Auftragsänderung 1: Managed Desktop Services 2024 (MDS)
Die VBL schätzt den Bedarf an Leistungen während der Vertragslaufzeit auf 6,4 Mio. EUR (netto). Der Auftraggeber kann maximal Leistungen im Gesamtwert von 9,6 Mio. EUR (netto) in Anspruch nehmen. Bei Erreichen dieses Maximalwerts können keine weiteren Leistungen mehr abgerufen werden. Ziff. 7 des Vertrags ist zu beacht...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die VBL schätzt den Bedarf an Leistungen während der Vertragslaufzeit auf 6,4 Mio. EUR (netto). Der Auftraggeber kann maximal Leistungen im Gesamtwert von 9,6 Mio. EUR (netto) in Anspruch nehmen. Bei Erreichen dieses Maximalwerts können keine weiteren Leistungen mehr abgerufen werden. Ziff. 7 des Vertrags ist zu beachten.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- Veröffentlicht: 11. Februar 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die VBL schätzt den Bedarf an Leistungen während der Vertragslaufzeit auf 6,4 Mio. EUR (netto). Der Auftraggeber kann maximal Leistungen im Gesamtwert von 9,6 Mio. EUR (netto) in Anspruch nehmen. Bei Erreichen dieses Maximalwerts können keine weiteren Leistungen mehr abgerufen werden. Ziff. 7 des Vertrags ist zu beachten.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Auftragsänderung 2: Managed Desktop Services 2024 (MDS)
Prognostizierter Vertragswert: 6,4 Mio. EUR netto. Maximaler Abrufwert: 9,6 Mio. EUR netto. Bei Erreichen des Maximalwerts endet der Vertrag; nicht abgerufene Leistungen verfallen. Der Umfang zugesicherter Abnahmemenge ergibt sich aus den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung).
- MedietilsynetFredrikstad
Recruitment services, framework agreement
Beschaffung von Personaldienstleistungen. Der geschätzte Wert liegt bei 300.000 bis 1.000.000 NOK pro Jahr (exkl. MwSt.). Der Gesamtwert über die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Optionen beträgt maximal 8.000.000 NOK (exkl. MwSt.). Der Bedarf ist variabel und hängt von Aktivitäten, Budget und Rahmenbedingungen ab. Die Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden als unerheblich eingestuft, da es sich um Beratungsleistungen handelt, bei denen der Auftraggeber keinen Einfluss nehmen kann.
- Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle
Managed Service Netzwerktechnik an Düsseldorfer Schulen
Betrieb, Konfiguration und Service der Netzwerkkomponenten an den Düsseldorfer Schulen. Die Auftraggeberin betreibt in ihren Schulen pädagogische Netzwerke mit weitestgehend homogener Netzwerkinfrastruktur. Stand Januar 2026 betreibt die Auftraggeberin rund 5473 Accesspoints sowie rund 1407 Switche. Die Auftraggeberin setzt im Bereich LAN und WLAN homogen Komponenten des Herstellers Extreme Networks ein. Im Bereich WAN Anbindung/ Firewall/ Routing setzt die Auftraggeberin homogen Komponenten des Herstellers Palo Alto ein, derzeit sind dies rund 170 Firewalls welche den Internetaccess an den rund 180 Standorten sicherstellen. Hierzu stehen je Standort in der Regel bis zu drei WAN Anschlüsse zur Verfügung. Der Rahmenvertrag wird mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, soweit ausreichend wertungsfähige und wirtschaftliche Angebote vorliegen. Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 2.960.672,27 € netto über die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 48 Monaten (inkl. optionaler Verlängerungen um zweimal jeweils 12 Monate). Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen bis zu einer Gesamthöchstmenge von 2.960.672,27 € netto abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben (ins-besondere gemäß § 132 GWB) bleibt unberührt. Ein Anspruch des Rahmenvertragspartners auf Abruf von Leistungen in voller Höhe des geschätzten Volumens besteht nicht.
- Frist: 20. Apr.
Managed Service Netzwerktechnik an Düsseldorfer Schulen
Betrieb, Konfiguration und Service der Netzwerkkomponenten an den Düsseldorfer Schulen. Die Auftraggeberin betreibt in ihren Schulen pädagogische Netzwerke mit weitestgehend homogener Netzwerkinfrastruktur. Stand Januar 2026 betreibt die Auftraggeberin rund 5473 Accesspoints sowie rund 1407 Switche. Die Auftraggeberin setzt im Bereich LAN und WLAN homogen Komponenten des Herstellers Extreme Networks ein. Im Bereich WAN Anbindung/ Firewall/ Routing setzt die Auftraggeberin homogen Komponenten des Herstellers Palo Alto ein, derzeit sind dies rund 170 Firewalls welche den Internetaccess an den rund 180 Standorten sicherstellen. Hierzu stehen je Standort in der Regel bis zu drei WAN Anschlüsse zur Verfügung. Der Rahmenvertrag wird mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, soweit ausreichend wertungsfähige und wirtschaftliche Angebote vorliegen. Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 2.960.672,27 € netto über die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 48 Monaten (inkl. optionaler Verlängerungen um zweimal jeweils 12 Monate). Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen bis zu einer Gesamthöchstmenge von 2.960.672,27 € netto abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben (ins-besondere gemäß § 132 GWB) bleibt unberührt. Ein Anspruch des Rahmenvertragspartners auf Abruf von Leistungen in voller Höhe des geschätzten Volumens besteht nicht.
