Architektonische Neugestaltung des NS-Dokumentationszentrums Köln (Umbau + Innenräume + Treppenhaus)
Planung neuer Service- und Publikumsflächen des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln im Gebäudeteil Appellhofplatz 21
Angebotsfrist:07. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Planung neuer Service- und Publikumsflächen des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln im Gebäudeteil Appellhofplatz 21
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 07. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Planung neuer Service- und Publikumsflächen des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln im Gebäudeteil Appellhofplatz 21
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Hierbei handelt es sich um ein im Zweiten Weltkrieg teilzerstörten früheres Wohn- und Geschäftshaus, das beim Wiederaufbau in den späten 1940ern mit der ehemaligen Gestapozentrale verbunden und dessen Fassade optisch angeglichen wurde. Das Gesamtensemble steht unter Denkmalschutz. Das übergreifende Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist es, den Gebäudeteil Appellhofplatz 21 vom Untergeschoss bis zur zweiten Etage mit modernen, ansprechenden Service- und Publikumsflächen auszustatten. Hierdurch sollen die Aufenthaltsqualität und das Besuchserlebnis im Museum signifikant verbessert werden. In der ehemaligen Gestapozentrale werden so zugleich Flächen für die Einrichtung der neuen Dauerausstellung verfügbar. Im Einzelnen ist vorgesehen, den Haupteingang des Museums vom ehemaligen Eingang der Gestapozentrale zum Eingang des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 zu verlagern. Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils soll ein neues, großzügig gestaltetes und klimatisiertes Foyer Platz für Kasse, Shop, Garderobenschließfächer und eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen. Das Foyer soll zudem für Veranstaltungen genutzt werden. Die daneben liegenden Sanitäranlagen sollen vergrößert werden. Im hinteren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss sollen die öffentliche Bibliothek und das Archiv des NS-DOK neue Standorte erhalten. Für eine fachgerechte Lagerung der Bestände sind neben dem Einbau einer Klimaanlage weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Auf der ersten und zweiten Etage des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 sollen zwei Wechselausstellungsflächen Platz finden. Die Flächen müssen entsprechend ausgestattet werden. Der in der zweiten Etage liegende Veranstaltungsraum soll technisch ertüchtigt werden. Ein neues Treppenhaus soll das Museumsfoyer mit den Wechselausstellungsflächen und dem Veranstaltungsraum einerseits und dem zur Dauerausstellung zählenden Innenhof auf Höhe des Untergeschosses andererseits verbinden. Der Zugang zu den Ausstellungen erfolgt seitlich aus dem neuen Foyer. Für die detaillierten Zielsetzungen und genauere Beschreibungen der Anforderungen an die drei zuvor beschriebenen Funktionsbereiche, siehe die Anlage. Die für die Maßnahme vorgesehenen Flächen wurden zuletzt um 2012 modernisiert. Sie werden derzeit (in anderer räumlicher Anordnung) als Ausstellungs-, Veranstaltungs-, Bibliotheks- und Magazinflächen genutzt. Für den Ratsbeschluss und die vorherige Abstimmung mit dem privaten Eigentümer hat das Architekturbüro Kastner, Pichler, Schorn eine Machbarkeitsstudie angefertigt (siehe die Anlage). Bezüglich der Platzierung des neuen Treppenhauses und des Durchgangs vom Foyer zu den Ausstellungsflächen hat sich die weitere Planung an der Machbarkeitsstudie zu orientieren. Bei der weiteren Planung ist zudem die Berücksichtigung des Denkmalschutzes zwingend. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Kostenschätzung auf Basis der Machbarkeitsstudie beziffert das finanzielle Volumen der geplanten Maßnahme mit 3.057.000 Euro brutto inklusive der Planungskosten. Gesucht wird ein im Museumsbau, insbesondere im Umbau oder der Modernisierung von Museen erfahrener Auftragnehmer (Architekt), der die Planung der Service- und Publikumsflächen im Gebäudeteil Appellhofplatz 21 übernimmt. Das Verfahren wird als EU-weites zweistufiges Verhandlungsverfahren durchgeführt. In Stufe 1 erfolgt die Auswahl geeigneter Bewerber anhand der Eignungskriterien. Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung auf die fünf bestplatzierten Bewerber gemäß den Bewertungskriterien der Referenzen zur Begrenzung der Bewerber. In Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konzeptionellen Beitrags aufgefordert. Aufgabenstellung und Umfang der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe den ausgewählten Bietern mitgeteilt. Die Leistung der Entwicklung und Präsentation des konzeptionellen Beitrags wird pauschal mit 3000 Euro netto inklusive Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die zweite Stufe entspricht den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild. Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe der zweiten Stufe ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Eine mögliche Vergabe der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der zweiten Stufe ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt (siehe die Anlage). Alle weiteren Anlagen sind zu beachten.
