FFH-Gebietsmonitoring 2026 - 2028
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungsgrad in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zude...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungsgrad in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
- Veröffentlicht: 06. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Umweltgutachten
Ausschreibungsbeschreibung
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungsgrad in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungsgrad bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert. Anders als im ersten und im zweiten FFH-Berichtszeitraum, wurde das flächenhafte Monitoring von Vorkommen der in Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelisteten Lebensraumtypen zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie im vorigen (= dritten) Berichtszeitraum in die abgeschlossene landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holsteins 2014 bis 2020 integriert. Für das anstehende FFH-Gebietsmonitoring (vierter Berichtszeitraum) ist die Durchführung des Monitorings nun wiederum im Rahmen eines eigenständigen Projektes vorgesehen, wobei jährlich eine sukzessive Fortführung erfolgen soll. Zentraler Auftragsgegenstand ist dabei die Überprüfung und Aktualisierung von Abgrenzung und Sachdaten der gemäß §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. §21 (1) Nr.6 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope und/oder LRT – ebenso die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Abgrenzungen aller Biotope, die weder §-Biotop- noch LRT-Status aufweisen innerhalb der jeweiligen FFH-Gebietsgrenzen (ggf. darüber hinaus seeseitig: bis Küstenlinie). Alle LRT sind zudem einer Bewertung ihres Erhaltungsgrads zu unterziehen. Die erhobenen Daten sind schließlich zu digitalisieren (GIS, gl-forest). Die Kartiervorgaben richten sich nach der aktuellen Version der Kartieranleitung und Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holsteins (z. Zt. LfU 2024). Für die Jahre 2026 bis 2028 sind 29 der landesweit insgesamt 271 FFH-Gebiete für das Monitoring ausgeschrieben. Dies entspricht einer Kartierkulisse von insgesamt ca. 21.158 ha, die in den anstehenden Vegetationsperioden zu bearbeiten ist. Dabei ist sowohl eine Vergabe einzelner, mehrerer Lose, als auch sämtlicher ausgeschriebener Lose an Auftragsnehmende möglich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung SH 2026-2027
Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung SH 2026/2027. Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (BKSH) 2014 bis 2020 wurden, innerhalb einer landesweiten Prüfkulisse, alle nach §30 BNatSchG i.V.m. §21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope und Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Richtlinie Anh. I (zusammenfassend bezeichnet als „Wertbiotope“) in Schleswig-Holstein erfasst. Um die Aktualität der Erhebungsdaten aufrecht zu erhalten, sollen die Daten aller erfassten Biotope fortlaufen geprüft und aktualisiert werden. Dar-über hinaus besteht infolge des "Mähwiesenurteils" durch den EuGH eine besondere Priorität zu Erfassung bzw. Monitoring von artenreichen Flachlandmähwiesen (LRT 6510). Darauf basierend, hat die vorliegende Ausschreibung das Ziel einer landesweiten Überprüfung/ Aktualisierung von Wertbiotopen innerhalb des mesophilen Grünlandes (arten- und strukturreiches Dauergrünland und artenreiche Flachlandmähwiesen (LRT 6510)). Weitere nachzukartierende Flächen umfassen weitere Biotope (vorwiegend FFH-LRT), die auf Grundlage der im Pflegekon-zept zur BKSH festgelegten Nachkartierzyklen ausgewählt wurden. In geringer Zahl kommen zudem bisher an das LfU gemeldete, jedoch bislang nicht kartierte Biotopverdachtsflächen, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die Kriterien für ein gesetzlich geschütztes Biotop erfüllen. Wie bereits in der BKSH 2025, sollen auch 2026/27 alle FFH-LRT zuzüglich den dem LRT 6510 nahestehenden Artenreichen mesophilen Grünländern der Biotoptypengruppe GW (VO 11a) aktualisiert und hinsichtlich ihres Erhaltungsgrades (EHG) bewertet werden. Dies erfolgt bei den LRT nach standardisiertem Verfahren anhand den bundesweiten Vorgaben des BfN sowie bei den mesophilen Grünländern anhand eines SH-spezischen Bewertungsschema-Entwurfs. Die Einteilung der Leistung erfolgt in 20 Losen.
