FFH-Monitoring Biber Lose 1-3 (2026)
Art der Leistung Stichprobenmonitoring des Bibers im Land Brandenburg 2026 Für den Biber als Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie ist im Rahmen der FFH-Berichtspflichten ein Monitoring durchzuführen. 1. Teilaufgaben: Ermittlung des Status´ der Biberreviere und deren Abgrenzung in den Stichprobenflächen Ermittlu...
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Art der Leistung Stichprobenmonitoring des Bibers im Land Brandenburg 2026 Für den Biber als Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie ist im Rahmen der FFH-Berichtspflichten ein Monitoring durchzuführen. 1. Teilaufgaben: Ermittlung des Status´ der Biberreviere und deren Abgrenzung in den Stichprobenflächen Ermittlung bisher nicht b...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesamt für Umwelt
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: 27. Mai 2026
- Thema: Umweltgutachten
Ausschreibungsbeschreibung
Art der Leistung Stichprobenmonitoring des Bibers im Land Brandenburg 2026 Für den Biber als Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie ist im Rahmen der FFH-Berichtspflichten ein Monitoring durchzuführen. 1. Teilaufgaben: Ermittlung des Status´ der Biberreviere und deren Abgrenzung in den Stichprobenflächen Ermittlung bisher nicht bekannter Biberreviere, deren Abgrenzung und Status Bewertung des Erhaltungszustandes des Bibers (Teilparamater Population) in jeder der Stichprobenflächen nach dem aktuellen Bewertungsschema des BfN Bewertung der Teilparameter Habitatqualität und Beeinträchtigungen für den Biber nach dem aktuellen Bewertungsschema des BfN in jeder der Stichprobenflächen. Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen durch die beauftragte Person oder Firma in vollem Umfang selbst. Die Einbeziehung von nicht bereits im Angebot genannten und als geeignet nachgewiesenen Unterauftragnehmern ist erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Endbericht ist entsprechend o. g. Anforderungen mit ausführlicher Ergebnisdarstellung (nach den genannten Anforderungen) in Papierform und auf CD-ROM/DVD vorzulegen. Der Bericht muss in der Papierform in sich geschlossen und ohne Zuhilfenahme der CD/DVD lesbar sein. Zusätzlich erfolgt eine digitale kartografische Darstellung aller Nachweise und aktuellen Reviere mit Verortung von Dämmen und Burgen (Abgabe-Format: ESRI-Shapefile, Attribute, Polygon-Layer), alternativ nach Absprache ist es auch als Datenbank mit extra Shapefile oder als Multibase-Datenaustausch-Datei inkl. GIS-lesbarer Geometrien möglich. Bitte beachten Sie die mit den übrigen Vergabeunterlagen bereitgestellte Leistungsbeschreibung hinsichtlich der erschöpfenden Darstellung des hier ausgeschriebenen Auftrags. Umfang der Leistung Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, welche Sie in den Vergabeunterlagen finden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- CSX 21 - Bekanntmachung.pdf
- Vergabeunterlagen_CXVXYYDYTPWVYJV3.zip
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FFH-Gebietsmonitoring 2026 - 2028
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungsgrad in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungsgrad bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert. Anders als im ersten und im zweiten FFH-Berichtszeitraum, wurde das flächenhafte Monitoring von Vorkommen der in Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelisteten Lebensraumtypen zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie im vorigen (= dritten) Berichtszeitraum in die abgeschlossene landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holsteins 2014 bis 2020 integriert. Für das anstehende FFH-Gebietsmonitoring (vierter Berichtszeitraum) ist die Durchführung des Monitorings nun wiederum im Rahmen eines eigenständigen Projektes vorgesehen, wobei jährlich eine sukzessive Fortführung erfolgen soll. Zentraler Auftragsgegenstand ist dabei die Überprüfung und Aktualisierung von Abgrenzung und Sachdaten der gemäß §30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. §21 (1) Nr.6 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope und/oder LRT – ebenso die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Abgrenzungen aller Biotope, die weder §-Biotop- noch LRT-Status aufweisen innerhalb der jeweiligen FFH-Gebietsgrenzen (ggf. darüber hinaus seeseitig: bis Küstenlinie). Alle LRT sind zudem einer Bewertung ihres Erhaltungsgrads zu unterziehen. Die erhobenen Daten sind schließlich zu digitalisieren (GIS, gl-forest). Die Kartiervorgaben richten sich nach der aktuellen Version der Kartieranleitung und Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holsteins (z. Zt. LfU 2024). Für die Jahre 2026 bis 2028 sind 29 der landesweit insgesamt 271 FFH-Gebiete für das Monitoring ausgeschrieben. Dies entspricht einer Kartierkulisse von insgesamt ca. 21.158 ha, die in den anstehenden Vegetationsperioden zu bearbeiten ist. Dabei ist sowohl eine Vergabe einzelner, mehrerer Lose, als auch sämtlicher ausgeschriebener Lose an Auftragsnehmende möglich.
