Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitt...
Typ:Ausschreibung
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Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundf...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Westdeutscher Rundfunk Köln
- Veröffentlicht: 08. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Werbung
Ausschreibungsbeschreibung
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Weiterführende Details
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Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Hessischer Rundfunk, Anstalt des Öffentlichen Rechts, Vergabestelle , im Auftrag für die Auftraggeber ARD Degeto GmbH, BR, hr, MDR, RB, rbb, SR, SWR, WDRFrankfurtFrist: 23. März
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Filmproduktionsversicherung und Maklerleistung für ARD-Degeto und öffentlich-rechtliche Sender (BR, hr, MDR, RB, rbb, SR, SWR, WDR). Ausführungsfrist: 01.10.2026 bis 30.09.2030. Rahmenvertrag mit 24 Monaten Laufzeit, stillschweigende Verlängerung um 12 Monate (max. 2x, max. 48 Monate bis 30.09.2030). Jährlicher Höchstbetrag des Auftragsvolumens: 600.000.000€ (brutto), keine Abnahmeverpflichtung.
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Strategische Programmberatung
Rahmenvertrag für Beratungsleistungen zur Unterstützung der Programmdirektionen NWK und IFU des WDR. Ziel: Begleitung programmstrategischer Veränderungsprozesse im Kontext digitaler Transformation und ARD-weiter Reformvorhaben. Thematische Schwerpunkte: Strategiearbeit (Fokus WDR-Angebotsportfolio), Reorganisationen, Kulturentwicklung, Change-Management, Einführung von Steuerungsinstrumenten (z.B. OKR), Innovationsprogramme, Geschäftsfeldentwicklung. Laufzeit: 2 Jahre ab voraussichtlich 01.06.2026, mit zweimaliger Verlängerungsoption um je 1 Jahr. Geschätzter Bedarf: ca. 100 Beratertage/Jahr (über alle Verträge), maximales Abrufvolumen: 600 Beratertage über 4 Jahre. Vergabe an bis zu drei Vertragspartner ohne Abnahmeverpflichtung. Abruf bis 5 Beratertage nach Kaskadenprinzip (Reihenfolge nach Gesamtpunktzahl aus Erstverfahren).
- Bundesinstitut für BerufsbildungBonnFrist: 12. März
Rahmenvertrag für Kurierdienstleistungen vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2029 (inklusive jährlich optionaler Verlängerung bis maximal zum 31.03.2032)
Das BIBB sucht einen Rahmenvertrag für Kurierdienstleistungen vom 01.04.2026 bis 31.03.2029, mit Option auf jährliche Verlängerung bis max. 31.03.2032. Transport von Veranstaltungsmaterialien (Broschüren, Roll-Ups etc.) zwischen Dienststelle und Veranstaltungsorten (Inland/europäisches Ausland). Erwartet werden ca. 60 Transporte/Jahr (davon ca. 5 Auslandsfahrten) bei einer jährlichen Gesamtfahrleistung von ca. 22.000 km.
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgFrist: 04. Mai
Dienstleistungen für Personal- und Eignungsdiagnostik
Die VBG greift bei Auswahlverfahren für Anwärterinnen und Anwärter auf die Ausbildung zur Aufsichtsperson, bei der Besetzung von Führungskräften im höheren Dienst sowie bei speziellen Anfragen von Fachbereichen auf personaldiagnostische Beratung und Verfahren zurück. Im Einzelnen beinhaltet die Leistung für beide Lose: Durchführung von Auswahlverfahren: - Vorbereitung und Organisation - Durchführung - Nachbereitung Beratungsdienstleistungen zur Personaldiagnostik Optional: Schulungsdurchführung zu personaldiagnostischen Themen: - Beobachterschulungen - Relevanz und Bedeutung von Personaldiagnostik Vorvertragliche Leistung: - Eintägiger Kick-Off-Workshop AG und AN inkl. Vor- und Nachbereitung Durchschnittlich plant die VBG insgesamt ca. 80 Tage im Jahr für die Auswahlverfahren. Somit sollen pro Los ca. 40 Tage im Jahr für die Auswahlverfahren verfügbar sein. Hinzu kommt die optionale Durchführung des inhaltlichen Inputs im Rahmen eines Online-Seminars ein- bis zweimal im Jahr pro Los. Die Inhalte sind mit der Auftraggeberin abzustimmen. Eine Terminplanung sollte flexibel, dennoch rechtzeitig möglich sein. Es stehen mehrere Personen für die Durchführung zur Verfügung, sodass Urlaubs- und Krankenzeiten seitens des Anbieters keine Auswirkungen auf die VBG-Planung haben. Nähere Informationen sind aus den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.
- Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-BrandenburgPotsdamFrist: 02. Mai
Direktauftrag für Dolmetsch- und Übersetzungsdienstleistungen im polnischen Sprachbereich
Rahmenvertrag für Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen Deutsch-Polnisch/Polnisch-Deutsch im Bereich Landes- und Regionalplanung. Umfasst Dolmetschen bei Präsenz- und Onlineveranstaltungen in Brandenburg, Berlin und im deutsch-polnischen Verflechtungsraum sowie Übersetzung von Fachtexten (Artikel, Verträge, Korrespondenz, Präsentationen, Broschüren). Auftraggeber: Land Brandenburg, Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg. Geschätzter Jahreswert ca. 10.000 EUR brutto, Gesamtwert ca. 20.000 EUR brutto. Laufzeit zwei Jahre, optionale Verlängerung um zwei Jahre. Vergabe durch Direktauftrag.
- ARD ZDF Deutschlandradio BeitragsserviceFrist: 27. Apr.
Druckdienstleistungen
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich zum einen um die Produktion und Weiterverarbeitung der vom Beitragsservice jährlich auszubringenden personalisierten Briefe sowie die Produktion von sonstigen Papieren. Darüber hinaus sollen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die für den Briefversand benötigten Aussende- und Antwortbriefhüllen beschafft werden. Ziel der Vergabemaßnahme ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit dem wirtschaftlichsten Bieter. Der Rahmenvertrag soll für eine vierjährige Festlaufzeit abgeschlossen werden. Frühester Leistungsbeginn ist der 01.10.2026. Auftraggeber (AG) sind die Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" oder "AG" genannt). Um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb gewährleisten zu können, beabsichtigt der Beitragsservice im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einen Rahmenvertrag über die nachfolgend geforderten Leistungen mit einer Festlaufzeit von 4 Jahren abzuschließen. Der Auftragnehmer (AN) wird nach erfolgreichem Abschluss einer Testphase sowohl die Produktion und Weiterverarbeitung der vom AG jährlich auszubringenden personalisierten Briefe (Simplex- bzw. Duplexdruck, teilweise TwoUp) als auch und die Produktion von sonstigen Papieren auf Farbdigitaldruckern übernehmen. Die Druckdienstleistungen sind ausschließlich an einem Standort des AN zu erbringen. Eine Standortverlagerung ist nur ausnahmsweise und mit vorheriger Zustimmung des AG möglich. Der AN muss über die erforderliche technische Ausstattung, insbesondere über IT-Technik, Hard- und Software sowie ausreichend dimensionierte Druck- und Kuvertiermaschinen für den Transaktionsdruck verfügen. Der AG beabsichtigt, seine Textverarbeitung sukzessive auf die Software Inspire der Fa. Quadient umzustellen und im Rahmen der Vertragslaufzeit Druckdaten bspw. im Inspire Native Format inkl. TNO an den AN zu liefern. Der AG sucht mit diesem Vergabeverfahren einen Druckdienstleister, der sowohl die fach- und fristgerechte Materialbeschaffung (Papiere und Briefhüllen etc.) als auch die Produktion und Weiterverarbeitung seiner personalisierten Briefe im Farb-Transaktionsdruck sowie die Produktion von sonstigen Papieren