Pflege-Prävention (Kombi)
Rahmenvertrag für Gesundheitsförderung und Prävention in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI und § 20b SGB V
Angebotsfrist:15. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvertrag für Gesundheitsförderung und Prävention in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI und § 20b SGB V
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BARMER Beschaffung und Vergabe
- Veröffentlicht: 11. Mai 2026
- Frist: 15. Juni 2026
- Thema: Pflege & Rehabilitation
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag für Gesundheitsförderung und Prävention in teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI und § 20b SGB V
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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10- BARMER Beschaffung und Vergabe
Pflege-Prävention (Kombi)
Die Schätzmengen für die Anzahl der zu betreuenden Pflegeeinrichtungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Als Höchstmenge können maximal 180 Pflegeeinrichtungen während der gesamten Vertragslaufzeit von vier Jahren betreut werden. Unter die Höchstmenge fallen die Pflegeeinrichtungen, die eine Auftragsvereinbarung abschließen. Reine Akquise und Erstberatung fallen nicht darunter.
- BARMER Beschaffung und VergabeFrist: 15. Juni
Pflege-Prävention (Kombi)
Die Höchstmenge beträgt maximal 180 Pflegeeinrichtungen während der gesamten Vertragslaufzeit von vier Jahren. Unter die Höchstmenge fallen nur Einrichtungen, die eine Auftragsvereinbarung abschließen. Reine Akquise und Erstberatung fallen nicht darunter. Die Schätzmengen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
- Verband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, VergabestelleFrist: 08. Juni
vdek - Vergabe von Prozess- und Organisationsberatungsleistungen in Krankenhäusern und (teil-)stationären Pflegeeinrichtung (Los 1)
Gegenstand des Los 1 ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Prozessberatung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) in Krankenhäusern und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 20b i. V. m. § 20 SGB V an bis zu drei Partner. Zunächst wird ein Beratungsansatz zur gesundheitsfördernden Organisationsentwicklung nach dem Leitfaden Prävention konzipiert. Ziel ist die ganzheitliche Beratung der Einrichtungen sowie die Unterstützung von Beschäftigten und Führungskräften durch betriebliche Gesundheitsförderung, um die Einführung bzw. Weiterentwicklung des BGM zu erreichen.
- Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)Berlin
vdek - Vergabe von Prozess- und Organisationsberatungsleistungen in Krankenhäusern und (teil-)stationären Pflegeeinrichtung (Los 1)
Gegenstand dieses Los 1 ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarungen über die Prozessberatung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) von Krankenhäusern und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen auf Grundlage der in § 20b i. V. m. § 20 SGB V definierten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an bis zu drei Rahmenvertragspartner. Die Prozess- und Organisationsberatung sowie die Maßnahmenumsetzung in ambulanten Pflegediensten ist Gegenstand des separaten Los 2. Im Zuge der Leistungserbringung soll in einem ersten Schritt ein umfassender Beratungsansatz zur gesundheitsfördernden Organisationsentwicklung und die Durchführung der Prozessberatung in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern nach den Förder- und Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention gemäß § 20b i. V. m. § 20 SGB V konzipiert werden. Auf Grundlage dieses Beratungsansatzes sollen die vorgenannten Einrichtungen ganzheitlich beraten werden und Beschäftigte sowie Führungskräfte von (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern in ihrer Arbeit durch betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt werden. Zielstellung ist es, die Einrichtungen in einem ganzheitlichen Prozess zu beraten und die Einführung bzw. Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) zu erreichen.
