Lifecycle iPads
Die von der Stadt Aalen in Schulträgerschaft betreuten Schulen sind mit vollständig mit iPads ausgestattet. Diese sollen im Rahmen eines Lifecycles ausgetauscht. Dies erfolgt in mehrere Stufen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist Lifecycle-Stufe 3 für zwei Schulen. Der Umfang beträgt ca. 730 Stück und ca. 800 Rücknahme...
Angebotsfrist:02. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die von der Stadt Aalen in Schulträgerschaft betreuten Schulen sind mit vollständig mit iPads ausgestattet. Diese sollen im Rahmen eines Lifecycles ausgetauscht. Dies erfolgt in mehrere Stufen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist Lifecycle-Stufe 3 für zwei Schulen. Der Umfang beträgt ca. 730 Stück und ca. 800 Rücknahme.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtverwaltung Aalen - Hochbauamt
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: 02. Juni 2026
- Thema: Endgeräte
Ausschreibungsbeschreibung
Die von der Stadt Aalen in Schulträgerschaft betreuten Schulen sind mit vollständig mit iPads ausgestattet. Diese sollen im Rahmen eines Lifecycles ausgetauscht. Dies erfolgt in mehrere Stufen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist Lifecycle-Stufe 3 für zwei Schulen. Der Umfang beträgt ca. 730 Stück und ca. 800 Rücknahme.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
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Architektonische Neugestaltung des NS-Dokumentationszentrums Köln (Umbau + Innenräume + Treppenhaus)
Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (NS-DOK) ist ein zeithistorisches Museum, eine der größten kommunalen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland und der besucherstärkste NS-Geschichtsort in Nordrhein-Westfalen (2025: 95.546 Besucher*innen). Im Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die Neukonzeption der Ausstellungs- und Publikumsflächen des NS-DOK beschlossen. Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekten realisiert: Teilprojekt A (nicht Gegenstand dieser, sondern einer künftige Ausschreibung) umfasst die Realisierung einer neuen Dauerausstellung in der ehemaligen Kölner Gestapozentrale im Gebäudeteil Appellhofplatz 23-25. Teilprojekt B (Gegenstand dieser Ausschreibung) umfasst die Verlagerung und Neugestaltung weiterer Service- und Publikumsflächen des Museums im Gebäudeteil Appellhofplatz 21. Hierbei handelt es sich um ein im Zweiten Weltkrieg teilzerstörten früheres Wohn- und Geschäftshaus, das beim Wiederaufbau in den späten 1940ern mit der ehemaligen Gestapozentrale verbunden und dessen Fassade optisch angeglichen wurde. Das Gesamtensemble steht unter Denkmalschutz. Das übergreifende Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist es, den Gebäudeteil Appellhofplatz 21 vom Untergeschoss bis zur zweiten Etage mit modernen, ansprechenden Service- und Publikumsflächen auszustatten. Hierdurch sollen die Aufenthaltsqualität und das Besuchserlebnis im Museum signifikant verbessert werden. In der ehemaligen Gestapozentrale werden so zugleich Flächen für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung verfügbar. Im Einzelnen ist vorgesehen, den Haupteingang des Museums vom ehemaligen Eingang der Gestapozentrale zum Eingang des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 zu verlagern. Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils soll ein neues, großzügig gestaltetes und klimatisiertes Foyer Platz für Kasse, Shop, Garderobenschließfächer und eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen. Das Foyer soll zudem für Veranstaltungen genutzt werden. Die daneben liegenden Sanitäranlagen sollen vergrößert werden. Im hinteren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss sollen die öffentliche Bibliothek und das Archiv des NS-DOK neue Standorte erhalten. Für eine fachgerechte Lagerung der Bestände sind neben dem Einbau einer Klimaanlage weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Auf der ersten und zweiten Etage des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 sollen zwei Wechselausstellungsflächen Platz finden. Die Flächen müssen entsprechend ausgestattet werden. Der in der zweiten Etage liegende Veranstaltungsraum soll technisch ertüchtigt werden. Ein neues Treppenhaus soll das Museumsfoyer mit den Wechselausstellungsflächen und dem Veranstaltungsraum einerseits und dem zur Dauerausstellung zählenden Innenhof auf Höhe des Untergeschosses andererseits verbinden. Der Zugang zu den Ausstellungen erfolgt seitlich aus dem neuen Foyer. Für die detaillierten Zielsetzungen und genauere Beschreibungen der Anforderungen an die drei zuvor beschriebenen Funktionsbereiche, siehe die Anlage. Die für die Maßnahme vorgesehenen Flächen wurden zuletzt um 2012 modernisiert. Sie werden derzeit (in anderer räumlicher Anordnung) als Ausstellungs-, Veranstaltungs-, Bibliotheks- und Magazinflächen genutzt. Für den Ratsbeschluss und die vorherige Abstimmung mit dem privaten Eigentümer hat das Architekturbüro Kastner, Pichler, Schorn eine Machbarkeitsstudie angefertigt (siehe die Anlage). Bezüglich der Platzierung des neuen Treppenhauses und des Durchgangs vom Foyer zu den Ausstellungsflächen hat sich die weitere Planung an der Machbarkeitsstudie zu orientieren. Bei der weiteren Planung ist zudem die Berücksichtigung des Denkmalschutzes zwingend. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie beziffert das finanzielle Volumen der geplanten Maßnahme mit 3.057.000 Euro brutto inklusive der Planungskosten. Gesucht wird ein im Museumsbau, insbesondere im Umbau oder der Modernisierung von Museen erfahrener Auftragnehmer (Architekt), der die Planung der Service- und Publikumsflächen im Gebäudeteil Appellhofplatz 21 übernimmt. Das Verfahren wird als EU-weites zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. In Stufe 1 erfolgt die Auswahl geeigneter Bewerber anhand der Eignungskriterien. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung auf die fünf bestplatzierten Bewerber gemäß den Bewertungskriterien der Referenzen zur Begrenzung der Bewerber. In Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konzeptionellen Beitrags aufgefordert. Aufgabenstellung und Umfang der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe den ausgewählten Bietern mitgeteilt. Die Leistung der Entwicklung und Präsentation des konzeptionellen Beitrags wird pauschal mit 3000 Euro netto inklusive Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die zweite Stufe entspricht den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild. Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe der zweiten Stufe ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Eine mögliche Vergabe der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der zweiten Stufe ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt (siehe die Anlage). Alle weiteren Anlagen sind zu beachten.
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Hierbei handelt es sich um ein im Zweiten Weltkrieg teilzerstörten früheres Wohn- und Geschäftshaus, das beim Wiederaufbau in den späten 1940ern mit der ehemaligen Gestapozentrale verbunden und dessen Fassade optisch angeglichen wurde. Das Gesamtensemble steht unter Denkmalschutz. Das übergreifende Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist es, den Gebäudeteil Appellhofplatz 21 vom Untergeschoss bis zur zweiten Etage mit modernen, ansprechenden Service- und Publikumsflächen auszustatten. Hierdurch sollen die Aufenthaltsqualität und das Besuchserlebnis im Museum signifikant verbessert werden. In der ehemaligen Gestapozentrale werden so zugleich Flächen für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung verfügbar. Im Einzelnen ist vorgesehen, den Haupteingang des Museums vom ehemaligen Eingang der Gestapozentrale zum Eingang des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 zu verlagern. Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils soll ein neues, großzügig gestaltetes und klimatisiertes Foyer Platz für Kasse, Shop, Garderobenschließfächer und eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen. Das Foyer soll zudem für Veranstaltungen genutzt werden. Die daneben liegenden Sanitäranlagen sollen vergrößert werden. Im hinteren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss sollen die öffentliche Bibliothek und das Archiv des NS-DOK neue Standorte erhalten. Für eine fachgerechte Lagerung der Bestände sind neben dem Einbau einer Klimaanlage weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Auf der ersten und zweiten Etage des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 sollen zwei Wechselausstellungsflächen Platz finden. Die Flächen müssen entsprechend ausgestattet werden. Der in der zweiten Etage liegende Veranstaltungsraum soll technisch ertüchtigt werden. Ein neues Treppenhaus soll das Museumsfoyer mit den Wechselausstellungsflächen und dem Veranstaltungsraum einerseits und dem zur Dauerausstellung zählenden Innenhof auf Höhe des Untergeschosses andererseits verbinden. Der Zugang zu den Ausstellungen erfolgt seitlich aus dem neuen Foyer. Für die detaillierten Zielsetzungen und genauere Beschreibungen der Anforderungen an die drei zuvor beschriebenen Funktionsbereiche, siehe die Anlage. Die für die Maßnahme vorgesehenen Flächen wurden zuletzt um 2012 modernisiert. Sie werden derzeit (in anderer räumlicher Anordnung) als Ausstellungs-, Veranstaltungs-, Bibliotheks- und Magazinflächen genutzt. Für den Ratsbeschluss und die vorherige Abstimmung mit dem privaten Eigentümer hat das Architekturbüro Kastner, Pichler, Schorn eine Machbarkeitsstudie angefertigt (siehe die Anlage). Bezüglich der Platzierung des neuen Treppenhauses und des Durchgangs vom Foyer zu den Ausstellungsflächen hat sich die weitere Planung an der Machbarkeitsstudie zu orientieren. Bei der weiteren Planung ist zudem die Berücksichtigung des Denkmalschutzes zwingend. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie beziffert das finanzielle Volumen der geplanten Maßnahme mit 3.057.000 Euro brutto inklusive der Planungskosten. Gesucht wird ein im Museumsbau, insbesondere im Umbau oder der Modernisierung von Museen erfahrener Auftragnehmer (Architekt), der die Planung der Service- und Publikumsflächen im Gebäudeteil Appellhofplatz 21 übernimmt. Das Verfahren wird als EU-weites zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. In Stufe 1 erfolgt die Auswahl geeigneter Bewerber anhand der Eignungskriterien. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung auf die fünf bestplatzierten Bewerber gemäß den Bewertungskriterien der Referenzen zur Begrenzung der Bewerber. In Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konzeptionellen Beitrags aufgefordert. Aufgabenstellung und Umfang der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe den ausgewählten Bietern mitgeteilt. Die Leistung der Entwicklung und Präsentation des konzeptionellen Beitrags wird pauschal mit 3000 Euro netto inklusive Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die zweite Stufe entspricht den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild. Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe der zweiten Stufe ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Eine mögliche Vergabe der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der zweiten Stufe ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt (siehe die Anlage). Alle weiteren Anlagen sind zu beachten.
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Architektonische Neugestaltung des NS-Dokumentationszentrums Köln (Umbau + Innenräume + Treppenhaus)
Das NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln (NS-DOK) ist ein zeithistorisches Museum, eine der größten kommunalen Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus in Deutschland und der besucherstärkste NS-Geschichtsort in Nordrhein-Westfalen (2025: 95.546 Besucher*innen). Im Mai 2025 hat der Rat der Stadt Köln die Neukonzeption der Ausstellungs- und Publikumsflächen des NS-DOK beschlossen. Das Vorhaben wird in zwei Teilprojekten realisiert: Teilprojekt A (nicht Gegenstand dieser, sondern einer künftige Ausschreibung) umfasst die Realisierung einer neuen Dauerausstellung in der ehemaligen Kölner Gestapozentrale im Gebäudeteil Appellhofplatz 23-25. Teilprojekt B (Gegenstand dieser Ausschreibung) umfasst die Verlagerung und Neugestaltung weiterer Service- und Publikumsflächen des Museums im Gebäudeteil Appellhofplatz 21. Hierbei handelt es sich um ein im Zweiten Weltkrieg teilzerstörten früheres Wohn- und Geschäftshaus, das beim Wiederaufbau in den späten 1940ern mit der ehemaligen Gestapozentrale verbunden und dessen Fassade optisch angeglichen wurde. Das Gesamtensemble steht unter Denkmalschutz. Das übergreifende Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist es, den Gebäudeteil Appellhofplatz 21 vom Untergeschoss bis zur zweiten Etage mit modernen, ansprechenden Service- und Publikumsflächen auszustatten. Hierdurch sollen die Aufenthaltsqualität und das Besuchserlebnis im Museum signifikant verbessert werden. In der ehemaligen Gestapozentrale werden so zugleich Flächen für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung verfügbar. Im Einzelnen ist vorgesehen, den Haupteingang des Museums vom ehemaligen Eingang der Gestapozentrale zum Eingang des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 zu verlagern. Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils soll ein neues, großzügig gestaltetes und klimatisiertes Foyer Platz für Kasse, Shop, Garderobenschließfächer und eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen. Das Foyer soll zudem für Veranstaltungen genutzt werden. Die daneben liegenden Sanitäranlagen sollen vergrößert werden. Im hinteren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss sollen die öffentliche Bibliothek und das Archiv des NS-DOK neue Standorte erhalten. Für eine fachgerechte Lagerung der Bestände sind neben dem Einbau einer Klimaanlage weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Auf der ersten und zweiten Etage des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 