Generalübernehmerleistungen zum Neubauvorhaben Holzmarktstraße 51
Neubau eines Gebäudes mit öffentlicher Schwimmhalle, Studierendenwohnungen, Büro- und Gewerberäumen auf dem Grundstück des alten Schwimmbades Holzmarktstraße 51. Vergabe von Planungs- und Bauleistungen ab LP5 an einen Generalübernehmer auf Basis funktionaler Leistungsbeschreibung und Baugenehmigung.
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Neubau eines Gebäudes mit öffentlicher Schwimmhalle, Studierendenwohnungen, Büro- und Gewerberäumen auf dem Grundstück des alten Schwimmbades Holzmarktstraße 51. Vergabe von Planungs- und Bauleistungen ab LP5 an einen Generalübernehmer auf Basis funktionaler Leistungsbeschreibung und Baugenehmigung.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH
- Veröffentlicht: 10. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Schwimmbadbau
- Bauobjekt: Schwimmhalle / Hallenbad
Bauobjekt-Klassifikation
- Schwimmhalle / HallenbadHauptobjekt
- Hochschul- / Universitätsgebäude
Ausschreibungsbeschreibung
Neubau eines Gebäudes mit öffentlicher Schwimmhalle, Studierendenwohnungen, Büro- und Gewerberäumen auf dem Grundstück des alten Schwimmbades Holzmarktstraße 51. Vergabe von Planungs- und Bauleistungen ab LP5 an einen Generalübernehmer auf Basis funktionaler Leistungsbeschreibung und Baugenehmigung.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Stadt Ravensburg - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus Wohnquartier Schmalegg
Das Angebot an bezahlbarem, preiswertem Wohnraum ist derzeit knapp. Perspektivisch dürfte der Mangel, insbesondere an geförderten Wohnungen, aufgrund der steigenden Mietpreise und wachsenden Bevölkerung weiter zunehmen und zu einer steigenden Zahl an Menschen führen, die kein Angebot mehr auf dem Wohnungsmarkt finden. Kommunen sind daher gehalten, durch schnelle Maßnahmen, wie die Realisierung von gefördertem Wohnraum, langfristig soziale und wirtschaftliche Stabilität zu sichern und dem zunehmenden Wohnraummangel entgegenzuwirken. Die Stadt Ravensburg beabsichtigt daher mit ihrem Eigenbetrieb Städtische Wohnungen die Errichtung von geförderten Wohnungen auf eigenem Grundstück in der Ortschaft Schmalegg im Neubaugebiet "Ortsmitte III, Schmalegg" (nachfolgend "Wohnquartier Schmalegg"). Für die Objektplanungsleistungen bis einschließlich LPH 4 wurde das Büro Wurm Gesamtplanung Architekt Ingenieur Sachverständiger PartG mbB (nachfolgend "Büro Wurm") beauftragt. Das Büro Wurm hat am 8. August 2024 namens und im Auftrag der Stadt den Bauantrag zur Genehmigung des Wohnquartiers Schmalegg eingereicht. Der Bauantrag umfasst die Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern (geförderter Wohnungsbau) mit jeweils 11 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 27 Stellplätzen, 15 oberirdische Stellplätze sowie 84 Fahrradstellplätze. Die Wohnfläche beläuft sich auf ca. 2250 m². Die Kostenberechnung vom 23. Januar 2024 liegt bei ca. EUR 12,5 Mio. brutto (KG 200 - 700). Nach der Genehmigungsplanung ist nun beabsichtigt, eine Vergabe an einen Generalübernehmer vorzubereiten, um das Wohnquartier Schmalegg nach erteilter Baugenehmigung am 7. April 2025 und Förderzusage (steht noch aus) schlüsselfertig herstellen zu lassen. Als zulässige Bauweise kommen der Holzbau sowie der Holzhybridbau in Betracht. Ein hoher Vorfertigungsgrad wird seitens des Auftraggebers ausdrücklich gewünscht. Die bereits erbrachten Planungsleistungen des Büros Wurm sollen im Wege der europaweiten Vergabe als sog. Orientierungsplanung dienen. Auf Grundlage der durch das Büro Wurm erstellten funktionalen Leistungsbeschreibung, welchen den ausgewählten Bieter mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird, sollen die Unternehmen unter Beachtung der Vorgaben aus der Baugenehmigung ein Angebot mit dem Ziel erarbeiten, die Orientierungsplanung zu optimieren, damit die Stadt Ravensburg ein funktionales, qualitativ hochwertiges und gleichzeitig wirtschaftliches Angebot erhält. Ausdrückliches Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die vorgenannten Kosten in Höhe von EUR 12,5 Mio. brutto (KG 200 - 700) zu unterschrei-ten. Im Ergebnis sollen die Planfortschreibungs- und Bauleistungen für die Realisierung des Neubaus des Wohnquartiers Schmalegg als Generalübernehmerleistung vergeben werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist nun die Beauftragung der vollständigen Planung und die anschließende für die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus Wohnquartier Schmalegg auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der Orientierungsplanung. Die vergabegegenständlichen Leistungen sind voraussichtlich ab 1. April 2026 zu erbringen. Nähere Informationen erhalten die ausgewählten Bieter, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
