Brandschutzplanung im Rahmen der Energetische Sanierung der Wintersteinschule, Borngasse 11, 61239 Ober-Mörlen
Die Wintersteinschule ist eine Grundschule im Wetteraukreis mit mehreren Ge-bäuden. Aufgrund des mittlerweile in die Jahre gekommenen baulichen und tech-nischen Zustandes werden am Hauptgebäude und der Turnhalle insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erforderlich. Im Rahmen einer durchg...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Wintersteinschule ist eine Grundschule im Wetteraukreis mit mehreren Ge-bäuden. Aufgrund des mittlerweile in die Jahre gekommenen baulichen und tech-nischen Zustandes werden am Hauptgebäude und der Turnhalle insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erforderlich. Im Rahmen einer durchgeführten Sanierun...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Wetteraukreis - Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Wintersteinschule ist eine Grundschule im Wetteraukreis mit mehreren Ge-bäuden. Aufgrund des mittlerweile in die Jahre gekommenen baulichen und tech-nischen Zustandes werden am Hauptgebäude und der Turnhalle insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erforderlich. Im Rahmen einer durchgeführten Sanierung des Nebengebäudes der Turnhalle konn-te bereits eine Vielzahl von Mängeln behoben werden. Das bereits sanierte und umgebaute Nebengebäude der Turnhalle muss bei der Planung mitberücksichtigt werden. Es muss aufgrund der Abhängigkeiten von energetischen Aspekten eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen. Aufgrund der Komplexität ist u. a. eine Kon-zepterstellung inkl. Ablaufplan erforderlich, da der Schulbetrieb durch die Bau-maßnahmen so wenig wie möglich gestört werden soll. Im Jahr 2016 wurden im Zuge einer Sanierung bereits die Außenwände des Ne-bengebäudes (Umkleiden) der Turnhalle mit einer vorgehängten hinterlüftete Fassade inkl. Wärmedämmung sowie die Fenster und Außentüren erneuert. Die Turnhalle inkl. Nebengebäude (Umkleiden) soll grundsätzlich unter dem Ge-sichtspunkt der Erreichung eines EH55-Standards oder besser untersucht wer-den. Bei der Wärmeschutzberechnung ist die Turnhalle inkl. des Nebengebäudes (Umkleiden) zu betrachten. Das grundsätzliche Projektziel ist eine bauliche, technische und energetische Sa-nierung der Turnhalle und des Hauptgebäudes, inkl. baulicher und anlagentechnischer Anpassung an den Leitfaden des Wetteraukreises und den Stand der Technik sowie die Herstellung eines bauordnungsrechtlich genehmigten Zustands unter Wahrung weiterer notwendiger gesetzlicher Erfordernisse. Ausführungsfristen: Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden und die Abwicklung der LPH1 - LPH4 vorrangig im Jahr 2026 erfolgen. Der Ablaufplan muss daher zwingend fortlaufend durch den Bauherrn mit der Schulleitung abge-stimmt werden. Als Bauzeit wird nach heutigem Stand voraussichtlich der Zeit-raum 2027 bis 2028 angenommen. Eine Verschiebung der vorab genannten Bau-zeit hängt im Wesentlichen vom Planungsfortschritt ab, so dass die Bauausfüh-rung auch früher oder später beginnen kann.