Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung SH 2026-2027
Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung SH 2026/2027. Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (BKSH) 2014 bis 2020 wurden, innerhalb einer landesweiten Prüfkulisse, alle nach §30 BNatSchG i.V.m. §21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope und Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Richtlinie Anh. I (zusammenfassen...
Angebotsfrist:22. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung SH 2026/2027. Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (BKSH) 2014 bis 2020 wurden, innerhalb einer landesweiten Prüfkulisse, alle nach §30 BNatSchG i.V.m. §21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope und Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Richtlinie Anh. I (zusammenfassend bezeichnet als ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: 22. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Fortschreibung der landesweiten Biotopkartierung SH 2026/2027. Im Rahmen der landesweiten Biotopkartierung (BKSH) 2014 bis 2020 wurden, innerhalb einer landesweiten Prüfkulisse, alle nach §30 BNatSchG i.V.m. §21 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope und Lebensraumtypen (LRT) nach FFH-Richtlinie Anh. I (zusammenfassend bezeichnet als „Wertbiotope“) in Schleswig-Holstein erfasst. Um die Aktualität der Erhebungsdaten aufrecht zu erhalten, sollen die Daten aller erfassten Biotope fortlaufen geprüft und aktualisiert werden. Dar-über hinaus besteht infolge des "Mähwiesenurteils" durch den EuGH eine besondere Priorität zu Erfassung bzw. Monitoring von artenreichen Flachlandmähwiesen (LRT 6510). Darauf basierend, hat die vorliegende Ausschreibung das Ziel einer landesweiten Überprüfung/ Aktualisierung von Wertbiotopen innerhalb des mesophilen Grünlandes (arten- und strukturreiches Dauergrünland und artenreiche Flachlandmähwiesen (LRT 6510)). Weitere nachzukartierende Flächen umfassen weitere Biotope (vorwiegend FFH-LRT), die auf Grundlage der im Pflegekon-zept zur BKSH festgelegten Nachkartierzyklen ausgewählt wurden. In geringer Zahl kommen zudem bisher an das LfU gemeldete, jedoch bislang nicht kartierte Biotopverdachtsflächen, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit die Kriterien für ein gesetzlich geschütztes Biotop erfüllen. Wie bereits in der BKSH 2025, sollen auch 2026/27 alle FFH-LRT zuzüglich den dem LRT 6510 nahestehenden Artenreichen mesophilen Grünländern der Biotoptypengruppe GW (VO 11a) aktualisiert und hinsichtlich ihres Erhaltungsgrades (EHG) bewertet werden. Dies erfolgt bei den LRT nach standardisiertem Verfahren anhand den bundesweiten Vorgaben des BfN sowie bei den mesophilen Grünländern anhand eines SH-spezischen Bewertungsschema-Entwurfs. Die Einteilung der Leistung erfolgt in 20 Losen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
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- PDF Notice (DEU)
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- Landesamt für Umweltschutz
Überprüfung von Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet 0172LSA Bode und Selke im Harzvorland
2. Leistungsumfang Die Leistung umfasst die 1. Erfassung von FFH-Lebensraumtypen (LRT) und gesetzlich geschützten Biotopen (GGB) in einem Teilbereich des FFH-Gebietes 0172LSA „Bode und Selke im Harzvorland“, unter Punkt 3 näher bezeichnet 2. Datenaufbereitung in GIS und Datenbank BioLRT aller kartierten Objekte 3. Erstellung eines Kurzberichts über die erhaltenen Ergebnisse 3. Bearbeitungsgebiet und Flächenkulisse Bearbeitungsgebiet ist der mittlere und westliche Verlauf und angrenzende Flächen des FFH-Gebietes 172 „Bode und Selke im Harzvorland“ mit einer Gebietsfläche von 172 ha sowie linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 73 km in den Grenzen gemäß N2000-LVO des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.12.2018 Die bezeichneten Gebiete werden flächendeckend - mit Ausnahme der Ausschlussflächen -begangen und alle aufgefundenen Objekte gemäß Punkt 2.1. kartiert. Ausschlussflächen sind • östlicher Gewässerverlauf der Bode bis östlich von Oschersleben (Kartierung 2016/2017) 4. Hinweise und Erläuterungen 4.1. Methodische Hinweise Die Kartierung der Lebensraumtypen erfolgt nach den methodischen Vorgaben der Kartieranleitung Lebensraumtypen (KA LRT) des LAU Teil Offenland (Stand 2010) und Teil Wald (Stand 2014). Für die Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope ist die Biotoptypenrichtlinie Sachsen-Anhalts (Stand 2020) anzuwenden. Die in der Biotoptypenrichtlinie nicht aufgeführten Biotope, die erst nach Veröffentlichung derselben in das BNatSchG aufgenommen wurden, sind ebenfalls zu erfassen. 4.1.1 Wiederholungskartierung bekannter LRT-Vorkommen 4.1.2. Ersterfassung bisher nicht bekannter LRT-Vorkommen 4.1.3. Erfassung von LRT-Entwicklungsflächen 4.1.4. Erfassung gesetzlich geschützter Biotope (GGB) Gesetzlich geschützte Biotope außerhalb der LRT-Kulisse, z.B. Nasswiesen, Feldgehölze und Streuobstwiesen, sind zu erfassen. Es wird eine vollständige Erfassung innerhalb des beauftragten Gebietes angestrebt. Die Dokumentation erfolgt in vereinfachter Form auf den "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Offenland" sowie "Erfassungsbögen für Biotopkartierungen - Wälder". Zu erheben sind Lage, Flächenausdehnung und Basisdaten (Kartierer, Datum, TK, Nummer, Biotopcode, ggf. Nebencodes). Im Beschreibungsfeld kann eine kurze Charakteristik erfolgen und der Biotoptyp gemäß Wortlaut der entsprechenden Gesetze. Charakteristische Pflanzenarten sollen dann erfasst und angegeben werden, wenn dies zur Einschätzung des Schutzstatus erforderlich ist. 5. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2024 sind Teilleistungen in Höhe von ca. 50% der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies müssen eigenständig verwertbare Leistungen sein. Die Gesamtleistung ist bis zum 14.11.2025 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Der Auftragnehmer (AN) hat mindestens einen Kontrollbegang im Gelände nach Vorliegen erster Kartierergebnisse mit dem AG einzuplanen. Weitere Anforderungen sind den Anlagen "Leistungsbeschreibung" und "Eignungskriterien" zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR.
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