Generalplanungsleistungen für das Projekt Erweiterte Wärmenutzung MVR
Ausgeschrieben werden die Generalplanerleistungen zur Planung des Projektes Erweiterte Wärmenutzung MVR unter Anwendung von Rauchgaswärmenutzung und einer Abdampfwärmenutzung der Turbine. Die Planung umfasst den Neubau von mehreren Anlagenteilen, den Austausch von vorhandenen Anlagen und die Integration der Anlagen/-te...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Ausgeschrieben werden die Generalplanerleistungen zur Planung des Projektes Erweiterte Wärmenutzung MVR unter Anwendung von Rauchgaswärmenutzung und einer Abdampfwärmenutzung der Turbine. Die Planung umfasst den Neubau von mehreren Anlagenteilen, den Austausch von vorhandenen Anlagen und die Integration der Anlagen/-teile in die vorhan...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: MVR Müllverwertung Rugenberger Damm GmbH & Co. KG
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Ausgeschrieben werden die Generalplanerleistungen zur Planung des Projektes Erweiterte Wärmenutzung MVR unter Anwendung von Rauchgaswärmenutzung und einer Abdampfwärmenutzung der Turbine. Die Planung umfasst den Neubau von mehreren Anlagenteilen, den Austausch von vorhandenen Anlagen und die Integration der Anlagen/-teile in die vorhandene Müllverbrennungsanlage (Linien 1 und 2). Ausgehend von den Ergebnissen einer bereits vorliegenden Vorplanung sind nach Maßgabe der Regelungen der Leistungsbeschreibung - durch einen Generalplaner bis hin zur Inbetriebnahme alle weiteren Planungen zu erarbeiten und das Projekt zu betreuen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Generalplanungsleistungen für das Projekt Erweiterte Wärmenutzung MVR
Generalplanerleistungen für Projekt 'Erweiterte Wärmenutzung MVR' mittels Rauchgas- und Abdampfwärmenutzung. Umfasst Neubau, Austausch von Anlagenteilen und Integration in Müllverbrennungsanlage (Linien 1 und 2). Planung und Betreuung bis Inbetriebnahme auf Basis vorliegender Vorplanung.
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Projektsteuerungsleistungen Handlungsbereich D (Termine, Kapazitäten und Logistik) Los 6 (VE0426.2) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Der Auftraggeber (AG) ist als Vorhabenträger für die Planung, den Bau und den Betrieb der Infrastruktur der RTW verantwortlich. Gegenstand der Projektsteuerungsleistungen des Loses 6 sind die in Anlage 1 Leistungsbeschreibung (Leistungsbild), beschriebenen Leistungen sowie alle Grundleistungen der Projektsteuerungsleistungen gem. § 2 AHO-Heft Nr. 9 (Stand: März 2020) in den Projektstufen 1 bis 5 für den Handlungsbereich D. Diese Leistungsbeschreibung ist angelehnt an die Leistungsbeschreibungen des Leistungsbildes der Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft der AHO-Fachkommission, das auftragsspezifisch um die bei der Planung und Ausführung dieses Großprojektes erforderlichen Leistungen erweitert wird. Die Leistungen müssen nach Maßgabe der in dieser Leistungsbeschreibung enthaltenen Anmerkungen, Konkretisierungen und Ergänzungen erbracht werden.
