Architektonische Neugestaltung des NS-Dokumentationszentrums Köln (Umbau + Innenräume + Treppenhaus)
Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (NS-DOK) ist ein zeithistorisches Museum, eine der größten kommunalen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland und der besucherstärkste NS-Geschichtsort in Nordrhein-Westfalen (2025: 95.546 Besucher*innen). Im Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die ...
Angebotsfrist:08. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (NS-DOK) ist ein zeithistorisches Museum, eine der größten kommunalen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland und der besucherstärkste NS-Geschichtsort in Nordrhein-Westfalen (2025: 95.546 Besucher*innen). Im Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die Neukonzeption der...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 08. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (NS-DOK) ist ein zeithistorisches Museum, eine der größten kommunalen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland und der besucherstärkste NS-Geschichtsort in Nordrhein-Westfalen (2025: 95.546 Besucher*innen). Im Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die Neukonzeption der Ausstellungs- und Publikumsflächen des NS-DOK beschlossen. Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekten realisiert: Teilprojekt A (nicht Gegenstand dieser, sondern einer künftige Ausschreibung) umfasst die Realisierung einer neuen Dauerausstellung in der ehemaligen Kölner Gestapozentrale im Gebäudeteil Appellhofplatz 23-25. Teilprojekt B (Gegenstand dieser Ausschreibung) umfasst die Verlagerung und Neugestaltung weiterer Service- und Publikumsflächen des Museums im Gebäudeteil Appellhofplatz 21. Hierbei handelt es sich um ein im Zweiten Weltkrieg teilzerstörten früheres Wohn- und Geschäftshaus, das beim Wiederaufbau in den späten 1940ern mit der ehemaligen Gestapozentrale verbunden und dessen Fassade optisch angeglichen wurde. Das Gesamtensemble steht unter Denkmalschutz. Das übergreifende Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist es, den Gebäudeteil Appellhofplatz 21 vom Untergeschoss bis zur zweiten Etage mit modernen, ansprechenden Service- und Publikumsflächen auszustatten. Hierdurch sollen die Aufenthaltsqualität und das Besuchserlebnis im Museum signifikant verbessert werden. In der ehemaligen Gestapozentrale werden so zugleich Flächen für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung verfügbar. Im Einzelnen ist vorgesehen, den Haupteingang des Museums vom ehemaligen Eingang der Gestapozentrale zum Eingang des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 zu verlagern. Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils soll ein neues, großzügig gestaltetes und klimatisiertes Foyer Platz für Kasse, Shop, Garderobenschließfächer und eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen. Das Foyer soll zudem für Veranstaltungen genutzt werden. Die daneben liegenden Sanitäranlagen sollen vergrößert werden. Im hinteren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss sollen die öffentliche Bibliothek und das Archiv des NS-DOK neue Standorte erhalten. Für eine fachgerechte Lagerung der Bestände sind neben dem Einbau einer Klimaanlage weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Auf der ersten und zweiten Etage des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 sollen zwei Wechselausstellungsflächen Platz finden. Die Flächen müssen entsprechend ausgestattet werden. Der in der zweiten Etage liegende Veranstaltungsraum soll technisch ertüchtigt werden. Ein neues Treppenhaus soll das Museumsfoyer mit den Wechselausstellungsflächen und dem Veranstaltungsraum einerseits und dem zur Dauerausstellung zählenden Innenhof auf Höhe des Untergeschosses andererseits verbinden. Der Zugang zu den Ausstellungen erfolgt seitlich aus dem neuen Foyer. Für die detaillierten Zielsetzungen und genauere Beschreibungen der Anforderungen an die drei zuvor beschriebenen Funktionsbereiche, siehe die Anlage. Die für die Maßnahme vorgesehenen Flächen wurden zuletzt um 2012 modernisiert. Sie werden derzeit (in anderer räumlicher Anordnung) als Ausstellungs-, Veranstaltungs-, Bibliotheks- und Magazinflächen genutzt. Für den Ratsbeschluss und die vorherige Abstimmung mit dem privaten Eigentümer hat das Architekturbüro Kastner, Pichler, Schorn eine Machbarkeitsstudie angefertigt (siehe die Anlage). Bezüglich der Platzierung des neuen Treppenhauses und des Durchgangs vom Foyer zu den Ausstellungsflächen hat sich die weitere Planung an der Machbarkeitsstudie zu orientieren. Bei der weiteren Planung ist zudem die Berücksichtigung des Denkmalschutzes zwingend. