B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brü...
Angebotsfrist:28. April 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlic...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Cottbus
- Veröffentlicht: 19. April 2026
- Frist: 28. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
- Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte CottbusFrist: 21. Apr.
B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk
Ersatzneubau der Oderbrücke Küstrin in Verlängerung der B 1 zwischen alter Brücke und DB-Brücke. Polen plant Brücke und Rückbau, Deutschland plant Anschluss an B 1 und Ingenieurbauwerk. Baurechtsverfahren für deutsche Seite erforderlich. Beide Maßnahmen sind örtlich verbunden und müssen abgestimmt werden.
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Besondere Leistungen
Beschreibung: Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Besondere Leistungen - Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1, 2, 3, 5 und 6 für Sanierungsmaßnahme im Bereich der Fahrbahn BAB A14 Dresden-Magdeburg, FBE zwischen AS Leipzig-Ost und AS Leipzig-Nord, teilweise beide Fahrtrichtungen - Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1, 2, 3, 5 und 6 und Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 2, 3, 4 und 6 für grundhafte Erneuerung Verkehrszeichenbauwerke - Besondere Leistungen (Aufnahme Bestand FRS, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Ausarbeiten Ver-kehrsführungskonzepte, Aufstellen SiGe-Plan, statischer Nachweis FRS auf Bauwerken, Pla-nung Instandsetzungsmaßnahmen an diversen Bauwerken, Aufstellen genehmigungs-fähiger Markierungs- und Beschilderungsplanung, Aufstellen Kontrollprüfungsausschreibungen)
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Besondere Leistungen
Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Besondere Leistungen - Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1, 2, 3, 5 und 6 für Sanierungsmaßnahme im Bereich der Fahrbahn BAB A14 Dresden-Magdeburg, FBE zwischen AS Leipzig-Ost und AS Leipzig-Nord, teilweise beide Fahrtrichtungen - Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1, 2, 3, 5 und 6 und Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 2, 3, 4 und 6 für grundhafte Erneuerung Verkehrszeichenbauwerke - Besondere Leistungen (Aufnahme Bestand FRS, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Ausarbeiten Ver-kehrsführungskonzepte, Aufstellen SiGe-Plan, statischer Nachweis FRS auf Bauwerken, Pla-nung Instandsetzungsmaßnahmen an diversen Bauwerken, Aufstellen genehmigungs-fähiger Markierungs- und Beschilderungsplanung, Aufstellen Kontrollprüfungsausschreibungen)
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Besondere Leistungen
Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, Tragwerksplanung § 51 HOAI, Besondere Leistungen - Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1, 2, 3, 5 und 6 für Sanierungsmaßnahme im Bereich der Fahrbahn BAB A14 Dresden-Magdeburg, FBE zwischen AS Leipzig-Ost und AS Leipzig-Nord, teilweise beide Fahrtrichtungen - Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1, 2, 3, 5 und 6 und Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 2, 3, 4 und 6 für grundhafte Erneuerung Verkehrszeichenbauwerke - Besondere Leistungen (Aufnahme Bestand FRS, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Ausarbeiten Ver-kehrsführungskonzepte, Aufstellen SiGe-Plan, statischer Nachweis FRS auf Bauwerken, Pla-nung Instandsetzungsmaßnahmen an diversen Bauwerken, Aufstellen genehmigungs-fähiger Markierungs- und Beschilderungsplanung, Aufstellen Kontrollprüfungsausschreibungen)
- Markt ThiersheimThiersheimFrist: 14. Apr.
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI 2021 für Glasfaserausbau (Kabelbau Gruppe 4). Grundleistungen LPH 3-9, vorerst nur Stufe 1 (LPH 3+4). Besondere Leistungen: Restleistungen LPH 1+2, Mitwirken bei Förderverfahren, Bauüberwachung, Anwohnergespräche (50h/Jahr), Bürgerversammlungen (3/Jahr), DGPS-Aufnahme und Bilddokumentation im ESRI Shape- und PDF-Format, Farbcodelisten. Masterplanung bereits erbracht. Stufenweise Beauftragung abhängig von Finanzierung.
- Frist: 05. März
Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß §§ 47 ff. HOAI sowie für Ingenieurbauwerke (Gruppe 1- Wasserversorgung und Gruppe 2 - Wasserentsorgung) gemäß §§ 41 ff. HOAI, mit denen die Ortsdurchfahrt Langgöns mit der L3133 (Obergasse/Moorgasse/Am Mühlberg) und der L3475 (Breitgasse/Schmittgraben) umgebaut werden sollen.
- Gemeinde LanggönsLanggönsFrist: 05. März
Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke
Leistungen der Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß §§ 47 ff. HOAI sowie für Ingenieurbauwerke (Gruppe 1- Wasserversorgung und Gruppe 2 - Wasserentsorgung) gemäß §§ 41 ff. HOAI, mit denen die Ortsdurchfahrt Langgöns mit der L3133 (Obergasse/Moorgasse/Am Mühlberg) und der L3475 (Breitgasse/Schmittgraben) umgebaut werden sollen.
- THIELE³ ARCHITEKTEN UND INGENIEUREDarmstadt
Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Lph 2-8 HOAI, inkl. örtlicher Bauüberwachung
Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehr-Rettungszentrums Kämpfelbach (Ortsteil Bilfingen): 1. Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI, LPH 2-8) inkl. örtlicher Bauüberwachung, Abnahme, Rechnungsprüfung und Mängelbeseitigung. 2. Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI, LPH 2-8) inkl. örtlicher Bauüberwachung, Abnahme, Rechnungsprüfung und Mängelbeseitigung. 3. Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI, LPH 2-8). Grundlage ist das aus einem Realisierungswettbewerb hervorgegangene Bebauungs- und Gebäudekonzept.
- Hessen Mobil Straßen- und VerkehrsmanagementFrist: 14. Apr.
Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph.6-8), Objektplanung Ingenieurbauwerke Entwässerungsanlage (Lph. 6-8) und ÖBauÜ
Für das in dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: - Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph.6-8), Objektplanung Ingenieurbauwerke Entwässerungsanlage (Lph. 6-8) und ÖBauÜ
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Dienststätte Cottbus.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.