Nachversiegelung einer zuvor gereinigten Faserzementdachdeckung
Nachversiegelung einer 220 m² großen Faserzementdachfläche, die zuvor fachgerecht gereinigt wurde. Leistungen: Prüfung und Vorbereitung des Untergrundes, Grundierung, mehrlagiger Auftrag eines geeigneten Beschichtungssystems, Schutz angrenzender Flächen vor Verunreinigung, sowie Reinigung und Säuberung der Arbeitsberei...
Angebotsfrist:10. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Nachversiegelung einer 220 m² großen Faserzementdachfläche, die zuvor fachgerecht gereinigt wurde. Leistungen: Prüfung und Vorbereitung des Untergrundes, Grundierung, mehrlagiger Auftrag eines geeigneten Beschichtungssystems, Schutz angrenzender Flächen vor Verunreinigung, sowie Reinigung und Säuberung der Arbeitsbereiche nach Abschluss.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
- Veröffentlicht: 10. Mai 2026
- Frist: 10. Juni 2026
- Thema: Dacharbeiten
Ausschreibungsbeschreibung
Nachversiegelung einer 220 m² großen Faserzementdachfläche, die zuvor fachgerecht gereinigt wurde. Leistungen: Prüfung und Vorbereitung des Untergrundes, Grundierung, mehrlagiger Auftrag eines geeigneten Beschichtungssystems, Schutz angrenzender Flächen vor Verunreinigung, sowie Reinigung und Säuberung der Arbeitsbereiche nach Abschluss.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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A060 SuedOstLink: Bauvorbereitende archäologische Ausgrabungen (VAM) sowie archäologische Baubegleitung (ABB) im Projekt SuedOstLink - hier: D3a - Einzelabruf Nr. 08
Der ursprüngliche Abruf umfasste die Bearbeitung von Bodendenkmälern. Im Zuge der laufenden Arbeiten zeigte sich, dass der Fundplatz einen wesentlich größeren Umfang sowie eine deutlich höhere fachliche Komplexität aufweist als zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung absehbar war. Es handelt sich um eine mehrphasige Siedlung mit Befunden aus unterschiedlichen Epochen, deren tatsächliche Ausdehnung, Dichte und Überlagerung erst nach Freilegung weiterer Flächen eindeutig erkennbar wurde. Bereits im ersten Planum war daher ein erheblich höherer Zeit und Personalaufwand erforderlich als ursprünglich kalkuliert. Nach Abschluss des ersten Planums stellte sich zudem heraus, dass ein zweites Planum zwingend notwendig ist. Dieses Planum 2 erwies sich als deutlich umfangreicher als prognostiziert, da sich in tieferen Schichten weitere komplexe, schutzwürdige Befunde befinden. Parallel hierzu erforderte auch die Nachbearbeitung der bereits freigelegten Befunde im ersten Planum einen erhöhten Aufwand, insbesondere aufgrund des Erhaltungszustands, der Überlagerungssituationen sowie der hohen Befunddichte. Sie sind für die vollständige und fachgerechte Durchführung der archäologischen Maßnahme zwingend erforderlich und stellen eine qualitative und quantitative Erweiterung des ursprünglichen Leistungsumfangs dar. Darüber hinaus führten die außergewöhnlich winterlichen Witterungsbedingungen in den Monaten Dezember 2025 bis Februar 2026 zu erheblichen Erschwernissen. Zwar konnten die Arbeiten aufgrund der Bodenverhältnisse teilweise fortgeführt werden, jedoch war hierfür ein erhöhter Personal‑ und Zeitaufwand notwendig, der bei der ursprünglichen Kalkulation nicht berücksichtigt werden konnte. Aus den vorgenannten unvorhergesehenen als auch technischen Gründen wurden die Mehrmengen an den bisher beauftragten Dienstleister vergeben. Zudem ist zu nennen, dass sich das bayerische Landesamt für Denkmalpflege aus fachlicher Sicht dagegen ausgesprochen hat, das zweite Planum durch einen neuen Dienstleister bearbeiten zu lassen. Die zusätzlichen Leistungen sind untrennbar mit den bereits erbrachten Leistungen der derzeit beauftragten archäologischen Fachfirma verbunden. Die laufende Grabung basiert auf einer einheitlichen Dokumentations‑, Befund‑ und Datenstruktur, die während der Maßnahme kontinuierlich fortgeschrieben wird.
- GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Rahmenvereinbarung Grünanlagen- und Waldpflegearbeiten
Alle Arbeiten auf dem Gelände sind nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik, insbesondere der DIN 18 919 (oder vergleichbar) und der ZTV- Baumpflege durchzuführen. Die angegebenen Einheitspreise verstehen sich grundsätzlich für die Gesamtleistung (liefern, bearbei-ten, einbauen, abfahren, entsorgen) und aller damit verbundenen Leistungen sowie der erforderlichen Baustelleneinrichtung. Kosten, die durch den Einsatz der benötigten Maschinen entstehen, sind in die Einheitspreise mit einzurechnen. Anfallende Verschmutzungen der angrenzenden Verkehrsflächen sind durch den Auftragnehmer umge-hend zu beseitigen. Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind eigenständig durch den Auftragnehmer zu treffen. Eine Veröffentlichung und Weitergabe von auftragsbezogenen Unterlagen des AG und des Objekts darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Die ausgeführten Arbeiten werden regelmäßig fachlich vor Ort von dem Auftraggeber kontrolliert und angewiesen. Der Auftragnehmer hat einen Nachweis über eine erfolgreiche Berufsabschlussprüfung Gärtner (Fach-richtung Garten- und Landschaftsbau, Baumschule oder Stauden) des ständig anwesenden Baustellen-leiters oder eine höherwertige Qualifikation wie Meister, Techniker, Dipl.-Ing. vorzulegen. Der Baustellenleiter des Auftragnehmers muss während der Arbeitsdurchführung als ständig anwesen-der Ansprechpartner und Koordinator vor Ort fungieren und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Es ist nach Möglichkeit ein fester Personalstamm einzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass geeignetes Personal auch für sensible Bereiche, wie beispielsweise Innenhöfe, Flachdächer etc. vorgehalten wird. Die Arbeitszeiten sind grundsätzlich auf den Zeitraum von 07:00 bis 19:00 Uhr beschränkt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber. Auf die Mitarbeiter der umgebenden Institute ist angemessen Rücksicht zu nehmen, insbesondere hin-sichtlich der Belästigung durch Lärm und Verunreinigungen der Fahrbahn. Anordnungen seitens GSI sind spätestens nach 5 Tagen auszuführen. Vor Durchführung jeglicher Arbeiten ist der Auftraggeber (GSI) rechtzeitig über den geplanten Arbeits-einsatz in Kenntnis zu setzen (mindestens 2 Tage Vorlauf). Dies gilt auch für Einsätze von schweren Arbeitsgeräten (Bagger etc.). Die Grünanlagen stellen das übergeordnete, verbindende Grundgerüst des Forschungszentrums (Cam-pus) dar. Als dieses stehen die Freiflächen in einer entsprechenden, repräsentativen Verpflichtung wel-che aber auch die naturnahe Umgebung mit einbeziehen. Die zu pflegenden Flächen setzten sich aus: - Begleitgrün (Geh- und Erschließungswege mit überwiegend Straßencharakter), - Parkierungsflächen und - gebäudebezogenen Freiflächen zusammen. Diese lassen sich in zwei unterschiedliche Pflegetypologien differenzieren. - Zum einen die Landschaftspflege mit überwiegend Rasen und Wiesenflächen sowie - Bäumen, zu anderen gebäudenähe Stauden- und Gehölzflächen mit unterschiedlichstem Cha-rakter (Pflegeintensität). Bei sämtlichen Pflegegängen ist angefallener Unrat (Restmüll) aus den Flächen zu entfernen und separat zu sammeln. "Angefallener Unrat / Restmüll" kann kostenlos in das örtlich bereitgestellte Abfallsystem entsorgt werden. Sonstige anfallende Stoffe sind aufzunehmen, geordnet abzufahren und zur weiteren Verwertung auf Kosten des Auftragnehmers zu entsorgen. Die Kosten sind in die Einheitspreise Miteinzurechnen. Pflegemaßnahmen im Bereich von Parkierungsflächen sind gegebenenfalls werktags nach Arbeits-schluss, wenn die Parkflächen freier sind, durchzuführen. Notwendige Absperrmaßnahmen sind vom Auftragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber durchzuführen. Bei Gebäuden mit bodentiefen Fenstern und Glasscheiben ist vor Beginn der Pflegearbeiten, bzw. Arbei-ten mit Rasenmäher u. Freischneider immer eine Kontrolle der Glasscheiben bezüglich Schäden vorzu-nehmen. Die festgestellten Schäden sind unmittelbar dem Auftraggeber zu melden. In den Rasen- und Wiesenflächen sind unterschiedliche Einbauten wie Verkehrsschilder, Poller oder Bänke vorhanden. Diese, sowie eine große Anzahl von Bäumen