Fach-BÜ Erdwallumlagerung Geologische Baubegleitung
Die Baustelle befindet sich entlang der BAB 4 zwischen den Anschlussstellen Magdala und Apolda, Richtungsfahrbahn Aachen bei ca. Betriebs-km 185,200. Grund des Neubaus der PWC-Anlage ist der Parkplatzdruck im Streckenabschnitt zwischen dem Kreuz Erfurt und dem Hermsdorfer Kreuz. Im Vorfeld des Bauvorhabens fanden inten...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Baustelle befindet sich entlang der BAB 4 zwischen den Anschlussstellen Magdala und Apolda, Richtungsfahrbahn Aachen bei ca. Betriebs-km 185,200. Grund des Neubaus der PWC-Anlage ist der Parkplatzdruck im Streckenabschnitt zwischen dem Kreuz Erfurt und dem Hermsdorfer Kreuz. Im Vorfeld des Bauvorhabens fanden intensive Abstimmungen...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Auftragswert: 17.592.000 €
Ausschreibungsbeschreibung
Die Baustelle befindet sich entlang der BAB 4 zwischen den Anschlussstellen Magdala und Apolda, Richtungsfahrbahn Aachen bei ca. Betriebs-km 185,200. Grund des Neubaus der PWC-Anlage ist der Parkplatzdruck im Streckenabschnitt zwischen dem Kreuz Erfurt und dem Hermsdorfer Kreuz. Im Vorfeld des Bauvorhabens fanden intensive Abstimmungen mit dem zuständigen Landratsamt zur Umlagerung des Erdwalles statt. Des Weiteren wurden intensive Baugrunduntersuchungen im Baufeld und Erdwall durchgeführt. Die GeoBB überwacht die Umlagerung des Erdwalles einschließlich der Dokumentation der umgelagerten Bodenmaterialien und teilweise enthaltenen Fremdbestandteile. Zu dokumentieren ist, welches Material aus dem vorhandenem Erdwall an welcher Stelle in den neu herzustellenden Erdwall eingebaut wird. Durch das LRA wurde festgelegt in welchen Abständen das Material zu untersuchen ist. Die GeoBB veranlasst die erforderlichen Untersuchungen und legt fest welche Fremdbestandteile auszusortieren sind und welche für die Errichtung des neuen Erdwalles verwendet werden dürfen. Die Baggerarbeiten für die Schürfe werden durch den AN Bau Los 1 A4 PWC Anlage Pfingsttal ausgeführt. Die Probenahme muss mit ausreichend zeitlichen Vorlauf erfolgen, damit keine Unterbrechungen der Erdarbeiten erforderlich werden. Die Vorgaben aus der Stellungnahme der Unteren Abfall und Bodenschutzbehörde des LRA Weimarer Lands sind zu beachten. Zudem ist der lagenweise Einbau im neu zu errichtenden Erdwall zu überwachen und zu dokumentieren. Insgesamt werden bei der Maßnahme ca. 25.500 m³ Oberbodenbewegung sowie ca. 194.000 m³ Erdbewegung im Baufeld erwartet. Des Weiteren sollen weitere ca. 38.500 m³ Abtrag aus der Maßnahme Rastanlage Amselberg verarbeitet werden. Es sind gemeinsame einvernehmliche Abstimmungen und Koordinierungen für die betreffenden Bauabschnitte/-zeiten in Abstimmung mit der Bauoberleitung zu treffen. Oberstes Ziel ist ein reibungsloser ungestörter Bauablauf. Die Koordinierung ist Aufgabe der Bauoberleitung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Fach-BÜ Erdwallumlagerung Geologische Baubegleitung
Die Baustelle befindet sich entlang der BAB 4 zwischen den Anschlussstellen Magdala und Apolda, Richtungsfahrbahn Aachen bei ca. Betriebs-km 185,200. Grund des Neubaus der PWC-Anlage ist der Parkplatzdruck im Streckenabschnitt zwischen dem Kreuz Erfurt und dem Hermsdorfer Kreuz. Im Vorfeld des Bauvorhabens fanden intensive Abstimmungen mit dem zuständigen Landratsamt zur Umlagerung des Erdwalles statt. Des Weiteren wurden intensive Baugrunduntersuchungen im Baufeld und Erdwall durchgeführt. Die GeoBB überwacht die Umlagerung des Erdwalles einschließlich der Dokumentation der