Neubau Grundschule Kirchhatten
Gegenstand des hier zu vergebenen Auftrages sind Planungsleistungen und Bauleistungen (Totalunternehmerleistung) basierend auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Inhalt der ausgeschriebenen Leistung ist der Neubau der Grundschule Kirchhatten. Gegenstand des Projekts ist die Planung und Errichtung eines Neubaus f...
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand des hier zu vergebenen Auftrages sind Planungsleistungen und Bauleistungen (Totalunternehmerleistung) basierend auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Inhalt der ausgeschriebenen Leistung ist der Neubau der Grundschule Kirchhatten. Gegenstand des Projekts ist die Planung und Errichtung eines Neubaus für die Grundschul...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Hatten
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: 27. Mai 2026
- Thema: Wohnungsbau
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand des hier zu vergebenen Auftrages sind Planungsleistungen und Bauleistungen (Totalunternehmerleistung) basierend auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Inhalt der ausgeschriebenen Leistung ist der Neubau der Grundschule Kirchhatten. Gegenstand des Projekts ist die Planung und Errichtung eines Neubaus für die Grundschule Kirchhatten auf dem hierfür vorgesehenen Grundstück (zukünftig Schulstraße 9a, Kirchhatten). Auftraggeber des Projekts ist die Gemeinde Hatten. Nach einer intensiven Vorberatung hat der Rat der Gemeinde Hatten in seiner Sitzung am 13.10.2022 beschlossen, die Grundschule Kirchhatten neu zu errichten. Hintergrund dieser Entscheidung ist der bauliche und funktionale Zustand der bestehenden Schule, die den aktuellen Anforderungen an einen zeitgemäßen und ganztags geeigneten Grundschulbetrieb nur noch eingeschränkt gerecht wird. Insbesondere im Hinblick auf den künftig erforderlichen Ganztagsbetrieb besteht Anpassungsbedarf, dem mit dem Neubau Rechnung getragen werden soll. Hintergrund ist der ab dem Schuljahr 2026/2027 stufenweise eingeführte Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter, der bundesrechtlich geregelt ist und in Niedersachsen maßgeblich durch Ganztagsgrundschulen umgesetzt wird. Hieraus ergeben sich für den Schulträger erhöhte Anforderungen an das Raumangebot, die Aufenthaltsqualität sowie an die Organisation von Bildung, Betreuung und Verpflegung. Die Maßnahme umfasst den Neubau (inkl. fester Möblierung gem. Ausstattungslisten) auf dem dem Bestand benachbarten ehemaligen Sportplatz, die notwendige Erschließung, die Pausenhofgestaltung sowie den Umzug von Möbeln aus dem Bestand in den Neubau. Maßnahmen an den Bestandsgebäuden sind nicht beinhaltet. Der Schulneubau umfasst eine Programmfläche von ca. 1.750 m² gemäß Raumprogramm der Phase 0. Hinzu kommen Nebenflächen mit einem Ansatz von bis zu 39 % der Programmfläche sowie Konstruktionsgrundflächen mit einem Ansatz von ca. 15 % der Programm- und Nebenflächen. Der Neubau ist als vollständiger Ersatzneubau vorgesehen und soll zeitgemäße Unterrichtsräume, Fachräume, Verwaltungsflächen sowie Gemeinschaftsflächen mit Essenseinnahmefläche und Küche enthalten. Das im Raumprogramm definierte Nutzungsspektrum umfasst insbesondere Bereiche für den allgemeinen Unterricht sowie den Fachunterricht einschließlich Kunst, Musik und Theater, Werken sowie Experimentieren, jeweils mit zugehörigen Sammlungs- und Nebenflächen. Ergänzend sind Funktions- und Gemeinschaftsflächen für den Ganztagsbetrieb sowie Lehrkräfte- und Verwaltungsbereiche vorgesehen. Im Zuge der Ausrichtung als ganztags geeignete Grundschule ist zudem ein Essensbereich mit Mensabetrieb Bestandteil des Raumprogramms; die Küche wird durch den Auftragnehmer für die spätere Einrichtung einer Aufwärm- oder Mischküche vorgerüstet. Bestandteil des Schulgebäudes ist darüber hinaus eine Pausen- und Mehrzweckhalle, die sowohl für den regulären Schulbetrieb als auch durch den Auftraggeber