Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach d...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Westdeutscher Rundfunk Köln
- Veröffentlicht: 08. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Softwarelizenzen
Ausschreibungsbeschreibung
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
Ähnliche Ausschreibungen
10- Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und InfrastrukturFrist: 27. Apr.
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von Microsoft-Produkten (mit/ohne Software Assurance) sowie zugehörige Serviceleistungen. Grundlage sind die Konditionenverträge zwischen dem BMI und Microsoft Ireland. Laufzeit: 3 Jahre mit Option auf 1 Jahr Verlängerung. Bezugsberechtigt sind der Freistaat Thüringen, Landesbehörden, Thüringer Universitäten/Hochschulen sowie weitere Einrichtungen gemäß Anlage 3 der Vergabeunterlagen.
- DAK-GesundheitFrist: 20. Apr.
Microsoft Handelspartner Rahmenvertrag
Abschluss eines Microsoft-Handelspartner-Rahmenvertrages für die DAK-Gesundheit zur Beschaffung von Lizenzen auf Basis des BMI-Konzernvertrages (Preisstaffel A). Leistungsumfang: Abwicklung von Lizenzabrufen (EA, SCE, Select Plus), Beratung zu Lizenzmodellen und Technologien (On-Premises, Cloud, Hybrid), strategische Analyse der Lizenz- und Cloud-Strategie, Unterstützung bei Microsoft-Software-Audits sowie Erbringung von Schulungsleistungen (Microsoft Official Courses).
- DAK-Gesundheit
Microsoft Handelspartner Rahmenvertrag
Die DAK-Gesundheit sucht einen Microsoft-Handelspartner für einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von Lizenzen auf Basis des BMI-Konzernvertrages (Preisstaffel A). Leistungsumfang: Abwicklung von Lizenzabrufen (EA, SCE, Online Services, Select Plus), Beratung zu Lizenzmodellen (On-Premises, Cloud, Hybrid), strategische Analyse der Lizenz- und Cloud-Strategie, Unterstützung bei Microsoft-Software-Audits sowie Erbringung von Schulungsleistungen (Microsoft Official Courses).
- Landratsamt Weilheim-Schongau, Z11 - Zentrale BeschaffungsstelleWeilheimFrist: 28. März
Microsoft Enterprise Agreement Rahmenvertrag
Rahmenvertrag für den Beitritt zum Konzernrahmenvertrags des BMI, zum Abschluss eines Enterprise Agreement zur Beschaffung von Microsoft Lizenzen und Software Assurance
- Landratsamt Weilheim-Schongau, Z11 - Zentrale BeschaffungsstelleWeilheimFrist: 28. März
Microsoft Enterprise Agreement Rahmenvertrag
Rahmenvertrag für den Beitritt zum Konzernrahmenvertrags des BMI, zum Abschluss eines Enterprise Agreement zur Beschaffung von Microsoft Lizenzen und Software Assurance
- Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen RechtsFrist: 21. Apr.
EU-I/T 12/2025 Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Hosting einer Anwendung zur holokratischen Arbeitsweise für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche Softwarelösungen zur holokratischen Arbeitsweise im Einsatz. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten eine entsprechende Anwendung beschafft werden, welche die in diesen Vergabeunterlagen (Verfahrens- und Vertragsunterlagen) definierten Leistungsinhalte erfüllen. Der SWR als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, eine Anwendung zur holokratischen Arbeitsweise zu beschaffen. Die Softwarelösung muss mit Serviceleistungen wie Überwachung und Störungsbeseitigung, Datensicherung und -wiederherstellung, Installation von Software-Updates, zur Verfügung gestellt werden. Die Verfügbarkeit der Anwendungen muss dabei jederzeit garantiert werden. An die vom Auftragnehmer bereitzustellende Anwendung stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: - Schließen einer Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten - Bereitstellung einer Anwendung zur holokratischen Arbeitsweise gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe im Dokument Vertragsunterlagen und Anlage 13 – Leistungs- und Preisblatt). - Hosting der Anwendung gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung - Service- und Supportleistungen z.B. per Chat Optionale Zusatzleistungen sind: - Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate - Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate - Migrationsunterstützung bei der Migration der Daten und Inhalte. - Einführungs- und Schulungsleistungen • Administrator Schulung • Nutzerschulungen für Multiplikatoren - Vorauszahlungsbürgschaft An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die weiteren unter dem Dokument Verfahrens- und Vertragsunterlagen im Kapitel 3.3.3 des benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung, d.h. zum Abschluss von Einzelverträgen berechtigt, sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten und Einrichtungen: - ARD-Programmdirektion, vertreten durch Bayerischer Rundfunk (BR) - Geschäftsfeld GAP, vertreten durch den Hesischen Rundfunk (HR) - Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) - ARD-Play-Out-Center/ARD-Text, vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) - Südwestrundfunk (SWR) - ARD Online, vertreten durch den Südwestrundfunk (SWR) - funk, vertreten durch den Südwestrundfunk (SWR) - Westdeutscher Rundfunk (WDR) Abnahmemengen (Anzahl Lizenzen in Stück): Mindestabnahmemenge: 920 geplante Abnahmemenge: 1550 Höchstabnahmemenge: 2000 Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer gehosteten Anwendung. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen. Der Start der Rahmenvereinbarung ist für den Tag der Durchführung des Kickoffs, spätestens 14 Tage nach Zuschlag, geplant. Die Anwendung für holokratisches Arbeiten muss spätestens zum 01.07.2026 bei den ersten Bezugsberechtigten vollumfänglich eingesetzt werden können.