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- Landesamt für Umweltschutz
Überprüfung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet 0172LSA Bode und Selke im Harzvorland
2. Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) in einem Teilbereich des FFH-Gebietes 0172LSA „Bode und Selke im Harzvorland“, unter Punkt 3 näher bezeichnet 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der mittlere und westliche Verlauf und angrenzende Flächen des FFH-Gebietes 172 „Bode und Selke im Harzvorland“ mit einer Gebietsfläche von 172 ha sowie linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 73 km in den Grenzen gemäß N2000-LVO des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2018 Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Ausschlussflächen sind • östlicher Gewässerverlauf der Bode bis östlich von Oschersleben (Kartierung 2016/2017) 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. 4.1.1 Wiederholungskartierung bekannter LRT-Vorkommen 4.1.2. Ersterfassung bisher nicht bekannter LRT-Vorkommen 4.1.3. Erfassung von LRT-Entwicklungsflächen 4.1.4. Erfassung gesetzlich geschützter Biotope (GGB) Gesetzlich geschützte Biotope außerhalb der LRT-Kulisse, z.B. Nasswiesen, Feldgehölze und Streuobstwiesen, sind zu erfassen. Es wird eine vollständige Erfassung innerhalb des beauftragten Gebietes angestrebt. Die Dokumentation erfolgt in vereinfachter Form auf den "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Offenland" sowie "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Wälder". Zu erheben sind Lage, Flächenausdehnung und Basisdaten (Kartierer, Datum, TK, Nummer, Biotopcode, ggf. Nebencodes). Im Beschreibungsfeld kann eine kurze Charakteristik erfolgen und der Biotoptyp gemäß Wortlaut der entsprechenden Gesetze. Charakteristische Pflanzenarten sollen dann erfasst und angegeben werden, wenn dies zur Einschätzung des Schutzstatus erforderlich ist. 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2024 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 14.11.2025 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Weitere Anforderungen sind den Anlagen "Leistungsbeschreibung" und "Eignungskriterien" zu entnehmen.
- Landesamt für Umweltschutz
Erstellung eines Natura 2000-Managementplans für das FFH-Gebiete „Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel“ (FFH0001LSA) und das Vogelschutzgebiet „Landgraben-Dumme-Niederung“ (SPA0008LSA) (Los 1) Erstellung eines hydrologischen Gutachtens im Cheiner Torfmoor (Los 2)
Im Rahmen des Auftrags ist für die beiden oben genannten Natura 2000-Gebiete ein gemeinsamer Managementplan (MMP) zu erstellen. FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet (SPA) sind flächenmäßig nicht deckungsgleich, überlappen aber fast vollflächig. Das SPA ist etwas kleiner. Im Rahmen der SPA-Bearbeitung sind keine separaten Vogel-Kartierungen durchzuführen, weil aktuelle Erfassungsdaten vorliegen, die für die Planerstellung übernommen werden sollen. 1. Leistungen zum ausgewiesenen Festpreis gemäß Punkt 6 (Grundleistungen) Es ist der „Leitfaden für die Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt: FFH-Gebiete (Stand 2025)“ adaptiert auf die zu bearbeitenden Gebiete einzuhalten. Folgende Aufgaben sind für alle FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT), Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie (FFH-RL), Brutvogelarten nach Anhang I Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) und Rastvogelarten nach Art. 4 (2) VS-RL wahrzunehmen: Gebietsbeschreibung und Darstellung der Planungsgrundlagen Beschreibung und kartografische Darstellung des Ist-Zustandes der Natura 2000-Schutzgüter des FFH-Gebietes FFH0001LSA (FFH-LRT, Arten nach Anhang II FFH-RL) im Ergebnis der beauftragten Kartierungen Beschreibung und kartografische Darstellung des Ist-Zustandes der Natura 2000-Schutzgüter des SPA0008LSA (Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 (2) der VS-RL) durch Übernahme der Vogeldaten aus dem Jahr 2025. Es liegen die ausgewerteten Revierdaten digital als Shapefile-Datei und als Excel-Datei sowie ein zugehöriger Kartierbericht vor. Erarbeitung der flächenkonkreten Maßnahmenplanung entsprechend des zu ermittelnden fachlichen Handlungsbedarfs sowie durch Abgleich mit rechtlichen Vorgaben und Berücksichtigung von bestehenden Nutzungen und Nutzungsansprüchen, Aufbereitung in Text und Tabellenform sowie kartografische Darstellung Ermittlung und Beschreibung des verbleibenden Konfliktpotenzials Die Erstellung der Berichtsteile, der Maßnahmetabellen und die kartografische Darstellung erfolgt gemäß „Leitfaden für die Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt: FFH-Gebiete (Entwurf Stand 2025)“. Der Bearbeitungsbeginn der Naturschutzfachplanung hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Kartierarbeiten haben, unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben sowie der Witterungsverhältnisse, zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beginnen. Auf privaten Forstflächen sollen die Kartierarbeiten erst nach der Auftaktveranstaltung beginnen. Der Auftragnehmer hat bedarfsweise bis zu sechs Erörterungstermine mit dem Auftraggeber im Rahmen der Grundleistungen vorzusehen, insbesondere zur Abstimmung von Kartier- und Bewertungsergebnissen und Maßnahmenempfehlungen. 2. Frei kalkulierbare Leistungen (Besondere Leistungen) Die ausgeschriebenen Kartierleistungen beschränken sich auf die Erfassungen von FFH-Lebensraumtypen des Anhang I und Arten des Anhang II der FFH-RL sowie gesetzlich geschützten Biotopen und haben auf Grundlage der unter Punkt 4 benannten Kartieranleitungen zu erfolgen. Die Kartierungen der Schutzgüter des SPA sind kein Auftragsbestandteil, hierzu liegen aktuelle Daten hervor. Detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 02a nebst Anlagen) zu entnehmen.
- Landesamt für UmweltFrist: 27. Mai
FFH-Monitoring Biber Lose 1-3 (2026)
Art der Leistung Stichprobenmonitoring des Bibers im Land Brandenburg 2026 Für den Biber als Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie ist im Rahmen der FFH-Berichtspflichten ein Monitoring durchzuführen. 1. Teilaufgaben: Ermittlung des Status´ der Biberreviere und deren Abgrenzung in den Stichprobenflächen Ermittlung bisher nicht bekannter Biberreviere, deren Abgrenzung und Status Bewertung des Erhaltungszustandes des Bibers (Teilparamater Population) in jeder der Stichprobenflächen nach dem aktuellen Bewertungsschema des BfN Bewertung der Teilparameter Habitatqualität und Beeinträchtigungen für den Biber nach dem aktuellen Bewertungsschema des BfN in jeder der Stichprobenflächen. Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen durch die beauftragte Person oder Firma in vollem Umfang selbst. Die Einbeziehung von nicht bereits im Angebot genannten und als geeignet nachgewiesenen Unterauftragnehmern ist erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Endbericht ist entsprechend o. g. Anforderungen mit ausführlicher Ergebnisdarstellung (nach den genannten Anforderungen) in Papierform und auf CD-ROM/DVD vorzulegen. Der Bericht muss in der Papierform in sich geschlossen und ohne Zuhilfenahme der CD/DVD lesbar sein. Zusätzlich erfolgt eine digitale kartografische Darstellung aller Nachweise und aktuellen Reviere mit Verortung von Dämmen und Burgen (Abgabe-Format: ESRI-Shapefile, Attribute, Polygon-Layer), alternativ nach Absprache ist es auch als Datenbank mit extra Shapefile oder als Multibase-Datenaustausch-Datei inkl. GIS-lesbarer Geometrien möglich. Bitte beachten Sie die mit den übrigen Vergabeunterlagen bereitgestellte Leistungsbeschreibung hinsichtlich der erschöpfenden Darstellung des hier ausgeschriebenen Auftrags. Umfang der Leistung Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, welche Sie in den Vergabeunterlagen finden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.