- Landesamt für Umweltschutz
Erstellung eines Natura 2000-Managementplans für das FFH-Gebiete „Landgraben-Dumme-Niederung nördlich Salzwedel“ (FFH0001LSA) und das Vogelschutzgebiet „Landgraben-Dumme-Niederung“ (SPA0008LSA) (Los 1) Erstellung eines hydrologischen Gutachtens im Cheiner Torfmoor (Los 2)
Im Rahmen des Auftrags ist für die beiden oben genannten Natura 2000-Gebiete ein gemeinsamer Managementplan (MMP) zu erstellen. FFH-Gebiet und Vogelschutzgebiet (SPA) sind flächenmäßig nicht deckungsgleich, überlappen aber fast vollflächig. Das SPA ist etwas kleiner. Im Rahmen der SPA-Bearbeitung sind keine separaten Vogel-Kartierungen durchzuführen, weil aktuelle Erfassungsdaten vorliegen, die für die Planerstellung übernommen werden sollen. 1. Leistungen zum ausgewiesenen Festpreis gemäß Punkt 6 (Grundleistungen) Es ist der „Leitfaden für die Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt: FFH-Gebiete (Stand 2025)“ adaptiert auf die zu bearbeitenden Gebiete einzuhalten. Folgende Aufgaben sind für alle FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT), Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie (FFH-RL), Brutvogelarten nach Anhang I Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) und Rastvogelarten nach Art. 4 (2) VS-RL wahrzunehmen: Gebietsbeschreibung und Darstellung der Planungsgrundlagen Beschreibung und kartografische Darstellung des Ist-Zustandes der Natura 2000-Schutzgüter des FFH-Gebietes FFH0001LSA (FFH-LRT, Arten nach Anhang II FFH-RL) im Ergebnis der beauftragten Kartierungen Beschreibung und kartografische Darstellung des Ist-Zustandes der Natura 2000-Schutzgüter des SPA0008LSA (Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 (2) der VS-RL) durch Übernahme der Vogeldaten aus dem Jahr 2025. Es liegen die ausgewerteten Revierdaten digital als Shapefile-Datei und als Excel-Datei sowie ein zugehöriger Kartierbericht vor. Erarbeitung der flächenkonkreten Maßnahmenplanung entsprechend des zu ermittelnden fachlichen Handlungsbedarfs sowie durch Abgleich mit rechtlichen Vorgaben und Berücksichtigung von bestehenden Nutzungen und Nutzungsansprüchen, Aufbereitung in Text und Tabellenform sowie kartografische Darstellung Ermittlung und Beschreibung des verbleibenden Konfliktpotenzials Die Erstellung der Berichtsteile, der Maßnahmetabellen und die kartografische Darstellung erfolgt gemäß „Leitfaden für die Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt: FFH-Gebiete (Entwurf Stand 2025)“. Der Bearbeitungsbeginn der Naturschutzfachplanung hat unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Kartierarbeiten haben, unter Berücksichtigung der fachlichen Vorgaben sowie der Witterungsverhältnisse, zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beginnen. Auf privaten Forstflächen sollen die Kartierarbeiten erst nach der Auftaktveranstaltung beginnen. Der Auftragnehmer hat bedarfsweise bis zu sechs Erörterungstermine mit dem Auftraggeber im Rahmen der Grundleistungen vorzusehen, insbesondere zur Abstimmung von Kartier- und Bewertungsergebnissen und Maßnahmenempfehlungen. 2. Frei kalkulierbare Leistungen (Besondere Leistungen) Die ausgeschriebenen Kartierleistungen beschränken sich auf die Erfassungen von FFH-Lebensraumtypen des Anhang I und Arten des Anhang II der FFH-RL sowie gesetzlich geschützten Biotopen und haben auf Grundlage der unter Punkt 4 benannten Kartieranleitungen zu erfolgen. Die Kartierungen der Schutzgüter des SPA sind kein Auftragsbestandteil, hierzu liegen aktuelle Daten hervor. Detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 02a nebst Anlagen) zu entnehmen.