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- Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft
Rahmenvertrag für die Planung und Realisierung von Containeranlagen für mehrere Schulen im Kreis Offenbach
Vergabe von Objektplanung Gebäude gem. § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-8. Voll vergeben werden Phasen 1-4, ab Phase 5 nur Teilleistungen (insgesamt 51,5% der Grundleistung). Stufenweise Vergabe gemäß Vertragsentwurf. Zusätzliche besondere Leistungen: Zuarbeit Entwässerungsgesuch, Antrag Versickerung Niederschlagswasser mit Überflutungsnachweis, Rodungs-/Baumfällanträge inkl. Ersatzpflanzungen, Planung/Koordination technische Ausrüstung (KG 550), Erstellung Medien-/Erschließungsplan (Zuwegung, Zaunstellung, Versorgungsanschlüsse), Freianlagen (Containerzuwegung, Parkplätze/Fahrradstellplätze, geringe Pflanzungen). Enthalten ist auch funktionale Leistungsbeschreibung (Ausschreibung) inkl. haustechnischer Komponenten auf Basis Muster-Leistungsverzeichnis. Einbeziehung der Fachdienste des Kreises Offenbach (Gebäudewirtschaft, Schule) und der Koreal GmbH (Betreibergesellschaft). Betreuung geht von Kreis an Betreibergesellschaft über.
- Stadt Remagen vertreten durch die Stadtverwaltung Remagen
VgV_OWG_Erweiterung Grundschule Oberwinter_Technische Ausrüstung ALG 1-7 gem. § 53 HOAI 2021
Die Auftraggeberin plant die Erweiterung der Grundschule Oberwinter in Remagen, die sich an der Pfarrer-Sachsse-Straße 1 befindet. Das Grundstück umfasst sowohl das bestehende Schulgebäude als auch Außenanlagen wie den Schulhof und die Zugangswege. Für die Objektplanung „Gebäude und Innenräume“ liegt bereits eine Entwurfsplanung inklusive Baugenehmigung vor. LP 1-4 sind damit bereits abgeschlossen, sämtliche diesbezüglichen Unterlagen liegen den Vergabeunterlagen bei. Das Projekt sieht den Neubau von zwei Klassenräumen sowie Nebenräumen vor, um den gestiegenen Schülerzahlen gerecht zu werden. Gleichzeitig soll das bestehende Gebäude modernisiert werden, um funktionale Abläufe zu verbessern und den neuen pädagogischen Anforderungen zu entsprechen. Es ist ein Aufzug geplant, der alle Ebenen zugänglich macht, und eine rollstuhlgerechte Toilette soll integriert werden. Bauherr der Maßnahme ist die Stadt Remagen vertreten durch die Stadtverwaltung Remagen. Eine nachhaltige, wirtschaftliche Planung sowie eine angemessene Ausformulierung der eingesetzten Materialien sollen umgesetzt werden. Im vorliegenden Verfahren sollen nun die Planungsleistungen für die Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI 2021 LP 1-6 vergeben werden. Die zur Umsetzung vorgesehenen Planunterlagen inklusive Bauantrag sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
- Gemeinde HattenHatten, OldenburgFrist: 27. Mai
Neubau Grundschule Kirchhatten
Gegenstand des hier zu vergebenen Auftrages sind Planungsleistungen und Bauleistungen (Totalunternehmerleistung) basierend auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Inhalt der ausgeschriebenen Leistung ist der Neubau der Grundschule Kirchhatten. Gegenstand des Projekts ist die Planung und Errichtung eines Neubaus für die Grundschule Kirchhatten auf dem hierfür vorgesehenen Grundstück (zukünftig Schulstraße 9a, Kirchhatten). Auftraggeber des Projekts ist die Gemeinde Hatten. Nach einer intensiven Vorberatung hat der Rat der Gemeinde Hatten in seiner Sitzung am 13.10.2022 beschlossen, die Grundschule Kirchhatten neu zu errichten. Hintergrund dieser Entscheidung ist der bauliche und funktionale Zustand der bestehenden Schule, die den aktuellen Anforderungen an einen zeitgemäßen und ganztags geeigneten Grundschulbetrieb nur noch eingeschränkt gerecht wird. Insbesondere im Hinblick auf den künftig erforderlichen Ganztagsbetrieb besteht Anpassungsbedarf, dem mit dem Neubau Rechnung getragen werden soll. Hintergrund ist der ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführte Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter, der bundesrechtlich geregelt ist und in Niedersachsen maßgeblich durch Ganztagsgrundschulen umgesetzt wird. Hieraus ergeben sich