umgelagerten Bodenmaterialien und teilweise enthaltenen Fremdbestandteile. Zu dokumentieren ist, welches Material aus dem vorhandenem Erdwall an welcher Stelle in den neu herzustellenden Erdwall eingebaut wird. Durch das LRA wurde festgelegt in welchen Abständen das Material zu untersuchen ist. Die GeoBB veranlasst die erforderlichen Untersuchungen und legt fest welche Fremdbestandteile auszusortieren sind und welche für die Errichtung des neuen Erdwalles verwendet werden dürfen. Die Baggerarbeiten für die Schürfe werden durch den AN Bau Los 1 A4 PWC Anlage Pfingsttal ausgeführt. Die Probenahme muss mit ausreichend zeitlichen Vorlauf erfolgen, damit keine Unterbrechungen der Erdarbeiten erforderlich werden. Die Vorgaben aus der Stellungnahme der Unteren Abfall und Bodenschutzbehörde des LRA Weimarer Lands sind zu beachten. Zudem ist der lagenweise Einbau im neu zu errichtenden Erdwall zu überwachen und zu dokumentieren. Insgesamt werden bei der Maßnahme ca. 25.500 m³ Oberbodenbewegung sowie ca. 194.000 m³ Erdbewegung im Baufeld erwartet. Des Weiteren sollen weitere ca. 38.500 m³ Abtrag aus der Maßnahme Rastanlage Amselberg verarbeitet werden. Es sind gemeinsame einvernehmliche Abstimmungen und Koordinierungen für die betreffenden Bauabschnitte/-zeiten in Abstimmung mit der Bauoberleitung zu treffen. Oberstes Ziel ist ein reibungsloser ungestörter Bauablauf. Die Koordinierung ist Aufgabe der Bauoberleitung.
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost
Fach-BÜ Erdwallumlagerung Geologische Baubegleitung
Beschreibung: Die Baustelle befindet sich entlang der BAB 4 zwischen den Anschlussstellen Magdala und Apolda, Richtungsfahrbahn Aachen bei ca. Betriebs-km 185,200. Grund des Neubaus der PWC-Anlage ist der Parkplatzdruck im Streckenabschnitt zwischen dem Kreuz Erfurt und dem Hermsdorfer Kreuz. Im Vorfeld des Bauvorhabens fanden intensive Abstimmungen mit dem zuständigen Landratsamt zur Umlagerung des Erdwalles statt. Des Weiteren wurden intensive Baugrunduntersuchungen im Baufeld und Erdwall durchgeführt. Die GeoBB überwacht die Umlagerung des Erdwalles einschließlich der Dokumentation der umgelagerten Bodenmaterialien und teilweise enthaltenen Fremdbestandteile. Zu dokumentieren ist, welches Material aus dem vorhandenem Erdwall an welcher Stelle in den neu herzustellenden Erdwall eingebaut wird. Durch das LRA wurde festgelegt in welchen Abständen das Material zu untersuchen ist. Die GeoBB veranlasst die erforderlichen Untersuchungen und legt fest welche Fremdbestandteile auszusortieren sind und welche für die Errichtung des neuen Erdwalles verwendet werden dürfen. Die Baggerarbeiten für die Schürfe werden durch den AN Bau Los 1 A4 PWC Anlage Pfingsttal ausgeführt. Die Probenahme muss mit ausreichend zeitlichen Vorlauf erfolgen, damit keine Unterbrechungen der Erdarbeiten erforderlich werden. Die Vorgaben aus der Stellungnahme der Unteren Abfall und Bodenschutzbehörde des LRA Weimarer Lands sind zu beachten. Zudem ist der lagenweise Einbau im neu zu errichtenden Erdwall zu überwachen und zu dokumentieren. Insgesamt werden bei der Maßnahme ca. 25.500 m³ Oberbodenbewegung sowie ca. 194.000 m³ Erdbewegung im Baufeld erwartet. Des Weiteren sollen weitere ca. 38.500 m³ Abtrag aus der Maßnahme Rastanlage Amselberg verarbeitet werden. Es sind gemeinsame einvernehmliche Abstimmungen und Koordinierungen für die betreffenden Bauabschnitte/-zeiten in Abstimmung mit der Bauoberleitung zu treffen. Oberstes Ziel ist ein reibungsloser ungestörter Bauablauf. Die Koordinierung ist Aufgabe der Bauoberleitung.
- Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltFrist: 27. Mai
NB HWS Krottorf (Umsetzung der Flutberme) Umweltbaubegleitung und Objektplanung Freianlagen
Im Abschnitt der Bode zwischen der Witwenstraße (Fluss-km 61,350) und Bode-km 60,600 wird eine Profilaufweitung des Gewässers hergestellt. Hierzu wird am rechten Ufer eine ca. 7,0 m breite Flutberme mit einer Gesamtlänge von ca. 807 m angelegt. Die Maßnahme dient der hydraulischen Verbesserung des Abflussquerschnitts sowie der Herstellung eines betrieblichen Unterhaltungsweges entlang der Gewässerstrecke. Im Zuge der Arbeiten erfolgen Erdarbeiten zur Herstellung der Flutberme einschließlich Abtrag und Wiedereinbau von Bodenmaterial. Weiterhin werden eine Zufahrt im Bereich der Witwenstraße sowie eine Winkelstützmauer aus Betonfertigteilen errichtet. Ergänzend wird ein Betriebs- und Unterhaltungsweg hergestellt. Für die Bauausführung kann im Bereich der Stützmauer eine temporäre Grundwasserabsenkung erforderlich werden. Bauzeit: 27.07.2026 - 28.04.2028 (mit Winterunterbrechungen) Für diese Bauleistungen ist die ökol. Baubegleitung erforderlich Leistungen in der Bauphase: -Einarbeitung in vorhandene Unterlagen -Bauvorbereitende Leistungen • Dokumentieren des Ist-Zustandes der Bautabuflächen vor Baubeginn (Fotodokumentation, Beschreibung des aktuellen Nutzungszustandes), die für die Bauarbeiten nicht oder nur zeitlich begrenzt in Anspruch genommen oder in sonstiger Form nicht beeinträchtigt werden dürfen. • Hinweise auf notwendige Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen gemäß des Landschaftspflegerischen Begleitplans und der Genehmigungsunterlagen. Abstimmung mit dem Auftraggeber und den zuständigen Behörden. Baubetreuung -Kontrolle der Bautabuflächen während des Bauablaufs. -Mitwirkung bei der Umsetzung der Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen (z.B. Amphibienzäune, Tabuflächen, Baumschutz) -Kontinuierliche Abstimmung mit den zuständigen Behörden -Mitwirkung bei der Planung des Bauablaufs -Mitwirkung bei der Klärung von Schadensfällen, die Umweltbeeinträchtigungen hervorgerufen haben. -Bei Bedarf kurzfristige Erstellung und Umsetzungsbegleitung von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen. -Protokollerstellung (Begehungs- und Besprechungsprotokolle) und selbstständige Übermittlung an die zuständigen Behörden. -Dokumentieren des umweltrelevanten Bauablaufs (Vermerke, Fotos). -Beratung der örtlichen Bauüberwachung und des Bauunternehmens zu naturschutz- und umweltrechtlichen Fragestellungen. -Beratung bei der Bestimmung von Eingriffe vermeidenden oder –mindernden Ausführungsarten. -Unregelmäßige Kontrolle des Baufeldes u. aller sensiblen Bereiche (mindestens 2 Tage/ Monat). -Begleitung des Fangens und der Umsetzung von Reptilien und Amphibien (wie z. Bsp. Zauneidechse) -Absammeln und Umsetzen von Flora und Fauna am Bodeufer -Teilnahme an Abstimmungen und Bauberatungen vor Ort (1 Tag/Monat). -Mitwirkung bei der Abnahme von Bauleistungen mit umweltrelevanten Wirkungen, inkl. Mängelfeststellung und Kontrolle der Mängelbeseitigung - Dokumentation/Abschlussbericht Leistungen nach der Bauphase -Kontrolle der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege einschl. Protokollierung, Rechnungsprüfung und Überwachung der Mängelbeseitigung Als Ansatz für Angebotskalkulation ist von einer Kontrolltätigkeit für die Dauer von 4 Jahren inkl. aller erforderlichen Leistungen auszugehen. Objektplanung Freianlagen - Leistungsphasen 5-9 gemäß HOAI §39, § 40 für -- Pflanzung von ca. 10 St Einzelbäumen und -- Anlage von ca. 8 St Weidegehölzinseln - Bauoberleitung Freianlagen - Erstellung Freianlagendokumentation - Überwachung der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege einschl. Protokollierung, Rechnungsprüfung und Überwachung der Mängelbeseitigung Als Ansatz für Angebotskalkulation ist von einer Kontrolltätigkeit für die Dauer von 3 Jahren inkl. aller erforderlichen Leistungen auszugehen.