- Stadt St. IngbertSt. IngbertFrist: 11. Mai
Planungsleistungen für das Projekt Sanierung und Modernisierung des Solarfreibads in Kirkel-Limbach
Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind diejenigen der Objektplanung Ingenieurbauwerke im Sinne von § 41 HOAI und Anl. 12 zu § 43 Abs. 3 HOAI für das verfahrensgegenständliche Projekt. Für die Beschreibung allgemein siehe Nr. 2.1, die Aufgabenstellung sowie die Vergabeunterlagen. Im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke wird die Aufgabe gestellt werden, skizzenhafte Lösungsideen mit Kostenrahmen zur Umsetzung für 2 Optionen zu entwickeln: Option 1: Sanierung des vorhandenen Bestands gemäß den vorliegenden Gutachten bei unveränderter Gestaltung der Becken und Beibehaltung der Gebäude und ihrer Nutzung. Option 2: Sanierung unter Umgestaltung und Optimierung des Solarfreibads, um wirtschaftlichere Lösungen zu erlangen. Für die Erarbeitung der skizzenhaften Lösungsideen erhalten die zu den Vergabeverhandlungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke geladenen Bieter eine Vergütung i.H.v. 6.000,00 € netto nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens, sofern die skizzenhaften Lösungsideen fristgerecht vorgelegt werden und den vorgegebenen Planungsparametern gerecht werden. Diese Vergütung wird für den Bieter, der den Zuschlag erhält, mit dem vertraglich vereinbarten Honorar verrechnet. Die Auftraggeberin entscheidet innerhalb der 2. Verfahrensstufe (im Verhandlungsverfahren) darüber, welche Option weiterverfolgt wird. Teil der Aufgabenstellung wird die Bildung von sinnvollen Bauabschnitten sein. Angestrebt wird seitens der Auftraggeberin, dass insbesondere aus dem Grund, dass nicht sichergestellt werden kann, dass Fördergelder für die Gesamtmaßnahme ausreichen, zunächst ein erster großer Bauabschnitt im Umfang von ca. 75 % der Gesamtmaßnahme gebildet wird. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme dürfen 9.000.000,00 € brutto einschließlich Nebenkosten (alle für das Projekt relevanten Kostengruppen im Sinne der DIN 276) nicht überschreiten. Die Leistungen der Leistungsstufe 1 sind innerhalb von höchstens 4 Monaten nach Auftragserteilung abzuschließen. Die Entwurfsplanung samt Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) und Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) sind innerhalb dieser Frist fertig zu stellen. Die weitere Terminschiene wird im Fall des Abrufs weiterer Leistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern festgelegt. Aus der stufenweisen Beauftragung können die Auftragnehmer keine Erhöhung ihres Honorars ableiten. Es ist beabsichtigt, die Bauleistungen im Rahmen von Einzelgewerken vergeben.
- Landkreis FreudenstadtFrist: 11. Mai
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
- Landkreis Freudenstadt
Landkreis Freudenstadt - Vergabe von Generalplanungsleistungen für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen
Der Landkreis Freudenstadt plant die Verlegung der Kreisstraße K 4768 östlich der Autobahn auf der Gemarkung Empfingen. Parallel soll auf der Fläche zwischen Autobahn und verlegter Kreisstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen, dessen Entwicklung durch den Zweckverband "Kompass 81" (Gemeinde Empfingen und Große Kreisstadt Horb a. N.) gesteuert wird. Das Gewerbegebiet wird über zwei zu planende Kreisverkehre an die verlegte Kreisstraße K 4768 angebunden. Der nördliche Teil der Kreisstraße entwässert über ein neu zu bauendes Retentionsbodenfilterbecken in östliche Richtung (vgl. kompletter Lageplan, Anlage 2). Der südliche Teil entwässert gemeinsam mit dem Oberflächenwasser des Gewerbegebiets ebenfalls über ein