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Die Wintersteinschule ist eine Grundschule im Wetteraukreis mit mehreren Ge-bäuden. Aufgrund des mittlerweile in die Jahre gekommenen baulichen und tech-nischen Zustandes werden am Hauptgebäude und der Turnhalle insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erforderlich. Im Rahmen einer durchgeführten Sanierung des Nebengebäudes der Turnhalle konn-te bereits eine Vielzahl von Mängeln behoben werden. Das bereits sanierte und umgebaute Nebengebäude der Turnhalle muss bei der Planung mitberücksichtigt werden. Es muss aufgrund der Abhängigkeiten von energetischen Aspekten eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen. Aufgrund der Komplexität ist u. a. eine Kon-zepterstellung inkl. Ablaufplan erforderlich, da der Schulbetrieb durch die Bau-maßnahmen so wenig wie möglich gestört werden soll. Im Jahr 2016 wurden im Zuge einer Sanierung bereits die Außenwände des Ne-bengebäudes (Umkleiden) der Turnhalle mit einer vorgehängten hinterlüftete Fassade inkl. Wärmedämmung sowie die Fenster und Außentüren erneuert. Die Turnhalle inkl. Nebengebäude (Umkleiden) soll grundsätzlich unter dem Ge-sichtspunkt der Erreichung eines EH55-Standards oder besser untersucht wer-den. Bei der Wärmeschutzberechnung ist die Turnhalle inkl. des Nebengebäudes (Umkleiden) zu betrachten. Das grundsätzliche Projektziel ist eine bauliche, technische und energetische Sa-nierung der Turnhalle und des Hauptgebäudes, inkl. baulicher und anlagentechnischer Anpassung an den Leitfaden des Wetteraukreises und den Stand der Tech-nik sowie die Herstellung eines bauordnungsrechtlich genehmigten Zustands un-ter Wahrung weiterer notwendiger gesetzlicher Erfordernisse. Ausführungsfristen: Mit der Planung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden und die Abwicklung der LPH1 - LPH4 vorrangig im Jahr 2026 erfolgen. Der Ablaufplan muss daher zwingend fortlaufend durch den Bauherrn mit der Schulleitung abge-stimmt werden. Als Bauzeit wird nach heutigem Stand voraussichtlich der Zeit-raum 2027 bis 2028 angenommen. Eine Verschiebung der vorab genannten Bau-zeit hängt im Wesentlichen vom Planungsfortschritt ab, so dass die Bauausfüh-rung auch früher oder später beginnen kann.
- Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle
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Die Wintersteinschule ist eine Grundschule im Wetteraukreis mit mehreren Ge-bäuden. Aufgrund des mittlerweile in die Jahre gekommenen baulichen und tech-nischen Zustandes werden am Hauptgebäude und der Turnhalle insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erforderlich. Im Rahmen einer durchgeführten Sanierung des Nebengebäudes der Turnhalle konn-te bereits eine Vielzahl von Mängeln behoben werden. Das bereits sanierte und umgebaute Nebengebäude der Turnhalle muss bei
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Fachplanungsleistungen der Bauphysik im Rahmen der Energetische Sanierung der Wintersteinschule, Borngasse 11, 61239 Ober-Mörlen
Fachplanungsleistungen Bauphysik für die energetische Sanierung der Wintersteinschule (Hauptgebäude und Turnhalle). Ziel ist die Erreichung des EH55-Standards oder besser unter Berücksichtigung des bereits sanierten Nebengebäudes. Erforderlich sind eine ganzheitliche Konzepterstellung inkl. Ablaufplan zur Minimierung von Störungen im laufenden Schulbetrieb. Die LPH 1-4 sind vorrangig 2026 zu erbringen. Anpassung an den Leitfaden des Wetteraukreises und Stand der Technik.
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Fachplanungsleistungen der Bauphysik im Rahmen der Energetische Sanierung der Wintersteinschule, Borngasse 11, 61239 Ober-Mörlen
Fachplanungsleistungen Bauphysik für die energetische Sanierung der Wintersteinschule (Hauptgebäude und Turnhalle). Ziel ist die Erreichung des EH55-Standards oder besser unter Berücksichtigung des bereits sanierten Nebengebäudes. Erforderlich sind eine ganzheitliche Konzepterstellung inkl. Ablaufplan zur Minimierung von Störungen im laufenden Schulbetrieb. Die LPH 1-4 sind vorrangig 2026 zu erbringen. Anpassung an den Leitfaden des Wetteraukreises und Stand der Technik.
