Psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am Arbeitsplatz
Rahmenvertrag über die Durchführung von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V bei Firmenkunden in den Handlungsfeldern psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am Arbeitsplatz
Angebotsfrist:07. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Rahmenvertrag über die Durchführung von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V bei Firmenkunden in den Handlungsfeldern psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am Arbeitsplatz
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: BARMER Beschaffung und Vergabe
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: 07. Juni 2026
- Thema: Pflege & Rehabilitation
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag über die Durchführung von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V bei Firmenkunden in den Handlungsfeldern psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am Arbeitsplatz
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetÄhnliche Bekanntmachungen
10- BARMER Beschaffung und VergabeFrist: 08. Juni
Psychische Gesundheit und gesundheitsorientierte Führung am Arbeitsplatz
Die Kalkulationsmengen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Als Höchstmengen gelten maximal 6.000 Maßnahmen für den Themenbereich psychische Gesundheit und 1000 Maßnahmen für den Themenbereich gesundheitsorientierte Führung über die gesamte Vertragslaufzeit von vier Jahren. Unter die Höchstmenge fallen die Module, die über das Buchungstool gebucht werden können. Vorbereitungspauschalen fallen nicht darunter.
- Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Rahmenvertrag über Planungsleistungen für Bauphysik für die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
Abschluss eines Rahmenvertrags über Planungsleistungen für Bauphysik auf Abruf nach Bedarf an den Standorten der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH.
- Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Rahmenvertrag Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung (TGA) ELT für Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH
Abschluss eines Rahmenvertrags über Planungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Bereich Elektrotechnik (ELT) auf Abruf nach Bedarf. Die Leistungen sind an den verschiedenen Standorten der Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH zu erbringen.
- EnBW Energie Baden-Württemberg AG
ClientService2026
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss der Rahmenverträge über die Leistungen in Bezug auf die Beschaffung und Bereitstellung der Arbeitsplatz Hardware, die für den Betrieb notwendigen Services sowie die gesamte Abwicklung.
- Oldenburgisch-Ostfriesischer WasserverbandFrist: 27. Mai
Rahmenvertrag Gesundheitsgutscheine
Der Erhalt der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten steht auch beim OOWV, gerade in Zeiten von längeren Lebensarbeitszeiten und wachsenden Anforderungen im Arbeits- und Privatleben immer stärker im Vordergrund. Aus diesem Grund möchte der OOWV seinen Beschäftigten im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) durch den Abschluss eines neuen Rahmenvertrages weiterhin Gesundheitsgutscheine auf Grundlage eines Sachbezuges zur Verfügung stellen. Durch Gesundheitsgutscheine möchte der OOWV seinen Beschäftigten auch zukünftig eine Möglichkeit der Gesundheitsförderung in Form von Verhaltens- und Verhältnisprävention anbieten. Das Guthaben/die Gutscheine sind als Sachbezugstarif (§8Abs.2 Satz 11 EstG) und als Präventionstarif (§3 Nr.34 EstG i. V. m §20 u. 20a SGB5) möglich anzuwenden. Die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Beschäftigten soll ebenso gefördert werden wie die Mitarbeiterbindung und die Arbeitgeberattraktivität des OOWV. Weitere Ziele sind die Verringerung der krankheitsbedingten Arbeitsausfälle, Erhöhung des Wohlbefindens und die Entlastung der Beschäftigten. Die Bezugsdauer der Dienstleistung soll für einen Zeitraum von 8 Jahren neu vergeben werden. Mit Ende des ersten Jahres hat der Auftraggeber die Möglichkeit, mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des ersten Vertragsjahres, den Rahmenvertrag zu kündigen. Nach Ablauf der Frist, ist eine 7-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr zu den gleichen Konditionen möglich, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monate vor Ablauf eines jeden Vertragsjahres gekündigt wird. Der Rahmenvertrag soll zum 01.01.2027 geschlossen werden.
- Länder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)MainzFrist: 13. Mai
Hardware-Rahmenvertrag 2026 - Arbeitsplatz
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland Rahmenverträge über die Lieferung von Hardwarekomponenten verschiedener Geräteklassen aus. Die Beschaffung erfolgt für die aus den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland bestehende Einkaufsgemeinschaft. Die Ausschreibung ist nach Gerätearten und Bedarfsträgern in einzelne Lose gegliedert. In den Losen C.16 bis C.25 sind neben der zu liefernden Hardware auch Dienstleistungen definiert, die durch die bezugsberechtigten Behörden und Einrichtungen (BuE) abgerufen werden können.
- Bäderland Hamburg GmbHFrist: 09. Apr.
Dienstleistungsrahmenvertrag über Fullservice Werbeleistungen
Bäderland Hamburg GmbH schreibt einen Rahmenvertrag über 4 Jahre (2 Jahre Grundlaufzeit + 2 Jahre Option) für Marketingleistungen aus. Eine optionale Volumenerhöhung um bis zu 30% ist möglich. Die Abteilung Marketing (4 MA) und Vertrieb (1 MA) fungiert als strategische Steuerungseinheit für Marke, Kommunikation und Marktauftritt. Ziel ist die Unterstützung des Betriebs, der Weiterentwicklung und der wirtschaftlichen Führung der Hamburger Bäder unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Inklusion.
