Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald - Sanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17" - Vergabe von Planungsleistungen
Die Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald beabsichtigt die Komplettsanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17". Es soll eine Sanierung sowie die Schaffung einer Einrichtung für die Dorfgemeinschaft im Erdgeschoss der ehemaligen Jägerbergschule mit Sanierung des Kellers erfolgen. Im Rahmen des Projekts soll das bestehende Ge...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald beabsichtigt die Komplettsanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17". Es soll eine Sanierung sowie die Schaffung einer Einrichtung für die Dorfgemeinschaft im Erdgeschoss der ehemaligen Jägerbergschule mit Sanierung des Kellers erfolgen. Im Rahmen des Projekts soll das bestehende Gebäude einer grund...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald beabsichtigt die Komplettsanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17". Es soll eine Sanierung sowie die Schaffung einer Einrichtung für die Dorfgemeinschaft im Erdgeschoss der ehemaligen Jägerbergschule mit Sanierung des Kellers erfolgen. Im Rahmen des Projekts soll das bestehende Gebäude einer grundlegenden Sanierung unterzogen werden, um es für zukünftige Nutzungen zu optimieren. Bisher wurde das Erdgeschoss des Gebäudes übergangsweise als Kindertagesstätte genutzt. Zukünftig wird die Nutzung des Erdgeschosses für Vereine/Verbände sowie die Musikhochschule der Gemeinde Hagen a.T.W. angestrebt. Für das Dachgeschoss ist erstmals die räumliche Nutzung durch Vereine/Verbände und die Volkshochschule des Landkreises Osnabrück vorgesehen. Zudem soll das Gebäude einen Coworking-Space erhalten. Es wird eine energetische Sanierung des Gebäudes angestrebt, in dem die einzelnen Außenbauteile mit Dämmung versehen und durch bessere Materialien ersetzt werden sollen. Das Dach soll mit neuen Dachziegeln und ebenfalls einer Dämmung versehen werden. Durch eine neue Aufzugsanlage und breitere Flure wird das Gebäude barrierefrei zugänglich und baulich nutzbar. Zudem wird ein schonender Umgang mit der gut erhaltenen Bausubstanz angestrebt. Die Maßnahme wird durch die Dorferneuerung gefördert. Dafür wurden 2 Anträge gestellt, um jeweils eine Förderung in Höhe von 500.000 EUR zu erhalten. Beide Anträge wurden bewilligt, sodass Fördermittel in Höhe von 1 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Das Gebäude wurde bei den Anträgen aufgeteilt in: - Kellergeschoss mit Erdgeschoss - Dachgeschoss mit Dach Im Jahr 2024 wurde bereits ein Planungsbüro mit der Erstellung von Planungsunterlagen beauftragt. Die damals von dem Planungsbüro erarbeiteten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die weitere Planung ist auf Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen umzusetzen. Der Start der Planung wird zum 16.03.2026 angestrebt. Eine Abrechnung muss bis zum 30.09.2027 erfolgt sein.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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- Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald
Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald - Sanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17" - Technische Ausrüstung ELT
Die Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald beabsichtigt die Komplettsanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17". Es soll eine Sanierung sowie die Schaffung einer Einrichtung für die Dorfgemeinschaft im Erdgeschoss der ehemaligen Jägerbergschule mit Sanierung des Kellers erfolgen. Im Rahmen des Projekts soll das bestehende Gebäude einer grundlegenden Sanierung unterzogen werden, um es für zukünftige Nutzungen zu optimieren. Bisher wurde das Erdgeschoss des Gebäudes übergangsweise als Kindertagesstätte genutzt. Zukünftig wird die Nutzung des Erdgeschosses für Vereine/Verbände sowie die Musikhochschule der Gemeinde Hagen a.T.W. angestrebt. Für das Dachgeschoss ist erstmals die räumliche Nutzung durch Vereine/Verbände und die Volkshochschule des Landkreises Osnabrück vorgesehen. Zudem soll das Gebäude einen Coworking-Space erhalten. Es wird eine energetische Sanierung des Gebäudes angestrebt, in dem die einzelnen Außenbau-teile mit Dämmung versehen und durch bessere Materialien ersetzt werden sollen. Das Dach soll mit neuen Dachziegeln und ebenfalls einer Dämmung versehen werden. Durch eine neue Aufzugsanlage und breitere Flure wird das Gebäude barrierefrei zugänglich und baulich nutzbar. Zudem wird ein schonender Umgang mit der gut erhaltenen Bausubstanz angestrebt. Die Maßnahme wird durch die Dorferneuerung gefördert. Dafür wurden 2 Anträge gestellt, um jeweils eine Förderung in Höhe von 500.000 EUR zu erhalten. Beide Anträge wurden bewilligt, sodass Fördermittel in Höhe von 1 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Das Gebäude wurde bei den Anträgen aufgeteilt in: - Kellergeschoss mit Erdgeschoss - Dachgeschoss mit Dach Im Jahr 2024 wurde bereits ein Planungsbüro mit der Erstellung von Planungsunterlagen beauftragt. Die damals von dem Planungsbüro erarbeiteten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die weitere Planung ist auf Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen umzusetzen. Der Start der Planung wird zum 16.03.2026 angestrebt. Eine Abrechnung muss bis zum 30.09.2027 erfolgt sein.
- Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald
Technische Ausrüstung ELT
Die Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald beabsichtigt die Komplettsanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17". Es soll eine Sanierung sowie die Schaffung einer Einrichtung für die Dorfgemeinschaft im Erdgeschoss der ehemaligen Jägerbergschule mit Sanierung des Kellers erfolgen. Im Rahmen des Projekts soll das bestehende Gebäude einer grundlegenden Sanierung unterzogen werden, um es für zukünftige Nutzungen zu optimieren. Bisher wurde das Erdgeschoss des Gebäudes übergangsweise als Kindertagesstätte genutzt. Zukünftig wird die Nutzung des Erdgeschosses für Vereine/Verbände sowie die Musikhochschule der Gemeinde Hagen a.T.W. angestrebt. Für das Dachgeschoss ist erstmals die räumliche Nutzung durch Vereine/Verbände und die Volkshochschule des Landkreises Osnabrück vorgesehen. Zudem soll das Gebäude einen Coworking-Space erhalten. Es wird eine energetische Sanierung des Gebäudes angestrebt, in dem die einzelnen Außenbauteile mit Dämmung versehen und durch bessere Materialien ersetzt werden sollen. Das Dach soll mit neuen Dachziegeln und ebenfalls einer Dämmung versehen werden. Durch eine neue Aufzugsanlage und breitere Flure wird das Gebäude barrierefrei zugänglich und baulich nutzbar. Zudem wird ein schonender Umgang mit der gut erhaltenen Bausubstanz angestrebt. Die Maßnahme wird durch die Dorferneuerung gefördert. Dafür wurden 2 Anträge gestellt, um jeweils eine Förderung in Höhe von 500.000 EUR zu erhalten. Beide Anträge wurden bewilligt, sodass Fördermittel in Höhe von 1 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Das Gebäude wurde bei den Anträgen aufgeteilt in: - Kellergeschoss mit Erdgeschoss - Dachgeschoss mit Dach Im Jahr 2024 wurde bereits ein Planungsbüro mit der Erstellung von Planungsunterlagen beauftragt. Die damals von dem Planungsbüro erarbeiteten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Die weitere Planung ist auf Grundlage der vorliegenden Planungsunterlagen umzusetzen. Der Start der Planung wird zum 16.03.2026 angestrebt. Eine Abrechnung muss bis zum 30.09.2027 erfolgt sein.
- Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald
Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald - Sanierung des Gebäudes "Zum Jägerberg 17" - Technische Ausrüstung ELT
Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (Elektrotechnik) zur Sanierung des Gebäudes 'Zum Jägerberg 17'. Umfasst die Anlagengruppen 4 (Starkstrom), 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) sowie 9 (Sonstige Maßnahmen) gemäß HOAI §§ 53 ff. Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphasen 1 bis 9, wobei zunächst nur die Phasen 1 bis 4 beauftragt werden. Ein Anspruch auf weitere Beauftragung besteht nicht.
- Inselstadt MalchowMalchow
Planungsleistungen Dachsanierung Kloster Machow Haus 4 (VgV)
Die Inselstadt Malchow plant die Dachsanierung des denkmalgeschützten Kloster Malchow Haus 4 (38-39). Das Gebäude soll künftig als Depot für das Orgelmuseum, Verwaltungsräume und Werkstätten dienen. Aufgrund des maroden Zustands ist der Erhalt der historischen Substanz das Ziel. Für die Planungsleistungen wurden Städtebaufördermittel (Programmjahr 2025) bewilligt. Die Kostenschätzung für die Dachsanierung beläuft sich auf 1.719.694 EUR brutto.
