P001274-56
Ausstattung von Proberäume mit Vorhangstangen, Vorhängen und Tanzteppich inklusive Montage und Verlegen Umfang: Am Standort Schöneweide des Theaterhaus Berlin müssen die Proberäume nach Sanierung mit Vorhangstangen, Vorhängen und Tanzteppichen neu ausgestattet werden. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet sowohl das ...
Angebotsfrist:20. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Ausstattung von Proberäume mit Vorhangstangen, Vorhängen und Tanzteppich inklusive Montage und Verlegen Umfang: Am Standort Schöneweide des Theaterhaus Berlin müssen die Proberäume nach Sanierung mit Vorhangstangen, Vorhängen und Tanzteppichen neu ausgestattet werden. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet sowohl das Material als auch...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Öffentlicher Auftraggeber
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 20. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Ausstattung von Proberäume mit Vorhangstangen, Vorhängen und Tanzteppich inklusive Montage und Verlegen Umfang: Am Standort Schöneweide des Theaterhaus Berlin müssen die Proberäume nach Sanierung mit Vorhangstangen, Vorhängen und Tanzteppichen neu ausgestattet werden. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet sowohl das Material als auch deren Montage. Die Vergabe erfolgt in Losen.
Weiterführende Details
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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10- Wetteraukreis
Bodenbelagsarbeiten (Kautschuk) i. R. d. Sanierung der Fensteranlagen, der Akustikdecken und der IT-Verkabelung an der Geschwister-Scholl-Schule in Niddatal - Assenheim
Allgemeine Bau-Beschreibung: Im Rahmen der geplanten Maßnahme an der Geschwister- Scholl- Schule, in Niddatal- Assenheim sollen mehrere Gebäude saniert und dem aktuellen Standard des Wetteraukreises angepasst werden. Die Maßnahme wird dabei in mehrere aufeinander folgende Bauabschnitte untergliedert. Die Sanierungsmaßnahme beinhaltet bauliche und anlagentechnische Anpassungen in den folgenden Leistungsbereichen: - Fenster- einschl. Sonnenschutzanlagen - Akustikdecken inkl. Beleuchtung - IT- Standardverkabelung ohne digitale Ausstattung, inkl. Stromversorgung - Brandschutz - Grundlegende Sanierung Sanitäre Installation - Grundlegende Sanierung Heizungsanlage ohne Wärmeerzeugung - Bodenbeläge Fenster, die überaltert oder beschädigt sind werden ausgetauscht. Im Zuge dieser Maßnahme wird auch der Sonnenschutz, in Form von neuen Sonnenschutzanlagen, Lamellen- Raffstoren, berücksichtigt. Die Arbeiten der Fenstersanierung wurden bereits beauftragt. In Klassen in denen keine ausreichend akustisch wirksame Decke vorhanden ist, werden diese ausgetauscht. Unter Berücksichtigung des Schadstoffgutachtens, werden die alten Decken durch neue Akustikdecken (Rasterdecken 62.5x625cm) ersetzt. Dabei wird auch die Integration der Haustechnik, z. Bsp. Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung, berücksichtigt und dem aktuellen Standard angepasst. Die Maßnahme beinhaltet das Fortführen der IT- Verkabelung und Abgleich der aktuellen IT-Anforderungen und IT- Standards des Wetteraukreises. Dabei wird die Stromversorgung und Installation in den Klassenräumen dem Standard des Wetteraukreises angepasst. Die brandschutztechnische Ertüchtig beinhaltet vor allem das Herstellen des 2. baulichen Rettungsweges, für die Kopfklasse im 1. Obergeschoss, sowie diverser Räume im Erdgeschoss. Des Weiteren erfolgt die Herstellung eines notwenigen Flures im 2. Obergeschoss des Gebäudes B1 und C1. Zudem ist der Austausch von Innentüren ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Zusätzlich zu den Ertüchtigungsmaßnahmen erfolgt eine Umnutzung der Lehrküche (Geb. D) zu einem Büroraum. Trotz der umfangreichen Sanierungsarbeiten bleiben die Gebäudekubatur und das Erscheinungsbild der Fassade, bis auf die neuen Ausgangstüren unverändert. Eine Veränderung der Schmutz- und Regenwasserleitungen ist nicht geplant. Auch die derzeitige Wärmeversorgung ist nicht Bestandteil der Sanierungsmaßnahme. Die Arbeiten werden bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt. Gewerke-Beschreibung: ca. 1962 m² Beseitigen alter Bodenbeläge ca. 925 m Rückbau Sockel ca. 925 m Montage neuer Sockel ca. 1.962 m² Vorbehandeln, Ausgleich von Unebenheiten 2x ca. 2.143 Verlegen Kautschuk Bodenbelag Ausführungsfristen: Beginn der baulichen Umsetzung: 19. KW 2026 Baufertigstellung: 30. KW 2027 Der überwiegende Teil der Leistung ist zwingend während der Sommerferien des Landes Hessens in den Jahren 2026 und 2027 zu erbringen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass in beiden genannten Zeiträumen mehrere Kolonnen gleichzeitig eingesetzt werden können, um eine parallele Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten.