sollen zwei Wechselausstellungsflächen Platz finden. Die Flächen müssen entsprechend ausgestattet werden. Der in der zweiten Etage liegende Veranstaltungsraum soll technisch ertüchtigt werden. Ein neues Treppenhaus soll das Museumsfoyer mit den Wechselausstellungsflächen und dem Veranstaltungsraum einerseits und dem zur Dauerausstellung zählenden Innenhof auf Höhe des Untergeschosses andererseits verbinden. Der Zugang zu den Ausstellungen erfolgt seitlich aus dem neuen Foyer. Für die detaillierten Zielsetzungen und genauere Beschreibungen der Anforderungen an die drei zuvor beschriebenen Funktionsbereiche, siehe die Anlage. Die für die Maßnahme vorgesehenen Flächen wurden zuletzt um 2012 modernisiert. Sie werden derzeit (in anderer räumlicher Anordnung) als Ausstellungs-, Veranstaltungs-, Bibliotheks- und Magazinflächen genutzt. Für den Ratsbeschluss und die vorherige Abstimmung mit dem privaten Eigentümer hat das Architekturbüro Kastner, Pichler, Schorn eine Machbarkeitsstudie angefertigt (siehe die Anlage). Bezüglich der Platzierung des neuen Treppenhauses und des Durchgangs vom Foyer zu den Ausstellungsflächen hat sich die weitere Planung an der Machbarkeitsstudie zu orientieren. Bei der weiteren Planung ist zudem die Berücksichtigung des Denkmalschutzes zwingend. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie beziffert das finanzielle Volumen der geplanten Maßnahme mit 3.057.000 Euro brutto inklusive der Planungskosten. Gesucht wird ein im Museumsbau, insbesondere im Umbau oder der Modernisierung von Museen erfahrener Auftragnehmer (Architekt), der die Planung der Service- und Publikumsflächen im Gebäudeteil Appellhofplatz 21 übernimmt. Das Verfahren wird als EU-weites zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. In Stufe 1 erfolgt die Auswahl geeigneter Bewerber anhand der Eignungskriterien. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung auf die fünf bestplatzierten Bewerber gemäß den Bewertungskriterien der Referenzen zur Begrenzung der Bewerber. In Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konzeptionellen Beitrags aufgefordert. Aufgabenstellung und Umfang der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe den ausgewählten Bietern mitgeteilt. Die Leistung der Entwicklung und Präsentation des konzeptionellen Beitrags wird pauschal mit 3000 Euro netto inklusive Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die zweite Stufe entspricht den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild. Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe der zweiten Stufe ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Eine mögliche Vergabe der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der zweiten Stufe ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt (siehe die Anlage). Alle weiteren Anlagen sind zu beachten.
- Abwasserzweckverband NaumburgNaumburgFrist: 21. Mai
Ingenieurleistungen LP1-9 für grabenlose Sanierung Mischwasserkanal Jägerstraße Naumburg
Der Abwasserzweckverband Naumburg beabsichtigt die Durchführung von Kanalbaumaßnahmen in folgenden Bereichen in der Stadt Naumburg: - Jägerstraße 1.017 m - Hallesche Straße 260 m - Bergstraße 213 m Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1-9 HOAI 2021 für die grabenlose Sanierung. Planungsumfang Ingenieurbauwerk: Renovation Mischwasserkanal Es ist beabsichtigt ca. 1.490m Mischwasserkanalisation (DN EI 1200/800; Beton) inklusive der dazugehörigen Schächte (20 Stück) zu sanieren. Die Kanäle besitzen den Altrohrzustand 2. Die Sohltiefen betragen im Untersuchungsgebiet 2,5 m bis ca. 3,5 m. Die Bilder geben exemplarisch den Zustand des Kanals wieder. Die Kanäle besitzen vorwiegend die Zustandsklasse 1 und 2. Diese werden vor allem durch Betonkorrosion verursacht. Die Grundstücksanschlüsse sollen nur in Hinblick auf die Anbindung am Hauptkanal mit betrachtet werden. Die Verfahrensauswahl erfolgt dabei in Abstimmung mit dem AG. Im Zuge der Planung sind verschiedene besondere Leistungen zu erbringen: 1. Erstellung Verkehrskonzept 2. Erstellung Konzeption zur Abflusslenkung 3. Berechnung Linerstatik 4. Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen 5. Mitwirkung bei der Beschaffung der Zustimmungen von Betroffenen 6. Erstellen LV und Auswertung Baugrundgutachten 7. Erstellen LV und Auswertung Beweissicherung 8. Prüfen und Werten je Nebenangebot 9. Prüfen je Nachtrag 10. Örtliche Bauüberwachung 11. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Zu erbringen sind Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 7 sowie 8 und 9 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke HAOI 2021 für den o.g. Bereich. Die Leistungsphasen sollen stufenweise beauftragt werden.
