Beratung TCMS
Unterstützung bei der Überarbeitung des Tax Compliance Management Systems (TCMS) für Umsatz- und Ertragssteuer am Hereon. Aufgaben: Ist-Analyse, Soll-Konzeption, Erstellung einer Risikokontrollmatrix, Identifikation und Optimierung von Systemen, Prozessen und Kontrollen. Zudem Erstellung von Schulungsunterlagen, Tax CM...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Unterstützung bei der Überarbeitung des Tax Compliance Management Systems (TCMS) für Umsatz- und Ertragssteuer am Hereon. Aufgaben: Ist-Analyse, Soll-Konzeption, Erstellung einer Risikokontrollmatrix, Identifikation und Optimierung von Systemen, Prozessen und Kontrollen. Zudem Erstellung von Schulungsunterlagen, Tax CMS-Beschreibung so...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Helmholtz-Zentrum hereon GmbH
- Veröffentlicht: 26. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Unterstützung bei der Überarbeitung des Tax Compliance Management Systems (TCMS) für Umsatz- und Ertragssteuer am Hereon. Aufgaben: Ist-Analyse, Soll-Konzeption, Erstellung einer Risikokontrollmatrix, Identifikation und Optimierung von Systemen, Prozessen und Kontrollen. Zudem Erstellung von Schulungsunterlagen, Tax CMS-Beschreibung sowie optional: Mitarbeiterschulungen, Sensibilisierung, praktische Anwendung und Formulierung einer Steuerrahmenrichtlinie.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- CSX 24 - Bekanntmachung vergebene Auftraege.pdf
Ähnliche Bekanntmachungen
8- Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Steuerberatungsleistungen
Beschreibung: Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt: - Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-, ertrag, -energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Grundbesitzwertes von Grundstücken sowie grundsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit Steuergesetzänderungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung und Pflege eines angemessenen und wirksamen Tax Compliance Management Systems - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff); - Steuerliche Würdigung von Vereinbarungen, insbesondere Dienstleistungsverträgen, Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträgen; - Umsatzsteuerrechtliche Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen; - Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen; - Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren; - Beantragung von verbindlichen Auskünften, mündliche oder schriftliche Verhandlungen mit dem Finanzamt bzw. Hauptzollamt; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.07.2026 bis 30.06.2028 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2030 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
- Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Steuerberatungsleistungen
Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt: - Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-, ertrag, -energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Grundbesitzwertes von Grundstücken sowie grundsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit Steuergesetzänderungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung und Pflege eines angemessenen und wirksamen Tax Compliance Management Systems - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff); - Steuerliche Würdigung von Vereinbarungen, insbesondere Dienstleistungsverträgen, Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträgen; - Umsatzsteuerrechtliche Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen; - Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen; - Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren; - Beantragung von verbindlichen Auskünften, mündliche oder schriftliche Verhandlungen mit dem Finanzamt bzw. Hauptzollamt; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.07.2026 bis 30.06.2028 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2030 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
