Neubau einer Mensa auf dem Schulcampus Senden - TRAGWERKSPLANUNG & BAUPHYSIK
Die Gemeinde Senden beabsichtigt den Neubau einer Mensa auf dem Schulcampus Senden. Insgesamt werden drei Schulen unterschiedlicher Typen von der geplanten Mensa versorgt. Das Architekturbüro Herrmann & Bosch aus Stuttgart hat sich in einem hochbaulichen Realisierungswettbewerb mit seinem Entwurf, der von einer durchgä...
Angebotsfrist:11. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Senden beabsichtigt den Neubau einer Mensa auf dem Schulcampus Senden. Insgesamt werden drei Schulen unterschiedlicher Typen von der geplanten Mensa versorgt. Das Architekturbüro Herrmann & Bosch aus Stuttgart hat sich in einem hochbaulichen Realisierungswettbewerb mit seinem Entwurf, der von einer durchgängigen Holzbauwei...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Senden
- Veröffentlicht: 12. Mai 2026
- Frist: 11. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Senden beabsichtigt den Neubau einer Mensa auf dem Schulcampus Senden. Insgesamt werden drei Schulen unterschiedlicher Typen von der geplanten Mensa versorgt. Das Architekturbüro Herrmann & Bosch aus Stuttgart hat sich in einem hochbaulichen Realisierungswettbewerb mit seinem Entwurf, der von einer durchgängigen Holzbauweise gekennzeichnet ist, durchgesetzt. Der klare, gut ablesebare Entwurf mit seinen längs gerichteten Raumproportionen auf einem durchgängigen Gebäuderaster, bettet sich eingeschossig mit einem zurückversetztem Technikgeschoss auf dem Flachdach, in die Parklandschaft des Schulcampus Senden ein. Im Inneren wird der Besucher in einem Foyer empfangen und von hieraus öffnet sich nach Süden der längs gerichtete Speiseraum hinter einer Glasfassade mit vorgelagertem Dachüberstand. Nördlich erstreckt sich die Großküche und weitere Nutzflächen über eine gesamte Länge von ca. 56 m. Es sollen nun die Fachplanungsleistungen Tragwerk und Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Raumakustik) in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Vergabe erfolgt in folgenden Stufen: Tragwerksplanung: Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 Stufe 2: Leistungsphase 4 Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 6 Bauphysik: Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 Stufe 2: Leistungsphase 4 Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Ähnliche Bekanntmachungen
10- Stadt Hachenburg über Verbandsgemeinde Hachenburg
Tragwerksplanung und Bauphysik nach HOAI
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für den Umbau des ehemaligen Gebäudes des Sportclubs Hachenburg in ein Haus der Vereine/Stadthalle in Hachenburg. Die Objektplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 § 34 HOAI liegt bereits vor. Die Genehmigung soll beantragt werden. Die beabsichtigte Sanierung erfolgt auch im Hinblick auf die gestiegenen Brandschutzanforderungen. Für das bestehende Sportclub Gebäude liegt lediglich eine vergleichende Bestandsstatik vor. Eine ganz wesentliche Kalkulationsgrundlage für Tragwerksplaner ist somit der Umgang mit dem Bestand und dessen Dokumentation. Die Auftraggeberin lässt den Bestand derzeit durch einen Prüfstatiker prüfen. Es ist beabsichtigt, das Dach anzuheben. Die Lasteinleitung wird an den Stützen erfolgen. In der Nachbargemeinde findet sich ein baugleiches Gebäude. Diese Bestandsstatik war Grundlage für den orientierenden Bericht der statischen Prüfung des Bestandsgebäudes. Es haben Bauteilöffnungen in Abstimmung mit dem Prüfstatiker stattgefunden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Der Umbau und die Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude für die Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Bei der Bauphysik beschränkt sich die Leistung auf den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Schallschutz und Raumakustik sind bereits an einen Fachplaner vergeben. Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistungen ist die Untersuchung des orientierenden Berichts in Abstimmung mit dem Prüfstatiker in statischer Hinsicht und in jedem Fall die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Für die besonderen Leistungen der Bauphysik, sowie die Untersuchung und Dokumentation des statischen Bestandes sollen als besondere Leistungen Pauschalpreise angeboten werden. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die fortführenden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung und der Objektplanung Gebäude werden im Sommer 2026 in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Die Tragwerksplanung muss vorgezogen vergeben werden. Die Kostenberechnungen werden dem Bieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots einen Ortstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform zu vereinbaren. Fragen, die sich anlässlich der Ortstermine für Bieter ergeben, werden gesammelt, anonymisiert und zur Wahrung des Wettbewerbs für alle Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zu erbringen, da sie für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. Durch die noch erforderliche Integration der Statik und Bauphysik kann es nach der Leistungsphase 4 zu einer nicht unerheblichen Leistungsunterbrechung kommen. Diese wird nicht gesondert vergütet. Die weitere zeitliche Entwicklung hängt von dem noch zu fassenden Baubeschluss der Gemeinde ab.
