Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, d...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengar...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden. Des Weiteren umfassen die Flächen den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. "An der Breede") ohne Rasen mähen sowie einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad. Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu entnehmen. Gefälle Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen. Pflanzflächen Die Anlage ist ein vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze, freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln. Die Flächen sind auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten, die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen gebildet werden. Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren. Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben. Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030). Der Auftraggeber behält sich vor, nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen. Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt. Es wird von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das Pflegepersonal sollte durch gepflegte Erscheinung und ordentlicher sowie möglichst in einheitlicher Kleidung in Erscheinung treten. Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher jeglicher Art führen, sind zu vermeiden. Termine/Ausführung Die Einhaltung der Termine ist unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders guten Pflegezustand zu präsentieren: - Einkaufsfrühling Mitte März - Culinaria Kirchplatz Mitte Juni - Ostern - Pfingsten - Hafenfest - Historischer Markt Ende August - Lichterfest Solepark Mitte September - Landmarkt Mitte September - Weihnachtsmarkt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt. Die erforderlichen Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu kontrollieren. Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen. Alle planmäßigen Pflege - und Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus) anzumelden. Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohneweitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind. Das Schneiden der Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Bei der Pflege dürfen Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden. (Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen).Es sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge, Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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8- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
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Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden. Des Weiteren umfassen die Flächen den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. "An der Breede") ohne Rasen mähen sowie einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad. Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu entnehmen. Gefälle Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen. Pflanzflächen Die Anlage ist ein vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze, freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln. Die Flächen sind auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten, die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen gebildet werden. Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren. Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben. Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030). Der Auftraggeber behält sich vor, nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen. Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt. Es wird von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das Pflegepersonal sollte durch gepflegte Erscheinung und ordentlicher sowie möglichst in einheitlicher Kleidung in Erscheinung treten. Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher jeglicher Art führen, sind zu vermeiden. Termine/Ausführung Die Einhaltung der Termine ist unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders guten Pflegezustand zu präsentieren: - Einkaufsfrühling Mitte März - Culinaria Kirchplatz Mitte Juni - Ostern - Pfingsten - Hafenfest - Historischer Markt Ende August - Lichterfest Solepark Mitte September - Landmarkt Mitte September - Weihnachtsmarkt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt. Die erforderlichen Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu kontrollieren. Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen. Alle planmäßigen Pflege - und Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus) anzumelden. Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohneweitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind. Das Schneiden der Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Bei der Pflege dürfen Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden. (Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen).Es sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge, Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Pflegearbeiten im Kurpark Bad Essen (Solepark, Serpentinengarten, Familienpark, Freianlagen) sowie Landschaftspark Bergstraße und Straßenbegleitgrün. Die Flächen umfassen Hanglagen, alten Baumbestand, Zier- und Landschaftsgehölze, Hecken, Stauden- und Zwiebelpflanzungen. Ziel ist die artgerechte Entwicklung der Bestände und dauerhafte Etablierung der Pflanzungen mit Blühaspekten über die gesamte Vegetationsperiode. Eine Ortsbesichtigung aufgrund der Hangneigung wird empfohlen.
- Karlsruher Institut für Technologie
Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 VgV Abs. 1 Nr. 4 - Baumpflegemaßnahmen am KIT
Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung. Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden. Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2) Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind. Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen. Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig. Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen. Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee. Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring. Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16. Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe, In den Kuhwiesen 7. Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen. Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist. Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen. Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten. Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer. Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt. Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden. Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände. Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert. Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet. Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden. Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt. Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich
- Karlsruher Institut für Technologie
Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 VgV Abs. 1 Nr. 4 - Baumpflegemaßnahmen am KIT
Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung. Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden. Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2) Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind. Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen. Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig. Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen. Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee. Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring. Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16. Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe, In den Kuhwiesen 7. Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen. Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist. Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen. Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten. Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer. Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt. Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden. Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände. Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert. Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet. Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden. Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt. Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich
- Karlsruher Institut für Technologie
Aufhebung des Vergabeverfahrens gemäß § 63 VgV Abs. 1 Nr. 4 - Baumpflegemaßnahmen am KIT
Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung. Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden. Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2) Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind. Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen. Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig. Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen. Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee. Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring. Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16. Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe, In den Kuhwiesen 7. Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen. Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist. Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen. Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten. Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer. Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt. Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden. Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände. Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert. Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet. Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden. Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt. Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich
- Karlsruher Institut für TechnologieFrist: 26. Mai
Baumpflegemaßnahmen am KIT -Campus Nord (KIT CN), Campus Ost (KIT CO), KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) (Kopie)
Am KIT wurde bzw. wird regelmäßig bzw. wiederkehrend eine Baumkontrolle durchgeführt, die als "wichtig" kategorisierten festgelegten Pflegemaßnahmen sind umzusetzen. Dabei handelt es sich um Fällungen von Bäumen und weitere Baumpflegemaßnahmen. Anzahl und nähere Erläuterungen in beiliegender Aufstellung. Die geltenden DIN-Vorschriften und die ZTV-Baumpflege auf dem aktuellsten Stand sind anzuwenden. Die Bäume befinden sich teilweise auf Freiflächen, in kleineren Waldflächen und in der Nähe von Gebäuden sowie Verkehrsflächen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Vor Abgabe des Angebotes wird dem Bieter empfohlen. sich vor Ort Campus Ost (KIT CO),KIT Campus Süd (KIT-CS), KIT Campus West (KIT-CW) und der Brandversuchshalle (KIT-Bvh) mit den Gegebenheiten vertraut zu machen (Siehe hierzu Anschreiben Ziffer .2) Es ist besonders darauf zu achten, dass Gebäude, Straßen, Wege, Plätze, Baum- und Gehölzbestände, Ausstattungen, Leitungen, Zäune und Entwässerungseinrichtungen etc. zu schonen sind. Im Notfall, zum Beispiel bei relevanten Sturmschäden, muss ein Einsatz zur Beseitigung von gefallenen Bäumen und Ästen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sofort erfolgen. Bei zu fällenden Gehölzen handelt es sich größtenteils um verschiedene Laub- und Nadelgehölze v(überwiegend Ahorn, Buche, Eiche, Robinie, Birke, Fichte und Kiefer), einige mehrstämmig. Weiterhin sind an zu erhaltenden Bäumen Baumpflegemaßnahmen in Form von Kronenpflege, Erziehungsschnitt, Lichtraumprofilschnitt und Todholzentfernung vorzunehmen. Der Campus Ost liegt in 76131 Karlsruhe, Stadtteil Rintheim, Rintheimer Querallee 2. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Rintheimer Querallee. Das Gelände im KIT-CO ist komplett umzäunt, der Zugang unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus Süd liegt in 76131 Karlsruhe, Kaiserstraße 10. Die Zufahrt zu diesem Gelände erfolgt über die Haupteinfahrt Adenauerring. Die Zufahrt zum Gelände am KIT-CS unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Der Campus West liegt in 76187 Karlsruhe, Hertzstraße 16. Die Brandversuchshalle Bvh liegt in 76149 Karlsruhe, In den Kuhwiesen 7. Der Zugang zum Gelände des KIT-CW und der KIT-Bvh unterliegt keinen besonderen Bedingungen. Innerhalb der Areale besteht ein gut ausgebautes Erschließungsnetz von Straßen (im KIT-CO Kopfsteinpflaster denkmalgeschützt) und Wegen. Beschrankte Bereiche, z. B. Zufahrten oder Parkplätze, können in der Regel nur von der nutzenden Verwaltung geöffnet werden, was 3 Tage vorab mit der Hausverwaltung oder dem zuständigen Hausmeister oder Betriebsbeauftragten abzustimmen ist. Die zu pflegenden Flächen setzen sich aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Einzelflächen zusammen, die im Umfeld von kleineren und größeren Gebäuden liegen. Auf den Grünflächen ist ein umfangreicher Baum- und Gehölzbestand vorhanden, der zu erhalten und zu schützen ist. Der hierfür erforderliche zusätzliche Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bedingt durch ihre Lage, gilt an diesen Campus die Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe. Die angrenzenden Grünanlagen, Gebäude, Straßen, Wege und Plätze sind während der auszuführenden Arbeiten nicht abgesperrt, mit Fuß-, Rad- und Straßenverkehr ist besonders auf-rund von angrenzenden Büro- und Laborgebäuden zu rechnen. Temporäre Absperrungen, Hinweisschilder und Sicherungsposten sind deshalb unbedingt erforderlich und in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Die Möglichkeit der Nutzung der öffentlichen Wege ist aufrecht zu erhalten. Die Verkehrssicherung im Bereich der Baumpflegearbeiten liegt beim Auftragnehmer. Die Schnittarbeiten an den Bäumen sind durch einen ausgebildeten Fachagrarwirt oder Treeworker oder vergleichbare Ausbildung für Baumpflege und Baumsanierung auf Basis der ZTV-Baumpflege 2017 durchzuführen. Die Nachweise für die fachliche Qualifikation sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Sämtliche durch die Rodungs - und Baumpflegemaßnahmen anfallenden Stoffe (Ast- und Wurzelwerk etc.) sind fachgerecht zu laden und zu entsorgen. Das Schnittgut kann örtlich geschreddert werden und ist zwingend abzufahren. Zur Ausfuhr wird eine rechtzeitig, bei der Fachabteilung zu beantragende, Ausfuhrgenehmigung benötigt. Der Einsatz eines Hubsteigers oder von Klettertechniken bei den Baumpflegearbeiten ist teilweise notwendig und einzukalkulieren. Die vorhandenen Grünanlagen sind mit geländegängigen Fahr-zeugen befahrbar. Der AN hat sich über die Örtlichkeiten vor Angebotsabgabe zu informieren. Bedenken sind rechtzeitig anzumelden. Termin- und inhaltliche Abstimmungen mit öffentlichen Behörden (zum Bsp. Regierungspräsidium Karlsruhe, ökologischer Begleitung, Polizeidienststellen etc.) und mit weiteren beim Arbeitspro-zess beteiligten Firmen (zum Bsp. Autokranvermietung etc.) sind teilweise erforderlich und selbständig durchzuführen. Der Auftragnehmer erhält für die Campus Lagepläne zur allgemeinen Orientierung auf dem Gelände. Die Bäume wurden in einem Baumkataster als Einzelbäume und als Gruppe aufgenommen und nummeriert. Dem Auftragnehmer wird eine, für das Android Smartphone entwickelte, Arbokat(R)App zur Verfügung gestellt. Daher muss der Auftragnehmer im Besitz eines, mit der Arbokat(R)App kompatiblen, Smartphone sein. Das Auffinden der nummerierten Bäume mit erforderlichen Pflegemaßnahmen, ist anhand dieser App über Karten gewährleistet. Gleichzeitig sind über diese APP durchgeführte Maßnahmen als fertig zu melden. Die Baumdaten sind in dieser APP so zu bearbeiten, dass die erforderlichen Pflegemaßnahmen als erledigt vermerkt werden und somit vom Auftragnehmer die Aktualisierung des Baumkatasters erfolgt. Für die Leitung d.eingesetzten Mitarbeiter und dauerhaften Einsatz v. Ort für die Zeit der Arbeiten ist 1 Vorarbeiter, 1 Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung als Geselle, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Fachagrarwirt, Treeworker erforderlich
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle.
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