Beschaffung und Einführung einer SAP-Erweiterung für Projektentwicklung und Baumanagement
Auftraggeberin Die SEG - Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) ist eine städtische Gesellschaft. Als kommunales Unternehmen ist sie ein Komplettdienstleister für die regionale Immobilien-Branche. Derzeit gliedert sich die SEG Wiesbaden in vier Geschäftsbereiche: Städtebauliche Projektentwicklung, Bauträgert...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Auftraggeberin Die SEG - Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) ist eine städtische Gesellschaft. Als kommunales Unternehmen ist sie ein Komplettdienstleister für die regionale Immobilien-Branche. Derzeit gliedert sich die SEG Wiesbaden in vier Geschäftsbereiche: Städtebauliche Projektentwicklung, Bauträgertätigkeit, Immobil...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH
- Veröffentlicht: 12. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Auftraggeberin Die SEG - Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) ist eine städtische Gesellschaft. Als kommunales Unternehmen ist sie ein Komplettdienstleister für die regionale Immobilien-Branche. Derzeit gliedert sich die SEG Wiesbaden in vier Geschäftsbereiche: Städtebauliche Projektentwicklung, Bauträgertätigkeit, Immobilienmanagement und Stadterneuerung. Die SEG Wiesbaden hat ihre Schwestergesellschaft, die städtische WiBau Gesellschaft mbH (WiBau) mit der Durchführung des hier ausgeschriebenen Vergabeverfahrens beauftragt. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren ist daher mit der WiBau zu führen. Es ist beabsichtigt, die ausgeschriebenen Leistungen im Namen und auf Rechnung der SEG - Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH, Konrad-Adenauer-Ring 11, 65187 Wiesbaden, zu vergeben. I. Ausgangslage und Zielsetzung Der Auftraggeber beabsichtigt die Einführung einer SAP-Erweiterung zur Unterstützung der Prozesse der Projektentwicklung der SEG und des Baumanagements der WiBau. Ziel ist die durchgängige, transparente und revisionssichere Abbildung der relevanten fachlichen und kaufmännischen Vorgänge innerhalb des bestehenden SAP-Systems (S4/HANA). II. Gegenstand der Leistung Gegenstand der Leistung ist die Beschaffung, Einführung und Inbetriebnahme einer SAP-ERP-Erweiterung zur Abbildung der Prozesse der Projektentwicklung und des Baumanagements für 60 User. Die Lösung ist als integraler Bestandteil der bestehenden SAP-Systemlandschaft des Auftraggebers vorgesehen und greift auf die vorhandene SAP-Datenhaltung, Organisationsstrukturen sowie Berechtigungskonzepte zurück. Eigenständige Parallel- oder Insellösungen außerhalb des SAP-Systems sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung. Der erforderliche SAP-Bezug ergibt sich aus der bestehenden Systemlandschaft des Auftraggebers und ist zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Integration zwingend erforderlich. III. Leistungsumfang Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung einer SAP-kompatiblen Erweiterung einschließlich deren Einführung in die bestehende Systemlandschaft. Bestandteil der Leistung sind insbesondere: • Konfiguration und Parametrisierung der SAP-Erweiterung, • Einrichtung der Projekt- und Kostenstrukturen, • Abbildung der fachlichen Prozesse innerhalb von SAP, • Schulung der Anwender, • Bereitstellung der erforderlichen Dokumentationen, • Erbringung von Support- und Systemserviceleistungen für 60 User. IV. Funktionale Anforderungen Die SAP-Erweiterung muss die wesentlichen Prozesse der Projektentwicklung und des Baumanagements ganzheitlich unterstützen. Die Unterstützung umfasst jeweils die fachliche Bearbeitung, Steuerung und auswertbare Abbildung der zugehörigen Vorgänge. 1. Projekt-, Kosten- und Budgetsteuerung • Abbildung von Projekten und Kostenstrukturen, • Planung, Budgetierung und Prognose von Projektkosten, • nachvollziehbare Darstellung von Budgetständen, Kostenentwicklungen und Prognosen. 2. Auftrags-, Nachtrags- und Rechnungsabwicklung • Unterstützung der Beauftragung von Leistungen, • Abbildung und Steuerung von Nachträgen, • Unterstützung der fachlichen und kaufmännischen Rechnungsprüfung einschließlich Freigabeprozessen. 