- Gemeinde EppelbornEppelbornFrist: 11. Mai
Planungsleistungen Objektplanung Sanierung der Borrwieshalle in Dirmingen, Gemeinde Eppelborn
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Maßnahmen: Erneuerung des Dachtragwerks Erneuerung der Fenster in Abstimmung des Brandschutzes (Rauchableitung) Herstellen des Treppenraumes als notwendiger Treppenraum inkl. Nachrüstung RWA im Treppenraum (Brandschutz) Rückbau und Ergänzung der Toilettenanlage (in Abstimmung mit TGA) Stillgelegter Proberaum im UG, Schaffung eines neuen Zugangs als Fluchtweg Herstellung einer Versammlungsstätte nach VStättVO inkl. Ertüchtigung der Decken (Statik) Enge Abstimmung mit Tragwerksplanung, TGA (HLS und ELT) und Brandschutz. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Stufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Grundsätzlich sollen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle erfolgen. Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)).
- Gemeinde EppelbornEppelbornFrist: 11. Mai
Planungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)). TGA, Anlagengruppen 1, 3-4, Stufe 1 (Grundstufe): - Ergänzung der Toilettenanlage - Haustechnische Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik bringen - Photovoltaikanlage - Anpassung der Elektroinstallation in der Halle inkl. Austausch der Hallenbeleuchtung. - Einbau einer neuen Lüftungsanlage für die Hallenbereiche Optional (Stufe 2): - Sanierung Duschen - Aufrüstung Beleuchtung. Es erfolgt eine leistungssstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3.
- Stadt Eppingen
Stadt Eppingen - Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Eppingen-Mühlbach
Die Evangelische Kirchengemeinde Mühlbach betreibt einen Kindergarten in Eppingen-Mühlbach. Eigentümer ist die Stadt Eppingen. Der Kindergarten ist mittlerweile zu klein und entspricht auch nicht mehr den baulichen und funktionalen Anforderungen an einen modernen Kindergarten. Das Architekturbüro Schwarz, Dipl.Ing. (FH) Freier Architekt Gunter Schwarz hat eine Voruntersuchung im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung und Sanierung bzw. Neubau des Kindergartens durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass der Erhalt des bestehenden Kindergartens nur teilweise sinnvoll ist. Vor diesem Hintergrund soll eine Kernsanierung und eine Erweiterung des Bestandsgebäudes erfolgen. Das Architekturbüro Schwarz hat hierfür bereits Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume bis einschließlich Leistungsphase 5 (zu 80 %) erbracht. Die Baukosten für diese Maßnahme wurden durch das Architekturbüro mit rund 3,0 Mio. EUR netto (KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12) veranschlagt. Für die Realisierung des Vorhabens wurden der Kirchengemeinde Fördermittel nach dem Programm "Entwicklung Ländlicher Raum" in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Ein weiterer Förderantrag der Stadt Eppingen zur Förderung aus dem Ausgleichsstock wurde ebenfalls in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 2 bis 6 für die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Eppingen-Mühlbach. Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen ebenfalls den (teilweisen) Abbruch des Bestandsanbaus. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Tragwerksplanungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung aufgenommen werden. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für September 2026 angestrebt. Die ersten Bauvergaben müssen mit Blick auf den Fördermittelantrag spätestens in der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2026 (Sitzungsvorlage 14 Tage vorher) beschlossen werden. Die Bauausführung muss spätestens am 13.08.2026 beginnen. Der vollständige Kindergartenbetrieb muss spätestens zum 30.11.2027 in Betrieb genommen werden.
- Stadt Eppingen
Stadt Eppingen - Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Eppingen-Mühlbach
Die Evangelische Kirchengemeinde Mühlbach betreibt einen Kindergarten in Eppingen-Mühlbach. Eigentümer ist die Stadt Eppingen. Der Kindergarten ist mittlerweile zu klein und entspricht auch nicht mehr den baulichen und funktionalen Anforderungen an einen modernen Kindergarten. Das Architekturbüro Schwarz, Dipl.Ing. (FH) Freier Architekt Gunter Schwarz hat eine Voruntersuchung im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung und Sanierung bzw. Neubau des Kindergartens durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass der Erhalt des bestehenden Kindergartens nur teilweise sinnvoll ist. Vor diesem Hintergrund soll eine Kernsanierung und eine Erweiterung des Bestandsgebäudes erfolgen. Das Architekturbüro Schwarz hat hierfür bereits Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume bis einschließlich Leistungsphase 5 (zu 80 %) erbracht. Die Baukosten für diese Maßnahme wurden durch das Architekturbüro mit rund 3,0 Mi-o. EUR netto (KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12) veranschlagt. Für die Realisierung des Vorhabens wurden der Kirchengemeinde Fördermittel nach dem Programm "Entwicklung Ländlicher Raum" in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Ein weiterer Förderantrag der Stadt Eppingen zur Förderung aus dem Ausgleichsstock wurde ebenfalls in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Die bisher noch nicht erbrachten Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume werden daher in dieser Ausschreibung ab Leistungsphase 5 (zu 20 % noch nicht erbracht) HOAI ausgeschrieben. Die weiteren Leistungen haben auf den Planungen des Büros Schwarz aufzusetzen. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 5 bis 9 für die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Eppingen-Mühlbach. Leistungsphase 5 wurde bereits zu 80 % erbracht. Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen ebenfalls den (teilweisen) Abbruch des Bestandsanbaus. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Objektplanungsleistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung aufgenommen werden. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für September 2026 angestrebt- Die Vergabe der Hauptgewerke muss mit Blick auf den Fördermittelantrag spätestens in der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2026 (Sitzungsvorlage 14 Tage vorher) beschlossen werden. Die Bauausführung muss spätestens am 13.08.2026 beginnen. Der vollständige Kindergartenbetrieb muss spätestens zum 30.11.2027 in Be-trieb genommen werden.