- NRW.BANK AöRFrist: 28. Mai
Rahmenvereinbarung Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken
Das Leistungsbild der vorliegenden Rahmenvereinbarung umfasst die Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei der Optimierung, insb. mit dem Schwerpunkt der Umsetzung von regulatorischen/bankenaufsichtlichen Anforderungen im Bereich Compliance und nichtfinanzielle-Risiken (CNR). Ziel der Beratungs- und Unterstützungsleistungen ist es, den Bereich "Compliance und nicht-finanzielle Risiken" bei der Umsetzung oder Optimierung von bankenaufsichtlichen und regulatorischen Themen (insbesondere im Kontext Compliance, Geldwäsche, Informationssicherheit, Datenschutz, TLPT, Auslagerungsmanagement, DORA) zu unterstützen und die Organisation zukunftsfähig zu gestalten. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich themenspezifisch im Rahmen konkreter Vorhaben der NRW.BANK. Diese werden entweder nach klassischer, hybrider oder agiler Projektmanagementmethode durchgeführt. Die Bandbreite der Beratungsthemen variiert und kann beispielsweise Vorhaben im Umfeld regulatorischer Themen, Systemeinführungen bzw. die Erarbeitung und Umsetzung strategischer (Teil-) Konzepte zur Neuausrichtung bestimmter Themen umfassen. Beispielsweise können folgende Tätigkeiten von der NRW.BANK mit Bezug zu dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden (eine weitere Detaillierung der Aufgaben wird im Rahmen der Zusammenarbeit nachgelagert in den Einzelaufträgen vorgenommen): Übergreifend: Unterstützung bei der Konzeption und Erstellung von diversen Berichten (z.B. Risikoberichten), Begleitung von internen und externen Prüfungen von CNR, Unterstützung bei der Dokumentation und Abarbeitung von übergreifend festgestellten Schwachstellen, Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Bereich Compliance und nicht-finanzielle Risiken, insbesondere KWG, MaRisk, DORA, SREP, einschlägige EBA-Guidelines, Durchführung von aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen/Prüfungen in den aufgeführten Themenfeldern - Informationssicherheit - Zentrales Auslagerungsmanagement (ZAM) / Drittparteienmanagement -Compliance (MaRisk/WpHG) - Geldwäsche/SSH/TF/Sanktionen - OPRisiko - Notfallmanagement und Business Continuity Management - Datenschutz Gegenstand der Beauftragungen unter dieser Rahmenvereinbarung wird i.d.R. die Mitarbeit im Rahmen von Vorhaben sowie die Unter stützung in der Linie zu o.a. Themenstellungen in der NRW.BANK sein. Die Aufgaben im Rahmen der Projektmitarbeit, mit Fokus zu den zuvor genannten Aufgaben im Bereich CNR, umfassen beispielsweise: Unterstützung des Product Owner internen Projektleitung bei der Anleitung von Teammitgliedern, Wahrnehmung der Externen Projektleitung, Beratung des Projektmanagementoffice, Beratung zur Anwendung klassischen, hybriden und agilen Projektmanagements, Unterstützung in der Projektadministration, Erstellung von Dokumentationen (z.B. Prozesse, Fachkonzepte, Handbuchtexte), Erstellung von Präsentationen für Gremiensitzungen (z.B. Lenkungsausschuss), Erstellung von Schulungsunterlagen für Mitarbeiterveranstaltungen Bei allen Aufträgen erwarten wir konkrete Optimierungsvorschläge unter Einbringung von exzellentem Branchenwissen und best practices aus dem Bankenumfeld. Zudem erfolgt die Leistungserbringung in deutscher Sprache. Zu den oben genannten möglichen Themen gehört immer die Fähigkeit, ein adäquates Stakeholder-Management im Management-Umfeld durchführen zu können. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Geschätze Personentage: Projektleiter: 480 Personentage Senior Berater: 1.500 Personentage Berater: 1.020 Personentage Summe: 3.000 Personentage Es müssen exakt 1 Projektleiter, 4 Senior Berater und 3 Berater angeboten werden.
