2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere i...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handl...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- Frist: 10. Apr.
Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen für strategische IT-Beratung, IT-Architektur sowie IT-Anforderungsmanagement
Gegenstand dieser Leistung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit maximal drei Auftragnehmern für SAP-Beratungsleistungen in den Themengebieten Strategische IT-Beratung, IT- Architektur und IT-Anforderungsmanagement. Der Einsatz der vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehenen Berater ist ab Vertragsbeginn vorgesehen und durch den Auftragnehmer entsprechend sicherzustellen. Der Leistungsgegenstand umfasst drei Beratungsbereiche: 1. Strategische IT-Beratung, 2. IT-Architekturberatung, 3. Beratung IT-Anforderungsmanagement Es sind ausschließlich Dienstleistungen ohne werkvertraglichen Charakter zu erbringen. Die Auftraggeberin geht über die gesamte Vertragslaufzeit von einer Höchstmenge von 9.450 Personentage aus.
- Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Steuerberatungsleistungen
Beschreibung: Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt: - Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-, ertrag, -energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Grundbesitzwertes von Grundstücken sowie grundsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit Steuergesetzänderungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung und Pflege eines angemessenen und wirksamen Tax Compliance Management Systems - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff); - Steuerliche Würdigung von Vereinbarungen, insbesondere Dienstleistungsverträgen, Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträgen; - Umsatzsteuerrechtliche Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen; - Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen; - Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren; - Beantragung von verbindlichen Auskünften, mündliche oder schriftliche Verhandlungen mit dem Finanzamt bzw. Hauptzollamt; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.07.2026 bis 30.06.2028 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2030 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
- Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Steuerberatungsleistungen
Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt: - Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-, ertrag, -energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Grundbesitzwertes von Grundstücken sowie grundsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit Steuergesetzänderungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung und Pflege eines angemessenen und wirksamen Tax Compliance Management Systems - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff); - Steuerliche Würdigung von Vereinbarungen, insbesondere Dienstleistungsverträgen, Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträgen; - Umsatzsteuerrechtliche Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen; - Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen; - Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren; - Beantragung von verbindlichen Auskünften, mündliche oder schriftliche Verhandlungen mit dem Finanzamt bzw. Hauptzollamt; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.07.2026 bis 30.06.2028 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2030 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
- AOK Sachsen - Anhalt
Leistungen zur IT - Systementwicklung, Angebotsphase
Rahmenvereinbarung für Beratungs-, Entwicklungs- und Konfigurationsleistungen für ServiceNow. Schwerpunkte: Weiterentwicklung bestehender ITSM- und ITOM-Prozesse, Implementierung neuer Module sowie fachspezifische Schulungen. Themen sind nicht abschließend und können sich dynamisch weiterentwickeln.
- AOK Sachsen - Anhalt
Leistungen zur IT - Systementwicklung, Angebotsphase
Rahmenvereinbarung für Beratungs-, Entwicklungs- und Konfigurationsleistungen für ServiceNow. Schwerpunkte: Weiterentwicklung bestehender ITSM- und ITOM-Prozesse, Implementierung neuer Module sowie fachspezifische Schulungen. Themen sind nicht abschließend und können sich dynamisch weiterentwickeln.
- Frist: 02. Apr.
Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen für strategische IT-Beratung, IT-Architektur sowie IT-Anforderungsmanagement
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern für SAP-Beratungsleistungen. Die Leistung umfasst drei Bereiche: 1. Strategische IT-Beratung, 2. IT-Architekturberatung, 3. IT-Anforderungsmanagement. Es handelt sich um Dienstleistungen ohne werkvertraglichen Charakter. Die Höchstmenge über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 9.450 Personentage. Die Berater müssen ab Vertragsbeginn einsatzbereit sein.
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)Frist: 26. März
Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen für strategische IT-Beratung, IT-Architektur sowie IT-Anforderungsmanagement
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern für SAP-Beratungsleistungen. Die Leistung umfasst drei Bereiche: 1. Strategische IT-Beratung, 2. IT-Architekturberatung, 3. IT-Anforderungsmanagement. Es handelt sich um Dienstleistungen ohne werkvertraglichen Charakter. Die Höchstmenge über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 9.450 Personentage. Die Berater müssen ab Vertragsbeginn einsatzbereit sein.
- Universitätsmedizin RostockFrist: 14. Mai
Rahmenvereinbarung - Beratungsleistungen zur Umsetzung der Medizinstrategie 2030
Die Universitätsmedizin Rostock sucht externe Beratung und Unterstützung für die Umsetzung sowie die (Weiter-)Entwicklung ihrer Medizinstrategie 2030. Ziel ist die Begleitung des Strategieprozesses, der einer regelmäßigen Evaluation unterliegt. Die Leistung wird als Rahmenvereinbarung vergeben.
- Universitätsmedizin RostockFrist: 14. Mai
Rahmenvereinbarung - Beratungsleistungen zur Umsetzung der Medizinstrategie 2030
Die Universitätsmedizin Rostock sucht externe Beratung und Unterstützung für die Umsetzung sowie die (Weiter-)Entwicklung ihrer Medizinstrategie 2030. Ziel ist die Begleitung des Strategieprozesses, der einer regelmäßigen Evaluation unterliegt. Die Leistung wird als Rahmenvereinbarung vergeben.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.