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, Gerüstbau/Gerüststellung. Die Leistungen sind grundsätzlich im Dokument Leistungsverzeichnis dargestellt, im weiteren Stadium behält sich die Auftraggeberin vor, den Leistungsumfang zu spezifizieren. Dabei wird die Planung in einzelne Planungsphasen strukturiert (siehe Leistungsverzeichnis, dort a.E. Übersicht differenzierter Planungsleistungen). Einige Leistungen müssen stets erbracht werden, die Erbringung bzw. der jeweilige Umfang der Bedarfs- und Alternativpositionen wird durch die AG auf Grundlage von Entscheidungsvorlagen getroffen. Abhängig von den getroffenen Entscheidungen kann es dazu führen, dass ein partieller oder sogar ein großflächiger Raumheizflächentausch zu planen ist, wobei dieser für die Berechnung des hydraulischen Abgleichs zu berücksichtigen ist. Für den Fall des Raumheizflächentausches ist eine weitere Entscheidung hinsichtlich der Planung der AG vorgesehen. Sollte ein Austausch der Raumheizflächen gefordert sein, sind auch die entsprechenden Bedarfspositionen zu erbringen. Die AG wird ihren jeweiligen Leistungsbedarf im Rahmen eines dynamischen Verfahrens mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt geeigneten Planungsbüros (Bewerberpool) kommunizieren. Dabei sind die Sprints nach den Komplexitätsgraden „Basisprojekte“ und „komplexe Projekte“ aufgeteilt.
- Landkreis GifhornFrist: 28. Mai
Planungsleistungen - Neubau eines Tierheims, Winkeler Str., 38551 Ribbesbüttel Los 3: Leistungsbild Freianlagen mit den Leistungsphasen 5 bis 8
Für den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendehammer. Die Planung und Errichtung einer Linksabbiegespur auf der K82 sowie der Stichstraße erfolgt federführend über die Samtgemeinde Isenbüttel. Um keine Kollision der beiden Baumaßnahmen (Hochbau Tierschutzheim, Tiefbau Erschließungsstraßen) zu bekommen, ist vorgesehen, während der Bauphase des Tierschutzheimes eine Baustellenzufahrt direkt von der K82 einzurichten. Positive Vorgespräche mit dem Kreisstraßenwesen des Landkreises Gifhorn sind bereits geführt worden. Ein entsprechender offizieller Antrag ist im Rahmen der Planungsleistungen vom beauftragten Planungsbüro vorzubereiten und einzureichen. Das Tierschutzheim ist in mehreren einzelnstehenden Gebäuden aufgeteilt und soll ausreichend Platz für Hunde, Katzen und diverse Kleintiere bieten. Quarantänestationen für kranke Tiere sind vorgesehen. In einem der Gebäude befinden sich im Erdgeschoß die Verwaltungsräumlichkeiten des Tierschutzheimes und im Obergeschoß eine Mietwohnung für eine/n Mitarbeiter/in des Tierschutzvereins. Neben den 10 dauerhaft vorzuhaltenden Parkplätzen (befestigt) sind für Sonderveranstaltungen des Tierschutzvereins weitere Bedarfsparkplätze (unbefestigt) gemäß Lageplan einzuplanen. Alle notwendigen Versorgungsleitungen müssen – zum Teil über längere Wegstrecken - zunächst an das Baugrundstück herangeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträger sind Bestandteil der Planungsleistungen. Folgende Versorgungsleitungen sind einzuplanen: • Frischwasser • Abwasser • Strom • Telekomunikation incl. eines leistungsstarken Internetanschlusses Die Beheizung der Gebäude ist mit zukunftsorientierten Techniken vorzusehen. Ob eine raumlufttechnische Anlage einzuplanen ist, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu entscheiden. Die Gesamtnutzfläche des Tierschutzheimes beträgt ca. 1.400 m², davon entfallen ca. 1.000 m² auf die Tierhäuser, ca. 330 m² auf Verwaltung incl. Mietwohnung und 70 m² auf einen Carport. Veränderungen bleiben bis zur Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Gifhorn noch vorbehalten. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
- Gemeinde EppelbornEppelbornFrist: 11. Mai
Planungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)). TGA, Anlagengruppen 1, 3-4, Stufe 1 (Grundstufe): - Ergänzung der Toilettenanlage - Haustechnische Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik bringen - Photovoltaikanlage - Anpassung der Elektroinstallation in der Halle inkl. Austausch der Hallenbeleuchtung. - Einbau einer neuen Lüftungsanlage für die Hallenbereiche Optional (Stufe 2): - Sanierung Duschen - Aufrüstung Beleuchtung. Es erfolgt eine leistungssstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3.