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie beziffert das finanzielle Volumen der geplanten Maßnahme mit 3.057.000 Euro brutto inklusive der Planungskosten. Gesucht wird ein im Museumsbau, insbesondere im Umbau oder der Modernisierung von Museen erfahrener Auftragnehmer (Architekt), der die Planung der Service- und Publikumsflächen im Gebäudeteil Appellhofplatz 21 übernimmt. Das Verfahren wird als EU-weites zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. In Stufe 1 erfolgt die Auswahl geeigneter Bewerber anhand der Eignungskriterien. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung auf die fünf bestplatzierten Bewerber gemäß den Bewertungskriterien der Referenzen zur Begrenzung der Bewerber. In Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konzeptionellen Beitrags aufgefordert. Aufgabenstellung und Umfang der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe den ausgewählten Bietern mitgeteilt. Die Leistung der Entwicklung und Präsentation des konzeptionellen Beitrags wird pauschal mit 3000 Euro netto inklusive Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die zweite Stufe entspricht den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild. Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe der zweiten Stufe ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Eine mögliche Vergabe der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der zweiten Stufe ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt (siehe die Anlage). Alle weiteren Anlagen sind zu beachten.
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Beschreibung: Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (NS-DOK) ist ein zeithistorisches Museum, eine der größten kommunalen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland und der besucherstärkste NS-Geschichtsort in Nordrhein-Westfalen (2025: 95.546 Besucher*innen). Im Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die Neukonzeption der Ausstellungs- und Publikumsflächen des NS-DOK beschlossen. Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekten realisiert: Teilprojekt A (nicht Gegenstand dieser, sondern einer künftige Ausschreibung) umfasst die Realisierung einer neuen Dauerausstellung in der ehemaligen Kölner Gestapozentrale im Gebäudeteil Appellhofplatz 23-25. Teilprojekt B (Gegenstand dieser Ausschreibung) umfasst die Verlagerung und Neugestaltung weiterer Service- und Publikumsflächen des Museums im Gebäudeteil Appellhofplatz 21. Hierbei handelt es sich um ein im Zweiten Weltkrieg teilzerstörten früheres Wohn- und Geschäftshaus, das beim Wiederaufbau in den späten 1940ern mit der ehemaligen Gestapozentrale verbunden und dessen Fassade optisch angeglichen wurde. Das Gesamtensemble steht unter Denkmalschutz. Das übergreifende Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist es, den Gebäudeteil Appellhofplatz 21 vom Untergeschoss bis zur zweiten Etage mit modernen, ansprechenden Service- und Publikumsflächen auszustatten. Hierdurch sollen die Aufenthaltsqualität und das Besuchserlebnis im Museum signifikant verbessert werden. In der ehemaligen Gestapozentrale werden so zugleich Flächen für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung verfügbar. Im Einzelnen ist vorgesehen, den Haupteingang des Museums vom ehemaligen Eingang der Gestapozentrale zum Eingang des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 zu verlagern. Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils soll ein neues, großzügig gestaltetes und klimatisiertes Foyer Platz für Kasse, Shop, Garderobenschließfächer und eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen. Das Foyer soll zudem für Veranstaltungen genutzt werden. Die daneben liegenden Sanitäranlagen sollen vergrößert werden. Im hinteren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss sollen die öffentliche Bibliothek und das Archiv des NS-DOK neue Standorte erhalten. Für eine fachgerechte Lagerung der Bestände sind neben dem Einbau einer Klimaanlage weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Auf der ersten und zweiten Etage des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 sollen zwei Wechselausstellungsflächen Platz finden. Die Flächen müssen entsprechend ausgestattet werden. Der in der zweiten Etage liegende Veranstaltungsraum soll technisch ertüchtigt werden. Ein neues Treppenhaus soll das Museumsfoyer mit den Wechselausstellungsflächen und dem Veranstaltungsraum einerseits und dem zur Dauerausstellung zählenden Innenhof auf