- Wetteraukreis - Zentrale Vergabestelle
Fachplanungsleistungen der Bauphysik im Rahmen der Energetische Sanierung der Wintersteinschule, Borngasse 11, 61239 Ober-Mörlen
Fachplanungsleistungen Bauphysik für die energetische Sanierung der Wintersteinschule (Hauptgebäude und Turnhalle). Ziel ist die Erreichung des EH55-Standards oder besser unter Berücksichtigung des bereits sanierten Nebengebäudes. Erforderlich sind eine ganzheitliche Konzepterstellung inkl. Ablaufplan zur Minimierung von Störungen im laufenden Schulbetrieb. Die LPH 1-4 sind vorrangig 2026 zu erbringen. Anpassung an den Leitfaden des Wetteraukreises und Stand der Technik.
- Wetteraukreis - FS 1.5.1 Zentrale Vergabestelle
Fachplanungsleistungen der Anlagengruppen 440 u. 450 im Rahmen der Energetische Sanierung der Wintersteinschule, Borngasse 11, 61239 Ober-Mörlen
Die Wintersteinschule ist eine Grundschule im Wetteraukreis mit mehreren Gebäuden. Aufgrund des mittlerweile in die Jahre gekommenen baulichen und technischen Zustandes werden am Hauptgebäude und der Turnhalle insbesondere energetische Sanierungsmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erforderlich. Im Rahmen einer durchgeführten Sanierung des Nebengebäudes der Turnhalle konnte bereits eine Vielzahl von Mängeln behoben werden. Das bereits sanierte und umgebaute Nebengebäude der Turnhalle muss bei der Planung mit berücksichtigt werden. Es muss aufgrund der Abhängigkeiten von energetischen Aspekten eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen. Der genaue Umfang der Sanierungen ist im Rahmen der Planungsbesprechungen mit den internen und externen Planungsbeteiligten zu besprechen und final abzustimmen. Hierzu werden im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung entsprechende Entscheidungsvorlagen notwendig, die bei Bedarf Alternativen (z. B. zur Kosteneinsparung) aufzeigen sollen. Die Wirtschaftlichkeit steht dabei stets im Vordergrund und gilt auch für den späteren Gebäudebetrieb. Die Maßnahme wurde in die folgenden Titel • Titel 1: Sanierung der Turnhalle • Titel 2: Sanierung des Hauptgebäudes Weitere Einzelheiten sowie den Umfang der zu erbringenden Fachplanerleistungen und den vorgesehenen Stufen A und B entnehmen Sie bitte der als Anlage 01 beigefügten Bau-, Objekt- und Leistungsbeschreibung. Die Bieter können nur ein Honorarangebot (gem. Anlage 11 Angebotsvordruckim Excel-Format oder Anlage 12 Angebotsvordruck im pdf-Format) für die Baumaßnahme abgeben. Die entsprechenden anrechenbaren Kosten sind bereits in dem Angebotsvordruck vorgegeben und dürfen nicht verändert werden. Dies gilt ebenfalls für den weiteren Inhalt. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst erfolgt die Beauftragung derLeistungsphasen 1-4 (Stufe A), sowie nach Abruf und schriftlicher Benachrichtigung, die der Leistungsphase 5-9 (Stufe B). Der Auftragnehmer generiert durch die Stellung eines Angebotes für den kompletten Leistungsumfang keinen Anspruch auf die Beauftragung der Stufe B. Der Auftraggeber darf die Leistungen der Stufen B ohne vorherige Durchführung eines weiteren Vergabeverfahrens an den Auftragnehmer beauftragen, bzw. ohne Benennung von Gründen von einer weiteren Beauftragung absehen (siehe § 3 Besondere Vertragsbedingungen).
- Wetteraukreis
Fachplanungsleistungen der Anlagengruppen 440 u. 450 im Rahmen der Energetische Sanierung der Wintersteinschule, Borngasse 11, 61239 Ober-Mörlen
Sanierung des Hauptgebäudes und der Turnhalle der Wintersteinschule (Wetteraukreis) wegen baulicher/technischer Mängel. Berücksichtigung des bereits sanierten Nebengebäudes ist nötig. Umfang wird in Planungsbesprechungen finalisiert. Beauftragung erfolgt stufenweise: Zuerst Leistungsphasen 1-4 (Stufe A), danach 5-9 (Stufe B). Details/Umfang entnehmen Sie Anlage 01. Bieter geben ein Honorarangebot für die Baumaßnahme ab (Anlage 11/12).
