Fachplanungsleistungen der Bauphysik im Rahmen der Energetische Sanierung der Wintersteinschule, Borngasse 11, 61239 Ober-Mörlen
Die Wintersteinschule ist eine Grundschule im Wetteraukreis mit mehreren Ge-bäuden. Aufgrund des mittlerweile in die Jahre gekommenen baulichen und tech-nischen Zustandes werden am Hauptgebäude und der Turnhalle insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erforderlich. Im Rahmen einer durchg...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Wintersteinschule ist eine Grundschule im Wetteraukreis mit mehreren Ge-bäuden. Aufgrund des mittlerweile in die Jahre gekommenen baulichen und tech-nischen Zustandes werden am Hauptgebäude und der Turnhalle insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erforderlich. Im Rahmen einer durchgeführten Sanierun...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Wetteraukreis - Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht: 14. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Wintersteinschule ist eine Grundschule im Wetteraukreis mit mehreren Ge-bäuden. Aufgrund des mittlerweile in die Jahre gekommenen baulichen und tech-nischen Zustandes werden am Hauptgebäude und der Turnhalle insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erforderlich. Im Rahmen einer durchgeführten Sanierung des Nebengebäudes der Turnhalle konn-te bereits eine Vielzahl von Mängeln behoben werden. Das bereits sanierte und umgebaute Nebengebäude der Turnhalle muss bei der Planung mitberücksichtigt werden. Es muss aufgrund der Abhängigkeiten von energetischen Aspekten eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen. Aufgrund der Komplexität ist u. a. eine Kon-zepterstellung inkl. Ablaufplan erforderlich, da der Schulbetrieb durch die Bau-maßnahmen so wenig wie möglich gestört werden soll. Im Jahr 2016 wurden im Zuge einer Sanierung bereits die Außenwände des Ne-bengebäudes (Umkleiden) der Turnhalle mit einer vorgehängten hinterlüftete Fassade inkl. Wärmedämmung sowie die Fenster und Außentüren erneuert. Die Turnhalle inkl. Nebengebäude (Umkleiden) soll grundsätzlich unter dem Ge-sichtspunkt der Erreichung eines EH55-Standards oder besser untersucht wer-den. Bei der Wärmeschutzberechnung ist die Turnhalle inkl. des Nebengebäudes (Umkleiden) zu betrachten. Das grundsätzliche Projektziel ist eine bauliche, technische und energetische Sa-nierung der Turnhalle und des Hauptgebäudes, inkl. baulicher und anlagentechnischer Anpassung an den Leitfaden des Wetteraukreises und den Stand der Tech-nik sowie die Herstellung eines bauordnungsrechtlich genehmigten Zustands un-ter Wahrung weiterer notwendiger gesetzlicher Erfordernisse. Ausführungsfristen: Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden und die Abwicklung der LPH1 - LPH4 vorrangig im Jahr 2026 erfolgen. Der Ablaufplan muss daher zwingend fortlaufend durch den Bauherrn mit der Schulleitung abge-stimmt werden. Als Bauzeit wird nach heutigem Stand voraussichtlich der Zeit-raum 2027 bis 2028 angenommen. Eine Verschiebung der vorab genannten Bau-zeit hängt im Wesentlichen vom Planungsfortschritt ab, so dass die Bauausfüh-rung auch früher oder später beginnen kann.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Fachplanungsleistungen der Anlagengruppen 440 u. 450 im Rahmen der Energetische Sanierung der Wintersteinschule, Borngasse 11, 61239 Ober-Mörlen
Die Wintersteinschule ist eine Grundschule im Wetteraukreis mit mehreren Gebäuden. Aufgrund des mittlerweile in die Jahre gekommenen baulichen und technischen Zustandes werden am Hauptgebäude und der Turnhalle insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erforderlich. Im Rahmen einer durchgeführten Sanierung des Nebengebäudes der Turnhalle konnte bereits eine Vielzahl von Mängeln behoben werden. Das bereits sanierte und umgebaute Nebengebäude der Turnhalle muss bei der Planung mit berücksichtigt werden. Es muss aufgrund der Abhängigkeiten von energetischen Aspekten eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen. Der genaue Umfang der Sanierungen ist im Rahmen der Planungsbesprechungen mit den internen und externen Planungsbeteiligten zu besprechen und final abzustimmen. Hierzu werden im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung entsprechende Entscheidungsvorlagen notwendig, die bei Bedarf Alternativen (z. B. zur Kosteneinsparung) aufzeigen sollen. Die Wirtschaftlichkeit steht dabei stets im Vordergrund und gilt auch für den späteren Gebäudebetrieb. Die Maßnahme wurde in die folgenden Titel • Titel 1: Sanierung der Turnhalle • Titel 2: Sanierung des Hauptgebäudes Weitere Einzelheiten sowie den Umfang der zu erbringenden Fachplanerleistungen und den vorgesehenen Stufen A und B entnehmen Sie bitte der als Anlage 01 beigefügten Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung. Die Bieter können nur ein Honorarangebot (gem. Anlage 11 Angebotsvordruckim Excel-Format oder Anlage 12 Angebotsvordruck im pdf-Format) für die Baumaßnahme abgeben. Die entsprechenden anrechenbaren Kosten sind bereits in dem Angebotsvordruck vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Inhalt. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst erfolgt die Beauftragung derLeistungsphasen 1-4 (Stufe A), sowie nach Abruf und schriftlicher Benachrichtigung, die der Leistungsphase 5-9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Stufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufen B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen (siehe § 3 Besondere Vertragsbedingungen).