sind im Rahmen der Bearbeitung der entspr. Fläche mit einem Fadenmäher (Freischneider) nachzuarbeiten. Der Mehraufwand hierfür ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Im Stammfußbereich der Bäume ist mit größter Vorsicht zu arbeiten. Verletzungen der Rinde sind auf das Äußerste zu vermeiden und können Schadensersatzforde-rungen Seitens Auftraggeber bedeuten. Bei Mäharbeiten erfolgt die Schnittfolge nach der in den LV-Positionen angeführten Wuchshöhe. Ist ein termingerechter Mähgang nicht sinnvoll (z.B. unzureichende Wuchshöhe), kann dieser nach Rückspra-che mit dem Auftraggeber oder auf Anweisung des Auftraggebers verschoben werden, bzw. ausgelas-sen werden. Ausgelassene Mähgänge dürfen nicht ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber nachgeholt werden. Das Areal ist mit diversen Sparten durchzogen. Im Rahmen der Planung wurde größte Rücksicht auf die Bestandssparten gem. den vorliegenden Unterlagen genommen. Jedoch kann nicht gewährleistet werden, dass diese Sparten lagegenau dokumentiert wurden. Daher ist bei allen Bodenarbeiten mit größt-möglicher Achtsamkeit vorzugehen, um Beschädigungen auszuschließen. Bei Baggerarbeiten ist immer eine Arbeitskraft abzustellen, welche die Grabearbeiten sorgfältig beobachtet und den Maschinisten rechtzeitig auf evtl. im Bearbeitungsbereich liegende Sparten hinweist. Ab einer Tiefe von 50cm unter OK Gelände sollte die Eindringtiefe der Baggerschaufel nicht mehr als 10 cm je Arbeitsschritt betragen. Sollten notwendige Pflegearbeiten durch dieses Leistungsverzeichnis nicht erfasst sein, können diese in Regie nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber und schriftlicher Beauftragung durch diesen, durchgeführt werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibung.
- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnFrist: 08. Juni
Architektonische Neugestaltung des NS-Dokumentationszentrums Köln (Umbau + Innenräume + Treppenhaus)
Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (NS-DOK) ist ein zeithistorisches Museum, eine der größten kommunalen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland und der besucherstärkste NS-Geschichtsort in Nordrhein-Westfalen (2025: 95.546 Besucher*innen). Im Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die Neukonzeption der Ausstellungs- und Publikumsflächen des NS-DOK beschlossen. Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekten realisiert: Teilprojekt A (nicht Gegenstand dieser, sondern einer künftige Ausschreibung) umfasst die Realisierung einer neuen Dauerausstellung in der ehemaligen Kölner Gestapozentrale im Gebäudeteil Appellhofplatz 23-25. Teilprojekt B (Gegenstand dieser Ausschreibung) umfasst die Verlagerung und Neugestaltung weiterer Service- und Publikumsflächen des Museums im Gebäudeteil Appellhofplatz 21. Hierbei handelt es sich um ein im Zweiten Weltkrieg teilzerstörten früheres Wohn- und Geschäftshaus, das beim Wiederaufbau in den späten 1940ern mit der ehemaligen Gestapozentrale verbunden und dessen Fassade optisch angeglichen wurde. Das Gesamtensemble steht unter Denkmalschutz. Das übergreifende Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist es, den Gebäudeteil Appellhofplatz 21 vom Untergeschoss bis zur zweiten Etage mit modernen, ansprechenden Service- und Publikumsflächen auszustatten. Hierdurch sollen die Aufenthaltsqualität und das Besuchserlebnis im Museum signifikant verbessert werden. In der ehemaligen Gestapozentrale werden so zugleich Flächen für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung verfügbar. Im Einzelnen ist vorgesehen, den Haupteingang des Museums vom ehemaligen Eingang der Gestapozentrale zum Eingang des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 zu verlagern. Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils soll ein neues, großzügig gestaltetes und klimatisiertes Foyer Platz für Kasse, Shop, Garderobenschließfächer und eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen. Das Foyer soll zudem für Veranstaltungen genutzt werden. Die daneben liegenden Sanitäranlagen sollen vergrößert werden. Im hinteren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss sollen die öffentliche Bibliothek und das Archiv des NS-DOK neue Standorte erhalten. Für eine fachgerechte Lagerung der Bestände sind neben dem Einbau einer Klimaanlage weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Auf der ersten und zweiten Etage des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 sollen zwei Wechselausstellungsflächen Platz finden. Die Flächen müssen entsprechend ausgestattet werden. Der in der zweiten Etage liegende Veranstaltungsraum soll technisch ertüchtigt werden. Ein neues Treppenhaus soll das Museumsfoyer mit den Wechselausstellungsflächen und dem Veranstaltungsraum einerseits und dem zur Dauerausstellung zählenden Innenhof auf Höhe des Untergeschosses andererseits verbinden. Der Zugang zu den Ausstellungen erfolgt seitlich aus dem neuen Foyer. Für die detaillierten Zielsetzungen und genauere Beschreibungen der Anforderungen an die drei zuvor beschriebenen Funktionsbereiche, siehe die Anlage. Die für die Maßnahme vorgesehenen Flächen wurden zuletzt um 2012 modernisiert. Sie werden derzeit (in anderer räumlicher Anordnung) als Ausstellungs-, Veranstaltungs-, Bibliotheks- und Magazinflächen genutzt. Für den Ratsbeschluss und die vorherige Abstimmung mit dem privaten Eigentümer hat das Architekturbüro Kastner, Pichler, Schorn eine Machbarkeitsstudie angefertigt (siehe die Anlage). Bezüglich der Platzierung des neuen Treppenhauses und des Durchgangs vom Foyer zu den Ausstellungsflächen hat sich die weitere Planung an der Machbarkeitsstudie zu orientieren. Bei der weiteren Planung ist zudem die Berücksichtigung des Denkmalschutzes zwingend. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie beziffert das finanzielle Volumen der geplanten Maßnahme mit 3.057.000 Euro brutto inklusive der Planungskosten. Gesucht wird ein im Museumsbau, insbesondere im Umbau oder der Modernisierung von Museen erfahrener Auftragnehmer (Architekt), der die Planung der Service- und Publikumsflächen im Gebäudeteil Appellhofplatz 21 übernimmt. Das Verfahren wird als EU-weites zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. In Stufe 1 erfolgt die Auswahl geeigneter Bewerber anhand der Eignungskriterien. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung auf die fünf bestplatzierten Bewerber gemäß den Bewertungskriterien der Referenzen zur Begrenzung der Bewerber. In Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konzeptionellen Beitrags aufgefordert. Aufgabenstellung und Umfang der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe den ausgewählten Bietern mitgeteilt. Die Leistung der Entwicklung und Präsentation des konzeptionellen Beitrags wird pauschal mit 3000 Euro netto inklusive Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die zweite Stufe entspricht den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild. Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe der zweiten Stufe ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Eine mögliche Vergabe der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der zweiten Stufe ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt (siehe die Anlage). Alle weiteren Anlagen sind zu beachten.
Stadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe von Bauleistungen, Gewerk "Festeinbauten Möbel"
Die Stadtwerke Stuttgart GmbH planen, neben ihrem Hauptsitz (Kesselstr. 23, 70327 Stuttgart-Wangen) künftig weitere Flächen zu beziehen. Hintergrund ist ein zu erwartender Mitarbeiterzuwachs. Das Verwaltungsgebäude in der Kesselstr. 21 in Stuttgart-Wangen wurde als geeignetes Bestandsobjekt identifiziert, welches nun langfristig angemietet und entsprechend den Anforderungen der Stadtwerke Stuttgart GmbH in zwei Bauabschnitten im laufenden Betrieb saniert und umgebaut werden soll. Aktuell nutzen die Stadtwerke Stuttgart GmbH in der Kesselstr. 21 bereits Interimsflächen. Beim Objekt in der Kesselstr. 21 handelt es sich um ein siebengeschossiges Bürogebäude, das aktuell auch durch andere Mieter genutzt wird. Die Stadtwerke Stuttgart GmbH mieten langfristige das gesamte Gebäude in der Kesselstr. 21 an. Das 1. und 2. Obergeschoss werden voraussichtlich untervermietet. Die Flächen sollen zukünftig wie folgt genutzt werden: - Erdgeschoss: Um die Situation im Hauptsitz der Stadtwerke Stuttgart GmbH zu entspannen, sollen größere Besprechungen in die Kesselstr. 