Ersatzkassen-Generika Nr. 31
Die Rabattverträge beziehen sich auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die während der Laufzeit zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen gemäß § 24b Abs. 2 AMG. Es wurden 201 Lose gebildet, mit teilnehmenden Krankenkassen je Los. Es gilt eine vertraglich vereinbarte ...
Angebotsfrist:30. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Rabattverträge beziehen sich auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die während der Laufzeit zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen gemäß § 24b Abs. 2 AMG. Es wurden 201 Lose gebildet, mit teilnehmenden Krankenkassen je Los. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge je Lo...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Techniker Krankenkasse
- Veröffentlicht: 11. Mai 2026
- Frist: 30. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Rabattverträge beziehen sich auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die während der Laufzeit zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen gemäß § 24b Abs. 2 AMG. Es wurden 201 Lose gebildet, mit teilnehmenden Krankenkassen je Los. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge je Los und Krankenkasse (Anlage A2).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Ersatzkassen-Generika Nr. 31
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Valsartan, Amlodipin und HCT - DAK-G, KKH (ATC: C09DX01)
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Rabattverträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Ausschreibung von Rabattverträgen für verschreibungspflichtige Biologika. Die Vergabe umfasst 39 Lose, unterteilt in Vergleichsgruppen, wirkstoffbezogen gemäß § 24b Abs. 2 und 5 AMG. Die Teilnahme der Krankenkassen ist losabhängig definiert. Es gelten vertraglich vereinbarte Höchstmengen je Los und Krankenkasse, die in Anlage A2 der Vergabeunterlagen aufgeführt sind. Die Verträge gelten für alle während der Laufzeit zu Lasten der Krankenkassen abgegebenen Arzneimittel.
- Techniker Krankenkasse
Ranibizumab Durchstechflasche - DAK-G, KKH - (ATC: S01LA04)
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 und 5 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 39 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Welche Krankenkassen als GWQ-Krankenkassen gelten, ergibt sich aus der Rubrik "Zusätzliche Angaben" dieser Bekanntmachung. Soweit einzelne GWQ-Krankenkassen an einzelnen Losen nicht beteiligt sind, ergibt sich dies aus den Angaben beim jeweiligen Los und aus den Vergabeunterlagen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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:Biologika 2026 – Ausschreibung biologischer Arzneimittel
Rabattverträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel, wirkstoffbezogen nach §24b AMG, 39 Lose mit kassenindividueller Teilnahme und vereinbarter Höchstmenge (siehe Anlage A2).
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Ersatzkassen-Generika Nr. 31
Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für maximal 24 Monate, frühestens ab 01.04.2027, einheitliches Ende am 31.03.2029.
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Arzneimittelausschreibung 2026
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit einer regulären Laufzeit von 2 Jahren. Vertragsbeginn ist der 01.01.2027. Die Verträge zu den Fachlosen mit der Losnummer 005, 011, 016, 031, 034, 040, 042, 065, 083, 090, 096, 098, 107, 110, 119, 122, 129, 139, 142, 144, 150, 152, 162, 173, 177, 180, 202, 204, 208, 216, 236 und 237 beginnen abweichend von dem regulären Vertragsbeginn (1. Januar 2027) bereits ab dem 01.10.2026. Die Laufzeit der Verträge zu diesen Fachlosen beträgt damit 27 Monate. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die aufgeführten Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, aufgeteilt in 257 Fachlose. Angebote können ausschließlich nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden. Ausnahmen sind die Fachlose mit der Losnummer 097 (WNK 04 bis 09) und 146 (WNK 04 und 05), in denen jeweils ausschließlich nicht-verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel angeboten werden dürfen. Pro Fachlos wird eine Rabattvereinbarung mit maximal einem, zwei oder drei pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen (zur Höchstzahl siehe Informationen zum jeweiligen Fachlos).
- Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;Frist: 26. Juni
Gekühlte IT-Racksysteme 2026
ALLE ANLAGEN- UND KAPITELVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE VERGABEUNTERLAGEN: Die Beschaffung von gekühlten IT-Racksystemen erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung an den digitalen MPG-Marktplatz abrufbar sein. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von gekühlte IT-Racksystemen und deren Komponenten auch Service- und Dienstleistungen sowie die Beschaffung von Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment. Nicht Gegenstand der Leistung sind in diesen gekühlten IT-Racksystemen zu verbauende Komponenten, wie Storage-, Server-, Netzwerkkomponenten und HPC-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden. Dies gilt auch für reine Serverschränke, sofern diese nicht gekühlt sind bzw. nicht in Zusammenhang mit einem gekühlten IT-Racksystem bezogen werden. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die gekühlten IT-Racksysteme eigenständig im eProcurement-Systems der MPG (= digitaler MPG-Marktplatz) innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments auswählen können. Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von gekühlten IT-Racksystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen soll über die hier in den Wettbewerb gestellte RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Zum anderen müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die in Kapitel 3.2 charakterisierten Sortimentsklassen vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte der jeweils von ihnen benannten Herstellern während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten. Der Bieter muss in seinem Angebot einen Hersteller benennen und somit auch das genannte Formblatt als Teil seines Angebots abgeben. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen Hersteller festlegen. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres Angebot abgegeben wurde. Sollte sich nach Auswertung der Angebote herausstellen, dass sich unter den sechs (6) wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit derselben Hersteller-Kombination am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit derselben Hersteller-Kombination nur derjenige Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diese Hersteller-Kombination das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit derselben Hersteller-Kombination werden nicht berücksichtigt. Der Bieter hat zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für gekühlte IT-Racksysteme im Katalog des Auftragnehmers wird durch die in Anlage E.4 "Preise - Preisbildungsmodell - Beispiel Herleitung Preisbildungsmodell" aufgeführten Sortimentsgruppen und beispielhaften Sortimentsklassen charakterisiert. Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von gekühlten IT-Racksystemen und deren Komponenten im Spektrum der Anlage E.4 "Preise - Preisbildungsmodell - Beispiel Herleitung Preisbildungsmodell" genannten Sortimentsgruppen und beispielhaften Sortimentsklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen sowie entsprechendes Zubehör. Die im Rahmen des Angebots anzugebenden Referenzkomponenten (vgl. Anlage E.6 "Kalkulatorischer Warenkorbpreis") stehen beispielhaft für den Umfang des Sortiments. Diese Beispiele bilden typische Komponenten nach und dienen ausschließlich der Wertung der Angebote; sie stellen aber keine abschließenden Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment für die MPG angebotenen Komponenten muss beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in den digitalen MPG-Marktplatz über sog. Statische Kataloge überführt werden und darüber unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Komponenten" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Komponenten) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Komponenten nicht zugelassen ist. Auf dem digitalen MPG-Marktplatz sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Komponenten auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Auf dem digitalen MPG-Marktplatz muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehörige Komponenten und Zubehör von gekühlten IT-Racksystemen mit- oder nachzubestellen. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere Kapitel 10 zur Technologiegleitklausel). Die Beratungsleistung zu Konfiguration und Systemprojekten wird in zwei Bereiche unterteilt und abgegrenzt. Der Bieter muss beide Bereiche anbieten. Diese sind: Punktuelle Konfigurationsberatung und Systemberatung (siehe Kapitel 6).
- Landkreis Anhalt-BitterfeldFrist: 27. Mai
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung KommMit für den Standort Köthen
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Ö/UVgO/55/110-26/RD 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Am Flugplatz 1 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland Telefonnummer: +49 349660-1196 Telefaxnummer: +49 349660-1193 E-Mail-Adresse: monique.mueller@anhalt-bitterfeld.de Internet-Adresse: www.anhalt-bitterfeld.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung KommMit für den Standort Köthen Menge und Umfang: Die Maßnahme hat eine Dauer von 6 Monaten bei einer regelmäßigen Gruppengröße von 7 Teilnehmerplätzen, bis 20 Teilnehmer die Maßnahme durchlaufen haben. Ort der Leistung: Landkreis Anhalt-Bitterfeld Jobcenter FB 55 Neustaedter Str. 14 06366 Köthen (Anhalt) Deutschland 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.08.