3. Vertrags-, Termin- und Fristenmanagement • Verwaltung wesentlicher Vertragsinformationen, • Pflege und Überwachung von Terminen und Fristen, • Unterstützung der Gewährleistungsverwaltung. 4. Auswertungen und Steuerungsinformationen • Bereitstellung projektbezogener und projektübergreifender Auswertungen, • Unterstützung der operativen und strategischen Steuerung, • Auswertungen müssen für Projektleitung und Management entscheidungsrelevant nutzbar sein. V. Workflows und Integration Die SAP-Erweiterung muss in die bestehenden SAP-Prozesse integriert sein und die Abbildung von Freigabe- und Entscheidungsprozessen unterstützen. Alle relevanten Vorgänge sind nachvollziehbar zu protokollieren. VI. Schulung, Dokumentation und Betrieb Der Auftragnehmer führt die erforderlichen Schulungen durch und stellt eine fachliche sowie technische Dokumentation bereit. Der Betrieb und Support der SAP-Erweiterung erfolgt im vereinbarten Umfang nach Produktivsetzung. VII. Optionale Leistungen Option 1: Weiterentwicklung des Programms innerhalb der Gesamtlaufzeit Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit funktionale Erweiterungen oder Anpassungen der SAP-Erweiterung zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt gesondert zu den im Angebot festgelegten Konditionen. Option 2: Erweiterung des Nutzerkreises innerhalb der Landeshauptstadt Wiesbaden Der Auftraggeber behält sich vor, den Nutzerkreis innerhalb der Landeshauptstadt Wiesbaden während der Vertragslaufzeit zu erweitern. Dies umfasst insbesondere die Anbindung weiterer Organisationseinheiten sowie die Erhöhung der Nutzeranzahl. Die Erweiterung erfolgt zu den angebotenen Konditionen. VIII. Abnahme Die Abnahme erfolgt nach erfolgreicher Herstellung der Betriebsbereitschaft. Maßgeblich ist die vollständige Funktionsfähigkeit der SAP-Erweiterung sowie die Erfüllung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen. IX. Zeitlicher Ablauf Der genaue zeitliche Ablauf wird im Rahmen des Projekts abgestimmt und vertraglich festgelegt X. Vertragslaufzeit Die Laufzeit des Vertrags beträgt zehn Jahre und beginnt mit der Zuschlagserteilung, voraussichtlich März/April 2026. XI. Mindestkriterien: SAP-Partner oder SAP Certified Als Nachweis ist eine Eigenerklärung vorzulegen. Der Bieter ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Änderungen und Ergänzungen des Bieters sind nicht zulässig. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den Preisblättern, dem Mustervertrag sowie allen beiliegenden Anlagen und Unterlagen der Ausschreibung.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Das TUM Klinikum Herzzentrum München (DHM) soll systemtechnisch in das bestehende SAP S/4HANA-System des TUM Klinikum Rechts der Isar (TUM) integriert werden. Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber IT-Dienstleistungen erbringen. Folgende inhaltliche Themen sollen in dem anstehenden Projekt durchgeführt werden: - Überführung der Prozesse aus dem heutigen Amondis ERP-System sowie Umfeldsystemen des DHM in das S/4HANA System des TUM - Die Integration der DHM-Prozesse in das TUM S/4HANA System durch entsprechendes Customizing - Datenmigration von DHM-Daten, um die laufenden und zukünftigen Prozesse des DHM in der neuen Systemlandschaft kontinuierlich sicherzustellen - Einrichtung von Schnittstellen von und zu Umsystemen des DHM Zielsetzung - Migration der ERP-Prozesse des Deutschen Herzzentrums München (DHM) in das zentrale ERP-System des TUM-Klinikums Rechts der Isar S/4 HANA ERP- System - Im Ziel steht die Abbildung einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im zentralen ERP-System des TUM-Klinikums und damit eine Verbesserung des unternehmensweiten Ergebnissicht - Damit verbunden sind Synergieeffekte in den administrativen Prozessen und die Reduzierung von Schnittstellen Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers nebst den definierten Zielen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung inkl. Migrationskonzept (Anlage Nr. 1 zum Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen).