- Handwerkskammer SüdwestfalenArnsbergFrist: 04. Mai
Planungsleistungen Gebäude und Innenräume für: Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg
Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meisten Gebäude entsprechen aufgrund des Baualters technisch sowie energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Modernisierung ist erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist neben dem Neubau eines Technikums mit ca. 4.000 qm BGF ebenfalls der Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung der Bestandsflächen. Das Vorhaben soll in verschiedenen Maßnahmenpaketen entsprechend der Priorisierung der Maßnahmen, d.h. bauabschnittsweise umgesetzt werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Planung sollte im Vorfeld, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, übergreifend erfolgen. Zudem sind die Förderantragsunterlagen (Z-Bau) nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemeinsam für alle Maßnahmen einzureichen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ist hierzu im Vorfeld bereits zu klären. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Weitere förderfähige Maßnahmen (z.B. Rückbau, Stellplätze, etc.) sind entsprechend des jeweiligen Leistungsbildes Bestandteil der Beauftragung. Es wird erwartet, dass die gesamte Planung in 3D-Modellen erfolgt, unter anderem um eine höhere Genauigkeit bei der Massenermittlung und Kollisionsprüfung zu erreichen. Die Anwendung von BIM ist jedoch nicht vorgesehen. Die Vorgaben des GEG sind für die Neubauten und Modernisierungen einzuhalten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Maßnahmen inkl. Rückbau, wurde mit ca. 45,7 Mio. EUR brutto ermittelt (BKI Stand 2023). Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel sowie einen Anteil an Eigenmitteln finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln, Landesmitteln und GRW-Mitteln. Es ist gemeinsames Ziel die Förderunterlagen im Jahr 2027 einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers bis zum April 2027 vorliegen. Es ist von einer Inbetriebnahme der letzten hochbaulichen Maßnahmen bis Dezember 2036 auszugehen. Daran anschließend erfolgt der Rückbau der als Interim genutzten Bestandsgebäude und daran anschließend die finale Fertigstellung und Inbenutzungnahme der Freianlagen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.
- Land Baden-Württemberg, vertreten durch das, Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 5, , Landesbetrieb Gewässer, Ref. 53.3Frist: 29. Mai
Planungsleistungen RHR Wyhl/Weisweil: T1 - Objektplanung: Brunnen, Brunnenstuben, Druckleitungen, Pegel
Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt die Erstellung des planfestgestellten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil am Rhein. Hierfür sind entsprechende Planungsleistungen zur erbringen. In einem ersten Ausschreibungspaket werden die folgenden Planungsleistungen ausgeschrieben: Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Erstellung von Grundwasserentnahmebrunnen, Objektplanung Steuerpegel, Objektplanung Ingenieurbauwerke Rohrleitungen zur Ableitung des entnommenen Grundwassers. Besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und die Betreuung von geotechnischen Untersuchungen. Sie umfassen alle Leistungen jeweils von der Ausführungsplanung bis zur Fertigstellung, sowie die Objektbetreuung. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. /// Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis Ende November 2027. Fertigstellung der Baumaßnahmen: Ende 2030. /// Der geplante Rückhalteraum Wyhl/Weisweil beansprucht die vor dem Bau und Inbetriebnahme der Staustufe Rhinau im Jahre 1964 überfluteten Auewälder auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 241,200 und Rhein-km 248,690. Nach Norden hin schließt sich von Rhein-km 248,690 bis zur Leopoldkanalmündung bei Rhein-km 253,400 der Abströmbereich an. Dieser Teilbereich des geplanten Rückhalteraumes wird noch heute von großen Hochwasserabflüssen über das Wehr Rhinau überflutet. Er liegt im südlichsten Teil auf der Gemarkung der Gemeinde Sasbach, im nördlichen Teil auf den Gemarkungen der Gemeinden Wyhl und Weisweil und der Auslauf auf der Gemarkung der Gemeinde Weisweil und Gemarkung