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.01.2027 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Eine Verlängerung der Laufzeit ist unter gleichen Bedingungen ohne erneute Ausschreibung um 6 Monate (bis zum 31.07.2027, erste Verlängerungsoption) sowie um weitere 6 Monate (bis zum 31.01.2028, zweite Verlängerungsoption) möglich 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19dbefcc045-3e3308dcbcd12342 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 27.05.2026 10:00 Ablauf der Bindefrist: 17.07.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : KEINE 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Die Abrechnung der Maßnahme erfolgt durch monatliche Rechnungslegung an den Auftraggeber. Die Zahlungen erfolgen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme. 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: a) Angebotsschreiben b) Los- und Preisblatt c) Eigenerklärung zur Eignung d) Handlungsanweisung Nachunternehmer TVergG LSA e) Eigenerklärung Tariftreue f) Formblatt 234 Bieter/ Arbeitsgemeinschaft g) Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen h) Angebotskonzept gemäß Leistungsbeschreibung Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: a) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer) Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied. b) Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können. c) Angabe, ob Liquidation vorliegt d) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegen e) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Eignerklärung ist ausreichend f) Formblatt 236 Verpflichtungserklärung Folgende Unterlagen sind nach Möglichkeit mit Abgabe des Angebotes zu erbringen, spätestens jedoch 5 Tage vor Auftragserbringung: Der Auftraggeber behält sich den Einsatz des Personals abzulehnen vor. a) Nachweise und Bescheinigungen über die berufliche/fachliche Befähigung der für die Leistungen verantwortlichen Personen bzw. alternativ: b) abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik, Sozialarbeit oder sozialen Arbeit und möglichst einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre c) alternativ ein äquivalenten Studienabschluss mit mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung, Hinweis: Zeiten einer Berufsausbildung oder eines Studiums gelten nicht als Berufserfahrung d) Fachlich geeignet ist, wer über einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss verfügt und innerhalb der letzten fünf Jahre Berufserfahrung mit der spezifischen Zielgruppe gesammelt hat. e) Auch Pädagogen mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten Sozialpädagogik oder Erwachsenenbildung sind pädagogisch geeignet (weitere Hinweise siehe Leistungsverzeichnis Punkt 2) Es sind Erklärungen im Sinne des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt mit dem Angebot vorzulegen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu übermitteln. Hinweise gemäß § 8 TVergG LSA Der Auftraggeber behält sich vor, alle im Verfahren verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auch von den nachrangigen Bietern abzufordern, um Verzögerungen im Vergabeverfahren zu vermeiden. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind elektronisch, innerhalb einer nach Kalender-tagen bestimmten Frist, über die Vergabeplattform zu übermitteln. Die nicht fristgerechte Einreichung der geforderten Erklärungen und Nachweise führt gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden kann. Die Frist zur Einreichung der nachgeforderten Erklärungen und Nachweise muss gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 TVergG LSA mindestens drei Kalendertage betragen und darf zehn Kalendertage nicht überschreiten. Hinweise zum Nachweis der Eignung Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen. Hinweise gemäß § 11 TVergG LSA Das zu berücksichtigende Mindestentgelt ist im Bundesgesetzblatt vom 24.01.2023 (BGBL. I S 2541) geregelt. Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht. Der Bieter hat die schriftliche Übertra-gung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Ver-leiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen Eignungs-nachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen Nummer im Präqualifikati-onsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert. Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert werden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Vergabe-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.: 15. Sonstiges: Der Auftraggeber und der Auftragnehmer können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen eine Erhöhung der Gesamtteilnehmerplatzzahl um bis zu 30 % schriftlich vereinbaren. Für jede erhebliche Pflichtverletzung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 10% der Monatsrate für die Gesamtteilnehmerplatzzahl der Maßnahme (siehe Los- und Preisblatt) verlangt, höchstens jedoch 5% des Auftragswertes dieses Vertrages. Eine erhebliche Pflichtverletzung liegt vor bei: Nichteinhaltung des vorgegebenen Personalschlüssels bzw. die Nichtvorhaltung von Personal im geforderten Umfang, fehlender fachlicher Qualifikation des eingesetzten Personals entsprechend den Anforderungen in der Leistungsbeschreibung, Nichtumsetzung der vorgegebenen Maßnahmeinhalte eine nicht ausreichende Anzahl von PC-Arbeitsplätzen oder ähnlich schwerwiegende Mängel bei der sächlichen oder technischen Ausstattung der Räumlichkeiten, das Fehlen der vereinbarten Anzahl an Räumlichkeiten, Nichteinhaltung der unter Punkt B.9. (Leistungsverzeichnis) aufgeführten Mitteilungspflichten in der dort vorgegebenen Form Berufliche Wiedereingliederung/ Qualifizierung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Techniker Krankenkasse.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.