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- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Ext. Beratungs- und Unterstützungsleistung im Bereich VADM
Gegenstand der Ausschreibung ist die Implementierung und Unterstützung der Deutschen Bundesbank bei der Einführung und Pflege der SAP-Komponente Versorgungsadministration (VADM) im SAP HCM-System. Ziel ist die Ablösung der bisherigen Software RGB zur Berechnung und Festsetzung von Versorgungs- und Altersgeldbezügen nach Bundesrecht. Die Leistungen umfassen: - Implementierung und Customizing der VADM-Komponente, einschließlich Analyse, Konzeption und technischer Umsetzung. - Schnittstellenkonzeption und -umsetzung zwischen SAP HCM/VADM und dem Abrechnungssystem PAISY CS sowie weiteren relevanten Systemen. - Bescheiderstellung mittels Adobe Forms für Versorgungsvorgänge. - Test und Qualitätssicherung, einschließlich Integrationstests und Abnahmetests. - Dokumentation der umgesetzten Lösungen und Erstellung von Schulungsunterlagen. - Fachliche Beratung zur Optimierung der Geschäftsprozesse. - Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der VADM-Komponente über fünf Jahre nach der Implementierung. - Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen: Die Deutsche Bundesbank benötigt einen IT-Dienstleister, der die Implementierung der SAP-Komponente VADM im Jahr 2026 sowie die anschließende Unterstützung im laufenden Betrieb (2027-2031) sicherstellt. Ziel ist die medienbruchfreie Integration der Beamtenversorgungsprozesse in die bestehende SAP-Systemlandschaft. Die Anforderungen umfassen: - Abbildung aller relevanten Versorgungsvorgänge (z. B. Festsetzungen, Versorgungsausgleich, Altersgeld). - Automatisierte Generierung von Dienstzeiten aus SAP HCM-Daten. - Sicherstellung des 4-Augen-Prinzips bei Berechnungen. - Unterstützung bei gesetzlichen Änderungen, Patches und System-Upgrades. Die Rahmenbedingungen sind: - Implementierung 2026, gefolgt von fünf Jahren Unterstützung. - Bedarfsgerechte Vor-Ort-Präsenz in Frankfurt am Main. - Dokumentation und Berichterstattung in deutscher Sprache. - Zuverlässigkeitsüberprüfung der eingesetzten Personen. Ziel der Ausschreibung ist die Einführung der SAP-Komponente VADM. Sie soll die Effizienz und Qualität der Beamtenversorgungsprozesse steigern, Medienbrüche reduzieren und eine langfristige Wartung und Weiterentwicklung sicherstellen.
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Implementierungspartner für Ende-zu-Ende Prozessdigitalisierung mit SAP und weiteren Dritt-Anbieter-Komponenten (Projekt People)
Ziel ist die vollständige und funktionsfähige Einführung, Implementierung und Betreuung von SAP SuccessFactors mit den zugehörigen Dritt-Anbieter-Komponenten einschließlich aller zugehörigen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bis zum erfolgreichen Abschluss des Projekts. Hierbei soll das core hybrid Szenario von SAP SuccessFactors umgesetzt werden. Aus der Personaladministration im aktuellen SAP HCM S/4HANA on-premises System können nicht alle Infotypen nach SAP SuccessFators umgezogen werden. Ebenso wird eine on-premises Replikation des Organisationsmanagements erforderlich sein, da vermutlich nicht alle Schnittstellen im Projekt umgestellt werden können. Zusätzlich zu dem core hybrid Szenario von SAP SuccessFactors sind die oben genannten Drittanbieter-Komponenten einzuführen. Auch in diesen Bereichen wird Beratungsleistung benötigt. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden in nachfolgenden Bereichen benötigt: - Der AN prüft kritisch das vom AG entworfene HR-IT-Zielbild und liefert Empfehlungen zur technischen, prozessualen und organisatorischen Umsetzung innerhalb der IT-Landschaft der Bundesbank - Der AN identifiziert auf Basis der Bundesbank-HR-Prozesse geeignete Zielsysteme zur Abbildung vollständiger Ende-zu-Ende-Prozesse einschließlich des Zusammenspiels zwischen SuccessFactors (insbesondere Enterprise Service Management Package), XFT und ggf. weiteren Komponenten - Einsatz und Implementierung von SAP SuccessFactors und den weiteren Dritt-Anbieter Komponenten DocuSign und Qualtrics, einschließlich der darauf basierenden Architekturen, Infrastrukturen, Standards, Techniken, Produkte und Werkzeuge für die Anwendungsentwicklung und das Customizing - Die technische Implementierung der Produkte Ingentis und XFT erfolgt durch die jeweiligen Anbieter. Der AN übernimmt die Koordination, das Integrationsdesign und die Qualitätssicherung der Schnittstellen und Prozessanbindung - Der AN begleitet die Veränderungsprozesse insbesondere im Personalbereich methodisch (z. B. durch Stakeholderanalysen, Change-Impact-Assessments, Kommunikationsmaßnahmen, Nutzung von WalkMe) und inhaltlich in enger Abstimmung mit dem internen Change-Team der Bundesbank Die konkrete Ausgestaltung der Aufgaben ist in Kapitel 3 der Leistungsbeschreibung unter "Aufgabenschwerpunkte" zu finden. Die Beschaffung von SAP SuccessFactors und den weiteren Dritt-Anbieter Komponenten erfolgt separat. In dieser Ausschreibung wird der Fokus auf Beratungs- und Unterstützungsleistung gesetzt.