Höhe des Untergeschosses andererseits verbinden. Der Zugang zu den Ausstellungen erfolgt seitlich aus dem neuen Foyer. Für die detaillierten Zielsetzungen und genauere Beschreibungen der Anforderungen an die drei zuvor beschriebenen Funktionsbereiche, siehe die Anlage. Die für die Maßnahme vorgesehenen Flächen wurden zuletzt um 2012 modernisiert. Sie werden derzeit (in anderer räumlicher Anordnung) als Ausstellungs-, Veranstaltungs-, Bibliotheks- und Magazinflächen genutzt. Für den Ratsbeschluss und die vorherige Abstimmung mit dem privaten Eigentümer hat das Architekturbüro Kastner, Pichler, Schorn eine Machbarkeitsstudie angefertigt (siehe die Anlage). Bezüglich der Platzierung des neuen Treppenhauses und des Durchgangs vom Foyer zu den Ausstellungsflächen hat sich die weitere Planung an der Machbarkeitsstudie zu orientieren. Bei der weiteren Planung ist zudem die Berücksichtigung des Denkmalschutzes zwingend. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie beziffert das finanzielle Volumen der geplanten Maßnahme mit 3.057.000 Euro brutto inklusive der Planungskosten. Gesucht wird ein im Museumsbau, insbesondere im Umbau oder der Modernisierung von Museen erfahrener Auftragnehmer (Architekt), der die Planung der Service- und Publikumsflächen im Gebäudeteil Appellhofplatz 21 übernimmt. Das Verfahren wird als EU-weites zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. In Stufe 1 erfolgt die Auswahl geeigneter Bewerber anhand der Eignungskriterien. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung auf die fünf bestplatzierten Bewerber gemäß den Bewertungskriterien der Referenzen zur Begrenzung der Bewerber. In Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konzeptionellen Beitrags aufgefordert. Aufgabenstellung und Umfang der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe den ausgewählten Bietern mitgeteilt. Die Leistung der Entwicklung und Präsentation des konzeptionellen Beitrags wird pauschal mit 3000 Euro netto inklusive Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die zweite Stufe entspricht den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild. Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe der zweiten Stufe ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Eine mögliche Vergabe der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der zweiten Stufe ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt (siehe die Anlage). Alle weiteren Anlagen sind zu beachten.
- Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenFrist: 07. Juni
Architektonische Neugestaltung des NS-Dokumentationszentrums Köln (Umbau + Innenräume + Treppenhaus)
Planung neuer Service- und Publikumsflächen des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln im Gebäudeteil Appellhofplatz 21
- NRW.URBAN GmbH & Co.KG
"Neuer gemeinschaftlicher Ort an der ehemaligen Kirche" in Bürgewald - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen
Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt in Bürgewald (ehemals: Alt-Morschenich) die Entwicklung der alten Kirche sowie der weiteren sich auf dem Plangebiet befindlichen Gebäude als Initialzündung für die Revitalisierung des Dorfs zu einem -Ort der Zukunft-. Die in der Ortsmitte gelegene Kirche wurde profaniert und ist im Jahr 2023 bis auf die Grundmauern abgebrannt. Sie soll erhalten, neu interpretiert und einer neuen gemeinwohlorientierten Nutzung zugeführt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5.400 qm und beinhaltet neben der Kirche auch ein leerstehendes Pfarrhaus, Pfarrheim und eine Leichenhalle. Neben der Versammlungsstätte in der Kirche sind auch Arbeitsräume, eine Werkstelle (Workshops, Arbeitstreffen, wechselnde Ausstellungen) und ein Café/ Kiosk auf dem Gelände unterzubringen. Das Raumprogramm umfasst dabei ca. 650 qm NUF. Das Ensemble soll als zentraler Versammlungsort als Keimzelle für die Transformation und Wiederbelebung des Dorfes dienen. In einem Realisierungswettbewerb soll ein qualitätsvolles hochbauliches und freiraumplanerisches Konzept für den neuen gemeinschaftlichen Ort an der ehemaligen Kirche in Bürgewald gefunden werden. Nach der Beendigung des Realisierungswettbewerbes wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV mit den Preisträgern des Realisierungswettbewerbes gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV durchgeführt. Folgende Leistungen werden vergeben (1) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; (2) Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der jeweiligen Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-5; Stufe 2: Lph 6-9).
- NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH
"Neuer gemeinschaftlicher Ort an der ehemaligen Kirche" in Bürgewald - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagen
Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt in Bürgewald (ehemals: Alt-Morschenich) die Entwicklung der alten Kirche sowie der weiteren sich auf dem Plangebiet befindlichen Gebäude als Initialzündung für die Revitalisierung des Dorfs zu einem -Ort der Zukunft-. Die in der Ortsmitte gelegene Kirche wurde profaniert und ist im Jahr 2023 bis auf die Grundmauern abgebrannt. Sie soll erhalten, neu interpretiert und einer neuen gemeinwohlorientierten Nutzung zugeführt werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5.400 qm und beinhaltet neben der Kirche auch ein leerstehendes Pfarrhaus, Pfarrheim und eine Leichenhalle. Neben der Versammlungsstätte in der Kirche sind auch Arbeitsräume, eine Werkstelle (Workshops, Arbeitstreffen, wechselnde Ausstellungen) und ein Café/ Kiosk auf dem Gelände unterzubringen. Das Raumprogramm umfasst dabei ca. 650 qm NUF. Das Ensemble soll als zentraler Versammlungsort als Keimzelle für die Transformation und Wiederbelebung des Dorfes dienen. In einem Realisierungswettbewerb soll ein qualitätsvolles hochbauliches und freiraumplanerisches Konzept für den neuen gemeinschaftlichen Ort an der ehemaligen Kirche in Bürgewald gefunden werden. Nach der Beendigung des Realisierungswettbewerbes wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV mit den Preisträgern des Realisierungswettbewerbes gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV durchgeführt. Folgende Leistungen werden vergeben (1) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; (2) Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Honorarzone IV): Lph 1-9; Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der jeweiligen Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-5; Stufe 2: Lph 6-9).
- Zentrales Gebäudemanagement der Stadt MoersMoersFrist: 10. Mai
Realisierungswettbewerb "An- und Umbau Weißes Haus zum neuen Schlosstheater" in Moers - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 (4) Pkt. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), insbesondere §§ 69 ff., §§ 78 ff. VgV, sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 216.000 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie die Ingenieurkammer Bau NRW haben an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. ___________________________________________________________________ Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden. ___________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich an Architekten oder Innenarchitekten (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung). Hinweis: Den Teilnehmenden wird dringend empfohlen, sich durch Fachplaner für Technische Ausrüstung bzw. Bauphysik beraten zu lassen. Die Beratungsleistung ist bei der Preisgeldberechnung berücksichtigt worden. ___________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. ___________________________________________________________________ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preisträger. Sollte mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. ___________________________________________________________________ Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Leistungen vergeben werden: a) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV). Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-3; Stufe 2: Lph 4-5; Stufe 3: Lph 6-8; Stufe 4: LP 9). Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage weiterer zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlicher Unterlagen verlangen.
- Zentrales Gebäudemanagement der Stadt Moers
Realisierungswettbewerb "An- und Umbau Weißes Haus zum neuen Schlosstheater" in Moers - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 (4) Pkt. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), insbesondere §§ 69 ff., §§ 78 ff. VgV, sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 216.000 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie die Ingenieurkammer Bau NRW haben an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. ___________________________________________________________________ Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden. ___________________________________________________________________ Der Wettbewerb richtet sich an Architekten oder Innenarchitekten (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung). Hinweis: Den Teilnehmenden wird dringend empfohlen, sich durch Fachplaner für Technische Ausrüstung bzw. Bauphysik beraten zu lassen. Die Beratungsleistung ist bei der Preisgeldberechnung berücksichtigt worden. ___________________________________________________________________ Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. ___________________________________________________________________ Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preisträger. Sollte mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. ___________________________________________________________________ Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Leistungen vergeben werden: a) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV). Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-3; Stufe 2: Lph 4-5; Stufe 3: Lph 6-8; Stufe 4: LP 9). Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage weiterer zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlicher Unterlagen verlangen.
