Steuerberatungsleistungen
Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt: - Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-, ertrag, -energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Grundbesitzwertes von Grundstücken sowie grundsteuerliche und gr...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt: - Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-, ertrag, -energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Grundbesitzwertes von Grundstücken sowie grundsteuerliche und grunderwerbsteuerli...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
- Veröffentlicht: 08. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt: - Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-, ertrag, -energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Grundbesitzwertes von Grundstücken sowie grundsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit Steuergesetzänderungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung und Pflege eines angemessenen und wirksamen Tax Compliance Management Systems - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff); - Steuerliche Würdigung von Vereinbarungen, insbesondere Dienstleistungsverträgen, Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträgen; - Umsatzsteuerrechtliche Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen; - Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen; - Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren; - Beantragung von verbindlichen Auskünften, mündliche oder schriftliche Verhandlungen mit dem Finanzamt bzw. Hauptzollamt; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.07.2026 bis 30.06.2028 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2030 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Steuerberatungsleistungen
Beschreibung: Überwiegend werden insbesondere folgende Steuerberatungsleistungen benötigt: - Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen zu umsatz-, ertrag, -energie- und stromsteuerrechtlichen Sachverhalten; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Ermittlung des Grundbesitzwertes von Grundstücken sowie grundsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Fragestellungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit Steuergesetzänderungen; - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung und Pflege eines angemessenen und wirksamen Tax Compliance Management Systems - Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff); - Steuerliche Würdigung von Vereinbarungen, insbesondere Dienstleistungsverträgen, Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträgen; - Umsatzsteuerrechtliche Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen; - Unterstützungsleistungen im Rahmen von Betriebsprüfungen; - Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren; - Beantragung von verbindlichen Auskünften, mündliche oder schriftliche Verhandlungen mit dem Finanzamt bzw. Hauptzollamt; - Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen und/oder der Gründung von Tochtergesellschaften. Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 01.07.2026 bis 30.06.2028 zzgl. Fortführungsoption bis maximal 30.06.2030 geschlossen werden. Die nähere Beschreibung befindet sich in der Leistungsbeschreibung.
- Münze Österreich AktiengesellschaftWienFrist: 30. Apr.
RV Steuerberatungsleistungen
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung allgemeiner Steuerberatungsleistungen, von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses für die Auftraggeberin und deren Tochtergesellschaften sowie interner Beratungsleistungen im Zuge von Akquisitionen
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Der Magistrat, Fachbereich Recht - Vergabestelle -Frist: 30. Apr.
Steuerberatungsleistungen / TAX-Comliance-Beauftragter
Beratungsleistungen im Bereich TAX-Management (Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer). Schwerpunkte: Betreuung der Umsetzung des § 2 UStG, Optimierung steuerrechtlicher Themen, Aufbau und Verantwortung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) durch einen zertifizierten Tax-Compliance-Officer, steuerrechtliche Prüfung städtischer Verträge sowie steuerrechtliche Würdigung aller städtischen Geschäftsvorfälle inklusive weiterer damit verbundener Beratungsleistungen.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementFrist: 08. Mai
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
- Stadtverwaltung StrausbergFrist: 02. Mai
Steuerberatungsleistungen
Rahmenvertrag für zwei Jahre über die Erbringung von steuerlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen auf Grundlage des jeweils geltenden deutschen Steuerrechts. Der Arbeitsaufwand für die Erbringung der Leistungen wird für das erste Vertragsjahr auf etwa 250 Stunden geschätzt. Davon entfallen voraussichtlich etwa 200 Stunden auf die Durchführung einer Ertrags- und Vertragsanalyse sowie etwa 50 Stunden auf laufende steuerliche Beratungsleistungen.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
Die LHP sucht steuerliche Beratungsleistungen mit kurzfristiger Reaktionszeit. Schwerpunkte: Komplexe Steuerfragen für die Stadt und als Anteilseignerin, Optimierung der Steuerlast, Treuhandvermögen, Vertragsgestaltung (inkl. Sponsoring), Begleitung von Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren, Lohnsteuer, Umsetzung § 2b UStG, Etablierung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) sowie Beratung zu Betrieben gewerblicher Art (BgA). Leistungen umfassen Sachverhaltsklärung, Erstberatung und Vertragsprüfung.
- Freie und Hansestadt Hamburg, Landesbetrieb für Immobilienmanagement und GrundvermögenHamburg
Rahmenvertrag für Planungs- und Beratungsleistungen aus dem Bereich Städtebau
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) hat Bedarf an Planungs- und Beratungsleistungen im Bereich Städtebau. Davon umfasst sind Bestanderfassungen im Plangebiet (z. B. Topografie, Nutzungsstruktur im Ist-Zustand inkl. Erschließung etc.) sowie Standortanalysen, welche u. a. die Bewertung der Lage- und Standortqualität und die Nutzungsstrukturen des Umfelds umfasst. Weitere Leistungen beziehen sich auf Flächenplanungen und -konkretisierungen. Dies umfasst die Koordination von Fachgutachten sowie Planungs- und Vermessungsleistungen, Flächenplanungen auf Vorentwurfsbasis, vertiefende Erläuterungen der Vorentwürfe anhand von Modellen, Skizzen, Perspektiven und kleinmaßstäblichen Konkretisierungen, die Ermittlung von Kenndaten (z. B. GFZ/GRZ, BGF), die Beurteilung von Bauvorhaben, die Prüfung möglicher einschlägiger Ausnahmetatbestände (z. B. für eine Bebauung im Vordeichgelände im Sinne des Wasserrechts) sowie die Begleitung von Baureifmachungen. Des Weiteren sollen im Zusammenhang mit der Bearbeitung der vorstehenden Leistungen auch sog. prozessbegleitende Leistungen beauftragt werden können, wie beispielsweise die Abstimmung des Rahmenterminplans und der Festlegung ggf. notwendiger ergänzender Fachleistungen. Der LIG beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über die vorstehend skizzierten Planungs- und Beratungsleistungen mit drei Unternehmen abzuschließen. Ein Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen (Leistungsabrufe) aufgrund dieser Rahmenvereinbarung besteht nicht. Die Ausübung der Rahmenvereinbarung ist begrenzt auf ein maximales Volumen von 1,0 Mio. Euro netto (Höchstwert).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.