Brandschutztechnische Begleitung HA D
Gegenstand des Vertrages sind selbstständige, qualitätsgesicherte und eigenverantwortliche sowie anforderungsgerechten Ingenieurleistungen in allen Belangen zu übergeordneten brandschutztechnischen Themen, inklusive der ggf. erforderlichen Anpassungen der Brandschutzkonzepte. Laufzeit der Vertrages: 2 Jahre Auftragsbeg...
Angebotsfrist:22. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Gegenstand des Vertrages sind selbstständige, qualitätsgesicherte und eigenverantwortliche sowie anforderungsgerechten Ingenieurleistungen in allen Belangen zu übergeordneten brandschutztechnischen Themen, inklusive der ggf. erforderlichen Anpassungen der Brandschutzkonzepte. Laufzeit der Vertrages: 2 Jahre Auftragsbeginn: schnellstmög...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: 22. Mai 2026
- Thema: Brandschutzplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand des Vertrages sind selbstständige, qualitätsgesicherte und eigenverantwortliche sowie anforderungsgerechten Ingenieurleistungen in allen Belangen zu übergeordneten brandschutztechnischen Themen, inklusive der ggf. erforderlichen Anpassungen der Brandschutzkonzepte. Laufzeit der Vertrages: 2 Jahre Auftragsbeginn: schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung Ingenieurleistungen, Brandschutztechnische Begleitung
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25333990
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9- Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Rahmenvertrag für die Erstellung naturschutzfachlicher Unterlagen u. Gutachten im Bundesbau
Im Zuge von Baumaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland sind vorhabenbezogen versch. naturschutzfachliche Gutachten erforderlich. Dies sind u. a. Gutachten zum Artenschutz, ggf. mit Umweltbaubegleitung (anteilig nach Auftragswert ca. 35%), zur Eingriffsregelung (anteilig nach Auftragswert ca. 35%), zur FFH-Verträglichkeit (anteilig nach Auftragswert ca. 10%), sonstige Gutachten (anteilig nach Auftragswert ca. 10%) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (anteilig nach Auftragswert ca. 10%). Es soll ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren und der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr geschlossen werden. Die einzelnen Gutachten werden dann im Einzelauftrag vergeben. Bietergemeinschaften sind im Vergabeverfahren zugelassen. Der Auftragswert für diese Leistungen beläuft sich auf ca. 1.100.000 € (Netto mit NK) / Jahr, wobei der Mittelwert einer Einzelbeauftragung i. d. R. ca. 20.000 € (Netto mit NK) betragen wird. Diese Summen sind Schätzwerte, aus denen kein Auftragsanspruch hergeleitet werden kann. Die Leistungsanfragen werden sich auf Baumaßnahmen des Bundes beziehen. Erforderliche Vorabstimmungen sind durch den AN mit zuständigen Behörden und / oder sonstigen Institutionen bis zum Einvernehmen zu führen und dem AG für die weitere Veranlassung der Benehmensherstellung durch die Baudienststelle der GMSH in genehmigungsfähiger und signierter Form zur Verfügung zu stellen. Es ist mit ca. 60 Gutachten pro Jahr zu rechnen. Die Leistungen können nach Bedarf in Summe wie auch als Einzelteilleistungen abgerufen werden. Eine „1. Reaktionszeit“ von 5 Tagen wird vorausgesetzt. Die Zeitnachweise für Leistungen nach Aufwand sind gemäß dem Einzelauftrag für jede Einzelteilleistung detailliert vorzulegen. Der Zeitnachweis erfolgt nur für einen mittleren Stundensatz und einen mittleren Stundensatz für Nachtarbeit. Im Rahmen der Leistungserbringung sind auch Ortsbegehungen erforderlich. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass diese ggf. a) zu unterschiedlichen Tages- und Jahreszeiten, b) auf unwegsamem Gelände mit z. T. dichtem Bewuchs, c) an, auf und in Gebäuden sowie d) auf Liegenschaften mit z. T. hohen Sicherheitsanforderungen durchzuführen sind. Außendienstmitarbeiter benötigen daher ggf. die Sicherheitsüberprüfung SÜ 2. Diese kann nach Zuschlagserteilung für die betreffenden Mitarbeiter beantragt werden. Für vor-Ort-Termine wird eine Anfahrtspauschale vereinbart, die Reisezeiten und Reisekosten der Mitarbeiter enthält. Die Erforderlichkeit des vor-Ort-Termins wird ggf. überprüft. Die durchzuführenden Arbeiten sind in den spezifischen Leistungspflichten aufgeführt. Es wird ein Angebot erwartet für die ersten zwei Jahre für 20.000 h mittlerer Stundensatz, 1.000 h mittlerer Stundensatz bei Nachtarbeit, Nebenkosten, 600 x Pauschale für Reisekosten pro Vor-Ort-Einsatz gemäß Vertrag. Für die Option der Verlängerung wird ein weiteres Angebot für die genannten Punkte erwartet. Die Honorare dürfen abweichen. Für die Verlängerungsoption wird ein weiteres Angebot zu den oben genannten Punkten erwartet.