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- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. 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- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRWFrist: 27. Mai
RV zur Erbringung von KI- Forschungs- und Beratungsleistungen im Bereich der Einsatzevaluation für alle Behörden im gesamten Ressort des Finanzministeriums des Landes NRW
Die zu erbringende Leistung besteht aus der Managementberatung im KI- und dem eventuell mit der Lösung verbundenem RPA-Umfeld im Hinblick auf technologische Trends in Ihrer möglichen Bedeutung für den Einsatz in der Finanzverwaltung des Landes NRW und insbesondere in der Beratung zur Umsetzung von Projekten sowie der Implementierung, der Tests und der Dokumentation von zu erstellenden Prototypen in Zusammenarbeit mit Entwicklern, der Produktion und den weiteren Fachseiten des jeweiligen Auftraggebers im Ressort. Zudem ist in Absprache mit dem Auftraggeber erforderlich, bei der Einführung in den Produktionsbetrieb zu unterstützen. Die Umsetzung ist in einem agilen Vorgehen geplant, wobei eine ständige Absprache und Evaluierung der Teilergebnisse mit dem Fachpersonal des Auftraggebers stattfindet. Die zu entwickelnden Lösungen müssen On-Premise-Lösungen sein, die keine Public-Cloud-Services und keine Software-as-a-Service Bestandteile von Drittanbietern beinhaltet. Der Aufbau und Betrieb der Lösungen in oder durch Nutzung einer "Private-Cloud" hingegen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Der Auftrag umfasst zusammengefasst die Ideenentwicklung, Konzeption, prototypische Entwicklung, Implementierung und Evaluierung innovativer KI basierter Lösungen. Die Leistungen sollen den Auftraggeber dabei unterstützen, neuartige KI-Methoden zu identifizieren, zu entwickeln und in produktionsnahe Umgebungen zu überführen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: 2.1 Ideen und Konzeptentwicklung - Identifikation neuer KI-Ansätze, die über den Stand der Technik hinausgehen - Bewertung aktueller Forschungsergebnisse hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit - Erstellung wissenschaftlich fundierter Konzeptpapiere 2.2 Forschungsnahe Prototypenentwicklung - Entwicklung experimenteller KI-Modelle unter Nutzung aktueller Forschungsergebnisse - Durchführung explorativer Experimente, inkl. Dokumentation der wissenschaftlichen Methodik - Vergleich verschiedener Modellarchitekturen anhand wissenschaftlicher Kriterien 2.3 Implementierung und Integration - Überführung geeigneter Prototypen in produktionsnahe Softwarekomponenten - Entwicklung von Schnittstellen, Pipelines und Evaluationsmechanismen - Durchführung von Robustheits-, Bias- und Performanceanalysen 2.4 Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse - Regelmäßige Berichte zu relevanten Forschungstrends - Ableitung von Handlungsempfehlungen aus internationalen Publikationen - Durchführung von Workshops zur Vermittlung aktueller KI-Forschung Die Auftragsforschungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) für die Finanzverwaltung des Landes NRW umfasst ein breites Spektrum - von Verwaltung über Sicherheit bis hin zu strategischer Prozessoptimierung (es folgt eine nicht abschließende Aufzählung von möglichen Schwerpunktthemen und Beispielthemen): Automatisierung & Prozessoptimierung - Entwicklung von KI-gestützten Workflows zur Bearbeitung von Bürgeranfragen (z.?B. Chatbots, Dokumentenklassifikation) - Automatisierte Entscheidungsunterstützung bei Anträgen sowohl des Bürgers als auch verwaltungsintern - KI-basierte Prozessanalyse zur Identifikation ineffizienter Abläufe - Simulation und Design neuer Verwaltungsprozesse mit KI-gestützten Modellen - Entwicklung von KI-gestützten RPA-Automationen zur Entlastung der Mitarbeitenden bei manuellen Prozessen und Tätigkeiten sowie zur Unterstützung der Voll-Maschinellen-Veranlagung (VMV) im dezentralen Bereich - KI- Agentensysteme