bzw. öffentlich im außerschulischen Betrieb genutzt werden soll. Mit dem Schulneubau sollen pädagogisch hochwertige, flexible Flächen für die Schulgemeinschaft geschaffen werden. Es wird ein architektonisch ansprechendes Gebäude erwartet, welches sich in die Umgebung des Standorts einfügt. Der Hauptzugang des neuen Schulgebäudes soll in Richtung Schulstraße angeordnet werden. Die Aula muss auch getrennt von außen zugänglich sowie im Innenbereich von den schulinternen Nutzungen abtrennbar sein, ohne die Flucht- und Rettungswege einzuschränken. Das für den Schulneubau vorgesehene Grundstück liegt nordöstlich in unmittelbarer Nähe der bestehenden Grundschule Kirchhatten und weist eine Gesamtfläche von rund 14.000 m² auf (Plangebiet des Bebauungsplans 8a für Gemeinbedarf Sport/Schule). Als nutzbare Pausenhoffläche sind mindestens 2.200 m² zu gestalten. Die Lage des Grundstücks erfordert eine angemessene Berücksichtigung der angrenzenden Nutzungen sowie eine verträgliche Einbindung des Schulneubaus und der Außenanlagen in das bestehende Umfeld. Die Freianlagen umfassen unter anderem den Schulhof mit Grün- und Bewegungsflächen, Kfz und Fahrradstellplätze sowie alle betriebsrelevanten Zu , Umfahrten und Aufstellflächen einschließlich sportlicher Nutzungen. Für die Umsetzung werden Fördermittel des Landes Niedersachsen für die Ganztagsgestaltung angestrebt. Die vorhandene Bestandsschule kann während der gesamten Bauzeit weiter betrieben werden. Die Herstellung von Ausweich- oder Interimsflächen ist nicht erforderlich. Bei der Baustellenlogistik ist zu beachten, dass der Schulbetrieb nicht eingeschränkt wird; es sind besonders geräuscharme Maschinen und Geräte einzusetzen. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Planung und Errichtung eines anforderungskonformen Schulgebäudes einschließlich der zugehörigen Freianlagen auf Basis der funktionalen Leistungsbeschreibung. Dem Auftragnehmer werden Verantwortlichkeiten und Risiken für Planung und Ausführung übertragen; er dient dem Auftraggeber als zentraler Ansprechpartner. Neben den Planungs und Bauleistungen umfasst der Leistungsumfang die Koordination und Durchführung eines Grobumzugs sowie Wartungs- und Instandhaltungsleistungen für einen Zeitraum von vier Jahren. Für die terminliche Abwicklung sind verbindliche Meilensteine bis zur Übergabe des Gebäudes einschließlich Grobumzug bis zum 03.08.2028 sowie der Fertigstellung der Außenanlagen bis spätestens 30.08.2028 einzuhalten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Zusammenfassung der funktionalen Leistungsbeschreibungen (9 – VOB/A EU - TNW) verwiesen. Die vollständige funktionale Leistungsbeschreibung wird in der Erstangebotsphase zur Verfügung gestellt.
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Im Rahmen der langfristigen Weiterentwicklung der Bildungs-, Betreuungs- und Sportinfrastruktur der Gemeinde sind in den kommenden Jahren mehrere aufeinander abgestimmte Hochbaumaßnahmen vorgesehen. Hintergrund dieser Gesamtmaßnahme sind sowohl gesetzliche Anforderungen im Bereich der Ganztagsbetreuung als auch bauliche, funktionale und altersbedingte Defizite an bestehenden Gebäuden. Zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Angebots sollen insgesamt drei Einzelprojekte umgesetzt werden. Ein erster Schwerpunkt liegt auf dem Neubau eines Betreuungshauses mit Mensa und Ganztagesbetreuung. Mit Einführung des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung besteht ein erhöhter Bedarf an zusätzlichen Betreuungs-, Aufenthalts- und Verpflegungsflächen. Geplant ist daher die Errichtung eines modernen Gebäudes mit Mensa, Ausgabeküche, Betreuungsräumen, Sanitäranlagen sowie ergänzenden Nebenflächen. Ziel ist es, die Betreuungskapazitäten nachhaltig auszubauen und die schulische Infrastruktur zu stärken. Als zweite Maßnahme ist der Abriss der bestehenden Mehrzweckhalle sowie der Neubau einer modernen 1,5-Feld-Sporthalle vorgesehen. Das Bestandsgebäude weist