- Landkreis BöblingenFrist: 07. Juni
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen; Linienbündel BB02 „Strudelbach“ im offenen Verfahren.
Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG-BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege des offenen Verfahrens. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien 634, 634A und N62. Die zum Betriebsbeginn (siehe Abschnitt 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdiente nach derzeitigem Planungsstand auf 550.561 Nutzwagen- Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Nach Ziff. 5.1.3 wird der Vertrag eine Laufzeit von 114 Monaten haben. Der Vertrag kann um bis zu 50% der ursprünglichen Laufzeit, also 57 Monate verlängert werden, wenn dies aufgrund von erheblichen Investitionen in das Rollmaterial zur Amortisation erforderlich werden sollte. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird klare, genaue und eindeutige Regelungen für die Voraussetzungen der Verlängerung enthalten. Bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehren , muss der Genehmigungsinhaber der Genehmigungsbehörde Investitionen in das Rollmaterial nachweisen, die sich in der bisherigen Laufzeit nicht amortisieren können. Der Landkreis behält sich vor, die Verkehrsleistungen im Rahmen der erfolgten Vergabe während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an veränderte Verkehrsbedürfnisse, finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans anzupassen. Die Modalitäten für die Anpassung des Verkehrsangebots werden im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmt. Auch bei eigenwirtschaftlich erbrachten Verkehren besteht die Möglichkeit auf geänderte Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen oder eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans in Abstimmung zwischen Aufgabenträger und Genehmigungsbehörde zu reagieren , solange die Verkehrsleistung dadurch nicht wesentlich geändert wird. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das ausschließliche Recht bezieht sich gem. § 8a Abs. 8 PBefG nur auf den Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrages sind und die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die zuständige Behörde bestimmt hierbei den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich sowie die Art der Personenverkehrsdienstleistungen, die unter Ausschluss anderer Betreiber zu erbringen sind. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge ((Bz) TV-NBW, WBO) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 2.1.4. verwiesen.
- IG Metall ChemnitzFrist: 18. Mai
Die IG Metall beschafft im Handlungsfeld 2 „Arbeit und Beschäftigung“: Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzungsmaßnahmen
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: IG Metall Chemnitz; Straße, Hausnummer: Augustusburger Straße 31; Postleitzahl: 09111; Ort: Chemnitz; Land: DE; E-Mail: vergabebuero@abstsachsen.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: VB 26_020 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die IG Metall beschafft im Handlungsfeld 2 „Arbeit und Beschäftigung“: Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzungsmaßnahmen Ort(e) der Leistungserbringung: Postleitzahl: 09111; Ort: Chemnitz; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Der anzubietende Leistungszeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.06.2026 bis zum Projektende am 31.12.2026. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3374287/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 18.05.2026, 13:30 Uhr; Bindefrist: 01.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: 1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts. 2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich. 3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über gleichwertige Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind, dabei muss der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz (ohne USt.) des Bieters über die letzten drei Geschäftsjahre (2023 – 2025) betrachtet mindestens EUR 74.000 betragen. 4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen (Referenzen) mit Angabe des Umfanges, des Umsatzes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner) in einem vergleichbaren Einsatzgebiet. Die jeweiligen Referenzen sind gleichwertig, wenn Sie in Inhalt und Umfang wesentlich folgenden Leistungskategorien entsprechen: (a) Beratungserfahrungen in Unternehmen und Gewerkschaften, die sich in Transformationsprozessen befinden. In diesem Zusammenhang Beratungsdienstleistungen zur Beförderung eines produktiven Dialogs zwischen der Unternehmensleitung und der Arbeitnehmervertretung anlässlich festgestellter Transformationsprozesse. Nachweis betrieblicher prozessbegleitender Beratungs- und