B1 Reesen - Hohenseeden Nachrüstprogramm FRS
Errichtung eines Fahrzeugrückhaltesystems entlang der B1 Reesen-Hohenseeden im Zuge des Nachrüstprogramms. Systemlänge Rand ca. 6,5 km, Einzelhindernisse ca. 25 Stk.
Angebotsfrist:18. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Errichtung eines Fahrzeugrückhaltesystems entlang der B1 Reesen-Hohenseeden im Zuge des Nachrüstprogramms. Systemlänge Rand ca. 6,5 km, Einzelhindernisse ca. 25 Stk.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB Mitte
- Veröffentlicht: 12. Mai 2026
- Frist: 18. Juni 2026
- Thema: Straßenbau
- Bauobjekt: Verkehrssicherung / Schutzeinrichtung
Bauobjekt-Klassifikation
- Verkehrssicherung / SchutzeinrichtungHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
Errichtung eines Fahrzeugrückhaltesystems entlang der B1 Reesen-Hohenseeden im Zuge des Nachrüstprogramms. Systemlänge Rand ca. 6,5 km, Einzelhindernisse ca. 25 Stk.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt
NB HWS Krottorf - Herstellung einer Flutberme mit Verwallung (Umsetzung der Flutberme)
Im Abschnitt der Bode zwischen der Witwenstraße (Fluss-km 61,350) und Bode-km 60,600 wird eine Profilaufweitung des Gewässers hergestellt. Hierzu wird am rechten Ufer eine ca. 7,0 m breite Flutberme mit einer Gesamtlänge von ca. 807 m angelegt. Die Maßnahme dient der hydraulischen Verbesserung des Abflussquerschnitts sowie der Herstellung eines betrieblichen Unterhaltungsweges entlang der Gewässerstrecke. Im Zuge der Arbeiten erfolgen Erdarbeiten zur Herstellung der Flutberme einschließlich Abtrag und Wiedereinbau von Bodenmaterial. Weiterhin werden eine Zufahrt im Bereich der Witwenstraße sowie eine Winkelstützmauer aus Betonfertigteilen errichtet. Ergänzend wird ein Betriebs- und Unterhaltungsweg hergestellt. Für die Bauausführung kann im Bereich der Stützmauer eine temporäre Grundwasserabsenkung erforderlich werden. Der Leistungsumfang des Auftragnehmers umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: • Herstellung einer Flutberme zur Profilaufweitung der Bode zwischen Flusskm 61,350 und km 60,600 mit einer Breite von ca. 7 m und einer Länge von ca. 807 m. • Herstellung einer Verwallung zwischen Flusskm 61,275 und 60,850 • Durchführung der erforderlichen Erdarbeiten einschließlich Abtrag von ca. 6.500 m³ Boden und Wiedereinbau bzw. Wiederverwertung von ca. 2.500 m³ eeignetem Erdmaterial. • Herstellung einer Baustraße mit einer Fläche von ca. 18.300 m² zur Baustellenerschließung. • Herstellung eines Betriebs- und Unterhaltungsweges mit einer Fläche von ca. 12.800 m². • Herstellung einer Zufahrt zur Flutberme im Bereich der Witwenstraße. • Errichtung einer Winkelstützmauer aus Betonfertigteilen mit einer Länge von ca. 85 m. • Durchführung einer temporären Grundwasserabsenkung im Bereich der Winkelstützmauer, soweit für die Bauausführung erforderlich. • Entnahme und fachgerechte Entsorgung der im Baufeld vorhandenen Stubben im Zusammenhang mit den Erdarbeiten (Fällarbeiten bereits erfolgt).
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
Fach-BÜ Erdwallumlagerung Geologische Baubegleitung
Die Baustelle befindet sich entlang der BAB 4 zwischen den Anschlussstellen Magdala und Apolda, Richtungsfahrbahn Aachen bei ca. Betriebs-km 185,200. Grund des Neubaus der PWC-Anlage ist der Parkplatzdruck im Streckenabschnitt zwischen dem Kreuz Erfurt und dem Hermsdorfer Kreuz. Im Vorfeld des Bauvorhabens fanden intensive Abstimmungen mit dem zuständigen Landratsamt zur Umlagerung des Erdwalles statt. Des Weiteren wurden intensive Baugrunduntersuchungen im Baufeld und Erdwall durchgeführt. Die GeoBB überwacht die Umlagerung des Erdwalles einschließlich der Dokumentation der umgelagerten Bodenmaterialien und teilweise enthaltenen Fremdbestandteile. Zu dokumentieren ist, welches Material aus dem vorhandenem Erdwall an welcher Stelle in den neu herzustellenden Erdwall eingebaut wird. Durch das LRA wurde festgelegt in welchen Abständen das Material zu untersuchen ist. Die GeoBB veranlasst die erforderlichen Untersuchungen und legt fest welche Fremdbestandteile auszusortieren sind und welche für die Errichtung des neuen Erdwalles verwendet werden dürfen. Die Baggerarbeiten für die Schürfe werden durch den AN Bau Los 1 A4 PWC Anlage Pfingsttal ausgeführt. Die Probenahme muss mit ausreichend zeitlichen Vorlauf erfolgen, damit keine Unterbrechungen der Erdarbeiten erforderlich werden. Die Vorgaben aus der Stellungnahme der Unteren Abfall und Bodenschutzbehörde des LRA Weimarer Lands sind zu beachten. Zudem ist der lagenweise Einbau im neu zu errichtenden Erdwall zu überwachen und zu dokumentieren. Insgesamt werden bei der Maßnahme ca. 25.500 m³ Oberbodenbewegung sowie ca. 194.000 m³ Erdbewegung im Baufeld erwartet. Des Weiteren sollen weitere ca. 38.500 m³ Abtrag aus der Maßnahme Rastanlage Amselberg verarbeitet werden. Es sind gemeinsame einvernehmliche Abstimmungen und Koordinierungen für die betreffenden Bauabschnitte/-zeiten in Abstimmung mit der Bauoberleitung zu treffen. Oberstes Ziel ist ein reibungsloser ungestörter Bauablauf. Die Koordinierung ist Aufgabe der Bauoberleitung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 18. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt RB Mitte.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.