- BARMER Beschaffung und VergabeFrist: 07. Juni
Psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am Arbeitsplatz
Rahmenvertrag über die Durchführung von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V bei Firmenkunden in den Handlungsfeldern psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am Arbeitsplatz
- Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)Berlin
vdek - Vergabe von Prozess- und Organisationsberatungsleistungen und Maßnahmenumsetzung in ambulanten Pflegediensten (Los 2)
Gegenstand dieses Los 2 ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarungen über die Prozessberatung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) von ambulanten Pflegediensten sowie die Maßnahmenumsetzung auf Grundlage der in § 20b i. V. m. § 20 SGB V definierten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung an bis zu drei Rahmenvertragspartner. Die Prozess- und Organisationsberatung in Krankenhäusern, (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen ist Gegenstand des separaten Los 1. Im Zuge der Leistungserbringung soll in einem ersten Schritt ein umfassender Beratungsansatz zur gesundheitsfördernden Organisationsentwicklung und die Durchführung der Prozessberatung in ambulanten Pflegeeinrichtungen nach den Förder- und Qualitätskriterien des Leitfadens Prävention gemäß § 20b i. V. m. § 20 SGB V konzipiert werden. Auf Grundlage dieses Beratungsansatzes sollen die vorgenannten Einrichtungen ganzheitlich beraten werden und Beschäftigte sowie Führungskräfte in ihrer Arbeit durch betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt werden. Zielstellung ist es, die Einrichtungen in einem ganzheitlichen Prozess zu beraten und die Einführung bzw. Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) zu erreichen. Außerdem sollen durch den Auftragnehmer auf der Grundlage der aus der Beratung gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse in den Einrichtungen Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) nach dem durch den Auftraggeber entwickelten Konzept EMMA umgesetzt werden.
- Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)BerlinFrist: 08. Juni
vdek - Vergabe von Prozess- und Organisationsberatungsleistungen in Krankenhäusern und (teil-)stationären Pflegeeinrichtung (Los 1)
Los 1: Rahmenvereinbarung zur Prozessberatung für betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in Krankenhäusern und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen gemäß §20b SGB V für bis zu drei Partner. Ziel: ganzheitliche Beratung zur gesundheitsfördernden Organisationsentwicklung und Einführung/Weiterentwicklung von BGM.
- Verband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, VergabestelleFrist: 08. Juni
vdek - Vergabe von Prozess- und Organisationsberatungsleistungen und Maßnahmenumsetzung in ambulanten Pflegediensten (Los 2)
Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Partnern für Prozessberatung zum betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) in ambulanten Pflegediensten. Ziel ist die Konzeption und Umsetzung gesundheitsfördernder Organisationsentwicklung gemäß § 20b i. V. m. § 20 SGB V. Dies umfasst die ganzheitliche Beratung von Führungskräften und Beschäftigten sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) basierend auf dem EMMA-Konzept des Auftraggebers.
- BKK mkk - meine krankenkasseBerlinFrist: 27. Mai
Absicht zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 15 Inkontinenzhilfen und Produktgruppe 29 Stomaartikel inkl. aller damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen
Die Auftraggeberin beabsichtigt, Verträge zur Versorgung der Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 15 Inkontinenzhilfen und der Produktgruppe 29 Stomaartikel gemäß § 127 Absatz 1 SGB V abzuschließen. Bezüglich der Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf das Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V verwiesen. Ein Vertragsschluss begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen oder einen bestimmten Auftragswert. Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht gemäß § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zu Grunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht. Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei der angegebenen Verfahrensart handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet.
- Saarpfalz-Kreis (Jobcenter)
2026-01-Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 76 SGB III/§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) Aufgrund der jeweils erlassenen Verordnungen zur fachlichen Eignung gem. § 30 Abs. 4 Nr. 3 BBiG können Ausbildungsberufe im Bereich der freien Berufe nicht außerbetrieblich ausgebildet werden. Die Förderung von Berufsausbildungen nach dem Teil 2 des Pflegeberufegesetzes oder dem Altenpflegegesetz ist auf betriebliche Ausbildungen begrenzt. Eine Förderung im Rahmen einer BaE ist daher nicht möglich. Bei der BaE im kooperativen Modell erfolgen die fachpraktische Ausbildung und die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen ausschließlich im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt. Der Auftragnehmer überwacht die Ausbildung im Kooperationsbetrieb, sucht die Auszubildenden zur Sicherung des Ausbildungserfolges regelmäßig auf und bietet dabei auch den Betrieben Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus koordiniert der Auftragnehmer die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden. Der Auftragnehmer ist als Ausbildender nach dem BBiG bzw. der HwO für die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des Ausbildungsvertrages verantwortlich. Die Ausbildung erfolgt nach den aktuell gültigen Ausbildungsordnungen bzw. -regelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen. Sofern eine Ausbildung gemäß §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO bereits erfolgreich absolviert wurde, ist eine Förderung im Rahmen von BaE nicht mehr möglich. Der Beginn der Maßnahme ist für den 10.08.2026 vorgesehen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 15. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BARMER Beschaffung und Vergabe.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.