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Im Erdgeschoss dieses Gebäudeteils soll ein neues, großzügig gestaltetes und klimatisiertes Foyer Platz für Kasse, Shop, Garderobenschließfächer und eine attraktive Aufenthaltsfläche schaffen. Das Foyer soll zudem für Veranstaltungen genutzt werden. Die daneben liegenden Sanitäranlagen sollen vergrößert werden. Im hinteren Bereich des Erdgeschosses und im Untergeschoss sollen die öffentliche Bibliothek und das Archiv des NS-DOK neue Standorte erhalten. Für eine fachgerechte Lagerung der Bestände sind neben dem Einbau einer Klimaanlage weitere bauliche Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Auf der ersten und zweiten Etage des Gebäudeteils Appellhofplatz 21 sollen zwei Wechselausstellungsflächen Platz finden. Die Flächen müssen entsprechend ausgestattet werden. Der in der zweiten Etage liegende Veranstaltungsraum soll technisch ertüchtigt werden. 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Sofern mehr als fünf geeignete Bewerber die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung auf die fünf bestplatzierten Bewerber gemäß den Bewertungskriterien der Referenzen zur Begrenzung der Bewerber. In Stufe 2 werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines konzeptionellen Beitrags aufgefordert. Aufgabenstellung und Umfang der auszuarbeitenden Unterlagen werden mit der Einladung für die 2. Stufe den ausgewählten Bietern mitgeteilt. Die Leistung der Entwicklung und Präsentation des konzeptionellen Beitrags wird pauschal mit 3000 Euro netto inklusive Nebenkosten und Reisekosten honoriert. Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Mit dem Abschluss des Vertrags werden in einer ersten Stufe die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild vergeben. Die zweite Stufe entspricht den Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß HOAI 2021 § 34 entsprechend spezifiziertem Leistungsbild. Wesentliche Voraussetzung für die Vergabe der zweiten Stufe ist ein Baubeschluss durch den Rat der Stadt Köln. Eine mögliche Vergabe der zweiten Stufe erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung beziehungsweise Nichtbeauftragung der zweiten Stufe ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere beziehungsweise zusätzliche Vergütung. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Honorarvertragsentwurf mit detailliertem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt (siehe die Anlage). Alle weiteren Anlagen sind zu beachten.
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße in Köln-Porz
Beschreibung: Die Stadt Köln beabsichtigte, die Objektplanung Freianlagen und die Objektplanung Verkehrsanlagen für die Baumaßnahme: Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße in Köln-Porz zu vergeben. Die Fußgängerzone soll stadtgestalterisch und freiraumplanerisch aufgewertet werden und sich in der Gestaltungssprache an der, derzeit noch im Bau befindlichen, Neuen Mitte Porz (Friedrich-Ebert-Platz) orientieren. Die Aufgabe: Für die Aufgaben wurde ein sowohl in Fragen der Gestaltung als auch in der Bauabwicklung für Verkehrsanlagen versiertes und leistungsfähiges Planungsbüro beziehungsweise eine Planungsgemeinschaft gesucht. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung war (LP = Leistungsphase): - Grundleistungen der Freiberuflichen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach §47 der HOAI 2021; LP 1 - 3 und LP 5 - 9, für Verkehrsanlagen in Verbindung mit Anlage 13 Nummer 12.1 HOAI 2021 sowie Besondere Leistungen - Grundleistungen der Freiberuflichen Leistungen der Objektplanung (sonstige) Freianlagen nach §39 der HOAI 2021; LP 1 - 3 und LP 5 - 9, in Verbindung mit Anlage 11 Nummer 11.1 HOAI 2021 sowie Besondere Leistungen Die Stadt Köln beabsichtigte die Beauftragung der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen bis Anfang 2026. Der Abschluss der Leistungsphase 6 - Vorbereiten der Vergabe muss bis Ende September 2029 vorliegen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der vorliegenden Maßnahme ist für Ende 2032 vorgesehen. Die Stadt Köln beabsichtigte, die Leistungen stufenweise zu beauftragen: Stufe 1: LP 1 - 3 Stufe 2: LP 5 Stufe 3: LP 6 Stufe 4: LP 7- 9
- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße in Köln-Porz
Die Stadt Köln beabsichtigte, die Objektplanung Freianlagen und die Objektplanung Verkehrsanlagen für die Baumaßnahme: Umgestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße in Köln-Porz zu vergeben. Die Fußgängerzone soll stadtgestalterisch und freiraumplanerisch aufgewertet werden und sich in der Gestaltungssprache an der, derzeit noch im Bau befindlichen, Neuen Mitte Porz (Friedrich-Ebert-Platz) orientieren. Die Aufgabe: Für die Aufgaben wurde ein sowohl in Fragen der Gestaltung als auch in der Bauabwicklung für Verkehrsanlagen versiertes und leistungsfähiges Planungsbüro beziehungsweise eine Planungsgemeinschaft gesucht. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung war (LP = Leistungsphase): - Grundleistungen der Freiberuflichen Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen nach §47 der HOAI 2021; LP 1 - 3 und LP 5 - 9, für Verkehrsanlagen in Verbindung mit Anlage 13 Nummer 12.1 HOAI 2021 sowie Besondere Leistungen - Grundleistungen der Freiberuflichen Leistungen der Objektplanung (sonstige) Freianlagen nach §39 der HOAI 2021; LP 1 - 3 und LP 5 - 9, in Verbindung mit Anlage 11 Nummer 11.1 HOAI 2021 sowie Besondere Leistungen Die Stadt Köln beabsichtigte die Beauftragung der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen bis Anfang 2026. Der Abschluss der Leistungsphase 6 - Vorbereiten der Vergabe muss bis Ende September 2029 vorliegen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der vorliegenden Maßnahme ist für Ende 2032 vorgesehen. Die Stadt Köln beabsichtigte, die Leistungen stufenweise zu beauftragen: Stufe 1: LP 1 - 3 Stufe 2: LP 5 Stufe 3: LP 6 Stufe 4: LP 7- 9
- Stadt Offenbach am MainFrist: 18. Mai
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg HLS
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. Weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung HLS.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
- Stadt Offenbach am Main
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg HLS
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. Weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung HLS.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
- Stadt Offenbach am Main
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg ELT
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. 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Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung ELT.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
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Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. Weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung HLS.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
- Stadt Offenbach am MainFrist: 18. Mai
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg ELT
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung ELT.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
- Stadt Offenbach am Main
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg ELT
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung ELT.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 07. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen.
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