- Ortsgemeinde Kliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Ortsgemeinde KlidingKlidingFrist: 04. Mai
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Gebäude
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Das Planungshonorar für den Abbruch der bestehenden Toilettenanlage und der Pausenhofüberdachung ist Bestandteil des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume und wurde bereits in den anrechenbaren Kosten für die Gebäudeplanung angemessen berücksichtigt. Es wird daher nicht gesondert vergütet. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. Der Auftraggeber führt wegen Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition der geschätzten Auftragsvolumina der Planungsleistungen ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die weiteren für die Erweiterung des Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben.
- Flughafen München GmbHFrist: 18. Mai
2026-1004890_Flughafen München_T1 Siko C-Nord_Elektroanlagen
Umwidmung/ Schaffung Sicherheitskontrollstelle im Bereich Abflug Flughafen München Terminal 1 E05, öffentlicher Bereich Bauteil Nr. 111.04 Ort des Bauvorhabens: Flughafen München Terminal 1 C Siko Nord, Ebene 05 Achsen W13-W17 / S06- S10 Bauliche Maßnahmen: Im Rahmen der vorgesehenen Maßnahme soll bei der bestehenden Fläche der Emirates (Brutto-Grundfläche von ca. 1.120qm ) eine Umwidmung erfolgen. Die Umwidmung, dient der Schaffung einer neuen Sicherheitskontrollstelle (Siko C Nord) im Abflugbereich des Flughafen Münchens im öffentlichen Bereich vom Terminal 1, Ebene 05, Bauteil Nr. 111.04. Der Zugang erfolgt über den bestehende Transfergang, mit Anbindung an die vorhandene technische Infrastruktur (Strom, Lüftung, IT, Wasser). Bei der geplanten Maßnahme werden die bestehenden Räumlichkeiten der Emirates Lounge bis zum Rohbauzustand zurückgebaut. Im Anschluss erfolgt der Umbau zur Sicherheitskontrollstelle mit neuen CT-Scannern. Diese Maßnahme dient der weiteren Kapazitätssteigerung der Sicherheitskontrollen, sowie zur Anpassung an den aktuellen Sicherheitsstandard. Neben den eigentlichen Kontrollspuren werden auch die vorhandenen Nebenräume (d.h. Büro, Aufenthalt, Raucher) umgebaut und angepasst. Alle tragenden und aussteifende Bauteile, sowie die Außenwände werden nicht geändert. Die Anforderungen an die Bauteile, sowie die Rettungswege, werden in einer brandschutztechnischen Stellungnahme neu definiert. Aufgrund der Beibehaltung des statischen Systems wird, in Abstimmung zwischen der FMG mit dem Landratsamt Erding (LRA ED), eine Baufreigabe für ausreichend erachtet. Im Gesamten stehen für die Fläche weiterhin und unverändert die drei nächstgelegenen notwendigen Treppen (in notwendigen Treppenräumen) zur Verfügung. Sicherheits- und behördliche Anforderungen: Die Umsetzung erfolgt gemäß Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und EU-Verordnung (EU) 2015/1998. Abstimmungen erfolgen mit Luftsicherheitsbehörde, Bundespolizei und der Flughafen München GmbH. Umwelt- und