erhebliche bauliche Schäden sowie technische und altersbedingte Mängel auf. Eine wirtschaftliche Sanierung ist nur eingeschränkt möglich. Der geplante Neubau soll künftig sowohl dem Schulsport als auch der Nutzung durch örtliche Vereine sowie gemeindlichen Veranstaltungen dienen. Darüber hinaus soll durch eine zeitgemäße Gebäudestruktur eine flexible Mehrfachnutzung ermöglicht werden. Der dritte Bauabschnitt umfasst den Neubau der Grundschule Neuweiler. Das bestehende Schulgebäude entspricht langfristig nicht mehr den heutigen Anforderungen an moderne Lernumgebungen, technische Ausstattung, Energieeffizienz und Raumstruktur. Geplant ist deshalb ein zeitgemäßes Schulgebäude mit Unterrichtsräumen, Fachräumen, Verwaltungsbereichen, Aufenthaltszonen sowie Außenanlagen. Ziel ist die Schaffung eines nachhaltigen und zukunftssicheren Schulstandorts. Die Maßnahmen sind zeitlich aufeinander abgestimmt, sodass eine geordnete und wirtschaftliche Umsetzung erfolgen kann. Der Beginn der ersten Maßnahme ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Gesamtfertigstellung aller Projekte ist bis 2038 geplant. Für das Projekt 1 – Betreuungshaus mit Mensa und Ganztagesbetreuung wurden durch das Architekturbüro Großmann bereits Planungsleistungen der Gebäudeplanung in den Leistungsphasen 1 bis 3 erbracht. Darüber hinaus wurde ebenfalls durch das Architekturbüro Großmann ein städtebauliches Gesamtkonzept in Form einer Massenstudie für die vorgesehenen Gesamtmaßnahmen erstellt. Diese beinhaltet die räumliche Entwicklung des Gesamtareals sowie die konzeptionelle Abstimmung und zeitliche Abfolge der drei geplanten Projekte. Ziel der Studie ist es, eine geordnete, wirtschaftliche und funktionale Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte sicherzustellen. Zeitplan: Projekt 1 – Betreuungshaus: - Bis Dezember 2026: Vorplanung und Baugesuch - Anfang 2027: Genehmigungsphase (4–6 Monate); Parallel: Werkplanung, LV-Erstellung, Ausschreibung - Mitte 2027: Baubeginn - 2029: Fertigstellung Projekt 2 – Mehrzweckhalle - 2029: Projektstart - 2030–2032: Planung und Bauausführung - 2033: Fertigstellung Projekt 3 – Grundschule Neuweiler - 2034: Projektbeginn - 2035–2037: Planung und Bauphase - 2038: Fertigstellung
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- Stadt BuchenBuchen (Odenwald)Frist: 24. Apr.
Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau Jakob-Mayer-Grundschule
Gegenstand der Leistung ist die Planung und schlüsselfertige, funktions- und betriebsbereite Realisierung des Neubaus der Jakob-Mayer-Grundschule in Buchen auf Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung und vorliegenden Planung. Der Auftraggeber (AG) übergibt dem Auftragnehmer (AN) als Grundlage für die Angebotserstellung die vorliegende Planung der LPH 2, 3 sowie nur anteilig LPH 4. Hierbei gibt es keine Garantie auf Vollständigkeit der übergebenen Planungsleistung. Die Leistung des AN umfasst die Weiterbearbeitung und Ergänzung der bereits erbrachten Planungsleistungen durch Fortschreibung der TGA- und Statikplanung, Erstellung der Ausführungsplanung sowie die schlüsselfertige, funktions- und betriebsbereite und zur Aufnahme des Schulbetriebs geeignete Errichtung des Bauvorhabens. Zudem liegt der Baugenehmigungsprozess inkl. aller notwendigen Grundlage im Leistungsumfang des AN. Die Leistung beinhaltet ferner die Optimierung der vorliegenden Planung unter Berücksichtigung unterschiedlicher konstruktiver und baulicher Ausführungsarten gemäß dem Konzept des AN, sofern diese den funktionalen, wirtschaftlichen und terminlichen Anforderungen entsprechen. Die Erarbeitung eines Raum- und Klimakonzepts mit vorläufiger energetischer Bewertung wurde im Vorfeld erarbeitet und liegt vor. Die Herstellung der Außenanlagen sowie die Erneuerung des angrenzenden Parkplatzes sind nicht Bestandteil des Projekts.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Hatten.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.