Schulungsleistungen, Workshop-Konzepte, entwicklungsoffener Experimentierräume. (b) Nachweis beteiligungsorientierter und prozessbegleitender Beratungserfahrungen in Unternehmen. Dies umfasst auch Beratungs-, Schulungs- und Methodenkompetenz in den Themenfeldern Standort- und Beschäftigungssicherung, Gestaltung von Transformationsprozessen, Digitalisierung, Produktions- und Leistungssystemen, Personalentwicklung und Qualifizierung. (c) Beratungsdienstleistungen, die gute Kenntnisse der Sächsischen Wirtschafts- und Branchenstrukturen belegen, insbesondere differenzierte Kenntnisse der regionalen Strukturen und Herausforderungen in der Automobil- und Zulieferbranche Südwestsachsens. (d) Beratungsdienstleistungen, die eine Ermittlung, Vermittlung und Aufbereitung von Erkenntnissen für die Zielgruppen der Betriebsräte, Beschäftigten, Unternehmensleitungen, Berater und Wissenschaftler umfassten und in Branchen erfolgten, deren industrielle Strukturen sich durch neue Technologien bereits wandeln. Erfahrungen mit zielgruppenspezifischer Aufbereitung transformationsrelevanter Erkenntnisse und Themenstellungen. (e) Beratungsdienstleistungen für ein mit öffentlichen Mitteln gefördertes Projekt, in dessen Zuge auch mit anderen Beratungseinrichtungen, wissenschaftlichen und gewerkschaftlichen Experten, regionalen Kompetenzzentren sowie Vertretern der Landes-, Bundes- oder EU-Politik kooperiert werden musste. Für jede der vorgenannten Kategorien müssen die Bieter mindestens zwei in Umfang und Inhalt gleichwertige Referenz aus den letzten 5 Jahren (seit 2021) nachweisen. Die Bieter können auch eine Referenz für mehrere der o. g. Leistungskategorien vorlegen, falls die Referenz mehrere Kategorien abdeckt. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Zweifeln an den Angaben der Bieter ergänzende Nachweise anzufordern oder Erkundigungen beim Referenzgeber einzuholen. Die Erklärung zu den Referenzen hat der Bieter in übersichtlicher Form darzustellen und seinem Angebot beizufügen. Im Rahmen dessen sind Angaben zu Inhalt, Umfang und Zeitraum des Referenzprojekts, zum Namen des Referenzgebers einschließlich eines Ansprechpartners und entsprechender Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) sowie zur Zuordnung der Leistungen zu den o. g. Kategorien erforderlich. Die Bieter erklären sich damit einverstanden, dass die Auftraggeberin bei den angegebenen Ansprechpartnern der Referenzgeber – falls erforderlich – Auskünfte einholen darf. 5) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (1- 3, insofern diese durch die AVPQ-Eintragung abgedeckt werden) Abgabe der gültigen Eintragungsbescheinigung in das AV-PQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) *) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend. Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen. Wird eine Eignungsleihe eingegangen, verlangt die Auftraggeberin, dass der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Beratung/ Gutachten/ Studie (Gesellschaft/ Soziales),Forschung/ Entwicklung
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare SicherheitBonnFrist: 07. Mai
Lieferung Session Boarder Controller (SBC) - Firewall für neue TK-Anlage -
Die bestehende Telekommunikationsinfrastruktur des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) soll modernisiert und an aktuelle technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Anforderungen angepasst werden. Im Zuge der Einführung einer Innovaphone-Telefonanlage wird ein Session-Border-Controller benötigt, der die Anbindung an SIP-Trunk sowie ggf. vorhandene ISDN- oder analoge Leitungen sicherstellt. Der Session-Border-Controller muss eine zuverlässige, ausfallsichere und interoperable Verbindung zwischen dem Netzbetreiber, der Innovaphone-PBX und weiteren internen Kommunikationskomponenten gewährleisten. Der Audiocodes Mediant 500 wird als technische Lösung vorgesehen, da er die erforderlichen Funktionen hinsichtlich Signalisierung, Medienverarbeitung, Sicherheitsmechanismen und Verwaltungsfunktionen erfüllt. Die zu vergebende Leistung umfasst nach Maßgabe der Nr. 3 der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen): Lieferung von 8 Stück Audiocodes Mediant 500 Enterprise Session Border Controller (ESBC)mit 2 Active/Standby pairs of GE einschließlich aller benötigten Lizenzen: 3.1 Redundanzpaar 1 - Bonn Redundante Ausführung 120 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.1.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.1.2 24 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.1.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.1.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.1.2 und 3.1.3. 3.1.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.2 Redundanzpaar 2 - Bonn Redundante Ausführung 90 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.2.