für den Schulträger erhöhte Anforderungen an das Raumangebot, die Aufenthaltsqualität sowie an die Organisation von Bildung, Betreuung und Verpflegung. Die Maßnahme umfasst den Neubau (inkl. fester Möblierung gem. Ausstattungslisten) auf dem dem Bestand benachbarten ehemaligen Sportplatz, die notwendige Erschließung, die Pausenhofgestaltung sowie den Umzug von Möbeln aus dem Bestand in den Neubau. Maßnahmen an den Bestandsgebäuden sind nicht beinhaltet. Der Schulneubau umfasst eine Programmfläche von ca. 1.750 m² gemäß Raumprogramm der Phase 0. Hinzu kommen Nebenflächen mit einem Ansatz von bis zu 39 % der Programmfläche sowie Konstruktionsgrundflächen mit einem Ansatz von ca. 15 % der Programm- und Nebenflächen. Der Neubau ist als vollständiger Ersatzneubau vorgesehen und soll zeitgemäße Unterrichtsräume, Fachräume, Verwaltungsflächen sowie Gemeinschaftsflächen mit Essenseinnahmefläche und Küche enthalten. Das im Raumprogramm definierte Nutzungsspektrum umfasst insbesondere Bereiche für den allgemeinen Unterricht sowie den Fachunterricht einschließlich Kunst, Musik und Theater, Werken sowie Experimentieren, jeweils mit zugehörigen Sammlungs- und Nebenflächen. Ergänzend sind Funktions- und Gemeinschaftsflächen für den Ganztagsbetrieb sowie Lehrkräfte- und Verwaltungsbereiche vorgesehen. Im Zuge der Ausrichtung als ganztags geeignete Grundschule ist zudem ein Essensbereich mit Mensabetrieb Bestandteil des Raumprogramms; die Küche wird durch den Auftragnehmer für die spätere Einrichtung einer Aufwärm- oder Mischküche vorgerüstet. Bestandteil des Schulgebäudes ist darüber hinaus eine Pausen- und Mehrzweckhalle, die sowohl für den regulären Schulbetrieb als auch durch den Auftraggeber bzw. öffentlich im außerschulischen Betrieb genutzt werden soll. Mit dem Schulneubau sollen pädagogisch hochwertige, flexible Flächen für die Schulgemeinschaft geschaffen werden. Es wird ein architektonisch ansprechendes Gebäude erwartet, welches sich in die Umgebung des Standorts einfügt. Der Hauptzugang des neuen Schulgebäudes soll in Richtung Schulstraße angeordnet werden. Die Aula muss auch getrennt von außen zugänglich sowie im Innenbereich von den schulinternen Nutzungen abtrennbar sein, ohne die Flucht- und Rettungswege einzuschränken. Das für den Schulneubau vorgesehene Grundstück liegt nordöstlich in unmittelbarer Nähe der bestehenden Grundschule Kirchhatten und weist eine Gesamtfläche von rund 14.000 m² auf (Plangebiet des Bebauungsplans 8a für Gemeinbedarf Sport/Schule). Als nutzbare Pausenhoffläche sind mindestens 2.200 m² zu gestalten. Die Lage des Grundstücks erfordert eine angemessene Berücksichtigung der angrenzenden Nutzungen sowie eine verträgliche Einbindung des Schulneubaus und der Außenanlagen in das bestehende Umfeld. Die Freianlagen umfassen unter anderem den Schulhof mit Grün- und Bewegungsflächen, Kfz und Fahrradstellplätze sowie alle betriebsrelevanten Zu , Umfahrten und Aufstellflächen einschließlich sportlicher Nutzungen. Für die Umsetzung werden Fördermittel des Landes Niedersachsen für die Ganztagsgestaltung angestrebt. Die vorhandene Bestandsschule kann während der gesamten Bauzeit weiter betrieben werden. Die Herstellung von Ausweich- oder Interimsflächen ist nicht erforderlich. Bei der Baustellenlogistik ist zu beachten, dass der Schulbetrieb nicht eingeschränkt wird; es sind besonders geräuscharme Maschinen und Geräte einzusetzen. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Planung und Errichtung eines anforderungskonformen Schulgebäudes einschließlich der zugehörigen Freianlagen auf Basis der funktionalen Leistungsbeschreibung. Dem Auftragnehmer werden Verantwortlichkeiten und Risiken für Planung und Ausführung übertragen; er dient dem Auftraggeber als zentraler Ansprechpartner. Neben den Planungs und Bauleistungen umfasst der Leistungsumfang die Koordination und Durchführung eines Grobumzugs sowie Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für einen Zeitraum von vier Jahren. Für die terminliche Abwicklung sind verbindliche Meilensteine bis zur Übergabe des Gebäudes einschließlich Grobumzug bis zum 03.08.2028 sowie der Fertigstellung der Außenanlagen bis spätestens 30.08.2028 einzuhalten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Zusammenfassung der funktionalen Leistungsbeschreibungen (9 – VOB/A EU - TNW) verwiesen. Die vollständige funktionale Leistungsbeschreibung wird in der Erstangebotsphase zur Verfügung gestellt.