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
81322916-Beratung, Implementierung und Inbetriebnahme von SAP Concur in 60 Ländern-Rollout auf einem bestehenden Global Template
Die GIZ nutzt seit über 20 Jahren das SAP Enterprise Resource Planning (ERP)-System bzw. Vorgängerversionen, um ihre wichtigsten betriebswirtschaftlichen Abläufe abzubilden. Das ERP-System umfasst die Standardkomponenten Personalwesen, Finanz- und Rechnungswesen (Bilanz und Jahresabschluss) sowie Beschaffung, aber auch das von der GIZ eigenentwickelte Projektbearbeitungssystem PBS zur Unterstützung des GIZ-Kernprozesses Auftrags-management (Portfolio- und Projektmanagement). Für das aktuelle System wurde vom Hersteller SAP das Wartungsende angekündigt; danach werden von SAP keine gesetzlich notwendigen Updates sowie Sicherheits-Updates mehr bereitgestellt. Um die Funktionalität und den sicheren Betrieb eines ERP-Systems für die GIZ auch weiterhin gewährleisten zu können, muss die GIZ ihr jetziges ERP-System SAP ECC V6.0 auf das Nachfolgesystem S/4HANA umstellen. Mit der Einführung von S/4HANA werden wesentliche Komponenten des bisherigen ERP-Systems funktional stark erweitert und auf eine neue, technologisch moderne Basis - zwischen den beiden Systemen liegen mehr als 10 Jahre - gebracht. Dieses ermöglicht der GIZ im Rahmen der Umstellung einen Neuaufbau der Prozess- und IT-Landschaft mit dem Ziel, durchgängige und weitestgehend systembruchfreie Geschäftsprozesse zu implementieren. Mit der Umstellung des SAP ERP-Systems auf S/4HANA verfolgt die GIZ im Rahmen der Unternehmensstrategie zudem das Ziel, wesentliche Geschäftsprozesse zu optimieren, zu standardisieren und zu digitalisieren. Integrierte Systemlösungen, die für eine reibungslose Kommunikation, einen durchgängigen Informationsfluss und eine einheitliche Datenhaltung bei den Geschäftsprozessen sorgen, werden abgebildet und für alle Beschäftigtengruppen gemäß ihrer zugeordneten Rolle und Funktion weltweit nutzbar gemacht. Die Implementierungsstrategie basiert daher auf einem Greenfieldansatz; d.h. die ERP-gestützten Prozesse werden neu implementiert und dabei wird auf eine bestmögliche Abdeckung mittels branchenüblicher Standard-Geschäftsprozesse geachtet. Dazu wurde in 2020 das Projekt LSS (Large Scale Solution) S4GIZ gestartet. Im Rahmen des oben beschriebenen Projekts LSS S4GIZ wird ein Vergabeverfahren für die Erbringung von Dienstleistungen zur Beratung und Unterstützung der GIZ durchgeführt. Es geht dabei im Rahmen eines weltweiten Rollouts von SAP Concur um die Implementierung von SAP Concur in ca. 60 Ländern. Damit soll der bereits begonnene Rollout fortgeführt werden. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in Form einer Rahmenvereinbarung. Die genaue Ausgestaltung der Leistungsinhalte erfolgt mit den jeweiligen Einzelabrufen. Näheres regeln die Vertragsunterlagen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sämtliche zur Implementierung des S/4HANA-Systems notwendigen Lizenzen sind nicht Teil dieses Vergabeverfahrens und werden durch den Auftraggeber gestellt. Insbesondere bei den folgenden Aufgabenbereichen wird Beratung und Unterstützung notwendig werden: Implementierung von SAP Concur in ca. 60 Ländern - Fortführung der bisherigen Implementierungen ab Anfang der 4. Welle - Beratung und Unterstützung bei der Implementierung und Inbetriebnahme von SAP Concur in 60 außereuropäischen Ländern mit komplexen spezifischen regulatorischen Umständen, unter Nutzung der bisherigen Erfahrungen, Global Templates und Country Design Documents. insbesondere in den Bereichen: o Prozess- und Anforderungsanalyse o Konzeption fachlicher