- Techniker KrankenkasseFrist: 27. Mai
Verhandlungsbekanntmachung anale Irrigation
Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) beabsichtigen, Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der TK und HEK mit Irrigationssystemen die schwerkraftabhängig, pumpenabhängig, elektrisch oder mit einem Akku betrieben werden, abzuschließen. Die TK ist in diesem Rahmen Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen für die HEK, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen. Die Verträge umfassen die Lieferung von: - PG 03 Irrigationssystemen die schwerkraftabhängig, pumpenabhängig, elektrisch oder mit einem Akku betrieben werden sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Adresse anfordern: Email: Hilfsmittel-Vertrag@TK.de Techniker Krankenkasse Unternehmenszentrale Bramfelder Str. 140 22035 Hamburg Team Hilfsmittel (HM) Tel.: 040-6909-3813 Für fachliche Fragen zu den Vertragsunterlagen wenden Sie sich an Hilfsmittel-Vertrag@tk.de Angebote sind der TK bis zum 27. Mai 2026 an die E-Mail-Adresse Hilfsmittel-Vertrag@tk.de unter Angabe des Betreffs "Bekanntmachung anale Irrigationssysteme" einzureichen. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot einzureichen, besteht für Sie jederzeit. Fragen zu der Bekanntmachung stellen Sie bitte ebenfalls per Mail an die o.g. Email-Adresse unter Angabe des Betreffs " Bekanntmachung anale Irrigationssysteme". Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.
- Techniker Krankenkasse
Verhandlungsbekanntmachung anale Irrigation
Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) beabsichtigen, Verträge nach § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung der Versicherten der TK und HEK mit Irrigationssystemen die schwerkraftabhängig, pumpenabhängig, elektrisch oder mit einem Akku betrieben werden, abzuschließen. Die TK ist in diesem Rahmen Ansprechpartner und bevollmächtigt, alle Rechtsgeschäfte, -erklärungen und -handlungen für die HEK, die zur Durchführung zum Abschluss von Verträgen nach § 127 Abs. 1 SGB V erforderlich sind, abzugeben und entgegenzunehmen. Die Verträge umfassen die Lieferung von: - PG 03 Irrigationssystemen die schwerkraftabhängig, pumpenabhängig, elektrisch oder mit einem Akku betrieben werden sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Adresse anfordern: Email: Hilfsmittel-Vertrag@TK.de Techniker Krankenkasse Unternehmenszentrale Bramfelder Str. 140 22035 Hamburg Team Hilfsmittel (HM) Tel.: 040-6909-3813 Für fachliche Fragen zu den Vertragsunterlagen wenden Sie sich an Hilfsmittel-Vertrag@tk.de Angebote sind der TK bis zum 27. Mai 2026 an die E-Mail-Adresse Hilfsmittel-Vertrag@tk.de unter Angabe des Betreffs "Bekanntmachung anale Irrigationssysteme" einzureichen. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot einzureichen, besteht für Sie jederzeit. Fragen zu der Bekanntmachung stellen Sie bitte ebenfalls per Mail an die o.g. Email-Adresse unter Angabe des Betreffs " Bekanntmachung anale Irrigationssysteme". Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenFrist: 30. Juni
Open-House-Verfahren "Programm/Schnupperangebot"
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur Umsetzung von Programmen und/oder Schnupperangeboten im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS unterstützt gesundheitsförderliche Aktivitäten in Unternehmen mit verhaltens- und verhältnispräventiven Interventionen. Damit soll das individuelle Verhalten der Mitarbeitenden als auch die Arbeitsbedingungen und das betriebliche Umfeld gezielt verbessert und langfristig die Gesundheit aller Beschäftigten gefördert werden. Mithilfe von spezifischen Programmen werden Beschäftigte befähigt, selbstbestimmt und zielorientiert ihre Gesundheitskompetenzen im Bereich Bewegung, mentalen Gesundheit, Ernährung und Sucht zu verbessern und zu sichern sowie negative Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit aufgrund von chronischen beruflichen Belastungen sowie persönlichen Risiken bzw. Risikoverhaltensweisen zu vermeiden oder zu reduzieren. Mittels spezifischer Schnupperangebote soll die Belegschaft eines Unternehmens für die verschiedenen Gesundheitsthemen sensibilisiert und informiert werden. Zum Beispiel im Rahmen eines Gesundheitstages in Unternehmen sollen diese spezifischen Schnupperangebote einfach, niederschwellig und bedarfsorientiert angeboten und darüber hinaus der Stellenwert der Beschäftigtengesundheit in den Fokus gebracht werden. Der Kooperationspartner setzt dies bedarfsorientiert um und berät zur gesundheitsförderlichen Lebens- und Arbeitsweise nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages). Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Bedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. Die Beauftragung erfolgt bedarfsorientiert durch die AOK PLUS durch Einzelauftrag. Eine mengenmäßige oder exklusive Zusicherung besteht durch diese Vereinbarung nicht. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Kooperationsvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Die Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 15.05.2026 (Teilnahmefrist) vollständig ausgefüllt über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform (DTVP) eingereicht werden. Die Kooperationsvereinbarung beginnt bei Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis zum 15.05.2026 am 01.07.2026. Bei späterer Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Monatsersten des nächsten Kalenderquartals, der auf die Einreichung bzw. Vervollständigung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 15. der aktuellen Quartalsmitte (jeweils immer der 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11.) vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Fällt der 15. eines Monats auf einen Samstag, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 15.05.2026 bzw. nach dem 15. einer Quartalsmitte) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zur Mitte des darauffolgenden Quartals berücksichtigt. Die Vereinbarung endet unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses am 30.06.2030. Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform an die AOK PLUS. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind. Die AOK PLUS behält sich vor, das Open-House-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 07. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist BARMER Beschaffung und Vergabe.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.