- WBG ZirndorfZirndorf
Neubau Kindertageseinrichtung Markt Erlbach – Fachplanung Tragwerksplanung
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 51) ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 – 6 | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen: Stufe 2 mit LPH 4 und Stufe 3 mit LPH 5 – 6 ● Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle – Bewehrungsabnahme | ÖrtlicheBauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle – Holzverbindungen – optional / sofernerforderlich | Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile ● Die Beauftragung istentsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt. EinRechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oderBesonderen Leistungen, besteht nicht; ● Es wurden noch keine Planungsleistungen nachHOAI Fachplanung Tragwerksplanung erbracht. ● Es wird davon ausgegangen, dass mit den vorliegenden Unterlagen im VgV die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
- Gemeinde Königsbach-SteinKönigsbach-SteinFrist: 09. Juni
Neubau Betreuung und Mensa Heynlinschule
Die Gemeinde Königsbach-Stein liegt im Enzkreis in der Landschaft zwischen Kraichgau und Nordschwarzwald. Die Gemeinde in ihrer heutigen Prägung ist erst 1974 im Zuge der Verwaltungsreform aus den Gemeinden Königsbach und Stein entstanden. Königsbach-Stein zählt heute etwa 10.000 Einwohner. Königsbach-Stein ist gemeinsam mit dem Nachbarort Remchingen ein wirtschaftlich bedeutendes Unterzentrum zwischen Pforzheim und Karlsruhe. Mehrere Erziehungseinrichtungen sind vorhanden: Bildungszentrum Königsbach mit Gymnasium, Realschule und Förderschule, zwei Grund- und Hauptschulen mit Werkrealschule und Kernzeit-Betreuungsangeboten, fünf Kindergärten. Dazu gehört auch die Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule, die Heynlinschule im Ortsteil Stein in der Heynlinstraße 18. Sie hat heute rund 400 Schüler in 21 Klassen. Die Klassen 1-4 sind durchgängig zweizügig. Es werden ca. 175 Schüle-rinnen und Schüler in 8 Klassen unterrichtet. Durch die Einführung des Ganztagesförderungsgesetzes – GaFöG vom 12.10.2021 und die steigenden Schülerzahlen besteht größerer Raumbedarf, der durch einen Neubau mit Betreuung und Mensa auf dem vorhanden Gelände gedeckt werden soll. Zur besseren Abschätzung des Bedarfs hat die Gemeinde im 2025 eine Konzeptstudie beim ortsansässigen Architekturbüro Morlock beauftragt. Man hat sich dabei für die Variante 3, eine Lösung mit minimierten Flächen, entschieden. Geplant sind 3 Betreuungsräume, 1 Ruheraum und eine Mensa mit Essensausgabe. Die BGF liegt bei dieser Variante bei 580 m². Unklar ist noch, ob eine spätere Aufstockung des Gebäudes schon in der jetzigen Planung berücksichtigt werden soll. Dies soll in den kommenden Wochen oder Monaten geklärt werden. Die Bauausführung soll in Holz- oder Holzhybridbauweise erfolgen. Die Kosten für die Variante 3 werden mit rund 2,6 Mio. € brutto angenommen. Die für die Realisierung der Maßnahme erforderlichen Planungsleistungen sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Es werden folgende Lose vergeben: Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume Los 2: Technische Ausrüstung HLS Los 3: Technische Ausrüstung Elt Los 4: Tragwerksplanung Die Beauftragung ist für Ende Juli 2026 vorgesehen. Die Vorplanung ist 3 Monate nach Beauftragung zu erbringen.