- Abwasserzweckverband Naumburg
Ingenieurleistungen LP1-9 für grabenlose Sanierung Mischwasserkanal Jägerstraße Naumburg
Der Abwasserzweckverband Naumburg beabsichtigt die Durchführung von Kanalbaumaßnahmen in folgenden Bereichen in der Stadt Naumburg: - Jägerstraße 1.017 m - Hallesche Straße 260 m - Bergstraße 213 m Gegenstand dieser Vergabe sind Planungsleistungen für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1-9 HOAI 2021 für die grabenlose Sanierung. Planungsumfang Ingenieurbauwerk: Renovation Mischwasserkanal Es ist beabsichtigt ca. 1.490m Mischwasserkanalisation (DN EI 1200/800; Beton) inklusive der dazugehörigen Schächte (20 Stück) zu sanieren. Die Kanäle besitzen den Altrohrzustand 2. Die Sohltiefen betragen im Untersuchungsgebiet 2,5 m bis ca. 3,5 m. Die Bilder geben exemplarisch den Zustand des Kanals wieder. Die Kanäle besitzen vorwiegend die Zustandsklasse 1 und 2. Diese werden vor allem durch Betonkorrosion verursacht. Die Grundstücksanschlüsse sollen nur in Hinblick auf die Anbindung am Hauptkanal mit betrachtet werden. Die Verfahrensauswahl erfolgt dabei in Abstimmung mit dem AG. Im Zuge der Planung sind verschiedene besondere Leistungen zu erbringen: 1. Erstellung Verkehrskonzept 2. Erstellung Konzeption zur Abflusslenkung 3. Berechnung Linerstatik 4. Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen 5. Mitwirkung bei der Beschaffung der Zustimmungen von Betroffenen 6. Erstellen LV und Auswertung Baugrundgutachten 7. Erstellen LV und Auswertung Beweissicherung 8. Prüfen und Werten je Nebenangebot 9. Prüfen je Nachtrag 10. Örtliche Bauüberwachung 11. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Zu erbringen sind Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3, 5 bis 7 sowie 8 und 9 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke HAOI 2021 für den o.g. Bereich. Die Leistungsphasen sollen stufenweise beauftragt werden.
- Landratsamt Fürstenfeldbruck
Realschule Fürstenfeldbruck Erweiterung
Architektenleistung für das Bauvorhaben Erweiterung der Ferdinand von Miller Realschule Fürstenfeldbruck. LPH 1-9. Stufenweise Beauftragung. Die Ferdinand-von-Miller-Realschule liegt in einem Areal in der Nähe des S-Bahnhofs Fürstenfeldbruck. Das Gesamtareal wird eingegrenzt von der Bahnhofstraße im Südwesten, der Oskar-von-Miller-Straße im Süden, der Hans-Sachs-Straße im Norden und dem Stockmeierweg (Fuß- und Radweg) im Osten. Die Realschule liegt damit auf dem Gebiet des Bebauungsplans Nr. 39/1 der Stadt Fürstenfeldbruck. Auf dem Areal befinden sich Gebäude mehrerer Institutionen: Gebäude der Ferdinand-von-Miller-Realschule, der Berufsschule Fürstenfeldbruck, der AOK Bayern und der Agentur für Arbeit. Der Haupteingang für die Schüler und Schülerinnen der Realschule liegt zur Bahnhofsstraße hin und erfolgt über den Westanbau. Eine Zufahrt für KFZ zur Realschule ist ebenfalls über die Bahnhofsstraße hin möglich. Fußgänger und Radfahrerinnen können das Gelände auch über den Stockmeierweg erreichen. Zugang zur Oskar-von-Miller-Straße besteht nicht. Im Jahr 2025 findet der Schulunterricht in fünf Gebäuden statt: - Dem Hauptgebäude - Dem Pavillon im Pausenhof - Der Mehrzweckhalle - Der Wittelsbacher Halle - Dem AOK-Pavillon Die zweigeschossige Containeranlage auf dem Schulgelände wird aktuell nicht durch die Realschule, sondern die naheliegende Berufsschule genutzt. Sie kann bei Bedarf um ein Geschoss aufgestockt werden, um während der Umbaumaßnahme temporär zusätzliche Klassenzimmer für die Realschule zu