- BWI GmbHFrist: 06. März
Microsoft Unified Enterprise Support
Die BWI plant den Abschluss eines Rahmenvertrags für Microsoft Unified Enterprise Support sowie weitere softwarenahe Vertragsleistungen. Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 11 Abs. 1 VSVgV. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
- Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)Frist: 29. Apr.
Rahmenvertrag IT-Pflege- und Erstellungsleistungen LOBW
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem ge-samten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreut das IBBW u.a. eine Vielzahl einzelner Softwareanwendungen, die unter dem Akronym "LOBW" als Verfahrenskomplex zusammengefasst werden und auf der Software-Plattform .NET basie-ren. Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Pflegeleistungen (einschließlich Weiterentwicklung) für diese vorhandenen Softwareanwendungen und Erstellungsleistungen (Konzeption, Entwick-lung und Integration) für neue Softwareanwendungen auf Basis der Software-Plattform .NET. Der Auftraggeber beabsichtigt dazu im Rahmen dieses Vergabeverfahrens mit zwei Bietern jeweils einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von maximal vier Jahren zu schließen. Ein Anspruch auf Erteilung von Leistungsabrufen/Einzelaufträgen (Einzelabrufe) durch den Auftraggeber besteht seitens der Auftragnehmer nicht. Die maximale Abrufmenge unter dem jeweiligen Rahmenvertrag beträgt netto 8 Mio Euro. Es ist beabsichtigt, den ersten Abruf unter dem Rahmenvertrag kurzfristig nach Zuschlagserteilung zu tätigen. Soweit bei Ablauf des Rahmenvertrages in konkreten Projekten des Auftraggebers konkrete Mitarbeiter eines Auftragnehmers eingesetzt sind, kann der Auftraggeber diese konkreten Mitarbeiter auch nach Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit bis zum Ende des jeweiligen Projektes zu den Bedingungen des Rahmenvertrages weiter mit einem Einzelabruf abrufen.
- Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
Rahmenvertrag IT-Pflege- und Erstellungsleistungen LOBW
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem ge-samten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Tätigkeit betreut das IBBW u.a. eine Vielzahl einzelner Softwareanwendungen, die unter dem Akronym "LOBW" als Verfahrenskomplex zusammengefasst werden und auf der Software-Plattform .NET basie-ren. Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Pflegeleistungen (einschließlich Weiterentwicklung) für diese vorhandenen Softwareanwendungen und Erstellungsleistungen (Konzeption, Entwick-lung und Integration) für neue Softwareanwendungen auf Basis der Software-Plattform .NET. Der Auftraggeber beabsichtigt dazu im Rahmen dieses Vergabeverfahrens mit zwei Bietern jeweils einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von maximal vier Jahren zu schließen. Ein Anspruch auf Erteilung von Leistungsabrufen/Einzelaufträgen (Einzelabrufe) durch den Auftraggeber besteht seitens der Auftragnehmer nicht. Die maximale Abrufmenge unter dem jeweiligen Rahmenvertrag beträgt netto 8 Mio Euro. Es ist beabsichtigt, den ersten Abruf unter dem Rahmenvertrag kurzfristig nach Zuschlagserteilung zu tätigen. Soweit bei Ablauf des Rahmenvertrages in konkreten Projekten des Auftraggebers konkrete Mitarbeiter eines Auftragnehmers eingesetzt sind, kann der Auftraggeber diese konkreten Mitarbeiter auch nach Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit bis zum Ende des jeweiligen Projektes zu den Bedingungen des Rahmenvertrages weiter mit einem Einzelabruf abrufen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Westdeutscher Rundfunk Köln.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.