- Sprinkenhof GmbH
Ladeinfrastruktur Jungfernstieg ATG - Tragwerksplanung (TWP)
Bei den Schiffsanlegern am Jungfernstieg sollen Ladesäulen errichtet werden, um die Schiffe mit Landstrom zu versorgen. Für die Umwandlung des Stromes aus dem Stromnetz in das einzuspeisende Netz für die Schiffe, wird eine Trafostation benötigt. Die Aufstellung dieser Trafostation (Grundfläche von 2,99 m x 2,58 m und eine Höhe von ca. 1,80 m) erfolgt am südwestlichen Ende des Jungfern-stiegs, in Richtung Neuer Jungfernstieg. Aus Gründen des Denkmalschutzes kann der Aufstellort (oberirdisch) auf dem Jungfernstieg nicht errichtet werden. Infolgedessen wurde ein neuer Ort in der Jungfernstiegpassage ausgewählt. Die Räumlichkeiten in der Jungfernstiegpassage im Bereich der Schalterhalle B wurden dafür im Vorwege als geeignet erachtet und anschließend mit allen Beteiligten begangen und besichtigt. Ausgewählt wurden die Räume der ehemaligen Netzersatzanlage (NEA) und der dazugehörige Öltankraum direkt am nördlichsten Treppenzugang zur Schalterhalle B am Kassenhäuschen ATG / öffentliche Toiletten. Um den Trafo dort zu platzieren, muss die Schleuse zum ehemaligen NEA-Raum aus nichttragenden Mauerwerkswänden abgebrochen werden, damit ein großer rechteckiger Raum entsteht. Für die zukünftige Mittelschaltanlage soll ein Raum mit Mauerwerkswänden abgetrennt und ein Doppelboden eingebracht werden. Der neue Aufstellungsort des Trafos wird der ehemalige Öltankraum sein. Um die Einbringung zu ermöglichen, muss die Türöffnung vergrößert werden. Für die Kabeleinspeisung der oberhalb der Räumlichkeiten (im Erdreich) liegenden Kabel, muss eine Kabeleinführung gebaut werden. Dafür muss ein Deckendurchbruch (1,20 m x 1,20 m) im ehemaligen Öltankraum hergestellt und eine Stahlbetonhaube drüber gesetzt werden, sodass die Biegeradien der Kabelbündel sich innerhalb des Gebäudes befinden. Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 2 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 3 Stufe 2: Leistungsphase 4 - 6 Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Anspruch auf weitere Stufenbeauftragungen besteht nicht.
- Sprinkenhof GmbH
Neubau des Hörsaalzentrums der Universität Hamburg in der Science City Hamburg Bahrenfeld
Das Hörsaalzentrum auf dem Campus Ost wird als erster Baustein der „Quartiere am Volkspark“ realisiert und das Aushängeschild des Universitätscampus in der Science City Hamburg Bahrenfeld bilden. Es soll zum zentralen Begegnungsort avancieren, der zwar primär der Lehre gewidmet ist, doch ebenso den Austausch zwischen Studierenden, Lehrenden und der Öffentlichkeit fördern soll. Unter einem Dach vereint es flexibel nutzbare Lehrflächen der Fachbereiche Chemie, Physik und Biologie sowie der digitalen Naturwissenschaften. Ferner liefert es ein gastronomisches Angebot, das sowohl der Universität als auch Bürgerinnen und Bürgern offensteht. Qualitätsvoll gestaltet laden Foyer, Café und die Lernwelten zum Verweilen ein und fördern die Kommunikation. Insgesamt ist das Hörsaalzentrum als multifunktionaler offener und nachhaltiger Veranstaltungsort angelegt, sowohl für die Universität als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils. Es ist beabsichtigt, das Hörsaalzentrum bereits in der ersten Bauphase der „Quartiere am Volkspark“ zu realisieren, damit es seiner Rolle des Katalysators für ein städtisches Leben in dem neuen Quartier gerecht werden kann. Weitere Details zur Leistungsbeschreibung können der bereits bekannten Auslobung des RPW-Wettbewerbs entnommen werden. Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 2 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI Stufe 2: Leistungsphase 3-4 Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI Hinweis: Die Beauftragung der Leistungsphasen 5-8 der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Projektfinanzierung. Nach Leistungsphase 3 wird die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung die Projektfinanzierung der Hamburger Bürgerschaft zur Entscheidung vorlegen. Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Anspruch auf weitere Stufenbeauftragungen besteht nicht.