schaffen. Mit dem Ende des Projekts muss die gesamte Containeranlage abgebaut werden. In der Schule ist auch die Dienststelle des Ministerialbeauftragten (MB) für Realschulen in Oberbayern angesiedelt. Die Räume der Dienststelle sind im westlichen Gebäudeteil des Altbaus. Im Rahmen des Projekts wird von dem Planungsteam auch verlangt, für die Realisierung des Neubaus im Pausenhof zwei Varianten zu erarbeiten: Einmal in traditioneller Massivbauweise und einmal in Holz -oder Holzhybridbauweise. Bei beiden Varianten muss geprüft werden, ob eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) von 50% - 65% (Bronze) oder höher innerhalb des Projektkostenrahmens erreicht werden kann. Das LRA Fürstenfeldbruck strebt für die Maßnahme die Förderung nach BayFAG Art. 10 an. Die projektbegleitende Arbeitsgruppe Ferdinand-von-Miller-Realschule FFB des Landkreises FFB verlangt die Prüfung beider Alternativen, um insbesondere die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beider Bauweisen vergleichen zu können. Es sind daher beide Varianten für den Neubau bis einschließlich LPH 2 zu entwickeln, durch die Arbeitsgruppe wird dann diejenige Variante ausgewählt, die ab LPH 3 weiterbearbeitet wird. Außerdem muss im Rahmen der LPH 1 bis 3 geprüft werden, ob eine Förderung nach KFW für den Erweiterungsbau und den Nordanbau erreicht werden kann. Ein Nachhaltigkeitskoordinator und ein Energieeffizienzberater werden durch den AG ins Projekt eingebunden. Energetisch saniert werden muss der Altbau, hier sind vor allem Fassaden und Fenster zu erneuern, weitere Maßnahmen sind zu prüfen. Der genaue Umfang dieser Sanierung ist im Zuge der LPH 1 und 2 zu ermitteln, durch den AG wird entschieden, was ab LPH 3 weiterbearbeitet wird. Soweit möglich sollen auch hier Fördermittel für die Sanierung der Fassade erlangt werden. Die Projektanforderungen sind - Schaffung von zusätzlichen Klassenräumen und Räumen für den Fachunterricht gemäß Raumbedarf - Schaffung von Räumlichkeiten für Ganztagsunterricht und modernes Lernen gemäß Machbarkeitsstudie - Abbau des Containerbaus - Sanierung und Erweiterung der Büroräume im Bestand, Neuschaffung von Verwaltungsräumen, Neuaufteilung der Raumnutzung von Verwaltung und der MB-Dienststelle - Erarbeiten von zwei Planungsalternativen für den Neubau im Pausenhof (Holz- bzw. Holzhybridbau, Massivbau) - Förderfähigkeit der Maßnahmen nach BayFAG, Prüfung der Förderfähigkeit für Neubauten nach KFW - Energetische Sanierung im Bestand - Störungsfreie Fortführung des Unterrichts über die gesamte Projektlaufzeit Eine Machbarkeitsstudie und die detaillierte Projektbeschreibung sind der Ausschreibung als Anlage beigefügt. In ihr wird ein Lösungsvorschlag erörtert, der einen Anbau Nord, eine Erweiterung Süd mit Tiefgarage und eine partielle Neugestaltung und Umbau des Bestandes vorsieht. Diese Machbarkeitsstudie ist bereits umfangreich abgestimmt und die Basis für die notwendige Befreiung vom Bebauungsplan durch die Stadt Fürstenfeldbruck. Die Vorgaben der Machbarkeitsstudie müssen daher eingehalten werden. Gestaltungsspielraum besteht nur bei: - Der Raumzuordnung (z.B. können Fachunterrichtsräume alle im Nordanbau untergebracht werden) - Der Bauphasenplanung Sofern möglich soll das Projekt durch den Objektplaner so strukturiert werden, dass auf die Aufstockung des Containerbaus verzichtet werden kann. Jede Abweichung von der Machbarkeitsstudie muss mit dem AG abgestimmt werden. Das Projekt gliedert sich in 3 Teile: 1. Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand, 2. Verbau Baugrube, 3. Containeranlage. Die Beauftragung findet stufenweise statt: Stufe 1: LPH 1-2, Stufe 2a: LPH 3, Stufe 2b: LPH4, Stufe 3: LPH 5-7, Stufe 4: LPH 8-9. Einige Leistungen sind als projektweite besondere Leistungen durch die Objektplanung zu erbringen: - Mitarbeit beim Erlangen von Fördergeldern (pauschal, alle Stufen, jeweils pro Stufe) - Übergeordnete Baulogistikkoordination (pauschal, alle Stufen, jeweils pro Stufe) - Detaillierte Bauablaufplanung unter Berücksichtigung des Gesamtprojektes (pauschal, alle Stufen, jeweils pro Stufe) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (pauschal, Stufe 4, LPH 9) Das Architekturbüro, das die Machbarkeitsstudie erstellt hat, beteiligt sich voraussichtlich an dem Teilnahmewettbewerb. Der Leistungsbeginn erfolgt direkt nach Auftragserteilung mit der Einholung der notwendigen Unterlagen.
- Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreiseigener Hochbau
Realschule Fürstenfeldbruck Erweiterung RSFFB ERW
Architektenleistung für das Bauvorhaben Erweiterung der Ferdinand von Miller Realschule Fürstenfeldbruck. LPH 1-9. Die Ferdinand-von-Miller-Realschule liegt in einem Areal in der Nähe des S-Bahnhofs Fürstenfeldbruck. Das Gesamtareal wird eingegrenzt von der Bahnhofstraße im Südwesten, der Oskar-von-Miller-Straße im Süden, der Hans-Sachs-Straße im Norden und dem Stockmeierweg (Fuß- und Radweg) im Osten. Die Realschule liegt damit auf dem Gebiet des Bebauungsplans Nr. 39/1 der Stadt Fürstenfeldbruck. Auf dem Areal befinden sich Gebäude mehrerer Institutionen: Gebäude der Ferdinand-von-Miller-Realschule, der Berufsschule Fürstenfeldbruck, der AOK Bayern und der Agentur für Arbeit. Der Haupteingang für die Schüler und Schülerinnen der Realschule liegt zur Bahnhofsstraße hin und erfolgt über den Westanbau. Eine Zufahrt für KFZ zur Realschule ist ebenfalls über die Bahnhofsstraße hin möglich. Fußgänger und Radfahrerinnen können das Gelände auch über den Stockmeierweg erreichen. Zugang zur Oskar-von-Miller-Straße besteht nicht. Im Jahr 2025 findet der Schulunterricht in fünf Gebäuden statt: - Dem Hauptgebäude - Dem Pavillon im Pausenhof - Der Mehrzweckhalle - Der Wittelsbacher Halle - Dem AOK-Pavillon Die zweigeschossige Containeranlage auf dem Schulgelände wird aktuell nicht durch die Realschule, sondern die naheliegende Berufsschule genutzt. Sie kann bei Bedarf um ein Geschoss aufgestockt werden, um während der Umbaumaßnahme temporär zusätzliche Klassenzimmer für die Realschule zu schaffen. Mit dem Ende des Projekts muss die gesamte Containeranlage abgebaut werden. In der Schule ist auch die Dienststelle des Ministerialbeauftragten (MB) für Realschulen in Oberbayern angesiedelt. Die Räume der Dienststelle sind im westlichen Gebäudeteil des Altbaus. Im Rahmen des Projekts wird von dem Planungsteam auch verlangt, für die Realisierung des Neubaus im Pausenhof zwei Varianten zu erarbeiten: Einmal in traditioneller Massivbauweise und einmal in Holz -oder Holzhybridbauweise. Bei beiden Varianten muss geprüft werden, ob eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) von 50% - 65% (Bronze) oder höher innerhalb des Projektkostenrahmens erreicht werden kann. Das LRA Fürstenfeldbruck strebt für die Maßnahme die Förderung nach BayFAG Art. 10 an. Die projektbegleitende Arbeitsgruppe Ferdinand-von-Miller-Realschule FFB des Landkreises FFB verlangt die Prüfung beider Alternativen, um insbesondere die Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit beider Bauweisen vergleichen zu können. Es sind daher beide Varianten für den Neubau bis einschließlich LPH 2 entwickeln, durch die Arbeitsgruppe wird dann diejenige Variante ausgewählt, die ab LPH 3 weiterbearbeitet wird. Außerdem muss im Rahmen der LPH 1 bis 3 geprüft werden, ob eine Förderung nach KFW für den Erweiterungsbau und den Nordanbau erreicht werden kann. Ein Nachhaltigkeitskoordinator und ein Energieeffizienzberater werden durch den AG ins Projekt eingebunden. Energetisch saniert werden muss der Altbau, hier sind vor allem Fassaden und Fenster zu erneuern, weitere Maßnahmen sind zu prüfen. Der genaue Umfang dieser Sanierung ist im Zuge der LPH 1 und 2 zu ermitteln, durch den AG wird entschieden, was ab LPH 3 weiterbearbeitet wird. Soweit möglich sollen auch hier Fördermittel für die Sanierung der Fassade erlangt werden. Die Projektanforderungen sind - Schaffung von zusätzlichen Klassenräumen und Räumen für den Fachunterricht gemäß Raumbedarf - Schaffung von Räumlichkeiten für Ganztagsunterricht und modernes Lernen gemäß Machbarkeitsstudie - Abbau des Containerbaus - Sanierung und Erweiterung der Büroräume im Bestand, Neuschaffung von Verwaltungsräumen, Neuaufteilung der Raumnutzung von Verwaltung und der MB-Dienststelle - Erarbeiten von zwei Planungsalternativen für den Neubau im Pausenhof (Holz- bzw. Holzhybridbau, Massivbau) - Förderfähigkeit der Maßnahmen nach BayFAG, Prüfung der Förderfähigkeit für Neubauten nach KFW - Energetische Sanierung im Bestand - Störungsfreie Fortführung des Unterrichts über die gesamte Projektlaufzeit Eine Machbarkeitsstudie und die detaillierte Projektbeschreibung sind der Ausschreibung als Anlage beigefügt. In ihr wird ein Lösungsvorschlag erörtert, der einen Anbau Nord, eine Erweiterung Süd mit Tiefgarage und eine partielle Neugestaltung und Umbau des Bestandes vorsieht. Diese Machbarkeitsstudie ist bereits umfangreich abgestimmt und die Basis für die notwendige Befreiung vom Bebauungsplan durch die Stadt Fürstenfeldbruck. Die Vorgaben der Machbarkeitsstudie müssen daher eingehalten werden. Gestaltungsspielraum besteht nur bei: - Der Raumzuordnung (z.B. können Fachunterrichtsräume alle im Nordanbau untergebracht werden) - Der Bauphasenplanung Sofern möglich soll das Projekt durch den Objektplaner so strukturiert werden, dass auf die Aufstockung des Containerbaus verzichtet werden kann. Jede Abweichung von der Machbarkeitsstudie muss mit dem AG abgestimmt werden. Das Projekt gliedert sich in 3 Teile: 1. Anbau Nord, Erweiterung Süd, Umbau Bestand, 2. Verbau Baugrube, 3. Containeranlage. Die Beauftragung findet stufenweise statt: Stufe 1: LPH 1-2, Stufe 2a: LPH 3, Stufe 2b: LPH4, Stufe 3: LPH 5-7, Stufe 4: LPH 8-9. Einige Leistungen sind als projektweite besondere Leistungen durch die Objektplanung zu erbringen: - Mitarbeit beim Erlangen von Fördergeldern (pauschal, alle Stufen, jeweils pro Stufe) - Übergeordnete Baulogistikkoordination (pauschal, alle Stufen, jeweils pro Stufe) - Detaillierte Bauablaufplanung unter Berücksichtigung des Gesamtprojektes (pauschal, alle Stufen, jeweils pro Stufe) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (pauschal, Stufe 4, LPH 9) Das Architekturbüro, das die Machbarkeitsstudie erstellt hat, beteiligt sich voraussichtlich an dem Teilnahmewettbewerb. Der Leistungsbeginn erfolgt direkt nach Auftragserteilung mit der Einholung der notwendigen Unterlagen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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