- Wetteraukreis
Fachplanungsleistungen der Anlagengruppen 440 u. 450 im Rahmen der Energetische Sanierung der Wintersteinschule, Borngasse 11, 61239 Ober-Mörlen
Sanierung des Hauptgebäudes und der Turnhalle der Wintersteinschule (Wetteraukreis) wegen baulicher/technischer Mängel. Berücksichtigung des bereits sanierten Nebengebäudes ist nötig. Umfang wird in Planungsbesprechungen finalisiert. Beauftragung erfolgt stufenweise: Zuerst Leistungsphasen 1-4 (Stufe A), danach 5-9 (Stufe B). Details/Umfang entnehmen Sie Anlage 01. Bieter geben ein Honorarangebot für die Baumaßnahme ab (Anlage 11/12).
- Wetteraukreis - Zentrale VergabestelleFrist: 30. Apr.
Erbringung von Generalplanerleistungen für die Energetische Dach-, Brandschutz- und Lüftungssanierung (Hauptgebäude) an der Henry-Benrath-Schule in 61169 Friedberg
Sanierung der Henry-Benrath-Schule (Wetteraukreis): Energetische Dachsanierung, brandschutztechnische Innensanierung (Teilbereiche) sowie Lüftungssanierung und Rückbau Technikgeschoss im Hauptgebäude. Erforderlich sind eine ganzheitliche Konzepterstellung inkl. Ablaufplan für den laufenden Schulbetrieb, bauphysikalische Untersuchungen (Schallschutz/Raumakustik) sowie Anpassungen an den Leitfaden Wirtschaftliches Bauen. Die Leistungen umfassen die Planung dieser komplexen Maßnahmen.
- Gemeinde EppelbornEppelbornFrist: 11. Mai
Planungsleistungen Objektplanung Sanierung der Borrwieshalle in Dirmingen, Gemeinde Eppelborn
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Maßnahmen: Erneuerung des Dachtragwerks Erneuerung der Fenster in Abstimmung des Brandschutzes (Rauchableitung) Herstellen des Treppenraumes als notwendiger Treppenraum inkl. Nachrüstung RWA im Treppenraum (Brandschutz) Rückbau und Ergänzung der Toilettenanlage (in Abstimmung mit TGA) Stillgelegter Proberaum im UG, Schaffung eines neuen Zugangs als Fluchtweg Herstellung einer Versammlungsstätte nach VStättVO inkl. Ertüchtigung der Decken (Statik) Enge Abstimmung mit Tragwerksplanung, TGA (HLS und ELT) und Brandschutz. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Stufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Grundsätzlich sollen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle erfolgen. Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)).