- Stadt SchwentinentalSchwentinentalFrist: 29. Mai
Neubau Mensa Astrid-Lindgren-Schule, Fachplanung Technische Ausrüstung
Seitens der Stadt Schwentinental soll im Zuge der Anforderung ab 2026-2029 den Betrieb einer offenen Ganztagsschule an der Astrid-Lindgren Grundschule sicherzustellen, eine Mensa mit zusätzlichen Gruppenräumen für die OGTS gebaut werden. Ein möglicher Standort für den Neubau einer Mensa mit zusätzlichen Betreuungsräumen befindet sich zwischen dem Jugendhaus und der vorhandenen Parkfläche auf dem westlichen Teil des Schulgrundstücks. Er bietet bei 2-gechossiger Bauweise ausreichend Fläche für das geforderte Raumprogramm. Die bisherige Planung sieht einen Neubau mit ca. 870m² Bruttogeschoßfläche vor. Die Kosten der Kostengruppen 200-700 wurden auf ca. 5 Mio. € brutto geschätzt. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen: Anlagengruppe 1 Abwasser-,Wasser- und Gasanlagen, Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen, Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen, Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen, Anlagengruppe 5 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Anlagengruppe 6 Förderanlagen, Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen und Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation gem. HOAI abdecken, und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen verwirklicht haben.. Es sollen die Leistungsphasen 1-9 bearbeitet werden. Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, aus den vorgenannten Leistungsbildern nur einen Teil der Grundleistungen zu vergeben. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der EVergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015380 eingestellt
- Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Tragwerksplanung
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 1, Leistungsphasen 1-6 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen._____ Die Beauftragung erfolgt nach § 51 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Die Tragwerksplanung wird nach derzeitigem Kenntnisstand entsprechend HOAI Anlage 14 „Objektliste Tragwerksplanung“ in die Honorarzone III eingestuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 300 prognostiziert ca. 1.412.000 EUR / KGr 400 prognostiziert ca. 760.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde und den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029.
- Stadt Heidelberg
Umbau und Erweiterung Mensa Albert-Schweitzer-Schule und Stauffenbergschule in Heidelberg
Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen in Heidelberg Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb - Vergabe Nr. HD_65_2026_001 Umbau und Erweiterung Mensa Albert-Schweitzer-Schule und Stauffenbergschule Die Albert-Schweitzer-Schule (ASS) und die Stauffenbergschule (SBS) bilden einen Schulcampus mit gemeinsamem Schulhof, zwei Sporthallen und künftig einer zeitgemäßen Mensalösung. Die Albert-Schweitzer-Schule ist eine zweizügige Stadtteilgrundschule mit ca. 240 Schüler*innen mit einem modular buchbaren kommunalen Betreuungsangebot. Die Stauffenbergschule ist ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache mit ca. 150 Schüler*innen. Beide Schulen befinden sich auf einem gemeinsamen Flurstück im Heidelberger Stadtteil Pfaffengrund. Beim geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine Umnutzung der ehemaligen freiwilligen Feuerwehr und der Lehrküche der Albert-Schweitzer-Schule zu einer Mensa mit Aufwärmküche. Die Mensa wird dabei mit zwei getrennten Speiseräumen für die Schulen konzipiert, die von einer gemeinsamen Aufwärmküche mit Lager und Personalbereich bedient werden. Die Aufwärmküche soll zu einer Cook & Chill - Küche aufgerüstet werden können. Zusätzlich gibt