Ersatzkassen-Generika Nr. 31
Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für maximal 24 Monate, frühestens ab 01.04.2027, einheitliches Ende am 31.03.2029.
Angebotsfrist:30. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für maximal 24 Monate, frühestens ab 01.04.2027, einheitliches Ende am 31.03.2029.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Techniker Krankenkasse
- Veröffentlicht: 09. Mai 2026
- Frist: 30. Juni 2026
- Thema: Arzneimittel
Ausschreibungsbeschreibung
Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für maximal 24 Monate, frühestens ab 01.04.2027, einheitliches Ende am 31.03.2029.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetÄhnliche Bekanntmachungen
9- Techniker KrankenkasseFrist: 03. Juni
Biologika 2026 (TK)
Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum von maximal 24 Monaten, frühestens ab dem 01.01.2027. Soweit der Rabattstart bei einzelnen GWQ-Krankenkassen später ist, wird dies beim jeweiligen Los und in den Vergabeunterlagen vermerkt. Das Ende ist einheitlich der 31.12.2028.
- Techniker KrankenkasseFrist: 30. Juni
Ersatzkassen-Generika Nr. 31
Die Rabattverträge beziehen sich auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, die während der Laufzeit zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen gemäß § 24b Abs. 2 AMG. Es wurden 201 Lose gebildet, mit teilnehmenden Krankenkassen je Los. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge je Los und Krankenkasse (Anlage A2).
- Techniker KrankenkasseFrist: 30. Juni
Ersatzkassen-Generika Nr. 31
Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 201 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Welche Krankenkassen am jeweiligen Los teilnehmen, ergibt sich aus den Losnamen. Es gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Techniker KrankenkasseFrist: 30. Juni
Open-House-Rabattverträge 2026-08
Open-House-Rabattverträge nach §130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel (Wirkstoffe, Darreichungsformen, etc.) mit Krankenkassen HEK/hkk. Vertragslaufzeit max. 24 Monate (frühestens ab 01.07.2026, spätestens bis 30.06.2028). Beitritt jederzeit möglich. Keine Exklusivität, einheitliche Konditionen.
- AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.HannoverFrist: 27. März
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Flupentixol (ATC-Code: N05AF01).
Die AOK Niedersachsen schließt nicht exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Flupentixol (ATC: N05AF01) im Open-House-Modell ab. Das Angebot richtet sich an alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Bedingungen. Die Laufzeit beträgt maximal 24 Monate, frühestmöglicher Beginn ist der 01.06.2026, Ende spätestens 31.05.2028. Die Verträge enden automatisch bei Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge.
- AOK NordWestFrist: 02. Mai
Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.07.2026 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
- AOK NordWestFrist: 01. Dez.
Arzneimittel-Rabattverträge ab 01.02.2026 zu diversen Wirkstoffen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.02.2026. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
- Techniker KrankenkasseFrist: 31. Mai
Open-House-Rabattverträge 2026-07
Die HEK und hkk schließen im Open-House-Verfahren Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für definierte Wirkstoffe, Kombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Vertragsgegenstand sind alle austauschbaren Fertigarzneimittel gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Es gelten einheitliche Konditionen ohne Exklusivität. Die Laufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend frühestens ab 01.06.2026 bis spätestens 31.05.2028. Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit jederzeit möglich.
- Techniker KrankenkasseFrist: 31. Mai
Open-House-Rabattverträge 2026-07
Die HEK und hkk schließen im Open-House-Verfahren Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für definierte Wirkstoffe, Kombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken. Vertragsgegenstand sind alle austauschbaren Fertigarzneimittel gemäß § 129 Abs. 2 SGB V. Es gelten einheitliche Konditionen ohne Exklusivität. Die Laufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend frühestens ab 01.06.2026 bis spätestens 31.05.2028. Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit jederzeit möglich.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Techniker Krankenkasse.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.