Retentionsbodenfilterbecken in südliche Richtung (vgl. Leitungen mit Retentionsanlage im eingerahmten Teilbereich, Anlage 3). Hierbei müssen drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung berücksichtigt werden. Weiter sind die Abwasserleitung des Gewerbegebiets und die Wasserleitung für das Gewerbegebiet zu planen. Für die Kreisstraße liegt ein RE-Entwurf in der Leistungsphase 4 vor, die durch ein beauftragtes Ingenieurbüro erbracht wurde. Ein Bebauungsplan liegt derzeit noch nicht vor, befindet sich jedoch in Aufstellung. Die wesentlichen technischen Inhalte der Maßnahme sind: - Verlegung der K 4768 auf einer Länge von ca. 1,7 km einschließlich zweier neu zu errichtender Kreisverkehre zur Anbindung des Gewerbegebiets. - Anpassungen an der bestehenden K 4768 auf einer Länge von ca. 0,3 km sowie Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage einer Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B 463 / K 4768 mit Überplanung der B 463 auf einer Länge von ca. 0,37 km (die signaltechnische Berechnung ist nicht Gegenstand dieses Auftrags). - Ausbau eines Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). - Entwässerung des nördlichen Abschnitts über ein Retentionsbodenfilterbecken Nord (Stauvolumen ca. 479 m³). - Entwässerung des südlichen Abschnitts sowie des Gewerbegebiets über ein Retentionsbodenfilterbecken Süd (Stauvolumen ca. 3.500 m³). - Planung von Leitungsinfrastruktur: 550 lfm Schmutzwasserkanal DN 250, 1.550 lfm Regenwasserkanal DN 300-900, 770 lfm Trinkwasserleitung DN 200. - Berücksichtigung von drei Querungen einer Gas-Hochdruckleitung. Die geschätzten Baukosten liegen bei ca. 10,00 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1:2018-12). Die Maßnahme ist förderrechtlich relevant: Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Maßnahme in das LGVFG-Förderprogramm aufgenommen und am November 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt. Eine Bewilligung steht noch aus. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nun die Vergabe folgender Planungsleistungen an einen Generalplaner: - Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI i.V.m. Anlage 13.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 - Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (Entwässerung und Wasserversorgung) gemäß nach § 43 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 zur HOAI, LPH 5 bis 9 für Verlegung und Anbindung der K 4768 an die B 463 östlich Empfingen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere folgende Planungsbestandteile: Verkehrsanlagen: - Neubau der K 4768 (ca. 1,7 km) einschließlich zweier Kreisverkehre und östlicher Zuwegungen. o Ausbau der bestehenden K 4768 (ca. 0,3 km). o Ausbau eines forstlichen Erschließungswegs (ca. 0,1 km). - Neuanlage des Kreisverkehrs B 463 / K 4768 inklusive Überplanung der B 463 (ca. 0,37 km). - Ausbau des Radwegs südlich der B 463 (ca. 0,3 km). Ingenieurbauwerke: - Planung der Retentionsbodenfilterbecken Nord (479 m³) und Süd (3.500 m³) ein-schließlich Nachweis der Standsicherheit und Auftriebssicherheit. - Schmutzwasserkanal DN 250 (550 lfm). - Regenwasserkanal DN 300-1.200 (1.550 lfm). - Trinkwasserleitung DN 200 (770 lfm). Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Planungsfortschreibung hat auf den bereits erbrachten Planungen aufzusetzen. Die signaltechnische Planung für den Knotenpunkt B463 / K4768 sowie die innere Erschließung des Gewerbegebiets sind kein Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
- Stadt SchwelmFrist: 02. Apr.
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für das Projekt Anbau und Sanierung GS-Ländchenweg gemäß HOAI in den Leistungsphasen 1 — 6.