und technischer Bedarfe o Konfiguration und Customizing o Gestufter Rollout o Module: Request (Reiseanträge) und Expense (Reisekostenabrechnung) sowie höchstwahrscheinlich Travel (Reisebuchung) o Unterstützung bei der Entwicklung weiterer Concur basierter Services o Unterstützung bei Integration in S/4HANA o Unterstützung in den Hypercare-Phasen o Unterstützung bei der Systemdokumentation o Unterstützung im Projektmanagement Die Schätz- und Höchstmenge des Rahmenvertrages für diese Ausschreibung beträgt 500 Fachkrafttage, zuzüglich und einer Anzahl an Inlandsreisen in Höhe von 100 nach Eschborn und Bonn und einem Reisekostenbudget für Auslandsreisen iHv 20.000 EUR.
- Humboldt-Universität zu Berlin
Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"
Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"
- Universitätsklinikum DüsseldorfFrist: 10. Juni
Baubetriebliche Leistung
Der Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung, Bewertung und fachtechnische Stellungnahme zu Forderungen im Zusammenhang mit Bauzeitenverlängerungen, Nachträgen sowie sonstigen strittigen Ansprüchen. Dabei sind sowohl die baubetrieblichen als auch die vertragsrechtlichen Aspekte im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Prüfung von Preisgleitklauseln im Zuge von Abrechnungen abzubilden. Der Auftragnehmer hat den Bauherrn während des gesamten Prozesses fachlich zu unterstützen und eine sachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektabwicklung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich mit allen relevanten Beteiligten (Bauherr, Planer, Objektüberwachung, Baufirmen etc.) abzustimmen und sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Informationen bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu beschaffen. Er organisiert eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Abstimmungstermine und fordert eigenverantwortlich Unterlagen bei den entsprechenden Beteiligten an bzw. nach. Eine Prüfung von baubetrieblichen Forderungen (Bauzeitverlängerungen und -nachträgen) nebst Anlagen hat der AN spätestens innerhalb von 10 AT (nach Zugang) abzuschließen und mittels eines Prüfberichtes nebst Anlagen, welcher innerhalb der 10 AT an den Bauherrn zu übermitteln ist, zu dokumentieren. Eine erste (Vor-)Prüfung und ggf. erforderliche Nachforderung von noch fehlenden Unterlagen ist spätestens nach 5 AT (nach Zugang) abzuschließen. Für die Prüfung von nachgeforderten Unterlagen erhält der AN ein Zeitfenster von 10 AT bis zur Vorlage des Prüfberichts. Die Prüfberichte sind so aufzubauen, dass das Prüfergebnis an den Forderungsaufsteller ohne weitere Erläuterungen oder Aufbereitungen versendet werden kann. Die Verteilung erfolgt durch den AN nach Freigabe durch den Bauherrn. Für die Prüfung von Preisgleitklauseln und darauf basierenden Abrechnungen erhält der AN ein Zeitfenster von 5 AT. Sofern Nachforderungen hierzu notwendig werden, hat der AN diese eigenverantwortlich bei dem Ersteller anzufordern und erhält nach Zugang eine zusätzliche Prüffrist von 5 AT. Eine parallele Bearbeitung von mindestens 5 Vorgängen zur gleichen Zeit ist durch den AN sicherzustellen. Für in dem LV erfasste, jedoch nicht abgerufene Leistungen hat der AN keinen Anspruch auf die Geltendmachung von Geschäftskosten, Wagnis oder Gewinn. Sofern der AN im Zuge der Ausführung bereits absehen kann, dass das ausgeschriebene Stundenkontingent nicht ausreichen wird, ist spätestens 60 Kalendertage vor dem Erreichen des ausgeschriebenen Stundenkontingents eigenverantwortlich ein Nachtragsangebot über die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Stunden zur Prüfung einzureichen.