- Stadt Mülheim-Kärlich
Ortsgemeinde Urmitz - Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau eines Bürgerzentrums mit barrierefreien Wohneinheiten, Los 2: Fachplanung für Technische Ausrüstung HLS
Die Gemeinde Urmitz-Rhein erwarb im Jahr 2018 das ehemalige Gasthaus "Zur Krone" sowie das angrenzende Wohnhaus mit der postalischen Anschrift Hauptstr. 52, 56220 Urmitz/Rhein. Die in der Ortsmitte gelegene ehemalige Gaststätte konnte zuletzt für private Feiern gemietet werden, der Keller war vom örtlichen Musikverein als Proberaum gepachtet worden. Das Gebäude soll nunmehr abgerissen werden und anschließend der Neubau eines Zentrums für Bürger und Vereine mit einer Arztpraxis und barrierefreien Wohneinheiten erfolgen. Aufgrund der Nähe zum Rhein sind statistische Hochwasserereignisse (min. HQ100) zu beachten. Das Erdgeschoss soll mit einer Raumhöhe von mindestens 4 m geplant werden. Es ist bei dem Probe- und Plenarsaal insoweit von einer Größe von min. 150 m² und bei weiteren Unterrichtsräumen im Erdgeschoss von einer Größe ca. 15-25 m² auszugehen. Im Probe- und Plenarsaal ist eine geräuschemissionsarme und schallentkoppelte Lüftungsanlage inklusive Hepafilterung zu berücksichtigen. Die Objektplanungsleistungen sind bereits an ein Planungsbüro beauftragt, eine Vorentwurfsplanung für das Erdgeschoss wurde erstellt. Hinsichtlich der Ausgestaltung der beiden Obergeschosse wurden die Nutzungen definiert und ein grobes Flächenkonzept erstellt. Das oberste Geschoss des Gebäudes soll für barrierefrei gestaltete Wohnungen/Apartments genutzt werden. Im ersten Obergeschoss soll die Herstellung einer Arztpraxis geplant werden. Die Installation von spezieller Medizintechnik ist nicht Teil des Planungsumfangs. Es wird derzeit von Baukosten der KG 300 - 400 in Höhe von 3,7 Millionen EUR brutto ausgegangen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau. Die Vergabe soll losweise erfolgen: Los 2: Fachplanung für technische Ausrüstung HLS Los 3: Fachplanung für technische Ausrüstung Elektro Los 4: Tragwerksplanung. Folgende Gesichtspunkte sind aus Sicht der Gemeinde im Rahmen der Planung u. a. zu berücksichtigen: Je nach Energiekonzept sollen Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen auf dem Dach angebracht werden können. Für das 1. OG soll die flexible Anschlussnutzungsmöglichkeit bestehen, dass nach einem möglichen Rückbau der Arztpraxis, dort 3 - 4 Wohneinheiten hergestellt werden können. Bei der Planung der vorzusehenden Ver-/ Entsorgungsleitungen und Installationen, Massiv-/ Montagewänden, etc. muss dies Berücksichtigung finden. Zudem sollen Einspeise- und Versorgungsmöglichkeiten eruiert werden, um das Gebäude im Krisenfall als Versorgungszentrum nutzen zu können. Die Gemeinde möchte betonen, dass es sich hierbei um Überlegungen handelt, die im Rahmen der Planung weiter zu untersuchen sind. Die Entwurfsplanung soll im 1. Quartal 2026 erstellt werden. Die bauliche Realisierung soll in 2026/27 erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Hagen am Teutoburger Wald.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.