Gigabitausbau Gemeinde Schöntal 2024
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaug...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabi...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Schöntal
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabitrichtlinie des Bundes). Ziel dieser Maßnahme ist die flächendeckende Versorgung vorstehend aufgeführter Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. Gefordert ist ein Versorgungsgrad von 100% aller Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte im Ausbaugebiet. Das Ausbaugebiet besteht aus den in Anlage aufgeführten unterversorgten Ortslagen des Gebiets der Gemeinde Schöntal. Die näheren Angaben ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Maßgeblich ist die Adressliste im Anhang der Leistungsbeschreibung. Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
Weiterführende Details
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Ein vorab durchgeführtes Markterkundungsverfahren hat gezeigt, dass mit einem rein privatwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit-Netzes in den kommenden drei Jahren bzw. einer Aufrüstung bestehender Netze auf bis zu 100 Mbit/s im Download durch die Ausstattung mit zusätzlichen aktiven Komponenten innerhalb von 12 Monaten nicht zu rechnen ist. Das Vorhaben soll daher mit öffentlichen Fördermitteln auf Grundlage des sogenannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodells“ gefördert werden; Grundlage hierfür sind die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.11.2013 und die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabitrichtlinie des Bundes“), sowie ergänzend die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13.11.2020 („Gigabit-RR“). Die Ausführung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt eines antragsgemäßen Zuwendungsbescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung (auf Bundes- und ggf. Landesebene) durch die Bewilligungsbehörden. Der Zuschlagsempfänger muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Breitbandversorgung und in diesem Zusammenhang zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang und zu Kollokationen. Die förderrechtlichen Bestimmungen können bei der unter Ziff. 8.1 genannten Stelle des Auftraggebers angefordert werden und sind im Zuschlagsfalle wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsvertrages. Im Zuschlagsfalle werden ggf. weitere Erklärungen zur Vorlage beim Fördermittelgeber erforderlich. Mit Angebotsabgabe verpflichtet sich jeder Bieter, diese im Zuschlagsfalle abzugeben, soweit nicht bereits im Auswahlverfahren abgegeben. Der Zuschlagsempfänger hat weiter alle bei der Umsetzung der Maßnahmen relevanten Normen (u.a. TKG) und sonstigen rechtlich verbindlichen Vorgaben zu beachten sowie alle erforderlichen Genehmigungen, Bestätigung etc. rechtzeitig und auf eigene Kosten einzuholen. Die weiteren Ausschreibungsunterlagen können unter www.aumass.de abgerufen werden. Mit dem Zuschlagsempfänger wird ein Zuwendungsvertrag auf Basis des von der Bewilligungsbehörde vorgegebenen Mustervertrages abgeschlossen. Mit Abgabe des Angebots akzeptieren die Bieter den Muster-Zuwendungsvertrag. Entsprechend der „zu beachtenden Bearbeitungshinweise für Verwender des Mustervertrages“ durch den Projektträger sind inhaltliche Änderungen grundsätzlich nur in projektspezifisch anzupassenden (gelb hinterlegt) bzw. dispositiven Regelungen (grau hinterlegt) zulässig. Der Auftraggeber hat türkis hinterlegt bereits eigene Anpassungen eingefügt. Darüber hinaus gehende Anpassung von Klauseln, welche von der Bewilligungsbehörde nicht farblich als optional verhandelbar gekennzeichneter hat, ist von einer vorherigen Zustimmung des Projektträgers abhängig. Der Auftraggeber will von der Einholung der vorherigen Genehmigung grundsätzlich keinen Gebrauch machen, behält sich dies jedoch vor, ohne dies den Bietern zuzusichern. Der Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Regelung muss begründet werden. Die Bewilligungsbehörde kann die Genehmigung erteilen, wenn die Umstände des Einzelfalles ein Festhalten an den vorgegebenen Regelungen unzumutbar erscheinen lassen. Mit Angebotsabgabe sind Änderungswünsche an den gelb, grau bzw. türkis hinterlegten Vertragsklauseln im Überarbeitungsmodus oder farblich gekennzeichnet beizufügen, die dann Gegenstand einer Prüfung durch den Auftraggeber werden. Soweit der Auftraggeber Änderungsvorschläge übernehmen möchte, wird er einen Zuwendungsvertrag in fortgeschriebener Fassung allen Bietern gleichermaßen im Rahmen des weiteren Verhandlungsverfahren zukommen lassen und zu neu kalkulierten Angebote auffordernder. Ein Anspruch auf Anpassung besteht nicht. Lehnt der Auftraggeber den Vorschlag des Bieters ab, verbleibt es bei der Regelung des Muster-Zuwendungsvertrages. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages steht unter dem Vorbehalt, dass der entsprechende Förderbescheid des Bundes über die abschließende Höhe der Zuwendung mit dem beantragten Inhalt durch die Bewilligungsbehörde sowie der entsprechende Kofinanzierungsbescheid des Landes Baden-Württemberg erlassen werden und enthält Rücktrittsrechte für den Fall der bestandskräftigen Nichterteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide von Bund und Land. Sollte der Projektträger einen anderen Muster-Zuwendungsvertrag veröffentlichen und dessen Verwendung zwingend vorgeben, wird der Auftraggeber mit dem potenziellen Zuschlagsempfänger den neuen Mustervertrag einvernehmlich verwenden. Die Entscheidung über den Abschluss eines Zuwendungsvertrages wird auf dem zentralen Online-Portal der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Bieter erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
- Gemeinde KinsauKinsauFrist: 02. Mai
Gemeinde Kinsau -_Gigabit-RL_2.0 - Auswahl eines Netzbetreibers für den Netzbetrieb und die Pacht eines Gigabit-Netzes im Betreibermodell
Betrieb und Pacht eines Gigabit-Netzes im Betreibermodell für alle ausgeschriebenen Adressen und Anschlusspunkte gemäß Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0. Enthält Errichtung und Betrieb des Netzes, Überlassung, Nachverdichtung mit nachträglichen Hausanschlüssen, Open Access, Dokumentation, Monitoring sowie vorgegebenen Netzbetriebs- und Pachtvertrag. Mindestbetriebsdauer und detaillierte Definition des Ausbaugebietes siehe separates Bekanntmachungsdokument (Ziff. 5.1 ff).