sicherstellt. Ziel ist es, dass der AN für eine ausreichende und rechtzeitige Materialbeschaffung sorgt (Papiere, Briefhüllen, Briefbehälter etc.), die personalisierten Briefe arbeitstäglich nach Vorgabe des AG produziert und die Briefe zur Abholung um 14:00 Uhr durch den vom AG eingesetzten PDL bereitstellt. Zusätzlich hat der AN "sonstige Papiere" die vom AG verwendet werden, in jährlich zwei Abrufen zu produzieren bzw. zu beschaffen und kostenfrei an den Standort des AG zu liefern. Zur Erfüllung seiner Aufgabenstellung benötigt der AG folgende Leistungen: - Lagerung und Produktion auf Endlos-Blankopapier Für die vierjährige Festlaufzeit des Rahmenvertrags ergeben sich folgende Planmengen: Für das Regelverfahren werden 157,6 Mio. Nutzen des Endlos-Blankopapiers für Test und Produktion von 164,8 Mio. Briefen benötigt. Für das Mailingverfahren werden voraussichtlich 23,6 Mio. Nutzen des Endlos-Blankopapiers für Test und Produktion von 22,3 Mio. Briefen im Rahmen der Marktbearbeitung benötigt. Für den MDA 2026 werden im Jahr 2027 zusätzlich voraussichtlich 3,8 Mio. Nutzen des Endlos-Blankopapiers für Test und Produktion von 3,7 Mio. Briefen benötigt. In Summe werden über die Festlaufzeit voraussichtlich 185,0 Mio. Nutzen des Endlos-Blankopapiers für Test und Produktion benötigt. - Lagerung und Produktion sowie Lieferung von sonstigen Papieren an den AG Für die vierjährige Festlaufzeit des Rahmenvertrags ergeben sich folgende Planmengen: voraussichtlich 1,048 Mio. Formbriefe 0330 für den Einzelblattdruck. voraussichtlich 6,0 Mio. Anträge auf Befreiung/Ermäßigung (7420) für den Einzelblattdruck voraussichtlich 4,4 Mio. Trennblätter (4006) für den Scanbetrieb. In Summe werden über die Festlaufzeit voraussichtlich 11,4 Mio. sonstige Papiere benötigt. - Beschaffung und Lagerung von Briefhüllen für die personalisierten Briefe Für die vierjährige Festlaufzeit des Rahmenvertrags ergeben sich folgende Planmengen: Für das Regel- und Mailingverfahren werden voraussichtlich 187,1 Mio. Aussendebriefhüllen (0030) für Test und Produktion während der Vertragslaufzeit (4 Jahre) benötigt. Für den MDA 2026 werden im Jahr 2026/2027 zusätzlich voraussichtlich 3,7 Mio. Aussendebriefhüllen (0030) für Test und Produktion benötigt. In Summe werden über die Festlaufzeit voraussichtlich 190,8 Mio. Aussendebriefhüllen (0030) benötigt. Für das Regelverfahren werden ca. 600 Versandtaschen (0028) für Test und Produktion der geplanten Großbriefe benötigt. Für den Brief 9692 werden voraussichtlich 2,5 Mio. Antwortbriefhüllen (0006) für Test und Produktion benötigt. Die vorstehenden Planmengen dienen ausschließlich der Kalkulation. Der Beitragsservice muss berechtigt sein, von den genannten Planmengen abzuweichen sowie größere und auch geringere Mengen abzurufen. Die vom Beitragsservice prognostizierten Planmengen stellen keine garantierte Mindestabnahmemenge dar. Die Planmengen können somit nicht für die Vertragslaufzeit garantiert werden und unterliegen Schwankungen.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Westdeutscher Rundfunk Köln.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.