Die Stadt Schwelm beabsichtigt die Sanierung der Räumlichkeiten einer Offenen Ganztagsbetreuung und den Neubau eines Anbaus an der Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg in 58332 Schwelm, Ländchenweg 8. Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistung Tragwerksplanung der LPH 1 bis 6 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) nach § 49 HOAI für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Auf zwei Ebenen soll der Bereich des Offenen Ganztags saniert und durch einen Anbau ergänzt werden. Die Baumaßnahmen müssen im laufenden Schul- und Ganztagsbetrieb durchgeführt werden. lm Anbau sollen über zwei Geschosse vier neue Betreuungsräume (ca. 90 m2/Raum) für die Ganztagesbetreuung entstehen. Die Erschließung erfolgt über den Bestand. Die Gesamtfläche des zu planenden Anbaus beträgt ca. 500 rri2. Der Anbau muss barrierefrei erschlossen sein und barrierefrei von außen zu erreichen sein. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt: konkrete Mindestanforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Betriebshaftpflichtversicherung a) Berufshaftpflichtversicherung: mindest. 2.500.000 € für Personenschäden, Vermögensschäden mindest. 300.000 EUR (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 100.000,00 EUR/a im Leistungsbild (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) zwei Referenzen: zwei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindest. zwei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (siehe Anlage 2 Mindestanforderungen) 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : Mai 2026 - Februar 2027 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 60%, Qualifikation des Bieters 40% VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
- Deutsche Rentenversicherung HessenFrist: 07. Mai
Objekt- und Freianlagenplanungsleistungen für das Rechenzentrum und Umbau Dienststelle DRV Königstein
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen hat eine Nebenstelle ihres Hauptsitzes in Königstein im Taunus, Altenhainer Str. 1. Dort sollen planmäßig voraussichtlich ca. 430 Mitarbeiter arbeiten. Die derzeitig vorhandenen Gebäude (Hauptgebäude und Neubau Bj. 2002) mit einer BGF von etwa 11.300 qm (Netto-Grundfläche ca. 9.900 qm) sollen in ihrer Nutzung optimiert werden, indem ein neues Nutzungskonzept (Desk Sharing z.T. mit Open Space) eingeführt wird und die Integration des Rechenzentrums der DRV-Hessen erfolgt. Zu diesem Zweck sind Eingriffe in den Bestand erforderlich, die eine erstmalige Erstellung. eines Brandschutzkonzeptes, sowie eine Baugenehmigung erforderlich machen. Für die Einführung neuer Arbeitswelten sind adäquate Anpassungen der Raumstruktur und eine grundsätzliche Renovierung der 2002 bezogenen Gebäude vorzusehen, um die Akzeptanz durch die Mitarbeiter zu gewährleisten. Das an diesem Standort neu projektierte Rechenzentrum soll die Anforderungen einer hohen Verfügbarkeitsklasse (VK2+) entsprechen, wofür im Vorfeld seitens des Ingenieurbüros VZM GmbH aus Bonn das notwendige Sicherheitskonzept erstellt wird. Die Integration des neuen Rechenzentrums soll soweit möglich im Rahmen der vorhandenen Räumlichkeiten erfolgen, macht aber haus- und brandschutztechnische Baumaßnahmen erforderlich. Auch das neue Brandschutzkonzept für den gesamten Gebäudekomplex wird voraussichtlich erhebliche bauliche Maßnahmen zur Folge haben. Außerdem ist die mit HPL-Platten verkleidete Außenfassade des Neubaus sanierungsbedürftig und auch die Fassade des Hauptgebäudes benötigt eine Renovierung. Das zu sanierende Hauptgebäude und der Erweiterungsbau bilden dabei eine funktionale Einheit. Mit dieser Ausschreibung werden die Objektplanungsleistungen ausgeschrieben: Der Auftraggeber beabsichtigt, den späteren Auftragnehmer mit Leistungen der Objektplanung für Gebäude gem. §§ 33 ff. i.V.m. Anlage 10.1 HOAI und Leistungen der Objektplanung für Freianlagen gem. §§ 38 ff. i.V.m. Anlage 11 HOAI nach § 3 des vorliegenden Vertrages zu beauftragen.
