Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/ Hoyerswerda; Los 3.3 - Pflanzung und Ingenieurbiologie
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81...
Angebotsfrist:05. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Hoyerswerda
- Veröffentlicht: 08. Mai 2026
- Frist: 05. Juni 2026
- Thema: Gartenbau
- Bauobjekt: Renaturierung / Biotop
Bauobjekt-Klassifikation
- Renaturierung / BiotopHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Dokumente und Anhänge
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Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Gemeinde NeckartailfingenNeckartailfingenFrist: 08. Juni
Estrich
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 € gem. gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches geahndet wurde. Erklärung, dass gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes keine Geldbuße von wenigstens 2.400 € geahndet wurde. Formblatt 124
- Stadt HoyerswerdaFrist: 05. Juni
Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/ Hoyerswerda; Los 3.3 - Pflanzung und Ingenieurbiologie
Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/ Hoyerswerda; Los 3.3 - Pflanzung und Ingenieurbiologie; Vergabe-Nr. OB/02.01/26/21-VOB: Das Vorhaben befindet sich im Freistaat Sachsen, Landkreis Bautzen, ca. 4 km östlich der Stadt Hoyerswerda am Westufer des Scheibe-Sees. Das Westufer des Scheibe-Sees soll einer touristischen Nutzung zugeführt werden. Erste Baumaßnahmen wurden bereits durch die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit Mitteln des VWA § 4 umgesetzt. Im Zuge dessen wurden in den Jahren 2023 bis 2025 bereits ein zentraler Parkplatz, ein Spielplatz und eine WC-Anlage fertiggestellt (Teilobjekt 1). Die Stadt Hoyerswerda treibt Vorhabensträger die nachhaltige touristische Entwicklung am Westufer des Scheibe-Sees in Eigenregie unter Verwendung weiterer Fördergelder voran. Das Los 3.3 beinhaltet alle Landschaftsgärtnerischen Arbeiten und Tiefbauarbeiten Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: Baustelleneinrichtung; Bodenarbeiten; Pflanzenlieferung mit Bäumen, Sträuchern, Steckhölzern, Faschinen; Pflanz- und Saatarbeiten von Bäumen, bepflanzten Faschinen, Rasenansaat und Rasennassansaat durch Anspritzbegrünung; Fertigstellungs- und Entwicklungspflege BESONDERHEITEN ▪ Die ausgeschriebenen Leistungen dienen der Sicherung der neu entstehenden Böschungen, die durch den Erdbau entstehen. ▪ Das Los umfasst alle ingenieurbiologischen Sicherungen, die Baumpflanzungen zwischen den Böschungen und die Ansaat in diesem Bereich. ▪ Die Gesamtböschung mit einem Höhenunterschied von 8 Metern ist in 4 kleine Böschungen von jeweils 2 Meter unterteilt. Auf der Oberkante und der Unterkante befinden sich Baustraßen, die genutzt werden können, die Bermen zwischen den 2 m -Böschungen können lediglich mit leichtgewichtiger Technik befahren werden. Das ist zudem bei Materialtransporten unbedingt zu beachten. Weitere Angaben zur Befahrung laut Baubeschreibung sind zu berücksichtigen. HAUPTLEISTUNGEN: 826 m Verbissschutzzaun liefern und herstellen; 153 m Wurzelschutzbahn liefern und einbauen; 4.050 m Faschine liefern und einbauen; 834 m³ bauseits gelagerten Boden einbauen; 758 m³ Oberbodenauftrag 10 cm auf Liegewiesen; 764 m³ Oberbodenauftrag 20 cm auf Böschungen; 14.205 St. Weidensteckhölzer liefern und im Bereich der Faschinen einbringen; 2.500 m² Sträucher liefern und im Bereich der Faschinen einbringen einschl.; 84 St. Laubbäume liefern und pflanzen einschl. Befestigung; 8.125 m² Rasenflächen auf Liegewiesen und in Mulden ansäen; 3.000 m² Böschungssicherung durch Nassansaat
- Stadt HoyerswerdaHoyerswerdaFrist: 05. Mai
Neustadt-Forum „Nikolai Ostrowski“ – OSSI – Hoyerswerda; Los 1.18.2 - Treppenlift
Bieter müssen erklären, dass keine schweren beruflichen Verfehlungen vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen. Dies umfasst u.a. Berufsverbote, Gewerbeuntersagungen sowie rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten wie Terrorismusfinanzierung, Bestechung, Menschenhandel, Betrug, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Insolvenzdelikte, wettbewerbsbeschränkende Absprachen, Umweltstraftaten oder Baugefährdung, sofern diese mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten belegt wurden.