es einen gemeinsamen Sanitärbereich und ein gemeinsames Foyer als Verteiler und Schleuse mit Handwaschbecken. Die Speiseräume sollen nicht mit reiner Kantinenbestuhlung versehen werden, sondern eine höhere Aufenthaltsqualität als "Schülerrestaurant" (ASS) bzw. als "Familien-Esszimmer" (SBS) bieten. Der Entwurf der Speiseräume (Planungsleistung Innenraum LPH 3) wird als besondere Leistung vergütet. Aufgrund der bestehenden Deckenhöhen wurde festgelegt, dass die Technik sichtbar unter der Decke verlegt wird. Die Lüftung erfolgt durch Textilschläuche. Die nötige Technik ist im Untergeschoss unter dem Küchenbereich geplant. Der ungedämmte Bestandsbau der ehemaligen Fahrzeughalle wird energetisch saniert. Der Umbau mit Erweiterung umfasst ca. 676m² BGF (Regelfall). Grundlage der zu beauftragenden Leistungen ist der Entwurf aus Leistungsphase 3 des Hochbauamtes. Die weiteren Fachplaner sind bereits beauftragt und haben die LPH 3 weitestgehend abgeschlossen. Der Bauantrag wird in den nächsten Wochen gestellt. Entsprechend der formulierten Ziele der Stadt Heidelberg zur nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtentwicklung ist die Konstruktion der Anbauten als Holz-/Holzhybridbau geplant. Einbauten wie Türen und Fenster sollen soweit möglich aus den ausgebauten Elementen ausgeführt werden. Zirkuläres Bauen soll Anwendung finden. Ausgeschrieben sind die Grundleistungen für die Gebäudeplanung gemäß HOAI §34 Anlage 10 Nummer 10.1 mit den Leistungsphasen 5-9, Einstufung in Honorarzonen III. (Einige Grundleistungen entfallen - dies ist im Preisblatt kenntlich gemacht). LPH 1-4 wurde durch das Hochbauamt selbst bearbeitet. Die DWG-Dateien werden in 2D zur Verfügung gestellt. Der Kostenrahmen für das Projekt beläuft sich auf ca. 2,7 Mio. EUR brutto (KG 300+400). Mit den Planungsleistungen ist spätestens im Oktober 2026 zu beginnen. Das erste Ausschreibungspaket (Abbruch, Rohbau, Holzbau) muss im März 2027 versendet werden.
- Stadt HeidelbergHeidelbergFrist: 29. Mai
Umbau und Erweiterung Mensa Albert-Schweitzer-Schule und Stauffenbergschule in Heidelberg
Planungsleistungen für Gebäude und Freianlagen in Heidelberg Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb - Vergabe Nr. HD_65_2026_001 Umbau und Erweiterung Mensa Albert-Schweitzer-Schule und Stauffenbergschule Die Albert-Schweitzer-Schule (ASS) und die Stauffenbergschule (SBS) bilden einen Schulcampus mit gemeinsamem Schulhof, zwei Sporthallen und künftig einer zeitgemäßen Mensalösung. Die Albert-Schweitzer-Schule ist eine zweizügige Stadtteilgrundschule mit ca. 240 Schüler*innen mit einem modular buchbaren kommunalen Betreuungsangebot. Die Stauffenbergschule ist ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum mit dem Förderschwerpunkt Sprache mit ca. 150 Schüler*innen. Beide Schulen befinden sich auf einem gemeinsamen Flurstück im Heidelberger Stadtteil Pfaffengrund. Beim geplanten Bauvorhaben handelt es sich um eine Umnutzung der ehemaligen freiwilligen Feuerwehr und der Lehrküche der Albert-Schweitzer-Schule zu einer Mensa mit Aufwärmküche. Die Mensa wird dabei mit zwei getrennten Speiseräumen für die Schulen konzipiert, die von einer gemeinsamen Aufwärmküche mit Lager und Personalbereich bedient werden. Die Aufwärmküche soll zu einer Cook & Chill - Küche aufgerüstet werden können. Zusätzlich gibt es einen gemeinsamen Sanitärbereich und ein gemeinsames Foyer als Verteiler und Schleuse mit Handwaschbecken. Die Speiseräume sollen nicht mit reiner Kantinenbestuhlung versehen werden, sondern eine höhere Aufenthaltsqualität als "Schülerrestaurant" (ASS) bzw. als "Familien-Esszimmer" (SBS) bieten. Der Entwurf der Speiseräume (Planungsleistung Innenraum LPH 3) wird als besondere Leistung vergütet. Aufgrund der bestehenden