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.2.2 18 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.2.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.2.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.2.2 und 3.2.3. 3.2.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.3 Redundanzpaar 3 - Berlin Redundante Ausführung 90 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.3.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.3.2 18 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.3.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.3.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.3.2 und 3.3.3. 3.3.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. 3.4 Redundanzpaar 4 - Berlin Redundante Ausführung 30 Sprachkanäle, 5 Jahre Softwareservice, 5 Jahre Hardwareaustauschservice 3.4.1 2 Stück Enterprise Session Border Controller Mediant 500 Mediant 500 ESBC mit 1 x E1/T1 Schnittstelle und 4- Gigabit-Schnittstellen mit einer 1+1-Redundanzkonfiguration 3.4.2 6 Stück Session Border Controller Sessions - Lizenz SBC-Sitzungslizenz-Upgrade für 10 zusätzliche Sitzungen bei einer Gesamtzahl der Sitzungen im Bereich von 10 bis 250 Sitzungen 3.4.3 2 Stück One Voice Operations Center- Lizenz OVOC-Lizenz für die Verwaltung eines einzelnen Mediant 500 im One Voice Operation Center von AudioCodes 3.4.4 2 Stück Software-Support 5 Jahre Channel Managed Packaged Service (CHAMPS) Level 3 & 4 mit Unterstützung des Herstellers, Laufzeit 5 Jahre auf Position 3.4.2 und 3.4.3. 3.4.5 2 Stück Hardware-Support 5 Jahre CHAMPS Advanced Hardware Austauschservice (AHR) Laufzeit 5 Jahre. Die angebotene Hardware muss den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe einschlägigen geltenden bzw. jeweils zur Anwendung kommenden Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, insbesondere den europäischen Normen (EN), DIN-Normen, Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen und eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle für die Hardware zu erfolgen, inklusive Vertragen. Die Aufteilung der Hardware-Lieferung auf die Standorte des BMUKN in Bonn und Berlin ergibt sich aus Nr. 3 der Leistungsbeschreibung. Lieferorte sind Stresemannstr. 128-130 (Anfahrt über Erna-Berger-Str.) in 10117 Berlin und im Robert-Schuman-Platz 3 (Anfahrt über Heinrich von Stephan-Str.), 53175 Bonn. Der Lieferort ist ebenerdig zu erreichen. Die Lieferung der Lizenzen erfolgt per Mail.
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Stadt SingenSingen (Hohentwiel)Frist: 06. Juni
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr Singen
Die Stadt Singen beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 6 Abs. 3 Satz 2, Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG BW) i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 8 Abs. 1 und 2 PBefG wettbewerblich zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG BW. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste im Stadtbusverkehr der Stadt Singen. Diese öffentlichen Personenverkehrsdienste sind in einem Ergänzenden Dokument (siehe hierzu unten Ziff. 2.1.4) näher beschrieben. Umfasst sind fahrplanmäßige, liniengebundene Verkehrsdienste sowie liniengebundene Bedarfsverkehre i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. Zusätzliche Linienverkehre oder Linienbedarfsverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 702.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und im Linienbedarfsverkehr auf ca. 50.000 abgerufene Kilometer im Jahr. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
- SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH
Beschaffung und Einführung einer SAP-Erweiterung für Projektentwicklung und Baumanagement
Auftraggeberin Die SEG - Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) ist eine städtische Gesellschaft. Als kommunales Unternehmen ist sie ein Komplettdienstleister für die regionale Immobilien-Branche. Derzeit gliedert sich die SEG Wiesbaden in vier Geschäftsbereiche: Städtebauliche Projektentwicklung, Bauträgertätigkeit, Immobilienmanagement und Stadterneuerung. Die SEG Wiesbaden hat ihre Schwestergesellschaft, die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Es ist beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen im Namen und auf Rechnung der SEG - Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH, Konrad-Adenauer-Ring 11, 65187 Wiesbaden, zu vergeben. I. Ausgangslage und Zielsetzung Der Auftraggeber beabsichtigt die Einführung einer SAP-Erweiterung zur Unterstützung der Prozesse der Projektentwicklung der SEG und des Baumanagements der WiBau. Ziel ist die durchgängige, transparente und revisionssichere Abbildung der relevanten fachlichen und kaufmännischen Vorgänge innerhalb des bestehenden