- Marienhaus Kliniken GmbH
Planungsleistungen Ersatzneubau Marienhaus Klinikum Hetzelstift Los 8: Freianlagen
Das Marienhaus Klinikum Hetzelstift ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung. Es beherbergt folgende Fachabteilungen: Anästhesie und Intensivmedizin (inkl. Palliativmedizin), Innere Medizin, Urologie, Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Radiologie. °°°°°°°°°°°°°°°°° Im Krankenhaus Hetzelstift in Neustadt an der Weinstraße besteht in weiten Teilen ein akuter, baulicher Modernisierungsbedarf. Das bestehende Bettenhaus aus den 1960er Jahren befindet sich in einem schlechten Zustand. Im Jahr 2017 hat das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit die Grundsatzentscheidung getroffen, dass ein vollständiger Ersatzneubau die nachhaltigste und wirtschaftlichste Lösung für die Modernisierung des Marienhaus Klinikums Hetzelstift darstellt. Diese Entscheidung bildet bis heute die maßgebliche Grundlage sämtlicher Planungs- und Investitionsschritte. °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Planungsgegenstand ist ein an das heutige Krankenhaus angrenzender Ersatzneubau im westlichen, unbebauten Grundstücksbereich des Klinikums. Der Neubau gliedert sich architektonisch in drei Gebäudeteile. Die vertikale Erschließung des Gebäudes beinhaltet ein Untergeschoss, ein Erdgeschoss und 4 Obergeschosse. Im Untergeschoss befindet sich der Wirtschaftshof, sowie die Technik und Nebenräume. In den oberen Geschossen notwendige Medizinische Bereiche, sowie moderne Bettenstationen mit mehr als 120 Betten pro Ebene. Dabei wird ein Drittel des 2. Obergeschosses und 3. Obergeschosses als Wahlleistung geplant, der restliche Teil als allgemeine Bettenstation. Im Erdgeschoss des Neubaus wird eine Funktionsabteilung mit der Endoskopie, Röntgen- & Funktionsdiagnostik, eine Notaufnahme sowie ein Elektives Zentrum untergebracht. Im 1. Obergeschoss werden sieben neue und modern ausgestattete Operationssäle errichtet. Die restlichen Bereiche werden für die Funktionen ITS/ IMC sowie Palliativ genutzt. Auf dem Dach des Gebäudes befinden sich weitere Technikzentralen sowie der Hubschrauberlandeplatz. °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Die Vergabe der Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung (Los 1), Tragwerksplanung (Los 2), „Heizung-Lüftung-Sanitär“ (Los 3) und „Elektro“ (Los 4) erfolgte im Jahr 2018. Der Planungsprozess wurde im Jahr 2020 unter anderem aufgrund der COVID-19-Pandemie unterbrochen. Zu diesem Zeitpunkt basierte die Planung noch auf 364 Planbetten. Die erneute Aufnahme der Planung im Jahr 2021 fiel in eine Phase struktureller Veränderungen im Gesundheitswesen. Dies ermöglichte es, den Ersatzneubau hinsichtlich Größe, Flexibilität und Zukunftsausrichtung grundlegend neu zu konzipieren. Die Weiterentwicklung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Ministerium und mündete in die Erarbeitung neuer Raum- und Funktionsprogramme. Die Vorplanung hat auf Basis der überarbeiteten Raum- und Funktionsprogramme im Oktober 2024 begonnen und wurde im Januar 2026 weitestgehend abgeschlossen.°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Neben der Fachplanungsleistung im Leistungsbild „Freianlagen“ sind weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen erforderlich, die in weiteren Vergabeverfahren (Losen) vergeben werden. °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° ******Die Leistungen des Leistungsbildes Freianlagen werden stufenweise beauftragt: ****** Leistungsstufe 1: Leistungen der Leistungsphase 3 ****** Leistungsstufe 2: Leistungen der Leistungsphase 4 ****** Leistungsstufe 3: Leistungen der Leistungsphasen 5, 6 und 7 nach der HOAI ****** Leistungsstufe 4: Leistungen der Leistungsphase 8 ****** Leistungsstufe 5: Leistungen der Leistungsphase 9 °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Das Vergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt. Auf der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber bezogen auf die verfahrensgegenständlichen Leistungen. Auf der zweiten Stufe, der Angebots- und Verhandlungsphase, fordert der Auftraggeber die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf. Dieses erste Angebot dient als Grundlage für Verhandlungsgespräche. '**'********* Der Auftraggeber hat sich in der Auftragsbekanntmachung gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vorbehalten, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.**************** Näheres regeln die Vergabeunterlagen zur Angebots-/Verhandlungsphase.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 08. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen.
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