Deckenhöhen wurde festgelegt, dass die Technik sichtbar unter der Decke verlegt wird. Die Lüftung erfolgt durch Textilschläuche. Die nötige Technik ist im Untergeschoss unter dem Küchenbereich geplant. Der ungedämmte Bestandsbau der ehemaligen Fahrzeughalle wird energetisch saniert. Der Umbau mit Erweiterung umfasst ca. 676m² BGF (Regelfall). Grundlage der zu beauftragenden Leistungen ist der Entwurf aus Leistungsphase 3 des Hochbauamtes. Die weiteren Fachplaner sind bereits beauftragt und haben die LPH 3 weitestgehend abgeschlossen. Der Bauantrag wird in den nächsten Wochen gestellt. Entsprechend der formulierten Ziele der Stadt Heidelberg zur nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtentwicklung ist die Konstruktion der Anbauten als Holz-/Holzhybridbau geplant. Einbauten wie Türen und Fenster sollen soweit möglich aus den ausgebauten Elementen ausgeführt werden. Zirkuläres Bauen soll Anwendung finden. Ausgeschrieben sind die Grundleistungen für die Gebäudeplanung gemäß HOAI §34 Anlage 10 Nummer 10.1 mit den Leistungsphasen 5-9, Einstufung in Honorarzonen III. (Einige Grundleistungen entfallen - dies ist im Preisblatt kenntlich gemacht). LPH 1-4 wurde durch das Hochbauamt selbst bearbeitet. Die DWG-Dateien werden in 2D zur Verfügung gestellt. Der Kostenrahmen für das Projekt beläuft sich auf ca. 2,7 Mio. EUR brutto (KG 300+400). Mit den Planungsleistungen ist spätestens im Oktober 2026 zu beginnen. Das erste Ausschreibungspaket (Abbruch, Rohbau, Holzbau) muss im März 2027 versendet werden.
- Frist: 04. Mai
TWP für den Neubau des Hörsaalzentrums der Universität Hamburg in der Science City Hamburg Bahrenfeld
Das Hörsaalzentrum auf dem Campus Ost wird als erster Baustein der „Quartiere am Volkspark“ realisiert und das Aushängeschild des Universitätscampus in der Science City Hamburg Bahrenfeld bilden. Es soll zum zentralen Begegnungsort avancieren, der zwar primär der Lehre gewidmet ist, doch ebenso den Austausch zwischen Studierenden, Lehrenden und der Öffentlichkeit fördern soll. Unter einem Dach vereint es flexibel nutzbare Lehrflächen der Fachbereiche Chemie, Physik und Biologie sowie der digitalen Naturwissenschaften. In Ergänzung zu den exzellenten, international konkurrenzfähigen Forschungsbedingungen in der Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB) soll in den Quartieren am Volkspark auf dem Campus-Ost, gegenüber des geplanten Learning Centers, ein Hörsaalzentrum (HZ) realisiert werden, um modernste Lehr- und Lernbedingungen für die ca. 5.000 Studierenden der Universität Hamburg aus den Fachbereichen Physik, Chemie, Datascience und Teilen der Biologie modernste Lehr- und Lernbedingungen zu schaffen, die im nationalen und internationalen Wettbewerb vollumfänglich bestehen sollen. An der Luruper Chaussee gelegen soll das Hörsaalzentrum ein zentraler Anziehungspunkt für die Studierenden und Lehrenden werden, die zukünftig in einem Gebäude mit attraktiver Lehr- und Lerninfrastruktur arbeiten möchten. Das Hörsaalzentrum soll ein zentraler Ort der Begegnung auf dem Campus sein, der in erster Linie der Lehre, aber auch der gastronomischen Versorgung, dient. An diesem Ort sollen inter-disziplinäre Begegnungen und Kommunikation zwischen Lernenden, Lehrenden und der Öffentlichkeit gefördert und möglich gemacht werden. Die Universität Hamburg hat für dieses Vorhaben ein umfassendes Raum- und Funktionsprogramm erarbeitet. So sind die zentralen Bausteine des Hörsaalzentrums die flexibel nutzbaren Lehrflächen der verschiedenen Fachbereiche und der Mensabereich. Die im Hörsaalzentrum vorgesehene Lehrraumverteilung berücksichtigt 9 Hörsäle und 19 Seminarräume mit flexiblen und teilweise reversiblen, zukunftsfähigen Raumkonzepten. Außerdem soll die gastronomische