Planungsleistungen - Neubau eines Tierheims, Winkeler Str., 38551 Ribbesbüttel Los 3: Leistungsbild Freianlagen mit den Leistungsphasen 5 bis 8
Für den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichs...
Angebotsfrist:28. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Für den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendeha...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Gifhorn
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: 28. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Für den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendehammer. Die Planung und Errichtung einer Linksabbiegespur auf der K82 sowie der Stichstraße erfolgt federführend über die Samtgemeinde Isenbüttel. Um keine Kollision der beiden Baumaßnahmen (Hochbau Tierschutzheim, Tiefbau Erschließungsstraßen) zu bekommen, ist vorgesehen, während der Bauphase des Tierschutzheimes eine Baustellenzufahrt direkt von der K82 einzurichten. Positive Vorgespräche mit dem Kreisstraßenwesen des Landkreises Gifhorn sind bereits geführt worden. Ein entsprechender offizieller Antrag ist im Rahmen der Planungsleistungen vom beauftragten Planungsbüro vorzubereiten und einzureichen. Das Tierschutzheim ist in mehreren einzelnstehenden Gebäuden aufgeteilt und soll ausreichend Platz für Hunde, Katzen und diverse Kleintiere bieten. Quarantänestationen für kranke Tiere sind vorgesehen. In einem der Gebäude befinden sich im Erdgeschoß die Verwaltungsräumlichkeiten des Tierschutzheimes und im Obergeschoß eine Mietwohnung für eine/n Mitarbeiter/in des Tierschutzvereins. Neben den 10 dauerhaft vorzuhaltenden Parkplätzen (befestigt) sind für Sonderveranstaltungen des Tierschutzvereins weitere Bedarfsparkplätze (unbefestigt) gemäß Lageplan einzuplanen. Alle notwendigen Versorgungsleitungen müssen – zum Teil über längere Wegstrecken - zunächst an das Baugrundstück herangeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträger sind Bestandteil der Planungsleistungen. Folgende Versorgungsleitungen sind einzuplanen: • Frischwasser • Abwasser • Strom • Telekomunikation incl. eines leistungsstarken Internetanschlusses Die Beheizung der Gebäude ist mit zukunftsorientierten Techniken vorzusehen. Ob eine raumlufttechnische Anlage einzuplanen ist, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu entscheiden. Die Gesamtnutzfläche des Tierschutzheimes beträgt ca. 1.400 m², davon entfallen ca. 1.000 m² auf die Tierhäuser, ca. 330 m² auf Verwaltung incl. Mietwohnung und 70 m² auf einen Carport. Veränderungen bleiben bis zur Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Gifhorn noch vorbehalten. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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- PDF Notice (DEU)
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Für den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendehammer. Die Planung und Errichtung einer Linksabbiegespur auf der K82 sowie der Stichstraße erfolgt federführend über die Samtgemeinde Isenbüttel. Um keine Kollision der beiden Baumaßnahmen (Hochbau Tierschutzheim, Tiefbau Erschließungsstraßen) zu bekommen, ist vorgesehen, während der Bauphase des Tierschutzheimes eine Baustellenzufahrt direkt von der K82 einzurichten. Positive Vorgespräche mit dem Kreisstraßenwesen des Landkreises Gifhorn sind bereits geführt worden. Ein entsprechender offizieller Antrag ist im Rahmen der Planungsleistungen vom beauftragten Planungsbüro vorzubereiten und einzureichen. Das Tierschutzheim ist in mehreren einzelnstehenden Gebäuden aufgeteilt und soll ausreichend Platz für Hunde, Katzen und diverse Kleintiere