- Gemeinde KinsauKinsauFrist: 30. Apr.
Gemeinde Kinsau -_Gigabit-RL_2.0 - Auswahl eines Netzbetreibers für den Netzbetrieb und die Pacht eines Gigabit-Netzes im Betreibermodell
Verhandlungsverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Betrieb und die Pacht eines passiven Gigabit-Netzes im Betreibermodell gemäß Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0. Ziel ist die Errichtung eines flächendeckenden Gigabit-Netzes (mind. 1 Gbit/s symmetrisch) für förderfähige unterversorgte Adressen. Die Up- und Downloadraten müssen sich mindestens verdoppeln. Der Auftraggeber verfügt über einen vorläufigen Zuwendungsbescheid; der Abschluss dieses Verfahrens ist Voraussetzung für die finale Förderung.
- Gemeinde AlfeldAlfeld
Gemeinde Alfeld - Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes#
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen , insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet [(B1, B1.1 bis B1.x)] und der Adresslisten [(B2, B2.1 und B2.x)]. Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (s. obige Ziff. 2.1.4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "A2-Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" wird ergänzend verwiesen.
- Gemeinde RattenbergRattenberg
Gemeinde Rattenberg- Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen , insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet [(B1, B1.1 bis B1.x)] und der Adresslisten [(B2, B2.1 und B2.x)]. Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (s. obige Ziff. 2.1.4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "A2-Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" wird ergänzend verwiesen.
- Gemeinde RattenbergRattenbergFrist: 10. Mai
Gemeinde Rattenberg- Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen , insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet [(B1, B1.1 bis B1.x)] und der Adresslisten [(B2, B2.1 und B2.x)]. Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (s. obige Ziff. 2.1.4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "A2-Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" wird ergänzend verwiesen.
- Gemeinde ApfeldorfFrist: 30. Apr.
Gemeinde_Apfeldorf-_Gigabit-RL_2.0 - Auswahl eines Netzbetreibers für den Netzbetrieb und die Pacht eines Gigabit-Netzes im Betreibermodell
Verhandlungsverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Betrieb und die Pacht eines passiven Gigabit-Netzes im Betreibermodell gemäß Gigabitrichtlinie des Bundes 2.0. Ziel ist die Errichtung eines flächendeckenden Gigabit-Netzes (mind. 1 Gbit/s symmetrisch) für förderfähige unterversorgte Adressen. Die Up- und Downloadraten müssen sich mindestens verdoppeln. Der Auftraggeber verfügt über einen vorläufigen Zuwendungsbescheid; der Abschluss dieses Verfahrens ist Voraussetzung für die finale Förderung.
- Gemeinde HohenauHohenau
Gemeinde Hohenau - Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Auftragsvergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen. Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (s. obige Ziff. 2.1.4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Auftraggeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindestbandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies umfasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Auswahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fassung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "A2-Förderrechtliche Rechtsgrundlagen" wird ergänzend verwiesen.
- Gemeinde HohenauFrist: 10. Mai
Gemeinde Hohenau - Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
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- Gemeinde RattenkirchenHeldensteinFrist: 13. Mai
Gemeinde Rattenkirchen - Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell al-ler ausgeschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslü-ckenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der aus-geschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren Anlagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1.0, B1.9) und der Adresslisten (B2.0, B2.9). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwie-sen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt ins-besondere: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betreibenden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spit-zenlastzeitbedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeichnung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstel-lung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes ent-sprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutra-len Gigabitausbaus zur Erreichung eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleis-tungsfähigen Gigabit-Netzes in unterversorgten Gebieten. Der Zuschlagsempfänger hat im Ausbaugebiet ein Gigabit-Netz mit den definierten Mindest-bandbreiten zu Spitzenlastzeitbedingungen zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dies um-fasst sowohl die erforderliche passive Netzinfrastruktur (z.B. Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler, Hausanschlüsse und Netzabschlusseinrichtungen) als auch die aktive Technik zum Netzbetrieb. Das Einverständnis der Grundstückseigentümer vorausgesetzt, bezieht sich die diesem Aus-wahlverfahren gegenständliche Errichtung von leitungsgebundenen Gigabit-Netzen auf alle Netzteile, einschließlich Netzabschluss im Gebäude einer jeden ausgeschriebenen Adresse. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwie-sen. c) Förderrechtliche Vorgaben Die Gigabit-Netzerrichtung und dessen Betrieb müssen sämtliche Inhalte und Vorgaben der Gigabit-RR 2.0, der Gigabit-RL 2.0, des Bescheides über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe sowie dessen zugehörige Nebenbestimmungen (BNBest-Gigabit), Materialkonzept und Vorga-ben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur etc. in der diesem zugrunde liegenden Fas-sung verpflichtend berücksichtigen. Auf die geltenden Rechtsgrundlagen im Anlagenkonvolut "Förderrechtliche Rechtsgrundla-gen" (A2) wird ergänzend verwiesen.
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