21 ausgelagert werden. Hierfür soll das Erdgeschoss in ein modernes Konferenzcenter umgebaut werden. Die Konferenzbereiche sollen nach folgenden spezifischen Nutzeranforderungen umgebaut werden: o 1x Besprechungsraum für bis zu 30 Personen o 2x Besprechungsräume für bis 12 zu Personen o 3x Besprechungsräume blickdicht und mit erhöhter Schallschutzanforderung für Personalgespräche für 4 bis zu 6 Personen o 1x Betriebsratsraum mit erhöhter Schallschutzanforderung bis zu 6 Personen o 1x Konferenztheke bzw. Teeküche mit Empfang o 5 Projektflächen bis zu 28 - 45 m² flexibel nutzbar mit Sofa, Surface Hub, etc. o Der Serverraum und die Lagerflächen bleiben unverändert erhalten, sofern sich kein anderes Erfordernis ergibt - 1. und 2. Obergeschoss: Die langfristig angemietet Büroflächen im 1. OG und 2. OG dienen als Erweiterungsflächen. Diese sollen nach Abschluss der Umbaumaßnahmen fremdvermietet werden. Die Flächen werden modernisiert und als Open Space Flächen für einen späteren Mieterausbau bereitgestellt. Der Innenausbau umfasst voraussichtlich den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen sowie den Ausbau zu Open Space Flächen. Im Zuge der Sanierung sollen Oberflächen (Boden-, Maler-, Deckenarbeiten, Böden und Türen) ergänzt oder neu eingebaut werden. - 3., 4. und 5. Obergeschoss: Die langfristig angemieteten Büroflächen im 3. OG, 4. OG und 5. OG sollen unter dem Aspekt moderner Arbeitswelten (u.a. Raum-in-Raum Besprechungskuben, Desk-sharing-Arbeitsplätze, Lounge-Bereiche, Kollaborationsflächen, Kreativbereiche, Akustikelemente) und nach den spezifischen Anforderungen der späteren Nutzer umgebaut werden. Der Qualitätsstandard (u.a. Materialität, Farbkonzept) soll an die frisch sanierten Flächen in der Kesselstr. 23 angelehnt werden. Die ausgewählten Bieter erhalten im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Möglichkeit, den Qualitätsstandard in der Kesselstr. 23 zu begutachten (vgl. Ziffer 5.3 dieses Verfahrensleitfadens). Der Innenausbau umfasst voraussichtlich den Rückbau der nichttragenden Bestandswände und Oberflächen sowie den Ausbau zu modernen Besprechungsräumen und offenen Loungebereichen. Im Zuge der Sanierung sollen Oberflächen (Boden-, Maler-, Deckenarbeiten, Wandverkleidungen, Böden und Türen) ergänzt oder neu eingebaut werden. - 6. Obergeschoss: Die Geschossfläche soll als Aufenthalts- und Sozialräume sowie Besprechungsräumen und Einzelbüros dienen. Die Büroräume der Geschäftsführung und deren Assistenz sollen mit Sichtschutz und mit erhöhter Schallschutzanforderung hergestellt werden. Ebenso sind einige der Besprechungsräume mit erhöhter Schallschutzanforderung herzustellen. Der Aufenthaltsbereich wird mit einer offenen Teeküche mit Theke ausgestattet und führt auf eine Dachterrasse. Zudem sollen im gesamten Gebäude die technischen Anlagen Heizung, Lüftung und Kälte auf den aktuellen Stand der Technik saniert werden. Auch wird die Elektrotechnik und Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik auf den aktuellen Stand der Technik modernisiert. Die Sanierungs- und Umbauarbeiten in der Kesselstr. 21 sollen in zwei Bauabschnitten umgesetzt werden. - Im ersten Bauabschnitt sollen das Erdgeschoss (Konferenzzentrum), das 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss und 3. Obergeschoss inklusive der technischen Anlagen (Lüftung und Kälte) saniert und umgebaut werden. - Im zweiten Bauabschnitt sollen das 4. Obergeschoss, 5. Obergeschoss und 6. Obergeschoss saniert und umgebaut werden. Es ist beabsichtigt, die Sanierung im Rahmen gewerkeweiser Vergaben zu realisieren. Die Gesamtbaumaßnahme erfolgt im Zeitraum von Oktober 2025 bis Juni 2028 erfolgen. Für die Sanierung und den Umbau des neuen Hauptsitzes der Stadtwerke Stuttgart GmbH sind in dem vorliegend ausgeschriebenen Gewerk "Festeinbauten Möbel" folgende Leistungen zu erbringen: - Einbau von Festeinbauten (Teeküchen, Festeinbauten entlang Kerne, Telefonkabinen, Schrankfesteinbauten, Konferenz und Bürobereiche, Wandverkleidungen, Akustikelemente, Deckenbaffel) und Vorhängen Nähere Informationen sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis nebst Anhängen (Anlage 2) zu entnehmen. Mit Abschluss des Vertrags kommt der als Anlage 3 beigefügte Vertrag zustande.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.