- Stadtverwaltung GörlitzGörlitzFrist: 12. Mai
Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 67 - Bühnenbeleuchtung | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen.
- Stadtverwaltung GörlitzGörlitzFrist: 08. Juni
Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 43 - Deckensegel Großer Saal | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen.
- Stadtverwaltung GörlitzGörlitzFrist: 26. Mai
Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 57 - Gebäudeautomation | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche;Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen;Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne desvorgenannten; Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-,sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei derDurchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; SchwerwiegendeTäuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen.
- Stadtverwaltung GörlitzFrist: 09. Juni
Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 27 Sonnenschutz Anbau | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen.
- Landratsamt Landkreis LeipzigFrist: 05. Mai
Markierungsarbeiten an Kreisstraßen in 4 Losen
Nationale Ausschreibung nach VOB/A Öffentliche Ausschreibung a) Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer sowie Emailadresse des Auftraggebers (Vergabestelle): Name und Anschrift: Landratsamt Landkreis Leipzig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna Deutschland Telefonnummer: +49 3433241-1166 Faxnummer: +49 3437984-7047 E-Mail: einkauf-vergabe@lk-l.de b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung c) ggf. Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Zugelassene Angebotsabgabe elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel d) Art des Auftrages: Art: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: An den Kreisstaßen im Landkreis Leipzig f) Art und : : Markierungsarbeiten an Kreiststraßen : Markierungsarbeiten g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrages, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: Zweck der baulichen Anlage: entfällt Zweck des Auftrags: entfällt h) Falls der Auftrag in mehrere Lose aufgeteilt ist, Art und Umfang der einzelnen Lose und Möglichkeit, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose einzureichen: Vergabe nach Losen: Ja Angebote sind möglich für: Ein Los: Nein Mehrere Lose: Ja Alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden): Nein i) Zeitpunkt, bis zu dem die Bauleistungen beendet werden sollen oder Dauer des Bauleistungsauftrags; sofern möglich Zeitpunkt, zu dem die Bauleistungen begonnen werden sollen: Monate: Kalendertage: Beginn: 02.06.2026 Ende: 30.09.2026 j) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zur Nichtzulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind: nicht zugelassen k) gegebenenfalls Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 4 zur Nichtzulassung der Abgabe mehrerer Hauptangebote: Mehrere Hauptangebote sind: nicht zugelassen l) Name und Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen und zusätzliche Unterlagen angefordert und eingesehen werden können; bei Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung auf einem Internetportal die Angabe einer Internetadresse, unter der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden können; § 11 Absatz 7 VOB/A bleibt unberührt: Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt. unter: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform eVergabe.de abrufbar. m) Gegebenenfalls Höhe und Bedingungen für die Zahlung des Betrags, der für die Unterlagen zu entrichten ist: Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. o) Frist für den Eingang der Angebote und die Bindefrist: Ende der Angebotsfrist: 05.05.2026 11:00 Uhr Ablauf der Bindefrist am: 29.05.2026 p) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind, gegebenenfalls auch Anschrift, an die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: Deutsch r) Die Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden, und gegebenenfalls deren Gewichtung: Kriterium: 1 Preis, Gewichtung: s) Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: am: 05.05.2026 um: 11:00 Uhr Ort: Landratsamt Landkreis Leipzig, Stauffenbergstraße 4, Haus 2, 04552 Borna Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Gemäß § 14 (EU) Abs. 1 VOB/A nur Vertreter/-innen des Auftraggebers! t) Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten: - entfällt u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B v) Gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter w) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: : Mit dem Angebot sind vorzulegende Unterlagen: Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaften, sofern notwendig Preisermittlungsgrundlagen Formblatt 221/222 Geräteverzeichnis Baustoffverzeichnis Erklärung Mindestlohn Leistungsbezogene Unterlagen: Eigenerklärung zur Eignung oder Nachweis der Präqualifikation (Mindestanforderungen: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Angaben zu Arbeitskräften Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Angabe über schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft) Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle sind vorzulegen: Eignungsnachweise der Bieter gemäß VOB/A § 6a, (2) Der Nachweis umfasst die folgenden Angaben: 1. den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, 2. die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, 3. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, 4. die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes, sowie Angaben, 5. ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, 6. ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, 7. dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt, 8. dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde, 9. dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung Sonstige Unterlagen: Preisermittlungsunterlagen (z.B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise Urkalkulation Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen Sonstige Angaben Unterhalb 75.000 Euro ohne Umsatzsteuer Nachprüfungsstelle: Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Deutschland Die Frist für die Auskunftserteilung über die Vergabeunterlagen endet am 30.04.2026 24:00 Uhr Mit den Vergabeunterlagen erhalten Sie eine GAEB-Datei (Angebotsaufforderung/Leistungsverzeichnis) im technischen Standard des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen (D83, P83 oder X83). Mit Ihrem Angebot ist zwingend eine diesem Ausgabeformatstandard entsprechende (d.h. z.B. Auftraggeber X83 => Bieter X84 = xml-Standard), strukturell unveränderte, funktionsfähige und vollständig verpreiste/ausgefüllte GAEB-Angebotsdatei (D84, P84 oder X84), bzw. falls Nebenangebote zugelassen sind GAEB-Nebenangebotsdatei (D85, P85 oder X85), einzureichen. Berücksichtigt wird ausschließlich der ausgegebene GAEB-Formatstandard. Angebote mit beschädigten, geänderten, nicht einlesbaren GAEB-Dateien sowie anderen Dateiformatstandards werden von der Wertung ausgeschlossen. Diese Formanforderung dient der besseren Vergleichbarkeit der Angebote und der effizienteren Angebotsauswertung (Beschleunigungsgrundsatz). Wird mit dem Angebot zusätzlich ein vollständig verpreistes/ausgefülltes PDF-Leistungsverzeichnis eingereicht und sind Angaben ggü. der GAEB-Datei widersprüchlich, sind die Angaben der GAEB-Datei vorrangig maßgeblich. Eine kostenlose Online-Ansicht der ausgegebenen GAEB-Datei ist z.B. möglich unter: https://gaeb- tools.de/software/gaeb-viewer/ Bitte beachten Sie, dass die Nachforderung von wesentlichen Preisangaben (z.B. fehlendes GAEB-Leistungsverzeichnis) gemäß § 16a Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A unzulässig ist und den Angebotsausschluss zur Folge hat. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a VOB/A. Die erstmalige und vorbehaltene Anforderung von Erklärungen und Nachweisen erfolgt mittels angemessener Frist gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A. Auf Verlangen der Vergabestelle werden ggf. erforderliche Aufklärungserläuterungen/-unterlagen (§ 15 VOB/A, 16d Abs. 1 Nr. 2 VOB/A) mit angemessener Frist angefordert. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch eine vom Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis, PQ-VOB gemäß § 6b Abs. 1 VOB/A) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im Präqualifikationsverzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Die Angebote sind ausschließlich auf Basis der jeweils aktuellen Version der Vergabeunterlagen einzureichen. Die Einreichung von Angeboten auf Basis veralteter Versionen der Vergabeunterlagen führt zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren. Bereits eingereichte Angebote auf Basis veralteter Vergabeunterlagen sind unverzüglich, d.h. vor Ablauf der Angebotsfrist, im Bietercockpit zurückzuziehen und auf Basis der aktuellen Version der Vergabeunterlagen vollständig neu einzureichen. Neben einer externen Hinweis-E-Mail und Bietercockpit-Nachricht erfolgt im Bietercockpit hierzu ergänzend eine zu beachtende Hinweismeldung. Ab einer Auftragshöhe von 30.000 Euro (ohne USt.) fordert die Vergabestelle für den/die Bieter/Bietergemeinschaft (für jedes Mitglied), der/die den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung oder im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs für diejenige(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) (für jedes Mitglied), die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG an. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Sollte der bezuschlagte Auftragnehmer wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund für die vollständige Leistungserbringung endgültig ausfallen oder diese unberechtigt verweigern, behält sich der Auftraggeber gemäß § 22 VOB/A vor, die verbleibende(n) Leistung(en)/Arbeit(en) zunächst nacheinander den übrigen geeigneten Bietern ab Rang 2, in der absteigenden Bieterrangfolge des zugrundeliegenden Vergabeverfahrens, auf Grundlage ihrer Angebote und Preise anzutragen, bevor ein neues Vergabeverfahren durchzuführen ist (Ersatzvornahme). Die dem Auftraggeber hierdurch entstehenden Mehrkosten- und Schadensersatzansprüche, welche dann vom ursprünglich bezuschlagten Auftragnehmer zu tragen sind, werden auftraggeberseitig verfolgt. x) Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, Deutschland Fahrbahnmarkierung
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 05. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Stadt Hoyerswerda.
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