- Ruhrbahn GmbHFrist: 27. Mai
Lieferung/Montage eines Bauprovisoriums für die Technische Gebäudeausrüstung und Nachrichtentechnik am U-Bf. Berliner Platz in Essen
Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung des U-Bahnhofs Berliner Platz in Essen sind umfangreiche Vorabmaßnahmen erforderlich, welche unter anderem die Schadstoffsanierung und diverse Rückbauarbeiten auf der Ebene -2 des Bahnhofs, einschließlich der zugehörigen Betriebsräume beinhaltet. Gegenstand der Vergabe ist unter anderem die Lieferung und Montage eines Bauprovisoriums für die Technische Gebäudeausstattung und die Nachrichtentechnik als Vormaßnahme des gesamten brandschutztechnischen Umbaus. Im Rahmen der Schadstoffsanierung werden im Vorfeld sämtliche elektrischen Komponenten im Deckenbereich durch einen gesondert beauftragten Unternehmer demontiert und fachgerecht entsorgt. Die hier ausgeschriebene Maßnahme umfasst unter anderem Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) im Zuge der baulichen Maßnahme, die abschnittsweise nach erfolgter Schadstoffsanierung auszuführen sind. Leistungsbestandteil ist die Errichtung eines Bauprovisoriums zur Sicherstellung des sicheren Personenverkehrs nach Abschluss der Schadstoffsanierung. Dieses umfasst insbesondere die Installation temporärer Kabeltrassen sowie einer Beleuchtungsanlage. Die Ausführung hat gemäß den planerischen Vorgaben und unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen sowie aller relevanten Sicherheitsbestimmungen zu erfolgen. Dabei ist insbesondere die getrennte Führung von Stark- und Schwachstromleitungen sicherzustellen. Die elektrische Installation ist normgerecht auszuführen. Die Beleuchtungsanlage ist an bestehende elektrische Systeme anzubinden und entsprechend der Planung auf die vorgesehenen Stromkreise zu verteilen. Nach Fertigstellung sind Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlage durch den Auftragnehmer zu prüfen und zu dokumentieren. Die Montage der Leuchten erfolgt unterhalb der Kabeltrassen, wobei geeignete Befestigungssysteme (u. a. Schraubverbindungen mit selbstsichernden Muttern) einzusetzen sind, um eine dauerhafte und vibrationssichere Installation zu gewährleisten. Die statischen und sicherheitstechnischen Anforderungen sind einzuhalten. Zur Durchführung der Vorabmaßnahmen wird der Fahrbetrieb eingestellt. Eine Sperrzeit vom 04.07.2026 – 01.09.2026 wird eingerichtet. Innerhalb dieses Zeitraums sind werktags sowie samstags tägliche Arbeitszeitfenster von jeweils ca. 16 Stunden (06:00–14:00 Uhr und 14:00–22:00 Uhr) einzuhalten. Innerhalb dieser Zeitfenster sind sowohl die Einrichtung der Baustelle als auch sämtliche Installationsleistungen durchzuführen. Die Ausführung der TGA-Leistungen erfolgt in durch den fachgutachterlich begleiteten Schadstoffsanierer freigegebenen Teilbereichen. Die Bearbeitung erfolgt schrittweise, wobei jede Teilfläche erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber bearbeitet werden darf. Sämtliche Leistungen sind entsprechend der Bauablaufplanung sowie unter Einhaltung aller einschlägigen sicherheitstechnischen, arbeitsschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften auszuführen. Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- KfW BankengruppeFrist: 11. Mai
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- KfW BankengruppeFrist: 11. Mai
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- KfW Bankengruppe
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- KfW BankengruppeFrist: 11. Mai
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft
Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.
- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnFrist: 08. Juni
Architektonische Neugestaltung des NS-Dokumentationszentrums Köln (Umbau + Innenräume + Treppenhaus)
Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (NS-DOK) ist ein zeithistorisches Museum, eine der größten kommunalen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland und der besucherstärkste NS-Geschichtsort in Nordrhein-Westfalen (2025: 95.546 Besucher*innen). Im Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die Neukonzeption der Ausstellungs- und Publikumsflächen des NS-DOK beschlossen. Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekten realisiert: Teilprojekt A (nicht Gegenstand dieser, sondern einer künftige Ausschreibung) umfasst die Realisierung einer neuen Dauerausstellung in der ehemaligen Kölner Gestapozentrale im Gebäudeteil Appellhofplatz 23-25. Teilprojekt B (Gegenstand dieser Ausschreibung) umfasst die Verlagerung und Neugestaltung weiterer Service- und Publikumsflächen des Museums im Gebäudeteil Appellhofplatz 21. Hierbei handelt es sich um ein im Zweiten Weltkrieg teilzerstörten früheres Wohn- und Geschäftshaus, das beim Wiederaufbau in den späten 1940ern mit der ehemaligen Gestapozentrale verbunden und dessen Fassade optisch angeglichen wurde. Das Gesamtensemble steht unter Denkmalschutz. Das übergreifende Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist es, den Gebäudeteil Appellhofplatz 21 vom Untergeschoss bis zur zweiten Etage mit modernen, ansprechenden Service- und Publikumsflächen auszustatten. Hierdurch sollen die Aufenthaltsqualität und das Besuchserlebnis im Museum signifikant verbessert werden. In der ehemaligen Gestapozentrale werden so zugleich Flächen für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung verfügbar. Im Einzelnen ist vorgesehen, den Haupteingang des Museums vom ehemaligen Eingang der Gestapozentrale zum Eingang des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 zu verlagern. Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils soll ein neues, großzügig gestaltetes und klimatisiertes Foyer Platz für Kasse, Shop, Garderobenschließfächer und eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen. Das Foyer soll zudem für Veranstaltungen genutzt werden. Die daneben liegenden Sanitäranlagen sollen vergrößert werden. Im hinteren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss sollen die öffentliche Bibliothek und das Archiv des NS-DOK neue Standorte erhalten. Für eine fachgerechte Lagerung der Bestände sind neben dem Einbau einer Klimaanlage weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Auf der ersten und zweiten Etage des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 sollen zwei Wechselausstellungsflächen Platz finden. Die Flächen müssen entsprechend ausgestattet werden. Der in der zweiten Etage liegende Veranstaltungsraum soll technisch ertüchtigt werden. Ein neues Treppenhaus soll das Museumsfoyer mit den Wechselausstellungsflächen und dem Veranstaltungsraum einerseits und dem zur Dauerausstellung zählenden Innenhof auf Höhe des Untergeschosses andererseits verbinden. Der Zugang zu den Ausstellungen erfolgt seitlich aus dem neuen Foyer. Für die detaillierten Zielsetzungen und genauere Beschreibungen der Anforderungen an die drei zuvor beschriebenen Funktionsbereiche, siehe die Anlage. Die für die Maßnahme vorgesehenen Flächen wurden zuletzt um 2012 modernisiert. Sie werden derzeit (in anderer räumlicher Anordnung) als Ausstellungs-, Veranstaltungs-, Bibliotheks- und Magazinflächen genutzt. Für den Ratsbeschluss und die vorherige Abstimmung mit dem privaten Eigentümer hat das Architekturbüro Kastner, Pichler, Schorn eine Machbarkeitsstudie angefertigt (siehe die Anlage). Bezüglich der Platzierung des neuen Treppenhauses und des Durchgangs vom Foyer zu den Ausstellungsflächen hat sich die weitere Planung an der Machbarkeitsstudie zu orientieren. Bei der weiteren Planung ist zudem die Berücksichtigung des Denkmalschutzes zwingend. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie beziffert das finanzielle Volumen der geplanten Maßnahme mit 3.057.000 Euro brutto inklusive der Planungskosten. Gesucht wird ein im Museumsbau, insbesondere im Umbau oder der Modernisierung von Museen erfahrener Auftragnehmer (Architekt), der die Planung der Service- und Publikumsflächen im Gebäudeteil Appellhofplatz 21 übernimmt. Das Verfahren wird als EU-weites zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. In Stufe 1 erfolgt die Auswahl geeigneter Bewerber anhand der Eignungskriterien. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung auf die fünf bestplatzierten Bewerber gemäß den Bewertungskriterien der Referenzen zur Begrenzung der Bewerber. In Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konzeptionellen Beitrags aufgefordert. Aufgabenstellung und Umfang der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe den ausgewählten Bietern mitgeteilt. Die Leistung der Entwicklung und Präsentation des konzeptionellen Beitrags wird pauschal mit 3000 Euro netto inklusive Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die zweite Stufe entspricht den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild. Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe der zweiten Stufe ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Eine mögliche Vergabe der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der zweiten Stufe ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt (siehe die Anlage). Alle weiteren Anlagen sind zu beachten.
- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenFrist: 08. Juni
Architektonische Neugestaltung des NS-Dokumentationszentrums Köln (Umbau + Innenräume + Treppenhaus)
Beschreibung: Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (NS-DOK) ist ein zeithistorisches Museum, eine der größten kommunalen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland und der besucherstärkste NS-Geschichtsort in Nordrhein-Westfalen (2025: 95.546 Besucher*innen). Im Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die Neukonzeption der Ausstellungs- und Publikumsflächen des NS-DOK beschlossen. Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekten realisiert: Teilprojekt A (nicht Gegenstand dieser, sondern einer künftige Ausschreibung) umfasst die Realisierung einer neuen Dauerausstellung in der ehemaligen Kölner Gestapozentrale im Gebäudeteil Appellhofplatz 23-25. Teilprojekt B (Gegenstand dieser Ausschreibung) umfasst die Verlagerung und Neugestaltung weiterer Service- und Publikumsflächen des Museums im Gebäudeteil Appellhofplatz 21. Hierbei handelt es sich um ein im Zweiten Weltkrieg teilzerstörten früheres Wohn- und Geschäftshaus, das beim Wiederaufbau in den späten 1940ern mit der ehemaligen Gestapozentrale verbunden und dessen Fassade optisch angeglichen wurde. Das Gesamtensemble steht unter Denkmalschutz. Das übergreifende Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist es, den Gebäudeteil Appellhofplatz 21 vom Untergeschoss bis zur zweiten Etage mit modernen, ansprechenden Service- und Publikumsflächen auszustatten. Hierdurch sollen die Aufenthaltsqualität und das Besuchserlebnis im Museum signifikant verbessert werden. In der ehemaligen Gestapozentrale werden so zugleich Flächen für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung verfügbar. Im Einzelnen ist vorgesehen, den Haupteingang des Museums vom ehemaligen Eingang der Gestapozentrale zum Eingang des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 zu verlagern. Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils soll ein neues, großzügig gestaltetes und klimatisiertes Foyer Platz für Kasse, Shop, Garderobenschließfächer und eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen. Das Foyer soll zudem für Veranstaltungen genutzt werden. Die daneben liegenden Sanitäranlagen sollen vergrößert werden. Im hinteren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss sollen die öffentliche Bibliothek und das Archiv des NS-DOK neue Standorte erhalten. Für eine fachgerechte Lagerung der Bestände sind neben dem Einbau einer Klimaanlage weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Auf der ersten und zweiten Etage des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 sollen zwei Wechselausstellungsflächen Platz finden. Die Flächen müssen entsprechend ausgestattet werden. Der in der zweiten Etage liegende Veranstaltungsraum soll technisch ertüchtigt werden. Ein neues Treppenhaus soll das Museumsfoyer mit den Wechselausstellungsflächen und dem Veranstaltungsraum einerseits und dem zur Dauerausstellung zählenden Innenhof auf Höhe des Untergeschosses andererseits verbinden. Der Zugang zu den Ausstellungen erfolgt seitlich aus dem neuen Foyer. Für die detaillierten Zielsetzungen und genauere Beschreibungen der Anforderungen an die drei zuvor beschriebenen Funktionsbereiche, siehe die Anlage. Die für die Maßnahme vorgesehenen Flächen wurden zuletzt um 2012 modernisiert. Sie werden derzeit (in anderer räumlicher Anordnung) als Ausstellungs-, Veranstaltungs-, Bibliotheks- und Magazinflächen genutzt. Für den Ratsbeschluss und die vorherige Abstimmung mit dem privaten Eigentümer hat das Architekturbüro Kastner, Pichler, Schorn eine Machbarkeitsstudie angefertigt (siehe die Anlage). Bezüglich der Platzierung des neuen Treppenhauses und des Durchgangs vom Foyer zu den Ausstellungsflächen hat sich die weitere Planung an der Machbarkeitsstudie zu orientieren. Bei der weiteren Planung ist zudem die Berücksichtigung des Denkmalschutzes zwingend. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie beziffert das finanzielle Volumen der geplanten Maßnahme mit 3.057.000 Euro brutto inklusive der Planungskosten. Gesucht wird ein im Museumsbau, insbesondere im Umbau oder der Modernisierung von Museen erfahrener Auftragnehmer (Architekt), der die Planung der Service- und Publikumsflächen im Gebäudeteil Appellhofplatz 21 übernimmt. Das Verfahren wird als EU-weites zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. In Stufe 1 erfolgt die Auswahl geeigneter Bewerber anhand der Eignungskriterien. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung auf die fünf bestplatzierten Bewerber gemäß den Bewertungskriterien der Referenzen zur Begrenzung der Bewerber. In Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konzeptionellen Beitrags aufgefordert. Aufgabenstellung und Umfang der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe den ausgewählten Bietern mitgeteilt. Die Leistung der Entwicklung und Präsentation des konzeptionellen Beitrags wird pauschal mit 3000 Euro netto inklusive Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die zweite Stufe entspricht den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild. Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe der zweiten Stufe ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Eine mögliche Vergabe der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der zweiten Stufe ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt (siehe die Anlage). Alle weiteren Anlagen sind zu beachten.