- Stadt Köln - Amt für Straßen- und RadwegebauKöln
Generalplanerleistungen für die unterirdische Stadtbahnführung im Innenstadtbereich der Ost-West-Achse
Gegenstand der Planung dieses Loses ist die unterirdische Stadtbahnführung zwischen Heumarkt und Höhe Eisenbahnring mit einem Abzweig westlich des Neumarktes zur unterirdischen Anbindung der Linie 9 auf der Ost-West-Achse in Köln. Bei der unterirdischen Führung sind die vorhandenen unterirdischen Verknüpfungshaltestellen Heumarkt, Neumarkt und Rudolfplatz anzubinden. Zudem ist in der Moltkestraße eine neue unterirdische Haltestelle zu errichten. Der Tunnel soll westlich der Deutzer Brücke beginnen und an die neue unterirdische Haltestelle Heumarkt, welche im Zuge des Baus der Nord-Süd Stadtbahn bereits in Vorleistung vorbereitet wurde, in der oberen Tiefenlage anschließen. Die vorhandene Haltestelle Neumarkt, mit der zentralen Verknüpfungsfunktion in der Innenstadt, ist in Ost West-Richtung in der unteren Tiefenlage zu erweitern. Um auch die Verknüpfungsfunktion entlang der Ringe zu ermöglichen, ist auch die vorhandene Haltestelle Rudolfplatz in Ost-West-Richtung in der unteren Tiefenlage zu erweitern. Derzeit ist die oberirdische Haltestelle Moltkestraße, stadtauswärts auf der Aachener Straße und stadteinwärts auf der Richard-Wagner-Straße, getrennt geführt. Die neue Tunnelhaltestelle soll in der Aachener Straße geplant werden. Westlich der Haltestelle Moltkestraße, auf Höhe des Eisenbahnringes, liegt die Tunnelrampe. Alle oberirdischen Haltestellen entfallen. Als Grundlage für die politische Entscheidung, ob einer oberirdischen oder einer unterirdischen Lösung (vgl. Los 1) der Vorzug zu geben ist, sind zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI zu erarbeiten. Die Planung der Oberfläche ist hierbei, mit Ausnahme der Verbindungsbauwerke zwischen Tunnel und Oberfläche, nicht Gegenstand dieses Loses. Die Planung dient der Vorbereitung eines ca. 1- bis 2-jährigen politischen Entscheidungsprozesses, welcher durch den AN im Rahmen der Leistungsphase 2 begleitet werden soll. Die weiteren Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 HOAI sind nur nach positiver Entscheidung für die unterirdische Lösung zu erbringen. Die Stadt Köln schätzt die Kosten auf ca. 700 Mio. EUR (netto) für die unterirdische Lösung (ca. 635 Mio. EUR für Tunnel, ca. 65 Mio. EUR für Oberfläche). Die zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen voraussichtlich neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen (Leistungsphase 1-9 HOAI, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet): — Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, — Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, ggf. Lph. 5 nur in Teilen — Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, nur Lph. 1 bis 3 sowie ggf. Lph. 6 in Teilen, — Fachplanung technische Ausrüstung Abwasser- und Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen (soweit erforderlich), Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Förderanlagen (Aufzüge und Fahrtreppen) gem. § 55 HOAI, die Fachplanung der stadtbahnspezifischen Technischen Ausrüstung wie Bahnstrom, Fahrleitungen, Signalanlagen und Zugsicherung etc. ist nicht Gegenstand dieses Loses, sondern wird durch die Kölner Verkehrsbetriebe erbracht, — Die Planung des architektonischen Ausbaus der U-Bahnhöfe wird separat vergeben. Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planung bauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 2 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 3 und 4, 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Gutachterleistungen sowie die Planung der Oberfläche sind nicht Gegenstand dieses Loses.
- Gemeinde EppelbornEppelbornFrist: 11. Mai
Planungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)). TGA, Anlagengruppen 1, 3-4, Stufe 1 (Grundstufe): - Ergänzung der Toilettenanlage - Haustechnische Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik bringen - Photovoltaikanlage - Anpassung der Elektroinstallation in der Halle inkl. Austausch der Hallenbeleuchtung. - Einbau einer neuen Lüftungsanlage für die Hallenbereiche Optional (Stufe 2): - Sanierung Duschen - Aufrüstung Beleuchtung. Es erfolgt eine leistungssstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3.