- Landesamt für Umweltschutz
Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: 2026-2028 (7 Lose)
Aktuelle Veröffentlichungen haben belegt, dass langfristige starke Rückgänge der Abundanz und Biomasse von Insekten stattgefunden haben (DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG 2017, HALLMANN et al. 2017). Dies hat zu einer gesteigerten Wahrnehmung des Insektenrückgangs in der Öffentlichkeit geführt und den Bedarf zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Schutz der Insektenfauna in Deutschland offengelegt. Zudem wur-de deutlich, dass für die über 33.000 Insektenarten Deutschlands der Wissensstand zu Vorkommen, Verbrei-tung und Bestandsentwicklung und deren Ursachen verbessert werden muss. Bislang fehlte jedoch ein bun-desweit einheitliches Monitoring der Insektenfauna, um wissenschaftlich belastbare Angaben zum Zustand und zur langfristigen Entwicklung von Insektenbeständen mit standardisierten Methoden auf repräsentativen Flächen zu ermitteln, bundesweit auswerten und damit auch umgesetzte Maßnahmenpakete zum Insekten-schutz evaluieren zu können. Vor diesem Hintergrund bat die 89. Umweltministerkonferenz (UMK) am 17. November 2017 in Potsdam in ihrem Beschluss zu Top 40 die Bundesregierung darum, das BfN mit der Er-arbeitung eines einheitlichen Methodenleitfadens „Insektenmonitoring“ zu beauftragen und ein nationales Monitoringprogramm für die Erfassung der Insektenfauna in Deutschland zu installieren. Damit sollen fundier-te Ergebnisse zur Bestandsentwicklung der einheimischen Insektenfauna erzielt und gleichzeitig die unter-schiedlichen Ursachen für den Rückgang der Insekten erforscht werden (BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ 2021, STREITBERGER et al. 2021, LUDWIG et al. im Druck). Das Insektenmonitoring ist modular aufgebaut. Ziel der Leistung ist die Umsetzung verschiedener Bausteine (s. Ausführungen unten). Damit werden Daten erhoben, welche zu wissenschaftlich belastbaren Angaben zum Zustand und zur Ent-wicklung von Insektenbeständen in Deutschland mit reproduzierbaren und standardisierten Methoden auf re-präsentativen Flächen beitragen und bundesweit ausgewertet werden können. Los 1 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Norden Los 2 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Mitte Los 3 - Tagfalter und Widderchen auf Landschaftsebene (2027-2028) – Süden Los 4 - Heuschrecken im Grünland (2026-2028) Los 5 - Determination von bodenlebenden Spinnen im Acker, Grünland und Wald (2027-2028) Los 6 - Determination von xylobionten Käfern im Wald (2027-2028) Los 7 - Wildbienen in Siedlungen (2026) Die vollständigen Leistungsbeschreibungen je Los finden Sie in den Vergabeunterlagen. In den Beschreibungen je Los können aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Zeichenanzahl auch nur Auszüge abgebildet werden. Im Weiteren bitten wir Sie auch, die Anlage "02_Anlagen" mit Shape-Dateien und Hinweisen für die Lose zu beachten. Die Erläuterungen der Zuschlagskriterien wurden bezogen auf die fachlichen Inhalte der Lose erstellt. Daher finden Sie in den Vergabeunterlagen 4 PDF-Dateien, und zwar für je eine für die Lose 1 bis 3, 4, 5 bis 6 und 7. Wir bitten auch hier um entsprechende Kenntnisnahme.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesamt für Umwelt.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.