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Architektonische Neugestaltung des NS-Dokumentationszentrums Köln (Umbau + Innenräume + Treppenhaus)
Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (NS-DOK) ist ein zeithistorisches Museum, eine der größten kommunalen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland und der besucherstärkste NS-Geschichtsort in Nordrhein-Westfalen (2025: 95.546 Besucher*innen). Im Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die Neukonzeption der Ausstellungs- und Publikumsflächen des NS-DOK beschlossen. Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekten realisiert: Teilprojekt A (nicht Gegenstand dieser, sondern einer künftige Ausschreibung) umfasst die Realisierung einer neuen Dauerausstellung in der ehemaligen Kölner Gestapozentrale im Gebäudeteil Appellhofplatz 23-25. Teilprojekt B (Gegenstand dieser Ausschreibung) umfasst die Verlagerung und Neugestaltung weiterer Service- und Publikumsflächen des Museums im Gebäudeteil Appellhofplatz 21. Hierbei handelt es sich um ein im Zweiten Weltkrieg teilzerstörten früheres Wohn- und Geschäftshaus, das beim Wiederaufbau in den späten 1940ern mit der ehemaligen Gestapozentrale verbunden und dessen Fassade optisch angeglichen wurde. Das Gesamtensemble steht unter Denkmalschutz. Das übergreifende Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist es, den Gebäudeteil Appellhofplatz 21 vom Untergeschoss bis zur zweiten Etage mit modernen, ansprechenden Service- und Publikumsflächen auszustatten. Hierdurch sollen die Aufenthaltsqualität und das Besuchserlebnis im Museum signifikant verbessert werden. In der ehemaligen Gestapozentrale werden so zugleich Flächen für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung verfügbar. Im Einzelnen ist vorgesehen, den Haupteingang des Museums vom ehemaligen Eingang der Gestapozentrale zum Eingang des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 zu verlagern. Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils soll ein neues, großzügig gestaltetes und klimatisiertes Foyer Platz für Kasse, Shop, Garderobenschließfächer und eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen. Das Foyer soll zudem für Veranstaltungen genutzt werden. Die daneben liegenden Sanitäranlagen sollen vergrößert werden. Im hinteren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss sollen die öffentliche Bibliothek und das Archiv des NS-DOK neue Standorte erhalten. Für eine fachgerechte Lagerung der Bestände sind neben dem Einbau einer Klimaanlage weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Auf der ersten und zweiten Etage des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 sollen zwei Wechselausstellungsflächen Platz finden. Die Flächen müssen entsprechend ausgestattet werden. Der in der zweiten Etage liegende Veranstaltungsraum soll technisch ertüchtigt werden. Ein neues Treppenhaus soll das Museumsfoyer mit den Wechselausstellungsflächen und dem Veranstaltungsraum einerseits und dem zur Dauerausstellung zählenden Innenhof auf Höhe des Untergeschosses andererseits verbinden. Der Zugang zu den Ausstellungen erfolgt seitlich aus dem neuen Foyer. Für die detaillierten Zielsetzungen und genauere Beschreibungen der Anforderungen an die drei zuvor beschriebenen Funktionsbereiche, siehe die Anlage. Die für die Maßnahme vorgesehenen Flächen wurden zuletzt um 2012 modernisiert. Sie werden derzeit (in anderer räumlicher Anordnung) als Ausstellungs-, Veranstaltungs-, Bibliotheks- und Magazinflächen genutzt. Für den Ratsbeschluss und die vorherige Abstimmung mit dem privaten Eigentümer hat das Architekturbüro Kastner, Pichler, Schorn eine Machbarkeitsstudie angefertigt (siehe die Anlage). Bezüglich der Platzierung des neuen Treppenhauses und des Durchgangs vom Foyer zu den Ausstellungsflächen hat sich die weitere Planung an der Machbarkeitsstudie zu orientieren. Bei der weiteren Planung ist zudem die Berücksichtigung des Denkmalschutzes zwingend. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie beziffert das finanzielle Volumen der geplanten Maßnahme mit 3.057.000 Euro brutto inklusive der Planungskosten. Gesucht wird ein im Museumsbau, insbesondere im Umbau oder der Modernisierung von Museen erfahrener Auftragnehmer (Architekt), der die Planung der Service- und Publikumsflächen im Gebäudeteil Appellhofplatz 21 übernimmt. Das Verfahren wird als EU-weites zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. In Stufe 1 erfolgt die Auswahl geeigneter Bewerber anhand der Eignungskriterien. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung auf die fünf bestplatzierten Bewerber gemäß den Bewertungskriterien der Referenzen zur Begrenzung der Bewerber. In Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konzeptionellen Beitrags aufgefordert. Aufgabenstellung und Umfang der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe den ausgewählten Bietern mitgeteilt. Die Leistung der Entwicklung und Präsentation des konzeptionellen Beitrags wird pauschal mit 3000 Euro netto inklusive Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die zweite Stufe entspricht den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild. Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe der zweiten Stufe ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Eine mögliche Vergabe der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der zweiten Stufe ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt (siehe die Anlage). Alle weiteren Anlagen sind zu beachten.
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