- Handwerkskammer SüdwestfalenArnsbergFrist: 04. Mai
Planungsleistungen Gebäude und Innenräume für: Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg
Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meisten Gebäude entsprechen aufgrund des Baualters technisch sowie energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Modernisierung ist erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist neben dem Neubau eines Technikums mit ca. 4.000 qm BGF ebenfalls der Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung der Bestandsflächen. Das Vorhaben soll in verschiedenen Maßnahmenpaketen entsprechend der Priorisierung der Maßnahmen, d.h. bauabschnittsweise umgesetzt werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Planung sollte im Vorfeld, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, übergreifend erfolgen. Zudem sind die Förderantragsunterlagen (Z-Bau) nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemeinsam für alle Maßnahmen einzureichen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ist hierzu im Vorfeld bereits zu klären. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Weitere förderfähige Maßnahmen (z.B. Rückbau, Stellplätze, etc.) sind entsprechend des jeweiligen Leistungsbildes Bestandteil der Beauftragung. Es wird erwartet, dass die gesamte Planung in 3D-Modellen erfolgt, unter anderem um eine höhere Genauigkeit bei der Massenermittlung und Kollisionsprüfung zu erreichen. Die Anwendung von BIM ist jedoch nicht vorgesehen. Die Vorgaben des GEG sind für die Neubauten und Modernisierungen einzuhalten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Maßnahmen inkl. Rückbau, wurde mit ca. 45,7 Mio. EUR brutto ermittelt (BKI Stand 2023). Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel sowie einen Anteil an Eigenmitteln finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln, Landesmitteln und GRW-Mitteln. Es ist gemeinsames Ziel die Förderunterlagen im Jahr 2027 einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers bis zum April 2027 vorliegen. Es ist von einer Inbetriebnahme der letzten hochbaulichen Maßnahmen bis Dezember 2036 auszugehen. Daran anschließend erfolgt der Rückbau der als Interim genutzten Bestandsgebäude und daran anschließend die finale Fertigstellung und Inbenutzungnahme der Freianlagen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.
- Gemeinde AltheimAltheimFrist: 28. Mai
Vergabe Objekt-/Fachplanungsleistungen Ersatzneubau Sporthalle Gemeinde Altheim
Die Gemeinde Altheim im Landkreis Biberach beabsichtigt einen Ersatzneubau einer Sporthalle für den Vereins-, Breiten- und Schulsport zu errichten. Dieser dient als Ersatz der bisherigen Sporthalle, die altersbedingt aufgegeben wird. Der Ersatzneubau soll eine Feldgröße von 36 m x 21 m umfassen. Der Ersatzneubau soll auf Teilflächen der Grundstücke der Flst.-Nr. 1213/0 und Flst.-Nr. 1210/0 der Gemarkung Altheim errichtet werden. Das Grundstück steht im Eigentum der Gemeinde Altheim. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Kreisverkehr mit direkter Anbindung an die Landesstraße L 277. Die neue Sporthalle ist am Standort von der Grundschule der Gemeinde Altheim aus in wenigen Minuten fußläufig erreichbar. Die bestehende Gemeindehalle stammt aus den 1970er Jahren und befindet sich in einem bautypisch veralteten Zustand. Diese soll bestehen bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt grundlegend für eine Mehrzwecknutzung saniert werden. Für die neue Sporthalle ist ein Anbau mit einem Weichlandebereich (Schnitzelgrube) vorgesehen, um das Verletzungsrisiko zu mindern. Der ortsansässige Sportverein beheimatet eine Turnabteilung, welche ambitionierten Breitensport betreibt. Hobbyturnerinnen aus dem gesamten westlichen Landkreis Biberach üben in Altheim ihren Sport aus. Der Gemeinde liegen sowohl die Grundlagenermittlung, Vorplanung und Bestandteile der Entwurfsplanung der Objektplanung vor. Diese sind bei der Auftragsausführung vom jeweiligen Auftragnehmer zu beachten. Anpassungen hieran sind zulässig, soweit sie nachvollziehbare Einsparungsmöglichkeiten der Bau- und Betriebskosten