Oberhausen (Gemeinde Rheinhausen). Die dem Rückhalteraum zu zuordnende Fläche beträgt 595 ha. Davon werden bis zu 560 ha, überwiegend bewaldete Fläche bei einem Einsatz zum Hochwasserrückhalt überflutet. Der Abströmbereich mit rückverlegtem HWD IV hat eine Fläche von 480 ha. Die Gesamtfläche, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rückhalteraumes hydraulisch zu untersuchen war, beträgt somit rund 1.075 ha. /// Der geplante Rückhalteraum ist in zwei Teilräume aufgeteilt, die durch die Wyhler Rheinstraße voneinander getrennt werden. Im Norden grenzt die Weisweiler Rheinstraße den Rückhaltraum von der bereits bestehenden Überflutungsfläche des Rheins südlich des Leopoldskanals ab, die für den Rückhalteraum als Abströmbereich genutzt wird. Der Zufluss aus dem Rhein erfolgt bei Betrieb des Rückhalteraums über insgesamt drei Einlassbauwerke im Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau. Das Rheinwasser, dass durch die südlichen Einlassbauwerke einströmt, durchfließt den südlichen Teilraum (Teilraum 1) und fließt durch die Durchlassbauwerke in der Wyhler Rheinstraße ab in den nördlichen Teilraum (Teilraum 2). In Teilraum 2 kommt zusätzlich zu den Abflüssen aus Teilraum 1 der Zufluss aus dem Rhein durch das nördliche Einlassbauwerk. Im Norden des Teilraumes 2 fließt der gesamte Abfluss durch die Durchlassbauwerke in der Weisweiler Rheinstraße aus dem Rückhalteraum in den Abströmbereich und von dort in den Restrhein zurück. Zum Betrieb des RHR WW gehören neben den Flutungen zum Hochwasserrückhalt (Retention) auch die ökologischen Flutungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß Planfeststellungsbeschluss. Der Einsatz des RHR WW zum Hochwasserrückhalt findet im statistischen Mittel alle 10 Jahre oder seltener statt. Die Ökologischen Flutungen erfolgen, abhängig von den Rheinhochwässern auf einem deutlich niedrigeren Niveau an im Mittel 57 Tagen pro Jahr. /// Bei Betrieb des RHR WW steigen die Grundwasserstände außerhalb des Rückhalteraums im Be-reich der Ortslagen aber auch der landwirtschaftlichen Kulturen an. Der zusätzliche schadbringende Anstieg des Grundwassers ist gemäß Planfeststellungsbeschluss zu vermeiden. Hierzu sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen: - Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Wyhl ist entlang des Ortsrandes der Bau von 11 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine Schäden auftreten. / - für den Schutz der Einrichtungen des Freizeitgeländes Wyhl - Kuhwaide und Wyhler Mühle gegen betriebsbedingt ansteigende Grundwasserstände sieht insgesamt fünf Schutzbrunnen vorgesehen. Diese sind hinsichtlich ihrer Lage so optimiert, dass die betriebsbedingten Veränderungen nicht zur Beeinträchtigung der Nutzung des Freizeitgeländes durch oberflächliche Grundwasseraustritte führen. Aufgrund der Nähe zum Überflutungsraum können die Grundwasseranstiege aber nicht flächendeckend vermieden werden. Die vorhandenen Keller sind bereits gegen hohe Grundwasserstände geschützt, da sie im Grundwasserschwankungsbereich liegen, oder müssen, wenn ein Nachteil nachzuweisen ist, vom Vorhabenträger in Rücksprache mit dem Eigentümer umgebaut werden. / — Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Weisweil ist überwiegend im Westen und im Nordwesten der Gemeinde der Bau von insgesamt 14 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine betriebsbedingten Schäden auftreten. / - Das Gesamtkonzept zum Schutz vor ansteigendem Grundwasser umfasst neben dem Bau der beschriebenen Grundwasserhaltungsanlage Weisweil den teilweisen Ausbau von Oberflächengewässern zwischen Weisweil und dem HWD IV und damit verbunden den Bau des Pumpwerkes Weisweil. / Das PW Weisweil und des kundeneigenes und zu errichten-des Infrastrukturnetzes ist nicht Teil dieser Ausschreibung. /// Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der genannten Grundwasserhaltungen. Vom RP Freiburg wird es aus fachlicher Sicht als unbedingt notwendig erachtet, dass die Anlagenteile Brunnen und die Ableitungen gemeinsam geplant und intensiv aufeinander abgestimmt werden. Hierzu zählt auch die technische Ausrüstung der Brunnen und Steuerpegel, welche in einem anderen Los (Fachplanung Elektro- und Steuertechnik) geplant wird.
- Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg, Landesbetrieb Gewässer, Referat 53.3
Planungsleistungen RHR Wyhl/Weisweil: T1 - Objektplanung: Brunnen, Brunnenstuben, Druckleitungen, Pegel
Das Regierungspräsidium Freiburg beabsichtigt die Erstellung des planfestgestellten Rückhalteraums Wyhl/Weisweil am Rhein. Hierfür sind entsprechende Planungsleistungen zur erbringen. In einem ersten Ausschreibungspaket werden die folgenden Planungsleistungen ausgeschrieben: Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Erstellung von Grundwasserentnahmebrunnen, Objektplanung Steuerpegel, Objektplanung Ingenieurbauwerke Rohrleitungen zur Ableitung des entnommenen Grundwassers. Besondere Leistungen wie die örtliche Bauüberwachung der Ingenieurbauwerke und die Betreuung von geotechnischen Untersuchungen. Sie umfassen alle Leistungen jeweils von der Ausführungsplanung bis zur Fertigstellung, sowie die Objektbetreuung. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. /// Erstellung der Ausschreibungsunterlagen bis Ende November 2027. Fertigstellung der Baumaßnahmen: Ende 2030. /// Der geplante Rückhalteraum Wyhl/Weisweil beansprucht die vor dem Bau und Inbetriebnahme der Staustufe Rhinau im Jahre 1964 überfluteten Auewälder auf deutscher Seite zwischen Rhein-km 241,200 und Rhein-km 248,690. Nach Norden hin schließt sich von Rhein-km 248,690 bis zur Leopoldkanalmündung bei Rhein-km 253,400 der Abströmbereich an. Dieser Teilbereich des geplanten Rückhalteraumes wird noch heute von großen Hochwasserabflüssen über das Wehr Rhinau überflutet. Er liegt im südlichsten Teil auf der Gemarkung der Gemeinde Sasbach, im nördlichen Teil auf den Gemarkungen der Gemeinden Wyhl und Weisweil und der Auslauf auf der Gemarkung der Gemeinde Weisweil und Gemarkung Oberhausen (Gemeinde Rheinhausen). Die dem Rückhalteraum zu zuordnende Fläche beträgt 595 ha. Davon werden bis zu 560 ha, überwiegend bewaldete Fläche bei einem Einsatz zum Hochwasserrückhalt überflutet. Der Abströmbereich mit rückverlegtem HWD IV hat eine Fläche von 480 ha. Die Gesamtfläche, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Rückhalteraumes hydraulisch zu untersuchen war, beträgt somit rund 1.075 ha. /// Der geplante Rückhalteraum ist in zwei Teilräume aufgeteilt, die durch die Wyhler Rheinstraße voneinander getrennt werden. Im Norden grenzt die Weisweiler Rheinstraße den Rückhaltraum von der bereits bestehenden Überflutungsfläche des Rheins südlich des Leopoldskanals ab, die für den Rückhalteraum als Abströmbereich genutzt wird. Der Zufluss aus dem Rhein erfolgt bei Betrieb des Rückhalteraums über insgesamt drei Einlassbauwerke im Rheinseitendamm der Stauhaltung Rhinau. Das Rheinwasser, dass durch die südlichen Einlassbauwerke einströmt, durchfließt den südlichen Teilraum (Teilraum 1) und fließt durch die Durchlassbauwerke in der Wyhler Rheinstraße ab in den nördlichen Teilraum (Teilraum 2). In Teilraum 2 kommt zusätzlich zu den Abflüssen aus Teilraum 1 der Zufluss aus dem Rhein durch das nördliche Einlassbauwerk. Im Norden des Teilraumes 2 fließt der gesamte Abfluss durch die Durchlassbauwerke