- Frist: 30. Apr.
Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheimes am Campus der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH)
Das Studierendenwerk Oberfranken beabsichtigt, auf dem Grundstück in Weiden die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) eines Studierendenwohnheims. Eigentümer des Grundstücks ist das Studierendenwerk Oberfranken. Das Studierendenwohnheim muss mindestens 140 und maximal 147 Einzel-Apartments sowie 29 Pkw-Stellplätze in den Außenanlagen aufweisen. Die Zuwegung zu dem Grundstück soll teilweise über das Grundstück mit der Fl.-Nr. 3762 erfolgen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheims am Campus der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH). Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragenden Unterauftragnehmern zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Es wird hierfür Bezug genommen auf die fördermittelrechtlichen Anforderungen an Studierendenwohnheime des Studentenwerks Oberfranken gemäß der Anlage 807, die vom Auftragnehmer zwingend zu beachten sind. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Auftragnehmer hat nach der Erteilung des Zuschlags einen eingekapselten Planungswettbewerb in Form eines Realisierungswettbewerbs nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), erlassen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, gemäß der Bekanntmachung vom 31. Januar 2013 (BAnz AT 22.02.2013 B4), für die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Freianlagen nach § 39 HOAI für die Errichtung des Studierendenwohnheims durchzuführen. Für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs sind neben den in der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage 802) genannten Inhalten der Leitfaden und der Mustertext für die Auslobung (Anlage 808) zu beachten. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen spätestens zum 31.01.2029 erfolgen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Für nähere Informationen wird verwiesen auf den Totalunternehmervertrag im Entwurf [Anlage 907].
- Sprinkenhof GmbH
Pink Haus - Neubau Jugendzentrum_TGA
Die Freie und Hansestadt Hamburg beabsichtigt den Neubau eines Jugendzentrums im Bezirk Hamburg-Bergedorf. Der bestehende Altbau auf dem Grundstück soll vollständig zurückgebaut und durch einen modernen, nachhaltigen Neubau ersetzt werden. Ziel ist die Schaffung eines zukunftsfähigen, identitätsstiftenden Ortes für Kinder und Jugendliche im Stadtteil. Der geplante Neubau umfasst eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 1.400 m². Grundlage der Planung ist eine bereits erstellte und abgestimmte Bedarfsplanung, welche die funktionalen, pädagogischen und betrieblichen Anforderungen definiert. Vorgesehen sind unter anderem offene Treffbereiche, Gruppen- und Mehrzweckräume, Kreativ- und Bewegungsflächen, Beratungsräume, Verwaltungsbereiche sowie Neben- und Technikflächen. Das Gebäude soll flexibel nutzbar, barrierefrei und wirtschaftlich im Betrieb sein. Es handelt sich um ein öffentliches Gebäude, das den geltenden vergabe- und baurechtlichen Anforderungen entspricht. Die Planung und Ausführung haben insbesondere die Vorgaben des Hamburgisches Klimaschutzgesetz sowie des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) einzuhalten. Angestrebt wird eine energieeffiziente, ressourcen-schonende Bauweise mit minimierten Lebenszykluskosten. Nachhaltigkeitsaspekte, insbesondere hinsichtlich Energieversorgung, Materialwahl, CO₂-Reduktion und Klimaanpassung (z. B. Dachbegrünung, sommerlicher Wärmeschutz), sind integraler Bestandteil der Planung. Gegenstand der Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß HOAI. Erwartet wird eine wirtschaftliche, nachhaltige und funktionale Planung der gebäudetechnischen Anlagen, die den Anforderungen eines zeitgemäßen Jugendzentrums entspricht und in enger Abstimmung mit der Objektplanung sowie den weiteren beteiligten Fachplanern erfolgt. Besondere Bedeutung wird einer energieeffizienten, betriebssicheren und nutzerorientierten Gesamtlösung beigemessen. Eine kontinuierliche Abstimmung mit dem Auftraggeber während sämtlicher Planungsphasen wird vorausgesetzt. Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 3 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) Stufe 2: Leistungsphase 4 -5 (Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung) Stufe 3: Leistungsphase 6 - 8 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung, Bauüberwachung und Dokumentation) Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH.
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