beinhalten. Des Weiteren soll der Ersatzneubau der Sporthalle ca. 42 m x 37,50 m groß sein, eingeschossig, die Halle teilbar sein und zudem über einen Mehrzweckraum für Kleingruppen und Betreuung bei Turnieren verfügen. Es ist die Errichtung einer optionalen Schnitzelgrube für Turner, eine Tribüne für ca. 140 Zuschauer vorgesehen. Außerdem 4 Umkleiden und 2 Duschräume, Umkleide/Duschräume für Lehrer/Schiedsrichter sowie WC-Anlagen, 3 Geräteräume, Regieraum und Technikräume. Die Ausführung ist als Holzkonstruktion auf tragender Bodenplatte angedacht (Baugrundverbesserung erforderlich). Für das Dach und die Wände sind Sandwichpaneelen vorgesehen, in der Halle und im Mehrzweckraum soll flächenelastischer Sportboden verlegt werden, es soll 3-fach-Isoverglasung, Nahwärmeversorgung und Luftheizung/Betonkernaktivierung geben. Die Außenanlage muss weitgehend wassergebunden sein, außerdem soll es Stellplätze für Sport- und Turnierbetrieb geben, sowie Oberflächenwasserversickerung (Rigolen). Änderungen an den vorstehenden Ausführungsmerkmalen sind nach vorheriger Absprache mit der Gemeinde grundsätzlich denkbar, insbesondere zur Erfüllung etwaiger Vorgaben einschlägiger, staatlicher Förderprogramme. Der bisherige Planer wird sich nicht am Ausschreibungsverfahren beteiligen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 216.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 1 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPh 3. Die Fachplanung Tragwerk sowie die Fachplanungen technische Ausrüstung HLS und Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPh 1 bis zur LPh 3. Zwischen der Gemeinde Altheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Gemeinde Altheim hat Fördermittel sowohl nach der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg für die Förderung des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfreianlagen sowie nach der Verwaltungsvorschrift Ausgleichsstock sowie Bundesmittel aus dem Förderaufruf „SKS – Sanierung kommunaler Sportstätten“ als Gewährung einer Investitionshilfe beantragt. Der Gemeinde stehen maximal 5,25 Mio. EUR brutto für die Realisierung der neuen Sporthalle zur Verfügung (Kostenobergrenze). Diese ist bei der Ausführung der Planungsleistungen zwingend zu beachten. Die Vorgaben der vorstehenden Fördervorschriften haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten.
- Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-BrandenburgFrist: 29. Apr.
Leistungen der Tragwerksplanung nach HOAI 2021/RBBau, Sanierung Kavalierhaus/Künstlerhaus Schloss Rheinsberg
Bei dem Gebäudekomplex "Kavalierhaus" handelt es sich um ein Agglomerat mehrerer Bauten aus unterschiedlichen Errichtungszeiten. Seine heutige Gestalt und Größe ist das Ergebnis mehrfacher Erweiterungen und Umgestaltungen. Nach Entwürfen von Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff wurde der mittige Kernbau 1738-1740 zur Unterbringung des Hofstaates vis à vis der Schlossinsel erbaut. Unter Prinz Heinrich wurde dieser in den 1760er Jahren mit rückwärtigen Anbauten, dem seeseitigen sog. Domestikenhaus und dem stadtseitigen Marktflügel bzw. Amtshaus, zum Kavalierhaus aufgewertet. Mit der Erbauung des vorgelagerten Theaterflügels mitsamt eines Kulissenhauses und des Neuen Flügels entstand ein repräsentatives, in die Parkanlage eingebettetes Ensemble, das sich gestalterisch als Dreiflügelanlage zum Schloss orientiert. Anhand der Grundrissstruktur sind trotz historischer wie jüngster Um- und Ausbauten, Teilzerstörungen in Folge von Leerstand im 19. Jahrhundert bzw. in Folge des Zweiten Weltkriegs und des Verfalls in den Nachfolgedekaden noch heute die vielschichtigen Bauphasen ablesbar. Zuletzt fanden in den 1990er und in den 2010er Jahren folgende Baumaßnahmen statt: am Neuen Flügel und am Marktflügel Fassaden- und Dachinstandsetzungen; am Theaterflügel Fassadensicherungen, die Rekonstruktion des Daches und der Innenausbau als neues Theater und jüngst die Dach- und Innenrauminstandsetzungen am Marktflügel. Anstelle des verlorenen Domestikenhauses wurde 1997-1999 ein neues Gästehaus errichtet. Der Gebäudekomplex ist ein