in der Weisweiler Rheinstraße aus dem Rückhalteraum in den Abströmbereich und von dort in den Restrhein zurück. Zum Betrieb des RHR WW gehören neben den Flutungen zum Hochwasserrückhalt (Retention) auch die ökologischen Flutungen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Verpflichtungen gemäß Planfeststellungsbeschluss. Der Einsatz des RHR WW zum Hochwasserrückhalt findet im statistischen Mittel alle 10 Jahre oder seltener statt. Die Ökologischen Flutungen erfolgen, abhängig von den Rheinhochwässern auf einem deutlich niedrigeren Niveau an im Mittel 57 Tagen pro Jahr. /// Bei Betrieb des RHR WW steigen die Grundwasserstände außerhalb des Rückhalteraums im Be-reich der Ortslagen aber auch der landwirtschaftlichen Kulturen an. Der zusätzliche schadbringende Anstieg des Grundwassers ist gemäß Planfeststellungsbeschluss zu vermeiden. Hierzu sind unterschiedliche Maßnahmen vorgesehen: - Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Wyhl ist entlang des Ortsrandes der Bau von 11 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine Schäden auftreten. / - für den Schutz der Einrichtungen des Freizeitgeländes Wyhl - Kuhwaide und Wyhler Mühle gegen betriebsbedingt ansteigende Grundwasserstände sieht insgesamt fünf Schutzbrunnen vorgesehen. Diese sind hinsichtlich ihrer Lage so optimiert, dass die betriebsbedingten Veränderungen nicht zur Beeinträchtigung der Nutzung des Freizeitgeländes durch oberflächliche Grundwasseraustritte führen. Aufgrund der Nähe zum Überflutungsraum können die Grundwasseranstiege aber nicht flächendeckend vermieden werden. Die vorhandenen Keller sind bereits gegen hohe Grundwasserstände geschützt, da sie im Grundwasserschwankungsbereich liegen, oder müssen, wenn ein Nachteil nachzuweisen ist, vom Vorhabenträger in Rücksprache mit dem Eigentümer umgebaut werden. / — Zum Schutz der Gebäude in der Ortslage Weisweil ist überwiegend im Westen und im Nordwesten der Gemeinde der Bau von insgesamt 14 Grundwasserentnahmebrunnen geplant, mit denen der Anstieg des Grundwasserspiegels im Betriebsfall des Retentionsraumes verhindert bzw. so begrenzt werden kann, dass keine betriebsbedingten Schäden auftreten. / - Das Gesamtkonzept zum Schutz vor ansteigendem Grundwasser umfasst neben dem Bau der beschriebenen Grundwasserhaltungsanlage Weisweil den teilweisen Ausbau von Oberflächengewässern zwischen Weisweil und dem HWD IV und damit verbunden den Bau des Pumpwerkes Weisweil. / Das PW Weisweil und des kundeneigenes und zu errichten-des Infrastrukturnetzes ist nicht Teil dieser Ausschreibung. /// Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen der genannten Grundwasserhaltungen. Vom RP Freiburg wird es aus fachlicher Sicht als unbedingt notwendig erachtet, dass die Anlagenteile Brunnen und die Ableitungen gemeinsam geplant und intensiv aufeinander abgestimmt werden. Hierzu zählt auch die technische Ausrüstung der Brunnen und Steuerpegel, welche in einem anderen Los (Fachplanung Elektro- und Steuertechnik) geplant wird.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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