Lärmaspekte: Die Bauarbeiten erfolgen mit minimaler Staub- und Lärmentwicklung. Abfälle werden ordnungsgemäß getrennt und entsorgt. Die Arbeiten finden ausschließlich während genehmigter Terminalarbeitszeiten statt. Nutzungsbeschreibung: Aufgrund von geänderten betrieblichen Anforderungen und der Anpassung der Passagierströme am Flughafen München soll die bisherige Emirates Lounge einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ziel der Maßnahme ist die Umwidmung und bauliche Anpassung der Räumlichkeiten zu einer Sicherheitskontrolleinheit gemäß den geltenden Anforderungen der Luftsicherheitsbehörden (LuftSiG, EU-Verordnungen sowie Vorgaben des Flughafenbetreibers FMG). Daher soll die Fläche künftig als Sicherheitskontrollstelle für Passagiere und Handgepäck genutzt werden. Die Einheit umfasst Kontrolllinien, Wartebereiche, Personalräume, Aufenthaltsräume und technische Zonen. Zugänglichkeit Das Baufeld wird in einen öffentlichen Bereich umgewidmet. Dies erfolgte bereits durch die FMG. Die Zu- und Ausfahrt zum Baufeld erfolgt über Baustellen Ein-/Ausfahrten am Flughafen Nordring (Erdin-ger Allee). Der Zutritt zur Baustelle ist ab 06:00 Uhr möglich, die Schließung der Baustellentore durch den Sicherheitsdienst der FMG erfolgt ab 18:00 Uhr. Baubeschreibung Elektro: Die elektrotechnischen Leistungen umfassen den Umbau, die Anpassung und den Neubau bestehender und neuer Trassensysteme sowie die Installation eines durchgehenden Unterflursystems einschließlich aller zugehörigen Elektroinstallationsarbeiten. Der Großteil der Arbeiten erfolgt im öffentlichen Bereich des Terminals, ein kleinerer Teil in sicherheitsrelevanten Zonen. Aufgrund des laufenden Betriebs sind einzelne Arbeitsschritte in Nacht und Wochenendarbeit auszuführen; Tätigkeiten in sicherheitskritischen Bereichen dürfen erst nach Freigabe der Bauleitung beginnen. Auf Ebene E06 (Außenbereich/Flachdach) werden ein neues Trassensystem installiert und der vorhandene Blitzschutz angepasst. In den betroffenen Unterverteilungen kommen die Netzformen Normalnetz (NN), Allgemeine Ersatzversorgung (AEV) und Sicherheitsbeleuchtung (SBEL) zur Anwendung. Der Umbaubereich umfasst vier Verteilerstandorte, in denen insgesamt neun neue Unterverteilungen zu errichten sind. Zusätzlich ist ein Unterflursystem mit Bodentanks und flexibler Verrohrung aufzubauen sowie neue Kabeltragsysteme zu montieren und bestehende Trassen fachgerecht anzupassen. Der Leistungsumfang beinhaltet außerdem die Anpassung des Blitzschutzes auf Ebene E06 sowie den Einbau neuer Beleuchtung mit entsprechender Steuerung. Der Auftragnehmer stellt sämtliche passive Infrastruktur bereit, darunter Kabeltragsysteme, Steigzonen, Trassenwege und Unterflursysteme. Diese sind mit einer Ausbaureserve von mindestens 30 % herzustellen, um zukünftige Erweiterungen ohne bauliche Eingriffe zu ermöglichen. Sämtliche Schnittstellen sind technisch einwandfrei, normgerecht und voll funktionsfähig vorzubereiten. Der Auftragnehmer koordiniert die erforderlichen Zuarbeiten, die gemeinsame Inbetriebnahme sowie die Abnahme mit allen beteiligten Gewerken und berücksichtigt die Schnittstellenanforderungen im Terminplan. Da bestimmte betriebliche Anlagen wie ELA Systeme, EDV Technik, Brandmeldeanlagen und Kontrollspuren durch spezialisierte Errichter im Auftrag der FMG umgesetzt werden, sind deren technische und bauliche Anforderungen einzubeziehen. Insbesondere für die IT Verkabelung sind alle benötigten Trassenwege und Verlegesysteme betriebsfertig herzustellen. Die aktive Netzwerktechnik (Switches, Router, Endgeräte) wird ausschließlich durch die FMG bereitgestellt und in Betrieb genommen; die Schnittstellen sind daher so auszuführen, dass eine nahtlose Integration ohne Nacharbeiten möglich ist. Ausführungszeitraum: voraussichtlich 05.10.2026 bis 01.02.2027 Baustelleneinrichtung / Vorabmaßnahmen voraussichtlich 01.02.2027 bis 20.08.2027
- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Los 5 Waldburg
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Waldburg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 11.100,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 7.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 0 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 242 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Los 5 Waldburg
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Waldburg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 11.100,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 7.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 0 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 242 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
- Frist: 22. Apr.
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes - ZVBVRV Cluster 1
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Aichstetten. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 1 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 55.400,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 0,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 2 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 0 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 35 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 957 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
- München Klinik gGmbHFrist: 22. Apr.
MüK - KS EWP OPL Gebäude
Die München Klinik gGmbH (MÜK) beabsichtigt die Realisierung eines dreiteiligen Gebäudekomplexes auf dem Gelände des Klinikums Schwabing (Baufeld Haus 77). Das Projekt umfasst drei Bestandteile mit unterschiedlichen Nutzerprofilen. Elternhaus: Am Standort Schwabing ist es geplant, ein Elternhaus als Neubau zu errichten. Das Elternhaus hilft Familien aus nah und fern, dass sie bei ihren schwer kranken Kindern in der Nähe bleiben können. Ein Zuhause auf Zeit für Familien, deren Kinder in der München Kinderklinik Schwabing behandelt werden. Hierzu ist eine Stiftung bereit, das Elternhaus gänzlich aus Spendenmitteln zu planen (ab LP 5), zu bauen und zu finanzieren. Das Elternhaus wird komplett von der München Klinik gGmbH medientechnisch versorgt. Wirtschaftshof: Mit dem Neubau der Kinderklinik wurde im ersten Schritt ein Wirtschaftshof zur Versorgung der Klinik errichtet. Die Entsorgung (jeglichen Klinikmüll sammeln und abtransportieren) ist aktuell noch in Haus 27 untergebracht, das Gebäude wird jedoch an die LHM zurückgegeben. Aufgrund des neuen Medizinkonzeptes MüK20++ und dem Bedarf des Elternhauses kommt es zu einer Neuverteilung der Flächen, ohne die die Errichtung des Elternhauses nicht möglich wäre. Um den Wirtschaftshof beim Haus 27 zu kompensieren, am Standort zu zentralisieren und die dringend notwendigen Wirtschafsflächen aufbauen zu können, wird der Wirtschaftshof im Zuge dieses Projektes realisiert. Weiterhin wird ein logistikfähiger Tunnelgang vom Wirtschaftshof an die Tunnelverbindung der MüK angeschlossen. Gefahrstofflager wird eventuell auch im Wirtschaftshof