bieten. Quarantänestationen für kranke Tiere sind vorgesehen. In einem der Gebäude befinden sich im Erdgeschoß die Verwaltungsräumlichkeiten des Tierschutzheimes und im Obergeschoß eine Mietwohnung für eine/n Mitarbeiter/in des Tierschutzvereins. Neben den 10 dauerhaft vorzuhaltenden Parkplätzen (befestigt) sind für Sonderveranstaltungen des Tierschutzvereins weitere Bedarfsparkplätze (unbefestigt) gemäß Lageplan einzuplanen. Alle notwendigen Versorgungsleitungen müssen – zum Teil über längere Wegstrecken - zunächst an das Baugrundstück herangeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträger sind Bestandteil der Planungsleistungen. Folgende Versorgungsleitungen sind einzuplanen: • Frischwasser • Abwasser • Strom • Telekomunikation incl. eines leistungsstarken Internetanschlusses Die Beheizung der Gebäude ist mit zukunftsorientierten Techniken vorzusehen. Ob eine raumlufttechnische Anlage einzuplanen ist, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu entscheiden. Die Gesamtnutzfläche des Tierschutzheimes beträgt ca. 1.400 m², davon entfallen ca. 1.000 m² auf die Tierhäuser, ca. 330 m² auf Verwaltung incl. Mietwohnung und 70 m² auf einen Carport. Veränderungen bleiben bis zur Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Gifhorn noch vorbehalten. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
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Los 2, Technische Ausrüstung
Für den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendehammer. Die Planung und Errichtung einer Linksabbiegespur auf der K82 sowie der Stichstraße erfolgt federführend über die Samtgemeinde Isenbüttel. Um keine Kollision der beiden Baumaßnahmen (Hochbau Tierschutzheim, Tiefbau Erschließungsstraßen) zu bekommen, ist vorgesehen, während der Bauphase des Tierschutzheimes eine Baustellenzufahrt direkt von der K82 einzurichten. Positive Vorgespräche mit dem Kreisstraßenwesen des Landkreises Gifhorn sind bereits geführt worden. Ein entsprechender offizieller Antrag ist im Rahmen der Planungsleistungen vom beauftragten Planungsbüro vorzubereiten und einzureichen. Das Tierschutzheim ist in mehreren einzelnstehenden Gebäuden aufgeteilt und soll ausreichend Platz für Hunde, Katzen und diverse Kleintiere bieten. Quarantänestationen für kranke Tiere sind vorgesehen. In einem der Gebäude befinden sich im Erdgeschoß die Verwaltungsräumlichkeiten des Tierschutzheimes und im Obergeschoß eine Mietwohnung für eine/n Mitarbeiter/in des Tierschutzvereins. Neben den 10 dauerhaft vorzuhaltenden Parkplätzen (befestigt) sind für Sonderveranstaltungen des Tierschutzvereins weitere Bedarfsparkplätze (unbefestigt) gemäß Lageplan einzuplanen. Alle notwendigen Versorgungsleitungen müssen – zum Teil über längere Wegstrecken - zunächst an das Baugrundstück herangeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträger sind Bestandteil der Planungsleistungen. Folgende Versorgungsleitungen sind einzuplanen: • Frischwasser • Abwasser • Strom • Telekomunikation incl. eines leistungsstarken Internetanschlusses Die Beheizung der Gebäude ist mit zukunftsorientierten Techniken vorzusehen. Ob eine raumlufttechnische Anlage einzuplanen ist, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu entscheiden. Die Gesamtnutzfläche des Tierschutzheimes beträgt ca. 1.400 m², davon entfallen ca. 1.000 m² auf die Tierhäuser, ca. 330 m² auf Verwaltung incl. Mietwohnung und 70 m² auf einen Carport. Veränderungen bleiben bis zur Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Gifhorn noch vorbehalten. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
- Landkreis GifhornFrist: 28. Mai
Los 1, Gebäude und Innenräume