- Universitätsklinikum Düsseldorf
Baubetriebliche Leistung
Der Auftragnehmer hat im weiteren Projektverlauf sämtliche erforderlichen baubetrieblichen Leistungen nach Anordnung des Bauherrn zu erbringen. Ziel der Beauftragung ist die baubetriebliche Unterstützung der Bauherrenvertretung bei der Bearbeitung und Bewertung von auftragnehmerseitig geltend gemachten Forderungen. Die Leistungen umfassen insbesondere die Prüfung, Bewertung und fachtechnische Stellungnahme zu Forderungen im Zusammenhang mit Bauzeitenverlängerungen, Nachträgen sowie sonstigen strittigen Ansprüchen. Dabei sind sowohl die baubetrieblichen als auch die vertragsrechtlichen Aspekte im Rahmen der jeweiligen Aufgabenstellung zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist eine Prüfung von Preisgleitklauseln im Zuge von Abrechnungen abzubilden. Der Auftragnehmer hat den Bauherrn während des gesamten Prozesses fachlich zu unterstützen und eine sachgerechte, nachvollziehbare und dokumentierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektabwicklung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat sich eigenverantwortlich mit allen relevanten Beteiligten (Bauherr, Planer, Objektüberwachung, Baufirmen etc.) abzustimmen und sämtliche für die eigene Leistungserbringung erforderlichen Informationen bei dem entsprechenden Ansprechpartner zu beschaffen. Er organisiert eigenverantwortlich sämtliche notwendigen Abstimmungstermine und fordert eigenverantwortlich Unterlagen bei den entsprechenden Beteiligten an bzw. nach. Eine Prüfung von baubetrieblichen Forderungen (Bauzeitverlängerungen und -nachträgen) nebst Anlagen hat der AN spätestens innerhalb von 10 AT (nach Zugang) abzuschließen und mittels eines Prüfberichtes nebst Anlagen, welcher innerhalb der 10 AT an den Bauherrn zu übermitteln ist, zu dokumentieren. Eine erste (Vor-)Prüfung und ggf. erforderliche Nachforderung von noch fehlenden Unterlagen ist spätestens nach 5 AT (nach Zugang) abzuschließen. Für die Prüfung von nachgeforderten Unterlagen erhält der AN ein Zeitfenster von 10 AT bis zur Vorlage des Prüfberichts. Die Prüfberichte sind so aufzubauen, dass das Prüfergebnis an den Forderungsaufsteller ohne weitere Erläuterungen oder Aufbereitungen versendet werden kann. Die Verteilung erfolgt durch den AN nach Freigabe durch den Bauherrn. Für die Prüfung von Preisgleitklauseln und darauf basierenden Abrechnungen erhält der AN ein Zeitfenster von 5 AT. Sofern Nachforderungen hierzu notwendig werden, hat der AN diese eigenverantwortlich bei dem Ersteller anzufordern und erhält nach Zugang eine zusätzliche Prüffrist von 5 AT. Eine parallele Bearbeitung von mindestens 5 Vorgängen zur gleichen Zeit ist durch den AN sicherzustellen. Für in dem LV erfasste, jedoch nicht abgerufene Leistungen hat der AN keinen Anspruch auf die Geltendmachung von Geschäftskosten, Wagnis oder Gewinn. Sofern der AN im Zuge der Ausführung bereits absehen kann, dass das ausgeschriebene Stundenkontingent nicht ausreichen wird, ist spätestens 60 Kalendertage vor dem Erreichen des ausgeschriebenen Stundenkontingents eigenverantwortlich ein Nachtragsangebot über die voraussichtlich zusätzlich anfallenden Stunden zur Prüfung einzureichen.