SAP-Systems (S4/HANA). II. Gegenstand der Leistung Gegenstand der Leistung ist die Beschaffung, Einführung und Inbetriebnahme einer SAP-ERP-Erweiterung zur Abbildung der Prozesse der Projektentwicklung und des Baumanagements für 60 User. Die Lösung ist als integraler Bestandteil der bestehenden SAP-Systemlandschaft des Auftraggebers vorgesehen und greift auf die vorhandene SAP-Datenhaltung, Organisationsstrukturen sowie Berechtigungskonzepte zurück. Eigenständige Parallel- oder Insellösungen außerhalb des SAP-Systems sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Der erforderliche SAP-Bezug ergibt sich aus der bestehenden Systemlandschaft des Auftraggebers und ist zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Integration zwingend erforderlich. III. Leistungsumfang Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung einer SAP-kompatiblen Erweiterung einschließlich deren Einführung in die bestehende Systemlandschaft. Bestandteil der Leistung sind insbesondere: • Konfiguration und Parametrisierung der SAP-Erweiterung, • Einrichtung der Projekt- und Kostenstrukturen, • Abbildung der fachlichen Prozesse innerhalb von SAP, • Schulung der Anwender, • Bereitstellung der erforderlichen Dokumentationen, • Erbringung von Support- und Systemserviceleistungen für 60 User. IV. Funktionale Anforderungen Die SAP-Erweiterung muss die wesentlichen Prozesse der Projektentwicklung und des Baumanagements ganzheitlich unterstützen. Die Unterstützung umfasst jeweils die fachliche Bearbeitung, Steuerung und auswertbare Abbildung der zugehörigen Vorgänge. 1. Projekt-, Kosten- und Budgetsteuerung • Abbildung von Projekten und Kostenstrukturen, • Planung, Budgetierung und Prognose von Projektkosten, • nachvollziehbare Darstellung von Budgetständen, Kostenentwicklungen und Prognosen. 2. Auftrags-, Nachtrags- und Rechnungsabwicklung • Unterstützung der Beauftragung von Leistungen, • Abbildung und Steuerung von Nachträgen, • Unterstützung der fachlichen und kaufmännischen Rechnungsprüfung einschließlich Freigabeprozessen. 3. Vertrags-, Termin- und Fristenmanagement • Verwaltung wesentlicher Vertragsinformationen, • Pflege und Überwachung von Terminen und Fristen, • Unterstützung der Gewährleistungsverwaltung. 4. Auswertungen und Steuerungsinformationen • Bereitstellung projektbezogener und projektübergreifender Auswertungen, • Unterstützung der operativen und strategischen Steuerung, • Auswertungen müssen für Projektleitung und Management entscheidungsrelevant nutzbar sein. V. Workflows und Integration Die SAP-Erweiterung muss in die bestehenden SAP-Prozesse integriert sein und die Abbildung von Freigabe- und Entscheidungsprozessen unterstützen. Alle relevanten Vorgänge sind nachvollziehbar zu protokollieren. VI. Schulung, Dokumentation und Betrieb Der Auftragnehmer führt die erforderlichen Schulungen durch und stellt eine fachliche sowie technische Dokumentation bereit. Der Betrieb und Support der SAP-Erweiterung erfolgt im vereinbarten Umfang nach Produktivsetzung. VII. Optionale Leistungen Option 1: Weiterentwicklung des Programms innerhalb der Gesamtlaufzeit Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit funktionale Erweiterungen oder Anpassungen der SAP-Erweiterung zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt gesondert zu den im Angebot festgelegten Konditionen. Option 2: Erweiterung des Nutzerkreises innerhalb der Landeshauptstadt Wiesbaden Der Auftraggeber behält sich vor, den Nutzerkreis innerhalb der Landeshauptstadt Wiesbaden während der Vertragslaufzeit zu erweitern. Dies umfasst insbesondere die Anbindung weiterer Organisationseinheiten sowie die Erhöhung der Nutzeranzahl. Die Erweiterung erfolgt zu den angebotenen Konditionen. VIII. Abnahme Die Abnahme erfolgt nach erfolgreicher Herstellung der Betriebsbereitschaft. Maßgeblich ist die vollständige Funktionsfähigkeit der SAP-Erweiterung sowie die Erfüllung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen. IX. Zeitlicher Ablauf Der genaue zeitliche Ablauf wird im Rahmen des Projekts abgestimmt und vertraglich festgelegt X. Vertragslaufzeit Die Laufzeit des Vertrags beträgt zehn Jahre und beginnt mit der Zuschlagserteilung, voraussichtlich März/April 2026. XI. Mindestkriterien: SAP-Partner oder SAP Certified Als Nachweis ist eine Eigenerklärung vorzulegen. Der Bieter ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Änderungen und Ergänzungen des Bieters sind nicht zulässig. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den Preisblättern, dem Mustervertrag sowie allen beiliegenden Anlagen und Unterlagen der Ausschreibung.
- Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: antje.pemsel@stadt-geyer.com Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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