Für den Neubau hat der Tierschutzverein bereits einen Bauantrag beim Bauordnungsamt des Landkreises Gifhorn gestellt. Eine Baugenehmigung steht noch aus. Relevante Bauantragsunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Zu- und Ausfahrt zum/vom Grundstück erfolgt über die K82 sowie eine noch zu errichtende Stichstraße mit Wendehammer. Die Planung und Errichtung einer Linksabbiegespur auf der K82 sowie der Stichstraße erfolgt federführend über die Samtgemeinde Isenbüttel. Um keine Kollision der beiden Baumaßnahmen (Hochbau Tierschutzheim, Tiefbau Erschließungsstraßen) zu bekommen, ist vorgesehen, während der Bauphase des Tierschutzheimes eine Baustellenzufahrt direkt von der K82 einzurichten. Positive Vorgespräche mit dem Kreisstraßenwesen des Landkreises Gifhorn sind bereits geführt worden. Ein entsprechender offizieller Antrag ist im Rahmen der Planungsleistungen vom beauftragten Planungsbüro vorzubereiten und einzureichen. Das Tierschutzheim ist in mehreren einzelnstehenden Gebäuden aufgeteilt und soll ausreichend Platz für Hunde, Katzen und diverse Kleintiere bieten. Quarantänestationen für kranke Tiere sind vorgesehen. In einem der Gebäude befinden sich im Erdgeschoß die Verwaltungsräumlichkeiten des Tierschutzheimes und im Obergeschoß eine Mietwohnung für eine/n Mitarbeiter/in des Tierschutzvereins. Neben den 10 dauerhaft vorzuhaltenden Parkplätzen (befestigt) sind für Sonderveranstaltungen des Tierschutzvereins weitere Bedarfsparkplätze (unbefestigt) gemäß Lageplan einzuplanen. Alle notwendigen Versorgungsleitungen müssen – zum Teil über längere Wegstrecken - zunächst an das Baugrundstück herangeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungen mit den jeweiligen Versorgungsträger sind Bestandteil der Planungsleistungen. Folgende Versorgungsleitungen sind einzuplanen: • Frischwasser • Abwasser • Strom • Telekomunikation incl. eines leistungsstarken Internetanschlusses Die Beheizung der Gebäude ist mit zukunftsorientierten Techniken vorzusehen. Ob eine raumlufttechnische Anlage einzuplanen ist, ist im Rahmen der weitergehenden Planungen zu entscheiden. Die Gesamtnutzfläche des Tierschutzheimes beträgt ca. 1.400 m², davon entfallen ca. 1.000 m² auf die Tierhäuser, ca. 330 m² auf Verwaltung incl. Mietwohnung und 70 m² auf einen Carport. Veränderungen bleiben bis zur Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis Gifhorn noch vorbehalten. Sonstiges: siehe weitere Angaben in den Ausschreibungsunterlagen.
- Wasser- und Bodenverband "Oberland Calau"Vetschau (Spreewald) OT RadduschFrist: 22. Mai
Planungsleistungen LP 1 bis 4 HOAI, Ersatzneubau Wehr 116 "Mutnitzaschleuse" im Großen Fließ
Die zu erbringenden Planungsleistungen gliedern sich in Grundleistungen der HOAI und in Besondere Leistungen. Der Auftrag bezieht sich auf die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI. Die im Rahmen dieser Leistungsphasen vorgesehenen Grundleistungen sind vollständig zu erbringen. Die Maßnahme beinhaltet zunächst die Erarbeitung einer Vorplanung. Nach der Freigabe der Vorzugsvariante durch die Begutachtungskommission des Landesamtes für Umwelt Brandenburg und der Erteilung der entsprechenden Finanzierungszusage erfolgt die Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanung mit dem Ziel der Erreichung der Baugenehmigung für das o.a. Vorhaben. Die Erteilung der Baugenehmigung erfolgt hierbei durch das Bauordnungsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz oder des Landkreises Dahme-Spreewald. Da das Bauwerk auf der Grenze der beiden Landkreise liegt, ist hier ein entsprechender Abstimmungsbedarf im Zuge der Planung notwendig.
