Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/ Hoyerswerda, Los 3.2 - Erdarbeiten terrassierte Böschungen und Strand/ Leitungsbau/ Elektroarbeiten
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81...
Angebotsfrist:05. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Hoyerswerda
- Veröffentlicht: 08. Mai 2026
- Frist: 05. Juni 2026
- Thema: Erdarbeiten
- Bauobjekt: Park / Grünanlage
Bauobjekt-Klassifikation
- Park / GrünanlageHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Weiterführende Details
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Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Absatz 1 Nummer 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre wegen Terrorismusfinanzierung, oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Erklärung des Bieters, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Erklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Gemeinde NeckartailfingenNeckartailfingenFrist: 08. Juni
Estrich
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen das Unternehmen oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als 2.500 € gem. gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a 16 Abs.1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches geahndet wurde. Erklärung, dass gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes keine Geldbuße von wenigstens 2.400 € geahndet wurde. Formblatt 124
- Stadt HoyerswerdaFrist: 05. Juni
Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/ Hoyerswerda, Los 3.2 - Erdarbeiten terrassierte Böschungen und Strand/ Leitungsbau/ Elektroarbeiten
Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/ Hoyerswerda; Los 3.2 - Erdarbeiten terrassierte Böschungen und Strand/ Leitungsbau/ Elektroarbeiten; Vergabe-Nr. OB/02.01/26/20-VOB: Das Vorhaben befindet sich im Freistaat Sachsen, Landkreis Bautzen, ca. 4 km östlich der Stadt Hoyerswerda am Westufer des Scheibe-Sees. Das Westufer des Scheibe-Sees soll einer touristischen Nutzung zugeführt werden. Erste Baumaßnahmen wurden bereits durch die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit Mitteln des VWA § 4 umgesetzt. Im Zuge dessen wurden in den Jahren 2023 bis 2025 bereits ein zentraler Parkplatz, ein Spielplatz und eine WC-Anlage fertiggestellt (Teilobjekt 1). Die Stadt Hoyerswerda treibt Vorhabensträger die nachhaltige touristische Entwicklung am Westufer des Scheibe-Sees in Eigenregie unter Verwendung weiterer Fördergelder voran. Das Los 3.2 beinhaltet den Bau einer abgetreppten Böschung im Uferbereich des Scheibe-Sees mit Liegeterrassen, Treppenaufgängen und einer barrierefreien Rampe. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: Herstellen von steilen, mit Geogittern bewehrten Böschungen; Herstellung einer Anspritzbegrünung; Herstellung einer barrierefreien Rampe; Herstellen von Treppenaufgängen; Herstellen von Pflasterflächen; Leitungsbau (Trinkwasser, Abwasser, Gas, Kabelzugsysteme); Elektroversorgungsanlagen; Beleuchtungsanlagen HAUPTLEISTUNGEN: 33.000 m³ Bodenaushub; 6.200 m³ Auftrag als Böschung mit kunststoffbewehrter Erde; 12.100 m² Geogitter als Böschungsbewehrung; 63.600 t Verwertung von Boden; 490 m Edelstahlgeländer mit Handlauf-Beleuchtung; 424 St. Betonblockstufen; 1.090 m² Pflasterfläche; 420 m Abwasserleitung; 400 m Trinkwasserleitung; 385 m Gasleitung; 180 m 2x MS-Kabelsystem erdverlegt 3x1x150 mm²; 1.630 m NS-Kabeltrasse erdverlegt 4x150 mm²; 1.660 m NS-Kabeltrasse erdverlegt 5x10 mm²; 57 St. Leuchtmasten; 1 St. Trafostation
- Stadtverwaltung GörlitzGörlitzFrist: 12. Mai
Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 67 - Bühnenbeleuchtung | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen.
- Stadtverwaltung GörlitzGörlitzFrist: 08. Juni
Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 43 - Deckensegel Großer Saal | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen.
- Stadt Hoyerswerda
Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/ Hoyerswerda; Los 3.2 - Erdarbeiten terrassierte Böschungen und Strand/ Leitungsbau/ Elektroarbeiten; Vergabe-Nr. OB/02.01/26/20-VOB
Erholung und nachhaltiger Tourismus am Scheibe-See/ Hoyerswerda; Los 3.2 - Erdarbeiten terrassierte Böschungen und Strand/ Leitungsbau/ Elektroarbeiten; Vergabe-Nr. OB/02.01/26/20-VOB: Das Vorhaben befindet sich im Freistaat Sachsen, Landkreis Bautzen, ca. 4 km östlich der Stadt Hoyerswerda am Westufer des Scheibe-Sees. Das Westufer des Scheibe-Sees soll einer touristischen Nutzung zugeführt werden. Erste Baumaßnahmen wurden bereits durch die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) mit Mitteln des VWA § 4 umgesetzt. Im Zuge dessen wurden in den Jahren 2023 bis 2025 bereits ein zentraler Parkplatz, ein Spielplatz und eine WC-Anlage fertiggestellt (Teilobjekt 1). Die Stadt Hoyerswerda treibt Vorhabensträger die nachhaltige touristische Entwicklung am Westufer des Scheibe-Sees in Eigenregie unter Verwendung weiterer Fördergelder voran. Das Los 3.2 beinhaltet den Bau einer abgetreppten Böschung im Uferbereich des Scheibe-Sees mit Liegeterrassen, Treppenaufgängen und einer barrierefreien Rampe. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: Herstellen von steilen, mit Geogittern bewehrten Böschungen; Herstellung einer Anspritzbegrünung; Herstellung einer barrierefreien Rampe; Herstellen von Treppenaufgängen; Herstellen von Pflasterflächen; Leitungsbau (Trinkwasser, Abwasser, Gas, Kabelzugsysteme); Elektroversorgungsanlagen; Beleuchtungsanlagen HAUPTLEISTUNGEN: 33.000 m³ Bodenaushub; 6.200 m³ Auftrag als Böschung mit kunststoffbewehrter Erde; 12.100 m² Geogitter als Böschungsbewehrung; 63.600 t Verwertung von Boden; 490 m Edelstahlgeländer mit Handlauf-Beleuchtung; 424 St. Betonblockstufen; 1.090 m² Pflasterfläche; 420 m Abwasserleitung; 400 m Trinkwasserleitung; 385 m Gasleitung; 180 m 2x MS-Kabelsystem erdverlegt 3x1x150 mm²; 1.630 m NS-Kabeltrasse erdverlegt 4x150 mm²; 1.660 m NS-Kabeltrasse erdverlegt 5x10 mm²; 57 St. Leuchtmasten; 1 St. Trafostation
- Stadtverwaltung GörlitzGörlitzFrist: 26. Mai
Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 57 - Gebäudeautomation | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche;Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen;Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne desvorgenannten; Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-,sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei derDurchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; SchwerwiegendeTäuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen.
- Stadtverwaltung GörlitzFrist: 09. Juni
Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz | Los 27 Sonnenschutz Anbau | Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 VOB/A EU
Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 05. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Hoyerswerda.
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