- Gemeinde Schöntal
Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
- Gemeinde SchöntalSchöntal
Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
- KfW BankengruppeFrist: 11. Mai
Audiovisuelle Medientechnik
An ihren drei Standorten in Frankfurt a.M., Berlin und Bonn möchte die KfW jeweils Teile ihrer Räumlichkeiten mit Medientechnik neu ausstatten bzw. vorhandene Medientechnik modernisieren. Der Auftragnehmer (im Folgenden: AN) wird auf rahmenvertraglicher Grundlage für die KfW tätig. Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen. Beauftragt die KfW diese, vergibt sie während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung einen entsprechenden Einzelauftrag an den AN, der dann verpflichtet ist, die beauftragte Leistung auszuführen: (1) Verkauf und Lieferung neuer audiovisueller Geräte (Insbesondere: Displays, Projektoren und/oder LED-Screens). (2) Verkauf und Lieferung neuer Audiogeräte (Insbesondere: Funk-Mikrofone, Mischpulte, Lautsprecher und Audiosignaltechnik). (3) Verkauf und Lieferung der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Hard- und Softwarekomponenten des Herstellers Crestron für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support der in Ziff. (1) bezeichneten audiovisuellen medientechnischen Geräte. (4) Installation, Integration (Programmierung, Einmessung etc.) und betriebsfertige Übergabe gelieferter neuer audiovisueller medientechnischer Geräte sowie etwaiger neuer Komponenten von Crestron in die vorhandene medientechnische Infrastruktur der KfW inklusive Aushändigung der zugehörigen Dokumentation. (5) Fallweise Prüfung, Wartung und gegebenenfalls Instandsetzung der bereits in der KfW vorhandenen sowie der neu gelieferten medientechnischen Geräte und etwaigen Crestron-Komponenten. (6) Umrüstung oder Modernisierung von in den Räumlichkeiten der KfW bereits vorhandenen medientechnischen Geräten und Crestron-Komponenten (Planung und Durchführung). (7) Mit den vorbezeichneten Installations-, Wartungs- und Modernisierungstätigkeiten verbundene Projektkoordination und Abstimmung mit anderen Gewerken sowie technologiebezogene Beratung. Beides in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten der KfW - insbesondere aus der IT, dem Bau- und Gebäudemanagement sowie den Fachbereichen und dem externen Fachplanungsbüro Firma hmpartner, Düsseldorf. Einzelaufträge können einzelne oder mehrere der o.g. Leistungen umfassen und sowohl Einzelkomponenten als auch komplexe Systeme beinhalten. Für die Steuerung, die Bild- und Tonübertragung, das Monitoring und den Support ihrer audiovisuellen Geräte nutzt die KfW ein MMS-System der Firma Crestron. Deshalb hat der AN, soweit er neue MMS-Komponenten für audiovisuelle Geräte liefert, ausschließlich die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Produkte des Herstellers Crestron zu verwenden und müssen zudem vom AN gelieferte neue audiovisuelle Geräte mit dem MMS-System von Crestron kompatibel sein. UHF-Mikrofonsysteme müssen in das Frequenzmanagement der KfW integrierbar und zur Betriebssicherheit untereinander (zwischen Räumen oder Gebäuden) austauschbar sein. Weitere Einzelheiten zur geschuldeten Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Das maximale Auftragsvolumen aller Einzelaufträge über die o.g. Leistungen, welche auf Basis der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, beträgt 6.500.000,-- € ohne Umsatzsteuer. Dieser Wert stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die KfW schätzt, dass sie Einzelaufträge im Umfang von insgesamt 4.510.000,-- € netto vergeben wird. Wie sich Obergrenze und geschätzter Bedarf jeweils im Detail auf die Leistungen (1) bis (7), auf die Vertragsjahre der Rahmenvereinbarung sowie auf die verschiedenen Standorte der KfW genau verteilen, lässt sich nicht vorab antizipieren. Weder das angegebene maximale Auftragsvolumen noch der mitgeteilte geschätzte Bedarf begründen eine Abnahmeverpflichtung der KfW. Der AN hat weder Anspruch darauf, dass die KfW die Obergrenze tatsächlich voll ausschöpft, noch kann er verlangen, dass die KfW ihn in einem bestimmten Mindestumfang mit Leistungen aus der Rahmenvereinbarung betraut.
- Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe - Referat 53.1Frist: 05. Mai
HÖP Ubstadt Weiher - Planungslos 1
Der Leistungsumfang der zu vergebenden Planungsleistungen gliedert sich in folgende Teilleistungen: Pos. 1) Vorbereitung der Projektabwicklung, inkl. Ablauf- und Terminplanung Pos. 2) Logistikkonzept für Bodenmanagement Pos. 3) Alarm- und Einsatzplan für den Hochwasserfall Pos. 4) Grundleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI [MK6.1] Pos. 4.1) Grundleistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphasen 5 bis 6, Option Leistungsphasen 7 bis 9 Pos. 4.1.1.) Objekt 1: Hochwasserschutzlinie Kraichbach, linke Seite, mit: - Maßnahme M3 - Hochwasserschutzdamm - Maßnahme M5 - Hochwasserschutzdamm - Wegebau M3 und M5 - Rückbau Allmendbrücke - BE-Flächen - NATO-Pipeline, Hinweis: lediglich nachrichtliche Erwähnung, da Planung/Umsetzung über Betreiber erfolgt Pos. 4.1.2) Objekt 2: Hochwasserschutzlinie Kraichbach, rechte Seite, mit: - Maßnahme M4.1 - Abschlussdamm - Maßnahme M4.2 - Vorschüttung Bahndamm Pos. 4.1.3) Objekt 3: Maßnahme M4.3 - Hochwasserschutzmauer Pos. 4.1.4) Objekt 4: Durchlassbauwerk Bruch - Kraichbach (gesteuert) Pos. 4.1.5) Objekt 5: Durchlassbauwerk Bruchgraben - Bahn Pos. 4.2.) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Leistungsphasen 1 bis 3, Option Leistungsphasen 4 bis 9 Pos. 4.2.1) - Objekt 6: Ersatzneubau Kraichbachbrücke Pos. 5) Grundleistungen Objektplanung Freianlagen[MK7.1] nach § 39 HOAI Leistungsphasen 5 bis 6, Option 7 bis 9 Pos. 5.1) Objekt 7: Gewässerumgestaltung Kraichbach mit: - Umgestaltung Gewässerlauf - hydraulisches Trennelement - Bruchgraben (Sohlanpassungen) - Geländeanpassungen innerhalb der Überflutungsfläche - Maßnahmen aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan im Gewässerkorridor in Abstimmung mit Planungslos PL2 - Umweltplanung - Hinweis: Planung Erdbau durch Planungslos PL1, Planung der Vegetation durch Planungslos PL2 - Umweltplanung Pos. 6) Örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI, Anlage 12, besondere Leistungen LP 8, für die Objekte 1 bis 7 Pos. 7) Grundleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Leistungsphasen 1 bis 2 (soweit noch erforderlich) und 3 bis 6, sowie Bewehrungsabnahme Pos. 7.1) Objekt 3: Maßnahme M4.3 - Hochwasserschutzmauer Pos. 7.2) Objekt 4: Durchlassbauwerk Bruch - Kraichbach (gesteuert) Pos. 7.3) Objekt 5: Durchlassbauwerk Bruchgraben - Bahn Pos. 7.4) Objekt 6: Ersatzneubau Kraichbachbrücke Pos. 8) Grundleistungen Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI Leistungsphasen 5 bis 6, Option Leistungsphase 7-9 Pos. 8.1) Objekt 4: Durchlassbauwerk Bruch - Kraichbach (gesteuert) Pos. 9) Vermessung Pos. 9.1) Leistungsbild Bauvermessung ohne Leistungsphase 4 - Bauausführungsvermessung Pos. 10) Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)-Leistungen Pos. 11) Bestandsplanung Pos. 11.1) Erstellen der Unterlagen für Deichbuch, FIS-Deiche Pos. 12.) Besondere Leistungen Pos. 12.1) Nachweis der hydraulischen Wirksamkeit der gewässerökologischen Maßnahmen - Konzept für die Erfolgskontrolle Pos. 12.2) Option: Wasserrechtlicher Zulassungsantrag für evtl. GW-Haltung für den Ersatzneubau Kraichbachbrücke Pos. 12.3) Option: Fachliche Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit des AG. Hier: Öffentlichkeitarbeit Pos. 12.4) Termine Pos. 12.4.1) Option: Termine mit Dritten, die nicht über die vorstehenden Positionen abgedeckt sind. Abrechnung nach Zeitaufwand; Reisezeiten für Ortstermine über Anfahrtspauschalen Für den Auftrag gelten: a) Vertragsabschluss und Leistungsbeginn vsl. 01.09.2026. b) Konzept Projektabwicklung (2 Monate nach Vertragsbeginn) c) Vorbereitende Maßnahmen / Baubeginn: Ziel 4. Quartal 2027. Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist. Einzelheiten bzgl. der Abwicklung sind nach Leistungsbeginn mit dem AG abzustimmen. Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes nach Bedarf und der Mittelbereitstellung für die Umsetzung vom Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Mediadienstleistungen für die Rundfunkanstalten der ARD