elementarer Bestandteil der einzigartigen Gesamtanlage des Schlosses. Als einst repräsentatives Kavalierhaus und zugleich Bestandteil des Musenhofs unter Prinz Heinrich spiegelt es einen wichtigen Part des gesamten bau- und kunsthistorischen Entwicklungsprozesses des 18. Jahrhunderts in Rheinsberg wider. Der Fokus denkmalpflegerischer Bemühungen am Kavalierhaus lag und liegt auf dem Erhalt der überkommenen Gebäudebestandteile aus der Zeit des Rokoko bzw. des Frühklassizismus. Die Leistungen der Tragwerksplanung werden ihren Schwerpunkt im Neuen Flügel (Teil des Kavalierhauses) haben. Optional können bei der Strangsanierung im Künstlerhaus Leistungen abgerufen werden, siehe hierzu auch die Datei Aufgabenstellung und 202509_Plansatz_Bearbeitungsgrenzen.pdf. Die noch unsanierten, denkmalgeschützten Teile des Neuen Flügels im Erd- und Obergeschoß sind bei maximalem Erhalt die historischen Raumoberflächen zu modernisieren. Im Erdgeschoss werden darüber hinaus auch die alten Installationsleitungen für Waschbecken aus der Sanatoriumszeit zurück gebaut. Die Funktionsbereiche: Proberäume der städtischen Musikschule und der MKR, Empfang, Verwaltung, Notenarchiv sollen neu organisiert werden. Die vorhandene Raumdisposition und Raumerschließung sollen möglichst nur in geringem Umfang verändert werden. Dabei ist mit Rücksicht auf die denkmalgeschützte Bausubstanz entsprechend umsichtig zu planen und vorzugehen. Der laufende Betrieb der MKR ist nach Möglichkeit nicht durch die Baumaßnahmen zu stören. Ergänzend zur Planung und Baudurchführung durch die koordinierende Objektplanerin werden weitere Fachplaner im Planungsprozess hinzugezogen werden. Dies werden u.a. sein: Fachplanung Technische Ausrüstung, Restaurierungsplanung und Gutachter. In 2024 wurde als Grundlage der Planung ein Raumbedarfsprogramm der MKR (MusikKulturRheinsberg) genehmigt. Darauf basierend wurde ein Bedarfsprogramm (Stand 05.05.2025) erstellt und mit Datum vom 14.05.2025 genehmigt. Innerhalb des Neuen Flügel (19.JH.) liegen bisher unbekannte Schadstoffbelastungen vor. Die Dekontaminierung soll auf Grundlage eines zu erstellenden Schadstoffgutachtens durch Maßnahmen, die im Zuge der Planung bestimmt werden, erfolgen. Bei der Sanierung sind in besonderem Maß die Belange des baulichen Denkmalschutzes zu beachten, alle Maßnahmen sind im Vorfeld der Ausführung und im Fortschritt der einzelnen Planungsschritte mit der SPSG als Untere Denkmalschutzbehörde und dem Brandenburgischen Landesdenkmalamt als Obere Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Die vorläufig anrechenbaren Kosten der KG 300 + 400 für die Leistungen der Tragwerksplanung betragen 633.222,14 EUR netto.
- Regionalverband SaarbrückenFrist: 11. Mai
Aus- und Erweiterungsbau Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen; hier: Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (Los 1)
Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück der Gemeinschaftsschule Peter Wust in Püttlingen vorgesehen. Die bestehende Schulgebäudeanlage wurde ca. 1960 errichtet und umfasst einen mehrgeschossigen Gebäudekomplex, welcher sich in die Gebäudeteile A-F gliedert. Diese Gebäudeteile sind baulich, teils mit Höhenunterschieden miteinander verbunden. Das Gebäudeteil C wurde im Jahr 1998 als Erweiterungsbau ergänzt. Die Gebäudeteile A und B verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 5.300 m². Der bauliche Zustand der Bestandgebäude entspricht im Wesentlichen dem Baujahr sowie dem Stand der jeweiligen Erweiterungen. 