- Wetteraukreis - VergabestelleFrist: 30. Apr.
Erbringung von Generalplanerleistungen für die Energetische Dach-, Brandschutz- und Lüftungssanierung (Hauptgebäude) an der Henry-Benrath-Schule in 61169 Friedberg
Sanierung der Henry-Benrath-Schule (Wetteraukreis): Energetische Dachsanierung, brandschutztechnische Innensanierung (Teilbereiche) sowie Lüftungssanierung und Rückbau Technikgeschoss im Hauptgebäude. Erforderlich sind eine ganzheitliche Konzepterstellung inkl. Ablaufplan für den laufenden Schulbetrieb, bauphysikalische Untersuchungen (Schallschutz/Raumakustik) sowie Anpassungen an den Leitfaden Wirtschaftliches Bauen. Die Leistungen umfassen die Planung dieser komplexen Maßnahmen.
- Handwerkskammer SüdwestfalenArnsbergFrist: 04. Mai
Planungsleistungen Gebäude und Innenräume für: Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg
Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meisten Gebäude entsprechen aufgrund des Baualters technisch sowie energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Modernisierung ist erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist neben dem Neubau eines Technikums mit ca. 4.000 qm BGF ebenfalls der Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung der Bestandsflächen. Das Vorhaben soll in verschiedenen Maßnahmenpaketen entsprechend der Priorisierung der Maßnahmen, d.h. bauabschnittsweise umgesetzt werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Planung sollte im Vorfeld, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, übergreifend erfolgen. Zudem sind die Förderantragsunterlagen (Z-Bau) nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemeinsam für alle Maßnahmen einzureichen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ist hierzu im Vorfeld bereits zu klären. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Weitere förderfähige Maßnahmen (z.B. Rückbau, Stellplätze, etc.) sind entsprechend des jeweiligen Leistungsbildes Bestandteil der Beauftragung. Es wird erwartet, dass die gesamte Planung in 3D-Modellen erfolgt, unter anderem um eine höhere Genauigkeit bei der Massenermittlung und Kollisionsprüfung zu erreichen. Die Anwendung von BIM ist jedoch nicht vorgesehen. Die Vorgaben des GEG sind für die Neubauten und Modernisierungen einzuhalten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Maßnahmen inkl. Rückbau, wurde mit ca. 45,7 Mio. EUR brutto ermittelt (BKI Stand 2023). Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel sowie einen Anteil an Eigenmitteln finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln, Landesmitteln und GRW-Mitteln. Es ist gemeinsames Ziel die Förderunterlagen im Jahr 2027 einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers bis zum April 2027 vorliegen. Es ist von einer Inbetriebnahme der letzten hochbaulichen Maßnahmen bis Dezember 2036 auszugehen. Daran anschließend erfolgt der Rückbau der als Interim genutzten Bestandsgebäude und daran anschließend die finale Fertigstellung und Inbenutzungnahme der Freianlagen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.
- Gemeinde EppelbornEppelbornFrist: 11. Mai
Planungsleistungen Objektplanung Sanierung der Borrwieshalle in Dirmingen, Gemeinde Eppelborn
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Maßnahmen: Erneuerung des Dachtragwerks Erneuerung der Fenster in Abstimmung des Brandschutzes (Rauchableitung) Herstellen des Treppenraumes als notwendiger Treppenraum inkl. Nachrüstung RWA im Treppenraum (Brandschutz) Rückbau und Ergänzung der Toilettenanlage (in Abstimmung mit TGA) Stillgelegter Proberaum im UG, Schaffung eines neuen Zugangs als Fluchtweg Herstellung einer Versammlungsstätte nach VStättVO inkl. Ertüchtigung der Decken (Statik) Enge Abstimmung mit Tragwerksplanung, TGA (HLS und ELT) und Brandschutz. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Stufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Grundsätzlich sollen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle erfolgen. Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Wetteraukreis - Zentrale Vergabestelle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.