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schloss federführend für die ARD eine Rahmenvereinbarung über Mediadienstleistungen ab. Zur wirtschaftlichen Abwicklung dieser Beschaffungen haben sich die folgenden Rundfunkanstalten zusammengeschlossen: Bayerischer Rundfunk (BR) Deutschlandradio (DLR) Hessischer Rundfunk (hr) Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) Norddeutscher Rundfunk (NDR) Radio Bremen Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) Saarländischer Rundfunk (SR) Südwestrundfunk (SWR) Westdeutscher Rundfunk (WDR) Weitere Angaben zu den vorgenannten Rundfunkanstalten befinden sich auf den jeweiligen Webseiten. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wurde nach einer Media Agentur gesucht, die alle Bereiche von Print / OoH / Ambient und Online/Social Media bis Mobile mit Full-Service-Beratung sowie den gebündelten und koordinierten Mediaeinkauf abdecken kann. Ein Ziel dieser Ausschreibung war neben den wirtschaftlichen Vorteilen ein Best Practice Sharing zwischen den Bezugsberechtigten der ARD. Unmittelbar bezugsberechtigt aus dem abzuschließenden Rahmenvertrag sind neben den vorgenannten Rundfunkanstalten, die ARD-Programmdirektion, die ARD MEDIA GmbH und die ARD Degeto GmbH sowie jeweils deren Tochtergesellschaften und die im Mehrheitsbesitz befindlichen Unternehmen. Im Folgenden werden diese "Bezugsberechtige" genannt. Mit der Auftragsvergabe erfolgt der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Auftragnehmer. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die Vergabestelle/WDR hat das Recht, den Vertrag insgesamt zweimal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Bezugsberechtigten schätzen das Gesamtauftragsvolumen für alle Leistungen für zwei Jahre auf ca. 38 Mio. EUR inkl. Umsatzsteuer. Sie verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer zur Beauftragung von mindestens 18 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer für die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung seitens der Bezugsberechtigten. Unter der zusätzlichen Berücksichtigung auch ergänzender Bedarfe, die derzeit nicht prognostiziert werden können, geht der WDR von einem maximalen Abrufvolumen aller Bezugsberechtigten in vier Jahren von ca. 83 Mio. EUR inklusive Umsatzsteuer aus. Die Durchführung von Mediadienstleistungen für alle Bezugsberechtigten und ihre jeweiligen Programm- und Angebotsmarken umfasst: Regelleistungen: Buchung von Mediengattungen: Die Abrufvolumina verteilen sich auf Basis der Vergangenheit und der aktuellen Planungen voraussichtlich wie folgt auf die verschiedenen Mediengattungen: - Außenwerbung analog und digital > insgesamt ca. 49 % (GF, CLP, dCLP, Infoscreen, Station Video, Verkehrsmittelwerbung etc.) - Print > insgesamt ca. 5 % (Zeitungen, Zeitschriften etc.) - Online - IO, Programmatic, Social Media, SEA > insgesamt ca. 42 % (SEM, Performance Marketing, Display-Marketing, Native Advertising, Augmented Reality App, Social Media Marketing, Virales Marketing, Influencer Marketing etc.) - Kino und Ambient > insgesamt weniger als 2 % (Gratispostkarten, Tickets, Elektrostatische Sticker, Brötchentüten, Direktmarketing wie Postwurfsendungen, E-Mail- Marketing, etc.) Die Regelleistungen werden in acht Leistungsphasen erbracht: 1. Media-Analyse und Forschung (Markt-, Trend-Analysen, etc.) 2. Media-Beratung (kampagnen-bezogene Beratungsleistung) 3. Media-Konzeption (z.B. Erstellung einer Konzeption) 4. Media-Planung und Kampagnenmanagement 5. Media-Einkauf und Optimierung 6. Media-Produktion 7. Media-Kontrolle und -Dokumentation 8. Media-Abrechnung Individuelle Beratungsleistungen: Darüber hinaus können aus dem Rahmenvertrag individuelle, kampagnenunabhängige Beratungsleistungen abgerufen werden. Auf individuelle Strategische Beratung zu Mediamaßnahmen sowie Adhoc-Beratungen bei kurzfristigen Projekten entfallen insgesamt ca. 2 % vom gesamten Auftragsvolumen. Im Hinblick auf individuelle Beratungsleistungen besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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