- Land Schleswig-Holstein vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRFrist: 11. Mai
BIZ Bildungszentrum der Steuerverwaltung , Erweiterung und Umbau - Fachplanung Technische Ausrüstung
Erweiterung und Umbau der Gesamtliegenschaft, Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5+8 Die Ausbildung der Steuerverwaltung am Standort des BIZ Malente ist ein bedeutender Bestandteil der Nachwuchsförderung und umfasst jährlich rund 720 Auszubildende. Um die fachliche Kompetenz kontinuierlich zu erweitern, werden jährlich etwa 130 Fortbildungsseminare zu steuerlichen und verwaltungsbezogenen Fragestellungen angeboten, an denen rund 1.900 Teilnehmende teilnehmen. Im Rahmen einer Bedarfsplanung wurde die umfassende Neuordnung dessen Umsetzungen neben der Sanierung von Bestandsbauten auch Neu- bzw. Erweiterungsbau und Abbruch beinhaltet in Bauphasen unterteilt damit der laufende Betrieb der Liegenschaft gewährleistet ist. Hierbei beträgt die NUF für den Bestand 1840 m². Davon sollen 547 m² NUF umgebaut werden. Rund 3258 m² NUF sollen neu gebaut werden; diese teilen sich auf in einen freistehenden Baukörper für Verwaltung und Lehre mit 1858m² NUF, 435m² als Anbau Küche und Mensa und 965m² NUF Anbau Wohnen. Das B-Plan Verfahren der geplanten Maßnahme ist bereits abgeschlossen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im laufenden Betrieb des Bildungs- und Informationszentrums. Während der gesamten Bauphasen bleiben Nutzende auf dem Gelände anwesend. Um den Ausbildungs- und Seminarbetrieb uneingeschränkt fortführen zu können, werden geeignete Interimsmaßnahmen eingerichtet, die eine reibungslose Durchführung der Lehr- und Verwaltungsaktivitäten sicherstellen. Dadurch wird gewährleistet, dass die betrieblichen Abläufe trotz der baulichen Veränderungen in allen Phasen aufrechterhalten werden können. Im BIZ bestehen unterschiedliche Nutzungsbereiche mit jeweils spezifischen Anforderungen. Zu den Bereichen mit Arbeitsplätzen zählen die Verwaltung, Administration und Anmeldung, die Lehrbereiche für Ausbildung und Weiterbildung sowie die Küche mit Versorgungseinrichtungen, Mensa und Lounge. Der Garten Richtung Kellersee steht unter Denkmalschutz . Die Bedarfsplanung bildet die Grundlage für die weiteren Leistungsphasen. Für die Planung und Umsetzung des Projektes sind die geltenden Vorschriften des öffentlichen und privaten Baurechts anzuwenden. Hierbei sei insbesondere das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) erwähnt. Die Barrierefreiheit im Gebäude und im Außenbereich ist zu planen. Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen ist im Grundsatz anzuwenden. Die Baumaßnahme soll soweit wie möglich umweltverträglich, durch die Verwendung entsprechender Baustoffe, durchgeführt werden. Es ist zu prüfen, ob Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet werden können. Auch die Langlebigkeit und Reparaturfreundlichkeit der Materialien ist zu berücksichtigen. Für die Innenräume ist eine möglichst optimale Tageslichtplanung bei der Planung anzustreben. Neben der umfangreichen Planung der neuen technischen Ausrüstung ist auch der Rückbau der TA in den abgängigen Gebäuden innerhalb des Leistungsumfanges zu erbringen. Aufgrund aktueller Einbruchsereignisse ist zudem eine Erhöhung der Sicherheitsstandards im BIZ erforderlich. Hierzu gibt es eine sicherheitstechnische Stellungnahme und es werden im Rahmen eines Sicherheitskonzeptes die umzusetzenden baulichen Erfordernisse konkretisiert. Die Lehrsäle und Seminarräume sind mit einer ausreichenden Anzahl an 240V- und LAN-Anschlüssen auszustatten. Dabei ist insbesondere auf eine flexible Nutzung der Räume zu achten, zum Beispiel durch den Einsatz von Bodentanks. Zur Unterstützung des Unterrichts kommen Smartboards zum Einsatz.
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