verortet,. Zentrale Energieversorgung: Teile und Anlagen der zentralen Energieversorgung in Klinikum Schwabing sollen im Projektumfang (Wirtschaftshof) aufgenommen werden. Es werden zukünftig Häuser und Strukturen am Campus an die LHM abgegeben werden, welche zentrale Anlagentechniken (Kälte, Heizung, TW, ELT, Rohrpost) beherbergen, die vorher neu verortet werden müssen. Parkhaus: Im Zuge der Errichtung des Elternhauses soll nicht nur ein Wirtschaftshof, sondern auch ein Parkhaus entstehen, um die angespannte Parksituation zu entschärfen. Das Parkhaus wird als Split-Level-Bau mit offener Fassade errichtet, die eine natürliche Belüftung gewährleistet. Es entstehen 198 Stellplätze, darunter ein barrierefreier Stellplatz. Die Zufahrt erfolgt über das Erdgeschoss. Hier ist auch das Ladesäulenkonzept der München Klinik gGmbH zu berücksichtigen. Der AG beabsichtigt, die notwendigen Leistungen nach HOAI zu beauftragen. Die Machbarkeitsstudie Hochbau liegt vor, siehe Anlage. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise, wobei kein Anspruch auf einen vollständigen Abruf aller Leistungsphasen und auf eine vollständige bauliche Umsetzung der angesetzten anrechenbaren Kosten besteht. Aus einem Einzelabruf der Leistungsphasen kann der AN keine Erhöhung des angebotenen Honorars oder sonstigen Ansprüche geltend machen. Aufgrund der unterschiedlichen Realisierungsmodelle ergeben sich folgende Besonderheiten. - Elternhaus: Beauftragung der Objektplanung nur bis einschließlich LPH 4. Danach erfolgt die Übergabe an die Stiftung zur weiteren Planung und Realisierung, vrs. durch einen Generalübernehmer (GÜ). - Wirtschaftshof & Parkhaus: stufenweise Beauftragung bis LPH 9. - Vorabmaßnahme Baugrube: Die Baugrube inkl. Bodenplatte wird als einheitliche Maßnahme für alle drei Gebäude vorab durch die Stiftung errichtet. Die Ingenieurleistungen hierfür (Verbau) werden separat vergeben; der AN hat hierbei die notwendigen Koordinations- und Zuarbeitungsleistungen zu erbringen. Einzelne Stufen: - LPH 1-2 (soweit noch erforderlich) und LPH 3-4 - LPH 5 - LPH 6-7 - LPH 8 - LPH 9 Die überschlägig ermittelten Kosten für die KG 100 - 700, belaufen sich vorläufig auf insgesamt 25,017 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten (21,417 Mio EUR brutto ohne KG 700). Grobgeschätzte Kosten (Kostenrahmen): - Elternhaus: ca. 10,0 Mio EUR brutto inkl. Nebenkosten, finanziert durch eine Stiftung; MüK gGmbH: Grundstückseigner + Vertragspartner, steuert die Baumaßnahme vollumfänglich - Parkhaus: ca. 7,57 Mio EUR brutto inkl. NK - Wirtschaftshof: ca. 7,23 Mio EUR brutto inkl. NK Die Details der Kostenschätzung ist der Anlage zu entnehmen. Mit der Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Besondere Leistungen: a) Einarbeitung in die Machbarkeitsstudie inkl. mehrerer Ortsbesichtigungen. b) Verwendungsnachweis (Kostenfeststellung bis zur 3. Ebene nach DIN 276, Erläuterungsbericht, Übersicht zur Vergabe- und Auftragsabwicklung etc. - gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) c) Antrag auf Vorbescheid d) Förderantrag (- gem. Vorgaben der Regierung von Oberbayern) e) Mitwirkung an der Teilbaugenehmigung zusätzlich zur Baugenehmigung. f) Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung eines Raumbuchs. Weitere besondere Leistungen werden nur nach Bedarf beauftragt. Die Abstimmung der zu erbringenden (Teil-)Leistungen erfolgt in Abstimmung mit dem AG und dem Planungsteam.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.