- Kliniken Hochfranken NailaMünchbergFrist: 12. Mai
Erweiterung und Sanierung Klinik Naila, 3.BA - Leistungen der Objektplanung, Freianlagen, Lph 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI,
Am Standort Naila der Kliniken HochFranken finden wesentliche bauliche Maßnahmen statt. Die Klinik Naila in der Hofer Straße 45 in 95119 Naila wird auf dem zur Verfügung stehenden Areal stufenweise den heutigen Anforderungen entsprechend erweitert und saniert. Die Baumaßnahme des 1. Bauabschnitts, ein Krankenhausneubau, wurde bereits im November 2019 fertiggestellt. Der 2. Bauabschnitt aufgeteilt ist eine Sanierung im Bestand und wurde in 2025 fertiggestellt. Im Bestands Bereich der Klinik Naila besteht ein dringender Instandhaltungsbedarf, um den Betrieb der Klinik für die nächsten 15 Jahre sicherstellen zu können. Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie zeigen jedoch, dass der identifizierte Instandhaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zu den erforderlichen Investitionen steht. Gleichzeitig sind frühere Planungen eines umfangreichen Erweiterungsbaus aus finanziellen Gründen nicht realisierbar gewesen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Zielsetzung zur Fortführung des BA3: Durch eine stärkere Einbindung geeigneter Bestandsflächen sollen die Planungen eines BA3 fortgeführt werden, wobei der Umfang des Erweiterungsbaus deutlich kompakter ausfallen soll. Wesentliche Funktionsbereiche wie OP und AEMP könnten dabei im Neubau konzentriert werden und der Instandhaltungsbedarf im Bestand begrenzt werden. Im Rahmen einer Fortführung der Zielplanung wird daher derzeit geklärt, welche Funktionsbereiche aus dem aktualisierten Raumprogramm sinnvollerweise im kompakteren Erweiterungsbau gebündelt werden und welche Bereiche zweckmäßig in Bestandsflächen untergebracht werden können. Zudem wird geprüft, ob ggf. es auch Flächen aus dem Raumprogramm gibt, die weder in einem Erweiterungsbau noch im Bestand umgesetzt werden können. Dabei ist das aktualisierte und freigegebene Raumprogramm sowie die gemäß Machbarkeitsstudie weiterhin notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen (v.a. in Bezug auf den Brandschutz) einzubeziehen (siehe Anlagen). Hinweis Planunterlagen: Die im Planstand BA 1–9 eingezeichneten Bauabschnitte sind jene, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie als mögliche Schritte für die Instandhaltungsmaßnahmen definiert wurden, falls im Bestand Instandhaltungsmaßnahmen umgesetzt werden würden. Eine vertiefte Bestandserfassung liegt nicht vor; der Planstand Bestand (ausgeschlossen der Bereiche aus BA2) entspricht den vorliegenden Unterlagen. // Flächenangaben: Die wesentlichen Objektdaten stellen sich aktuell wie folgt dar: Sollfläche FRP gesamt: 10.556 m² Funktionsstelle BA 1/2 (Soll): 5.391 m² Funktionsstelle zu planen BA 3 (Soll): 5.165 m²* *) Umsetzung Flächenumfang sowie Aufteilung der Flächen in Neubau und Umbau Bestand wird derzeit im Rahmen der Zielplanung geprüft. Ziel ist es, entsprechende Unterlagen zum Antrag auf Vorwegfestlegung zu erarbeiten und fristgerecht in 2026 einzureichen // Meilensteine: s. Anlage Generalablaufterminplan // Kosten: Die Gesamtkosten des Projektes (KG200-600) werden auf ca. 100 Mio € brutto geschätzt, und gliedern sich in folgende Aufteilung der KG: KG 500: ca. 3,0 Mio. € brutto // Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1 beauftragt. Die Leistungsphasen 2 9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
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