1998 ist der Erweiterungsbau C entstanden. Gebäudeteil A und B wurde ca. 2014 auf der Vor-/ und Rückseite mit WDVS versehen. Ebenfalls hat in diesem Zuge eine Erneuerung der Fenster stattgefunden. Die Schulgebäude wurden fortlaufend instandgehalten; punktuelle Modernisierungen und Sanierungsmaßnahmen sind im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung als reine Ganztagsschule jedoch erforderlich. Derzeit wird an der Schule sowohl Halbtagsschulbetrieb als auch Ganztagsschulbetrieb angeboten. Gemäß aktueller Planung soll ab dem Schuljahr 2025/2026 mit dem Eintritt der neuen 5. Klassen schrittweise eine Umstellung auf einen durchgängigen Ganztagsschulbetrieb erfolgen. Ebenfalls im Besitz des Regionalverbandes befindet sich das Grundstück „Ismertstraße 2“, Dieses ist derzeit mit einem sanierungsbedürftigen Wohngebäude bebaut, welches bauseits abgebrochen wird. Diese Fläche soll in Zukunft als Parkplatz zur Verfügung stehen. Planungsaufgabe (allgemein): Raumplanerisches Konzept zur Erweiterung und funktionalen Umstrukturierung einer schulischen Bildungseinrichtung im Rahmen der Einführung des gebundenen Ganztagsbetriebs. Der Umbau kann voraussichtlich parallel zum Unterrichtsbetrieb der Schule durchgeführt werden. Diese Umstrukturierung startete bereits mit einer 5er-Klasse und soll auf eine 3-zügige Struktur im gebundenen Ganztag aufwachsen. Am Standort werden dann ca.450 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Zielsetzung: Die Schule soll auf ein gebundenes Ganztagsmodell umgestellt werden, wofür ein Erweiterungsneubau sowie Umstrukturierungen im Bestand notwendig sind. Die Baumaßnahmen finden voraussichtlich im laufenden Schulbetrieb statt. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Raumstruktur/Unterricht: Es soll eine Clusterstruktur umgesetzt werden: Pro Jahrgang (5-9) sind 3 Unterrichtsräume, 1 Differenzierungsraum, eine Lernlandschaft und ein Teamraum vorgesehen; für Jahrgangsstufe 10 mindestens 2 Unterrichtsräume. Zusätzlich werden eine Lernwerkstatt und ein DaZ-Raum benötigt. Mensa/Betreuung: Die Mensa muss vergrößert werden (2-Schichten-Betrieb, gleichzeitige Ausgabe durch 2 Personen). Verwaltung/Personal: Ein größeres Lehrerzimmer sowie die Prüfung und Ergänzung der Sanitäranlagen sind erforderlich; im Damenbereich werden zwei separate WCs für Integrationshelferinnen benötigt. Multifunktionsraum: Ein ca. 120 m² großer Funktionsraum im Erdgeschoss nahe der Verwaltung (auch als Konferenz-/Besprechungsraum nutzbar) wird angestrebt; größere Veranstaltungen sollen im Speisesaal stattfinden. Fachbereiche: • Naturwissenschaften, Werkstätten, Sport, Bibliothek: Lage im Bestand bleibt erhalten. • Kunst: Ein zusätzlicher Kunstraum ist einzuplanen. • Musik: 1 großer Musiksaal. • Informatik: 1 Informatikraum. Bestandsgebäude: Bauteil A bietet das größte Umstrukturierungspotenzial; Bauteile B und C sind begrenzt umstrukturierbar. Biologiesaal und chemische Vorbereitungs-/Lagerzone sind zu erhalten. Die Aula wird künftig auch als Konferenz-/Besprechungsbereich genutzt (trennbar für Parallelbetrieb mit FTGS). Barrierefreiheit: Eine oder mehrere Aufzugsanlagen sind zur vollständigen barrierefreien Erschließung aller Schulbereiche zwingend vorzusehen. Außenbereich: Ein jahrgangsgerechtes Pausenareal mit Spiel- und Bewegungszonen ist geplant. Die vorhandenen Platanen im rückwärtigen Bereich sind möglichst zu erhalten (gemäß DIN 18920 und RAS-LP4); bei Unumgänglichkeit ist eine fachgerechte Umsetzung innerhalb des Grundstücks vorzusehen. Weitere Details sind der Projektbeschreibung des Auftraggebers vom 07.04.2026 zu entnehmen (siehe Vergabeunterlagen). Fristen: • Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung • Baubeginn: 01.03.2028 • Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 01.03.2031
- WiBau Gesellschaft mbH
Brüder-Grimm-Schule - Sanierung Bestand und Erweiterung an zweitem Standort, Wiesbaden; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
AUSGANGSSITUATION Die Brüder-Grimm-Schule ist eine im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kostheim gelegene 2 bis 3-zügige Grundschule. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen soll die Schule um zwei Züge in allen Jahrgangsstufen zu einer dauerhaft 4-zügigen Grundschule erweitert werden. Laut Prognose werden sich für den Schulbezirk die Schülerzahlen und Zahl der Lehrkräfte erhöhen, hinzu kommt weiteres pädagogisches Personal und Verwaltungskräfte. Aufgrund dieser steigenden Zahlen besteht für die allgemeine Grundschule gemäß Musterraumprogramm der LHW ein zusätzlicher Raumbedarf von 740 m² Nutzfläche = ca. 1.260 m² BGF (ohne Berücksichtigung der Flächen für Schulsport). Standort 1 - Brüder-Grimm-Schule (Schiersteiner Straße 34, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 10.247 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 4.210 m² (Schulgebäude) Gebäude 1.1 - Schulhauptgebäude ca. 3.250 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.2 - Betreuung Sterntaler ca. 620 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.3 - Betreuung / Mensa ca. 340 m² Bruttogrundfläche Gebäude 1.4 - Schulsporthalle ca. 593 m² Bruttogrundfläche Einschränkungen aufgrund Einzelkulturdenkmalstatus der Bestandsgebäude. Standort 2 - ehemalige Albert-Schweitzer-Schule (Passauer Straße 48, 55246 Mainz-Kostheim) Grundstücksfläche ca. 6.407 m² Bruttogrundfläche gesamt ca. 1.200 m² (Schulgebäude) Gebäude 2.1 - Schulhauptgebäude ca. 1.200 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.2 - Verbindungsbau ca. 140 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.3 - Turnhalle ca. 380 m² Bruttogrundfläche Gebäude 2.4 - Pavillons Einschränkungen aufgrund Denkmalschutzes der Bestandsgebäude. Umsetzung der Alternative 4 aus der Machbarkeitsstudie vom 01.11.2022 für die Erweiterung der Brüder-Grimm-Schule (Standort 1) durch Aktivierung der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule (Standort 2) mit Ziel Flächenerweiterung für eine 4-zügige Grundschule mit Ganztagesprofil. Energetische Sanierung Hauptgebäude Standort 1+2 für die Anpassung an zeitgemäße pädagogische Konzepte und Anforderungen für Clusterbildung und Inklusion. Ausgleich der Flächendefizite (Differenzierungsräume, Lehrerarbeitsplätze, Beratungs- und Besprechungsräume) durch Nutzung der Flurflächen, Neuaufteilung Grundrisszuschnitte und Anpassung des baulichen Brandschutzes in "Compartments" oder Nutzungseinheiten kleiner 400 m² unter Einhaltung Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 1 Flächenerweiterung Nebengebäude 1.2 durch Nutzungsänderung ehemalige Hausmeister-wohnung, Neuaufteilung der Grundrisszuschnitte zu Klassenräumen für Unterricht und Ganztagsbetreuung. Umbau und Modernisierung Nebengebäude 1.3 Mensa. Energetische Sanierung für die bestehenden Gebäude unter Anforderungen an den Denkmalschutz. Standort 2 Neubau Sporthalle mit einem Feld in Holzbauweise mit dem Anspruch eines nachhaltigen, zukunftsfähigen Gebäudekonzepts unter Verwendung möglichst vieler CO2-neutraler Baustoffe gemäß BNB-Verfahren. Bevorzugte Errichtung als modulare oder serielle Fertigung mit möglichst über den Lebenszyklus niedrigen Lebenszykluskosten (insbesondere hinsichtlich der Betriebs- und Instandhaltungskosten) für den Eigentümer und Betreiber. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad sein. Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Technische Ausrüstung gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Anlagengruppen 4+5, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56 - Leistungsphasen 1-9. Besondere Leistung: LPH 5: Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit Schlitz- und Durchbruchsplanung LPH 1-8: Zuarbeit für den BNB-Koordinator über alle LPH zu Gewerken ELT mit Nachhaltigkeitskriterien für Unterrichtsgebäude, z.B. Angaben für Erstellung Kriterienkatalog für Ökologische, Ökonomische, Soziokulturelle und technische Qualitäten. Generell ist der Zusatzaufwand für die Zuarbeit für den BNB-Koordinator (Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen) über die gesamten Leistungsphasen zu berücksichtigen und gesondert nach Leistungsphasen zu bepreisen. Das Ziel der Zertifizierung gem. BNB-Verfahren soll mind. 75 % Erfüllungsgrad für Neubau sein (Siehe Beschluss LNB in der Anlage). Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. TERMINE Beginn der Leistungserbringung: ca. August 2025 / direkt nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. Januar 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. April 2026 Abschluss LPH 4: ca. Mai 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5: ca. Oktober 2026 Abschluss LPH 6-7: ca. November 2026 Baubeginn: ca. Juli 2027 Fertigstellung: ca. September 2029
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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