- Wasser- und Bodenverband "Oberland Calau"
Planungsleistungen LP 1 bis 4 HOAI, Ersatzneubau Wehr 116 "Mutnitzaschleuse" im Großen Fließ
Die zu erbringenden Planungsleistungen gliedern sich in Grundleistungen der HOAI und in Besondere Leistungen. Der Auftrag bezieht sich auf die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI. Die im Rahmen dieser Leistungsphasen vorgesehenen Grundleistungen sind vollständig zu erbringen. Die Maßnahme beinhaltet zunächst die Erarbeitung einer Vorplanung. Nach der Freigabe der Vorzugsvariante durch die Begutachtungskommission des Landesamtes für Umwelt Brandenburg und der Erteilung der entsprechenden Finanzierungszusage erfolgt die Beauftragung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf der Grundlage der vorliegenden Vorplanung mit dem Ziel der Erreichung der Baugenehmigung für das o.a. Vorhaben. Die Erteilung der Baugenehmigung erfolgt hierbei durch das Bauordnungsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz oder des Landkreises Dahme-Spreewald. Da das Bauwerk auf der Grenze der beiden Landkreise liegt, ist hier ein entsprechender Abstimmungsbedarf im Zuge der Planung notwendig.
- Landkreis Mecklenburgische SeenplatteFrist: 20. Apr.
Planungsleistungen für den Neubau der Mensa des Fritz-Greve-Gymnasiums in Malchin, Los 1 Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beabsichtigt als Schulträger des Fritz-Greve-Gymnasiums Malchin die Errichtung einer neuen Mensa zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung für ca. 200 Schülerinnen und Schüler. Gegenstand dieses Verfahrens sind die dafür benötigten Planungsleistungen: Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 3-9 gemäß § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI sowie Brandschutzplanung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Baugrundgutachten, Ba
- Landkreis Mecklenburgische SeenplatteFrist: 20. Apr.
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- Verbandsgemeinde Hachenburg
Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz, Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung Leistungsphasen 5-9.
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI-Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz in Hachenburg. Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 12 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Die Genehmigungsplanung der Leistungsphasen 1-4 liegen bereits vor. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die Verbandsgemeinde Hachenburg plant die Erweiterung der Gundschule Kroppacher Schweiz wegen des gestiegenen Platzbedarfs. Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technischen Gebäudeausrüstung für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz. Gebäudezustand Im Rahmen der geplanten Erweiterung wurden die Leistungsphasen 1 bis 4 für die Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI i.V. M. Anlage 11 zur HOAI bereits erstellt und erfolgreich abgeschlossen. Auf dieser Basis sind nun folgende Erweiterungsmaßnahmen vorgesehen: Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (§ 53 HOAI, Leistungsphasen 5-9 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Ingenieurvertrag. Beim Honorarangebot ist die Höhe der angebotenen Nebenkosten, sowie Honorare für Besondere Leistungen und Zeithonorare anzugeben. Für das Honorarangebot sind verpflichtend die in der Anlage B beigefügten Formblätter zu verwenden. Bei Leistungen der technischen Ausrüstung kommt ein Umbauzuschlag in der Regel nicht in Betracht. Sollte ein solcher angeboten werden, ist zu begründen, weshalb ein solcher gerechtfertigt sein soll. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 (HLS) sowie 4 und 5 (Elektro) (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Weiter sollen Förderanlagen (ALG 6) sowie nutzungsspezifische Anlagen (ALG 7) geplant werden. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibung der weiteren Objektplanung Gebäude und Freianlagen. Die Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung wurden bereits vergeben. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Der Baubeginn ist für Herbst 2026 geplant (Fertigstellung soll ca. 18 Monate dauern, Phase von 6 Monaten für Nutzungsübergang, Fertigstellung des Baus spätestens nach 24 Monaten). Die Fertigstellung bzw. die Abrechnung von Zuschüssen muss spätestens am 31.12.2029 erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Gifhorn.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.