als Unterstützung einer Bürgerhotline - KI-Agenten für das Intranet - KI gestützte Suche im Intranet Cybersecurity & Datenschutz - Entwicklung von KI-Systemen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen (z.?B. Anomalieerkennung in Netzwerken) - Forschung zu datenschutzkonformen KI-Modellen (z.?B. Federated Learning, Differential Privacy) - Risikoanalyse von KI-Anwendungen gemäß EU-KI-Verordnung - Auftragsforschung zur sicheren Nutzung generativer KI in Behörden Qualitätssicherung & Betriebsstabilität - KI-gestützte Monitoring-Systeme zur Überwachung von IT-Infrastrukturen - Prognosemodelle zur Vorhersage von Systemausfällen oder Wartungsbedarf - Validierung und Auditierung von KI-Modellen hinsichtlich Fairness, Robustheit und Transparenz Datenanalyse & Prognose - Entwicklung von Prognosemodellen für Bevölkerungsentwicklung, Verkehrsströme oder Energiebedarf in Bezug auf Steuerprognosen (Einnahmen, Ausfälle, Verschiebungen) - KI-basierte Analyse öffentlicher Daten zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse - Forschung zu semantischer Datenverknüpfung und Ontologien für Verwaltungsdaten Sprachverarbeitung & Dokumentenanalyse - Automatisierte Extraktion von Informationen aus Gesetzestexten, Bescheiden oder Gutachten - Entwicklung von KI-Systemen zur Übersetzung und barrierefreien Kommunikation im Einsatzbereich der Finanzverwaltung - Forschung zu KI-gestützter Textgenerierung für Verwaltungsakte Ethik, Recht & Governance - Auftragsstudien zur ethischen Bewertung von KI-Einsatz in der Verwaltung - Unterstützung bei der vergaberechtlich konformen Beschaffung von KI-Systemen - Entwicklung von Leitlinien, Compliance und Governance-Modellen für den behördlichen KI-Einsatz - Forschung zu Akzeptanz und Vertrauen in KI-Systeme bei Bürger:innen und Mitarbeitenden Spezialanwendungen - KI-basierte Betrugserkennung - Einsatz von KI zur Optimierung von Notfallmanagement und Krisenreaktion - Entwicklung von KI-Agenten zur Unterstützung interner Schulungen und Wissensmanagement Fraud Detection / Risikosysteme - KI-basierte Klassifikationsmodelle zur Verbesserung, Optimierung und Entlastung der Mitarbeitenden der FV erstellten - KI-basierte Fallauswahl für Prüfungszwecke - KI-basierte Klassifikationsmodelle für die Aufdeckung von Steuerbetrug Ausgeschrieben wird eine Auftragsforschung / Beratungsleistung mit einer Laufzeit vom 01.08.2026 bis zum 30.08.2030. In diesem Zeitraum soll ein Pool von 4 Personen vorgehalten werden, um die Abrufzeiten und die
- Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRWFrist: 27. Mai
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Der Aufbau und Betrieb der Lösungen in oder durch Nutzung einer "Private-Cloud" hingegen sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber möglich. Der Auftrag umfasst zusammengefasst die Ideenentwicklung, Konzeption, prototypische Entwicklung, Implementierung und Evaluierung innovativer KI basierter Lösungen. Die Leistungen sollen den Auftraggeber dabei unterstützen, neuartige KI-Methoden zu identifizieren, zu entwickeln und in produktionsnahe Umgebungen zu überführen. Die zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere: 2.1 Ideen und Konzeptentwicklung - Identifikation neuer KI-Ansätze, die über den Stand der Technik hinausgehen - Bewertung aktueller Forschungsergebnisse hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit - Erstellung wissenschaftlich fundierter Konzeptpapiere 2.2 Forschungsnahe Prototypenentwicklung - Entwicklung experimenteller KI-Modelle unter Nutzung aktueller Forschungsergebnisse - Durchführung explorativer Experimente, inkl. Dokumentation der wissenschaftlichen Methodik - Vergleich verschiedener Modellarchitekturen anhand wissenschaftlicher Kriterien 2.3 Implementierung und Integration - Überführung geeigneter Prototypen in produktionsnahe Softwarekomponenten - Entwicklung von Schnittstellen, Pipelines und Evaluationsmechanismen - Durchführung von Robustheits-, Bias- und Performanceanalysen 2.4 Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse - Regelmäßige Berichte zu relevanten Forschungstrends - Ableitung von Handlungsempfehlungen aus internationalen Publikationen - Durchführung von Workshops zur Vermittlung aktueller KI-Forschung Die Auftragsforschungsleistungen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) für die Finanzverwaltung des Landes NRW umfasst ein breites Spektrum - von Verwaltung über Sicherheit bis hin zu strategischer Prozessoptimierung (es folgt eine nicht abschließende Aufzählung von möglichen Schwerpunktthemen und Beispielthemen): Automatisierung & Prozessoptimierung - Entwicklung von KI-gestützten Workflows zur Bearbeitung von Bürgeranfragen (z.?B. Chatbots, Dokumentenklassifikation) - Automatisierte Entscheidungsunterstützung bei Anträgen sowohl des Bürgers als auch verwaltungsintern - KI-basierte Prozessanalyse zur Identifikation ineffizienter Abläufe - Simulation und Design neuer Verwaltungsprozesse mit KI-gestützten Modellen - Entwicklung von KI-gestützten RPA-Automationen zur Entlastung der Mitarbeitenden bei manuellen Prozessen und Tätigkeiten sowie zur Unterstützung der Voll-Maschinellen-Veranlagung (VMV) im dezentralen Bereich - KI- Agentensysteme als Unterstützung einer Bürgerhotline - KI-Agenten für das Intranet - KI gestützte Suche im Intranet Cybersecurity & Datenschutz - Entwicklung von KI-Systemen zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen (z.?B. Anomalieerkennung in Netzwerken) - Forschung zu datenschutzkonformen KI-Modellen (z.?B. Federated Learning, Differential Privacy) - Risikoanalyse von KI-Anwendungen gemäß EU-KI-Verordnung - Auftragsforschung zur sicheren Nutzung generativer KI in Behörden Qualitätssicherung & Betriebsstabilität - KI-gestützte Monitoring-Systeme zur Überwachung von IT-Infrastrukturen - Prognosemodelle zur Vorhersage von Systemausfällen oder Wartungsbedarf - Validierung und Auditierung von KI-Modellen hinsichtlich Fairness, Robustheit und Transparenz Datenanalyse & Prognose - Entwicklung von Prognosemodellen für Bevölkerungsentwicklung, Verkehrsströme oder Energiebedarf in Bezug auf Steuerprognosen (Einnahmen, Ausfälle, Verschiebungen) - KI-basierte Analyse öffentlicher Daten zur Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse - Forschung zu semantischer Datenverknüpfung und Ontologien für Verwaltungsdaten Sprachverarbeitung & Dokumentenanalyse - Automatisierte Extraktion von Informationen aus Gesetzestexten, Bescheiden oder Gutachten - Entwicklung von KI-Systemen zur Übersetzung und barrierefreien Kommunikation im Einsatzbereich der Finanzverwaltung - Forschung zu KI-gestützter Textgenerierung für Verwaltungsakte Ethik, Recht & Governance - Auftragsstudien zur ethischen Bewertung von KI-Einsatz in der Verwaltung - Unterstützung bei der vergaberechtlich konformen Beschaffung von KI-Systemen - Entwicklung von Leitlinien, Compliance und Governance-Modellen für den behördlichen KI-Einsatz - Forschung zu Akzeptanz und Vertrauen in KI-Systeme bei Bürger:innen und Mitarbeitenden Spezialanwendungen - KI-basierte Betrugserkennung - Einsatz von KI zur Optimierung von Notfallmanagement und Krisenreaktion - Entwicklung von KI-Agenten zur Unterstützung interner Schulungen und Wissensmanagement Fraud Detection / Risikosysteme - KI-basierte Klassifikationsmodelle zur Verbesserung, Optimierung und Entlastung der Mitarbeitenden der FV erstellten - KI-basierte Fallauswahl für Prüfungszwecke - KI-basierte Klassifikationsmodelle für die Aufdeckung von Steuerbetrug Ausgeschrieben wird eine Auftragsforschung / Beratungsleistung mit einer Laufzeit vom 01.08.2026 bis zum 30.08.2030. In diesem Zeitraum soll ein Pool von 4 Personen vorgehalten werden, um die Abrufzeiten und die
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Helmholtz-Zentrum hereon GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.