Versorgung für Wissenschaftler/-innen, Studierende, Mitarbeitende und Gäste zur Verfügung gestellt werden. Mensa, Foyer und Lernwelten sollen zum Verweilen einladen, die Kommunikation anregen und ein zentraler Anlaufpunkt im Campusalltag sein. Darüber hinaus soll das Hörsaalzentrum auch als Veranstaltungs- und Ausstellungsort dienen Insgesamt ist das Hörsaalzentrum als multifunktionaler offener und nachhaltiger Veranstaltungsort angelegt, sowohl für die Universität als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils. Es ist beabsichtigt, das Hörsaalzentrum bereits in der ersten Bauphase der „Quartiere am Volkspark“ zu realisieren, damit es seiner Rolle des Katalysators für ein städtisches Leben in dem neuen Quartier gerecht werden kann. Weitere Details zur Projektbeschreibung können der beiliegenden Auslobungsbroschüre zum abgeschlossenen RPW-Wettbewerb entnommen werden. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: Leistungsphasen 1-2 Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI Stufe 2: Leistungsphasen 3-4 Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI Stufe 3: Leistungsphasen 5-6 Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Eine Beauftragung der weiteren Leistungen erfolgt stufenweise und optional. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen besteht nicht. Hinweis: Eine weitere stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen der Stufen 2 und 3 der Technischen Ausrüstung gemäß § 51 HOAI steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Projektfinanzierung. Nach Leistungsphase 3 wird die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung die Projektfinanzierung der Hamburger Bürgerschaft zur Entscheidung vorlegen.
- Frist: 16. Apr.
Gemeindezentrum Nordenstadt; Neubau einer Multifunktionshalle, der Ortsverwaltung mit Bürgersaal sowie Standorte der FFW mit Parkdeck; Fachplanung Tragwerksplanung, Wärmeschutz, Bauakustik, LPH 1-9
Nordenstadt ist einer der östlichen Stadtteile der Landeshauptstadt Wiesbaden mit derzeit ca. 9.500 Einwohnern. Aufgrund der zugleich verkehrsgünstigen und bereits ländlich geprägten Lage (Nähe Autobahnnetz in Richtung Frankfurt a. Main), der guten Infrastruktur und ÖPNV Anbindung an die Wiesbadener Innenstadt ist Nordenstadt ein vor allem auch bei jungen Familien beliebter Stadtteil. Mit einer großflächigen Erweiterung im Westen des Stadtteils, dem "Wohngebiet Hainweg", hat die Landeshauptstadt Wiesbaden auf den stark steigenden Wohnraumflächenbedarf reagiert. Auf 21 ha sind seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Anfang 2017 entlang des großzügigen, mit Ortskern und Landschaft vernetzten Quartierspark "Hainpark" 650 Wohneinheiten entstanden. Neben zukunftsweisenden Wohnformen und qualitätsvollen öffentlichen Räumen, wurde die Nutzungsstruktur des neuen Wohngebietes durch eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur ergänzt, zu der zwei Kindertagesstätten und ein Seniorenheim gehören. Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49-52 HOAI 2021, Grundleistungen und Besondere Leistungen gem. Teilleistungstabelle als Anlage 1.1 zum Vertragsentwurf. Weitere Besondere Leistungen sind in der Anlage 1.2 beschrieben und werden separat vergütet. Die bereits vorliegenden Ergebnisse der Voruntersuchungen werden im Honorar der Leistungsphase 2 wie folgt berücksichtigt: LPH 2: 8% anstatt 10%. Kalkulationsgrundlage für das Angebot sind die geschätzten Nettobaukosten gem. Anlage 1 zur Aufgabenbeschreibung. Gegenstand des zu schließenden Vertrages sind die Grundleistungen auf Basis der HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1-6. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. OPTIONEN Es erfolgt ein stufenweiser Abruf der Leistungen vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Stufe I: LPH 1 - 4 Nach dem Beschluss der auf Grundlage des Entwurfes erarbeiteten Grundsatzvorlage, nach Vorlage des Ergebnisses der Plausibilitätsprüfung durch das Revisionsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden und Beschluss der Ausführungsvorlage durch die Stadtverordnetenversammlung/ Gremienbeschluss können zunächst folgende Leistungen abgerufen werden. Stufe II: LPH 5 - 8 Die weiteren Bearbeitungsstufen / Leistungsphasen stehen somit unter Gremienvorbehalt und können nur mit Zustimmung des von Seiten des AG zu beantragenden notwendigen Gremienbeschlusses erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen Leistungen bzw. sämtlichen Leistungsstufen. Eine detaillierte Aufstellung der Grundleistungen und der aus Sicht des AG erforderlichen besonderen Leistungen ist im Verfahren zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung der Nebenkosten ist als Prozentsatz bezogen auf das Nettohonorar anzugeben. PROJEKTTERMINE: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Dezember 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. März 2027 Abschluss LPH 4: ca. März 2027 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. März 2028 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Mai 2031
- Kreis PaderbornPaderbornFrist: 13. Mai
Aufstockung Liebfrauengymnasium, Fachplanung Statik, Bauphysik
Gleichzeitig sind bestehende Raumdefizite auszugleichen, die durch den Einbau einer Mensa, den Ausbau der Ganztagsbetreuung sowie brandschutzbedingte Nutzungsanpassungen entstanden sind. Durch die Umstellung auf G9 wird mit einem Anstieg der Schülerzahl um ca. 110 Schülerinnen und Schüler gerechnet. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf an Klassenräumen, Nebenräumen und Sanitärflächen. Zur Deckung dieses Bedarfs ist die Aufstockung des bestehenden Schulgebäudes um ein weiteres Geschoss vorgesehen. Ergänzend sind Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle, Anpassungen in den Bestandsgeschossen, die Erweiterung der Treppenhäuser sowie die barrierefreie Erschließung durch den Einbau eines Aufzugs geplant. Die Aufstockung umfasst ca. 1.427 m² Netto-Raumfläche. Vorgesehen sind zwölf Klassenräume, von denen zwei mittels mobiler Trennwände zu größeren Einheiten zusammenschaltbar sind, ein Lehrerzimmer, ein Kopier- und Lagerraum, zwei Schüler-WC-Anlagen, zwei Lehrer-WC-Anlagen, ein rollstuhlgerechtes WC sowie ein Putzmittelraum. In den Bestandsgeschossen werden die Raumstrukturen in den betroffenen Bereichen entsprechend angepasst. Die Aufstockung erfolgt in Leichtbauweise mit einer WDVS-Fassade. Geplant sind Kunststofffenster mit Dreifachverglasung sowie Raffstores in den Klassenräumen. Das Dach wird als flach geneigtes Holzsatteldach ausgeführt; die oberste Geschossdecke erhält eine zusätzliche Dämmung. Die Installation einer Photovoltaikanlage wird vorbereitet. Im Innenausbau sind leichte Trennwände, Holztüren in Stahlzargen, Wand- und Deckenflächen mit Vlies und Anstrich sowie schwimmender Estrich mit Linoleumbelag oder vergleichbarem Belag vorgesehen. Die Treppen zwischen dem 2. und 3. Obergeschoss werden in Stahlbeton mit Kunststeinbelag, analog zum Bestand, hergestellt. Im Bestandsgebäude sind die energetische Sanierung der Fassade, der Austausch der Fenster, die Installation von Sonnenschutzanlagen, die Erneuerung des Flachdachaufbaus der Brücke sowie die Umstrukturierung von Räumen und die Erneuerung von Wand-, Boden- und Deckenoberflächen vorgesehen. Eine statische Voruntersuchung bestätigt die grundsätzliche Machbarkeit der Aufstockung in Leichtbauweise. Die Wärmeversorgung erfolgt über die vorhandene Heizungsanlage. Die Lüftung ist als natürliche Fensterlüftung vorgesehen. Die Sanitäranlagen werden an die bestehende Leitungsführung angeschlossen. Planung und Realisierung Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 7 der Planungsdisziplin Statik und Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Raumakustik) gemäß HOAI. Der Bauantrag befindet sich derzeit in Prüfung der Bauaufsicht. Bei der weiteren Planung sind die bestehenden Vorgaben, Entwurfsentscheidungen und genehmigten Unterlagen zugrunde zu legen. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Barrierefreiheit, flexible pädagogische Nutzungskonzepte, energetische Effizienz und nachhaltige Bauweise zu berücksichtigen. Sämtliche einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorgaben, insbesondere zu Brandschutz, Energieeinsparung und Schallschutz, sind einzuhalten. Die Leistungen sind so zu erbringen, dass eine reibungslose Bauausführung gewährleistet ist, die Abläufe des Schulbetriebs möglichst wenig beeinträchtigt werden und die Projektziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen eingehalten werden. Vertraulichkeit Mit der Teilnahme verpflichten sich Bewerber, alle im Verfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für das Vergabeverfahren und gegebenenfalls die Auftragsdurchführung zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt. Bewerber haften für Schäden, die durch unbefugte Weitergabe entstehen, und stellen den Auftraggeber von entsprechenden Ansprüchen frei. Grundsätze der Eignungsprüfung Bei der Beurteilung der technischen und wirtschaftlichen Eignung werden ausschließlich die vom Bieter im Rahmen der Teilnahmeanträge eingereichten und geforderten Nachweise herangezogen. Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen Maßstäben und nachvollziehbaren, diskriminierungsfreien Kriterien. Alle Angebote werden gleichbehandelt und anhand derselben Bewertungsgrundlagen geprüft. Im Teilnahmeantrag sind die für die Eignungsprüfung erforderlichen Informationen und Nachweise einzureichen. Darüber hinaus sind auch diejenigen Nachunternehmer zu benennen, die im Auftragsfall zur Leistungserbringung vorgesehen sind, ohne dass deren Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV in Anspruch genommen werden (Nachunternehmer ohne Eignungsleihe). Für diese Nachunternehmer sind keine Eignungsnachweise vorzulegen, sofern sie nicht zur Erfüllung der Eignungskriterien herangezogen werden. Ein Unternehmen, das im Wege der Eignungsleihe zur Erfüllung der Eignungskriterien herangezogen wird, nimmt im Rahmen der Eignungsprüfung eine bewerbergleiche Stellung ein. Eine Mehrfachverwendung derselben Eignungsressourcen im selben Vergabeverfahren ist ausgeschlossen. Eine Addition von Referenzen mehrerer Mitglieder innerhalb derselben Leistungsphase findet nicht statt. Die Auswahl der Bewerber zur Angebotsphase erfolgt anhand eines gewichteten Punktesystems. Bewertet werden ausschließlich die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten und prüffähigen Unterlagen. Die Bewertung dient der Ermittlung der drei bis sechs Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Gesamtpunktzahl wird anhand folgender Berechnungsformel ermittelt: Gesamtpunktzahl = (Punktzahl Kriterium 1 × Gewichtung Kriterium 1) + (Punktzahl Kriterium 2 × Gewichtung Kriterium 2) + (Punktzahl Kriterium 3 × Gewichtung Kriterium 3) usw. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 9,0 Punkte. Mit Abschluss der Eignungsprüfung werden die drei bis sechs bestbewerteten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Mit dieser Aufforderung beginnt die Angebotsphase gemäß Abschnitt III. Näheres sh. Vergabeunterlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 11. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Senden.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.