Gekühlte IT-Racksysteme 2026
ALLE ANLAGEN- UND KAPITELVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE VERGABEUNTERLAGEN: Die Beschaffung von gekühlten IT-Racksystemen erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschri...
Angebotsfrist:26. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
ALLE ANLAGEN- UND KAPITELVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE VERGABEUNTERLAGEN: Die Beschaffung von gekühlten IT-Racksystemen erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktport...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
- Veröffentlicht: 12. Mai 2026
- Frist: 26. Juni 2026
- Thema: Server
Ausschreibungsbeschreibung
ALLE ANLAGEN- UND KAPITELVERWEISE BEZIEHEN SICH AUF DIE VERGABEUNTERLAGEN: Die Beschaffung von gekühlten IT-Racksystemen erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung an den digitalen MPG-Marktplatz abrufbar sein. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von gekühlte IT-Racksystemen und deren Komponenten auch Service- und Dienstleistungen sowie die Beschaffung von Zubehör aus einem vielfältigen Sortiment. Nicht Gegenstand der Leistung sind in diesen gekühlten IT-Racksystemen zu verbauende Komponenten, wie Storage-, Server-, Netzwerkkomponenten und HPC-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden. Dies gilt auch für reine Serverschränke, sofern diese nicht gekühlt sind bzw. nicht in Zusammenhang mit einem gekühlten IT-Racksystem bezogen werden. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die gekühlten IT-Racksysteme eigenständig im eProcurement-Systems der MPG (= digitaler MPG-Marktplatz) innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments auswählen können. Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von gekühlten IT-Racksystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen soll über die hier in den Wettbewerb gestellte RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Zum anderen müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die in Kapitel 3.2 charakterisierten Sortimentsklassen vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte der jeweils von ihnen benannten Herstellern während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten. Der Bieter muss in seinem Angebot einen Hersteller benennen und somit auch das genannte Formblatt als Teil seines Angebots abgeben. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen Hersteller festlegen. Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres Angebot abgegeben wurde. Sollte sich nach Auswertung der Angebote herausstellen, dass sich unter den sechs (6) wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit derselben Hersteller-Kombination am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit derselben Hersteller-Kombination nur derjenige Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diese Hersteller-Kombination das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit derselben Hersteller-Kombination werden nicht berücksichtigt. Der Bieter hat zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für gekühlte IT-Racksysteme im Katalog des Auftragnehmers wird durch die in Anlage E.4 "Preise - Preisbildungsmodell - Beispiel Herleitung Preisbildungsmodell" aufgeführten Sortimentsgruppen und beispielhaften Sortimentsklassen charakterisiert. Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von gekühlten IT-Racksystemen und deren Komponenten im Spektrum der Anlage E.4 "Preise - Preisbildungsmodell - Beispiel Herleitung Preisbildungsmodell" genannten Sortimentsgruppen und beispielhaften Sortimentsklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen sowie entsprechendes Zubehör. Die im Rahmen des Angebots anzugebenden Referenzkomponenten (vgl. Anlage E.6 "Kalkulatorischer Warenkorbpreis") stehen beispielhaft für den Umfang des Sortiments. Diese Beispiele bilden typische Komponenten nach und dienen ausschließlich der Wertung der Angebote; sie stellen aber keine abschließenden Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment für die MPG angebotenen Komponenten muss beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in den digitalen MPG-Marktplatz über sog. Statische Kataloge überführt werden und darüber unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Komponenten" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Komponenten) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Komponenten nicht zugelassen ist. Auf dem digitalen MPG-Marktplatz sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Komponenten auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Auf dem digitalen MPG-Marktplatz muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehörige Komponenten und Zubehör von gekühlten IT-Racksystemen mit- oder nachzubestellen. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere Kapitel 10 zur Technologiegleitklausel). Die Beratungsleistung zu Konfiguration und Systemprojekten wird in zwei Bereiche unterteilt und abgegrenzt. Der Bieter muss beide Bereiche anbieten. Diese sind: Punktuelle Konfigurationsberatung und Systemberatung (siehe Kapitel 6).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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- Technologie- und Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH
Qualifizierende Einzelberatung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen in der Vorgründungsphase. Die Leistungserbringung von individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen in der Vorgründungsphase erfolgt entsprechend des individuell festgestellten und im Gründerfahrplan dokumentierten Bedarfes eines Teilnehmenden. Die wesentlichen Beratungsinhalte sind daher definiert durch die jeweiligen Anforderungen an das spezifische Gründungsvorhaben und unterscheiden sich in ihren inhaltlichen Schwerpunkten. Für die Durchführung dieser individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen werden mehrere externe Leistungserbringer gesucht, die über eine diesem Los entsprechende Rahmenvereinbarung gebunden werden. a) Aufgabe Folgende Leistungen werden von den externen Leistungserbringern erwartet, die sich in folgende Bereiche einteilen lassen: - Kaufmännisch / betriebswirtschaftliche Leistungen - Markt- und branchenspezifische Leistungen - Persönliche unternehmerische Fähigkeiten und Voraussetzungen - Vereinbarkeit von Familie und unternehmerischer Tätigkeit. Darüber hinaus werden von den externen Leistungserbringern noch weitere aus der Leistungsbeschreibung zu entnehmende Leistungen erwartet. (siehe Leistungsbeschreibung) Es handelt sich hierbei nicht um eine abgeschlossene Aufgabenlistung. Die einzelne Aufgabenstellung ist abhängig von den individuellen Bedarfen eines Teilnehmers und wird nach Maßgabe von Gründerfahrplänen (kurz GFP) in Einzelverträgen festgelegt. Die Aufgabenstellung kann sich zudem in Abhängigkeit des individuellen Prozesses verändern. Die Dokumentation der individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen erfolgt auf den Einzelfall bezogen über ein vom Projektträger vorgegebenes Formular, in dem jede Beratungseinheit mit Durchführungsort, Leistungsdatum, Zeitumfang und stichwortartiger Wiedergabe des in dieser Beratungseinheit bearbeiteten Inhalts kurz skizziert wird. Jede Beratungseinheit muss vom Anbieter und dem Teilnehmer im Original unterschrieben werden. Zusätzlich erfolgt die Dokumentation der erbrachten individuellen spezifischen Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen über einen schriftlichen und vom Anbieter und Teilnehmer im Original unterschriebenen Beratungsbericht. (Anforderungen an den Bericht siehe Leistungsbeschreibung) b) Ergänzende Rahmenbedingungen Individuelle spezifische Beratungs-, Qualifizierungs- und Coachingleistungen vor Unternehmensgründung bieten eine Unterstützung bei der Klärung und Umsetzung konkreter Ziele und sind eine Kombination aus individueller spezifischer Beratung, persönlichem Feedback und praxisorientiertem Training. Die Vergabe der Einzelberatungen an die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt wie bereits erwähnt entsprechend des jeweiligen individuellen spezifischen Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarfes der Teilnehmenden (die in einem Gründungsfahrplan zusammengefasst werden), innerhalb der im Ergebnis der Ausschreibung feststehenden Beraterliste sowie nach der in den Angebotsunterlagen erkennbaren jeweiligen Kernkompetenzen, Fähigkeiten, Erfahrungen und unter Berücksichtigung des jeweiligen Stundensatzes und der zeitlichen wie auch räumlichen Verfügbarkeit der Anbieter sowie ggf. nach den Präferenzen der Teilnehmenden. Mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung wird keine konkrete Anzahl an Einzelabrufen zugesichert. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal 30 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenvereinbarung werden die Bieter, die die wirtschaftlichsten Angebote, gemäß Bewertungsmatrix der Vergabeunterlagen, abgegeben haben. Die Dauer einer Leistung richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen eines Teilnehmers und Vorgaben des Auftraggebers. Es wird von einem durchschnittlichen Leistungsumfang von 15 Zeitstunden pro Teilnehmer ausgegangen. Der tatsächliche Umfang ist abhängig vom konkreten Einzelfall und wird in den Einzelverträgen festgelegt. Die Leistungserbringung hat zwingend vor der formalen Realisierung einer Existenzgründung durch die Anmeldung des Gewerbes bzw. dem Beginn der freiberuflichen Tätigkeit zu erfolgen. Beratungsstunden, die nach einer formalen Gründung geleistet werden, können nicht abgerechnet werden und sind zu erstatten. Der regelmäßige Ort der Leistungserbringung wird nach Absprache im Landkreis PM festgelegt und ist individuell zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer abzustimmen. Über die sdurchführung als Präsenz-, Online- oder Hybridcoaching entscheidet der Anbieter in Abstimmung mit dem Teilnehmer. Die Nutzung digitaler Methoden ist ausdrücklich erwünscht. Da das Honorar der Leistungserbringung durch ein Förderprogramm des Landes Brandenburg finanziert wird, sind besondere Bedingungen an die Aufbewahrungs- und Prüfungspflichten zu berücksichtigen. Näheres regelt der Einzelvertrag. Die abzuschließenden Einzelverträge beinhalten zudem eine Beschreibung der Durchführungszeit, des Durchführungsortes, der Durchführungsart, der vom Auftragnehmer zu erbringenden Dokumentationen sowie der Vergütung der Leistungen. Im Durchführungszeitraum werden bis zu 70 Teilnehmende p.a. aufgenommen. Die qualifizierenden Beratungs- und Coachingmaßnahmen werden jeweils einzeln und ausschließlich an die Rahmenvertragspartner vergeben. Es wird ein geschätztes Auftragsvolumen für dieses Los 2 in Höhe von bis zu 224.580,00 EUR Brutto in Aussicht genommen. Die TGZPM hat den voraussichtlichen Auftragswert gemäß § 3 VgV im Wege einer marktorientierten Schätzung ermittelt. Dabei wurden historische Daten vergleichbarer Leistungen sowie aktuelle Marktanalysen im Bereich der Gründungs- und Unternehmensberatung herangezogen. Gleichzeitig liegen der Kalkulation die Erfahrungen aus den vergangenen Förderperioden in Anlehnung an die ursprünglichen ESF-Fördergrundsätze zu Grunde. (siehe Leistungsbeschreibung)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 26. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;.
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