Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg ELT
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig...
Typ:Ausschreibung
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Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby g...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Offenbach am Main
- Veröffentlicht: 15. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung ELT.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
Weiterführende Details
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Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. Weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung HLS.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
- Stadt Offenbach am Main
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Ziele& geplante Maßnahmen Rosenhöhe: Das Sportzentrum Rosenhöhe besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, einem Naturrasen-Doppelfeld, einer Leichtathletikanlage und einer Tennisplatzanlage. Am Kunstrasenplatz sollen keine Veränderungen vorgenommen werden. Gleiches gilt für das Naturrasen-Doppelfeld, welches zukünftig auch für Rugby genutzt werden soll. Die Leichtathletikanlage soll grundlegend nach modernem Standard und damit einhergehenden neuen Abmessungen erneuert und um Sitzgelegenheiten am Rand erweitert werden. Der Tennenplatz im Süden soll in einen Kunstrasenplatz für den Rugbysport umgewandelt werden, welches auch für die Fußballabteilung als Großspielfeld bzw. für zwei E-Jugendfelder nutzbar sein soll. Auf der Fläche zwischen Doppelfeld und Leichtathletikanlage soll ein multifunktionaler Sportraum mit Angeboten für Crossover-Training und Freizeitsport entstehen ( z. B. Beachvolleyballfeld, Calisthenics-Anlage etc.) Das Umkleidegebäude und das Hausmeisterwohnhaus im nördlichen Grundstücksbereich sollen grundsätzlich belassen, mit Anbauten um den notwendigen Bedarf der Vereine erweitert und modernisiert werden. Der Umfang der Modernisierung des Bestandsgebäudes A ist im Laufe des Projekts noch abzustimmen. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarfe bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Diese stellen die Erweiterungsneubauten an dem Bestandgebäude A dar und werden als Gebäude B bezeichnet. Ergänzend soll zudem ein Mehrzweckraum als eigenständiges Gebäude C errichtet werden. Eichwaldweg: Die Sportanlage Eichwaldweg besteht derzeit aus einem Kunstrasenplatz, der im Jahr 2023 saniert wurde, einem Naturrasen-Feld und einer separaten Tennisplatzanlage. Es sollen in der Gesamtplanung nach Möglichkeit folgende Spielfelder vorgesehen werden: - 1 großes Kunstrasenfeld (bereits vorhanden, wurde saniert, kein Handlungsbedarf) - 1 E-Jugend Kunstrasenfeld (im Bereich, der aktuell mit Tennisplätzen belegt ist) - 1 großes Naturrasenfeld (bereits vorhanden, muss ggf. etwas verschoben werden) - 1 E-Jugend Naturrasenfeld (im Bereich des großen Naturrasenfeldes) Die bestehenden Umkleidegebäude - Gebäude B - (städt. Gebäude im Süden und nördlicher Gebäudeteil des Vereinsgebäudes) sollen zum Großteil abgebrochen und durch neue, größere, bedarfsgerechte und moderne Infrastrukturgebäude ersetzt werden. Der bestehenbleibende Gebäudeteil A (südlicher Teil des Vereinsgebäudes mit Vereinsraum) soll grundsaniert werden. In einer gerade abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden die benötigten Raumbedarf bereits abgebildet, verortet und befinden sich in Abstimmungen mit den Vereinen. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (Qualität ähnlich Vorentwurf) bilden die Grundlage für die anstehende Planung. Flächenprogramm: Die in der Anlage befindlichen Machbarkeitsstudien für die Umbauten der jeweiligen Infrastrukturgebäude sind mit den Vereinen bereits abgestimmt und dem Grunde nach freigegeben. Sie dienen daher als abgestimmtes Raumprogramm und Planungsanforderung für die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen. Abstimmungen und Freigaben nach Abschluss der jeweiligen Leistungsphasen, v.a. LPH 2 und LPH 3, sind dennoch mit dem AG und den nutzenden Vereinen durchzuführen. Haustechnische Ausstattung: Der Aufwand für technische Anlagen und Installationen ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Das optimierte Zusammenwirken der technischen Anlagen und Einrichtungen aller Gewerke mit dem Ziel der Minimierung von Primärenergieverbrauch und CO2 - Emissionen ist bereits in der Planungsphase sicherzustellen. Bei der Energiebereitstellung sind erneuerbare Energien mit Vorrang zu berücksichtigen. Die Wärmeversorgung muss über regenerative Energien oder aus dem Fernwärmenetz der EVO erfolgen. Eventuell benötigte Warmwasserbereitung hat nach Möglichkeit unter Einbeziehung der solaren Wärmegewinnung zu erfolgen. Regenwasser ist nach Möglichkeit auf dem Gelände zu versickern (Mulden, Rigolen etc.) bzw. zu sammeln (Zisternen). Grundsätzlich gilt, dass alle Möglichkeiten zur Trinkwassereinsparung auszuschöpfen sind. Für Freiflächenbewässerung soll das anfallende Regenwasser im Rahmen der technischen Möglichkeiten genutzt werden. Die Verwendung von Solarthermie- und Fotovoltaikanlagen und anderen Formen erneuerbarer Energien sind nach maximal möglichen baulichen Aspekten sowie unter Abwägung von Investions- und Betriebskosten zu berücksichtigen. Auch bei den Elektroanlagen ist auf die Energieeffizienz besonderes Augenmerk zu richten. Es ist seitens des Auftraggebers beabsichtigt, die Betriebsführung, Betriebsüberwachung und das Energiemanagement aller städt. Liegenschaften zentral beim Dienstleister GBM zusammenzuführen. Deshalb sind alle Gewerke so zu planen, dass sie auf eine gemeinsame Leitzentrale aufgeschaltet werden können. Die eingebauten Regelungen, Steuerungen und Fernauslesungen von Zählern/Unterzählern müssen über Schnittstellen verfügen, die eine Übertragung mittels eines offenen Protokolls zulassen. Sind Bussysteme vorgesehen, müssen diese über die entsprechenden Koppler verfügen. Alle Informationen sind an einer zentralen Stelle im Gebäude zusammenzuführen. Die Schnittstellen sind über die Projektsteuerung mit der Betreibergesellschaft GBM abzustimmen. Weitere Maßnahmen: Siehe Datei "Leistungsbeschreibung HLS.pdf". Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
- Stadt Offenbach am Main
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg
Umbau der Sportanlagen Rosenhöhe und Eichwaldweg. Rosenhöhe: Erneuerung der Leichtathletikanlage, Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz (Rugby/Fußball), Bau eines multifunktionalen Sportraums (Beachvolleyball, Calisthenics), Erweiterung/Modernisierung der Umkleidegebäude. Eichwaldweg: Gesamtplanung zur Integration eines großen Kunstrasenfeldes, eines Naturrasenfeldes und einer Tennisanlage. Inklusive Freiflächenplanung, Erschließung und Baustellenlogistik.
- Stadt Offenbach am Main
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg
Umbau der Sportanlagen Rosenhöhe und Eichwaldweg. Rosenhöhe: Erneuerung der Leichtathletikanlage, Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz (Rugby/Fußball), Bau eines multifunktionalen Sportraums (Beachvolleyball, Calisthenics), Erweiterung/Modernisierung der Umkleidegebäude. Eichwaldweg: Gesamtplanung zur Integration eines großen Kunstrasenfeldes, eines Naturrasenfeldes und einer Tennisanlage. Inklusive Freiflächenplanung, Erschließung und Baustellenlogistik.
- Stadt Offenbach am Main
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg
Umbau der Sportanlagen Rosenhöhe und Eichwaldweg. Rosenhöhe: Erneuerung der Leichtathletikanlage, Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz (Rugby/Fußball), Bau eines multifunktionalen Sportraums (Beachvolleyball, Calisthenics), Erweiterung/Modernisierung der Umkleidegebäude. Eichwaldweg: Gesamtplanung zur Integration eines großen Kunstrasenfeldes, eines Naturrasenfeldes und einer Tennisanlage. Inklusive Freiflächenplanung, Erschließung und Baustellenlogistik.
- Stadt Offenbach am Main
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg
Umbau der Sportanlagen Rosenhöhe und Eichwaldweg. Rosenhöhe: Erneuerung der Leichtathletikanlage, Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz (Rugby/Fußball), Bau eines multifunktionalen Sportraums (Beachvolleyball, Calisthenics), Erweiterung/Modernisierung der Umkleidegebäude. Eichwaldweg: Gesamtplanung zur Integration eines großen Kunstrasenfeldes, eines Naturrasenfeldes und einer Tennisanlage. Inklusive Freiflächenplanung, Erschließung und Baustellenlogistik.
- Stadt Offenbach am MainFrist: 18. Mai
Umbau Sportanlagen Rosenhöhe & Eichwaldweg ELT
Umbau der Sportanlagen Rosenhöhe und Eichwaldweg. Rosenhöhe: Erneuerung der Leichtathletikanlage, Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz (Rugby/Fußball), Bau eines multifunktionalen Sportraums, Modernisierung und Erweiterung des Umkleidegebäudes (Gebäude A/B) sowie Neubau eines Mehrzweckraums (Gebäude C). Eichwaldweg: Planung eines E-Jugend-Kunstrasenfeldes neben dem bestehenden, 2023 sanierten Kunstrasenplatz sowie Anpassung der weiteren Sportflächen.
- Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
Umbau HS Hagenbach - Los 03 TA-ELT
Für die Kindertagesstätten der Stadt Hagenbach zeichnet sich ein Fehlbedarf an Kita-Plätzen ab. Aufgrund eines neuen Baugebietes der Stadt Hagenbach wird von einem Bedarf von zwei weiteren Gruppen ausgegangen. Die fehlende Kita-Plätze sollen künftig in der Einrichtung im ehemaligen Hauptschulgebäude untergebracht werden. Es ist geplant, die Kindertagesstätte in das erste Obergeschoss zu erweitern. Im Erdgeschoss werden die zwei bestehenden Gruppenräume neu strukturiert und jeweils mit einem Nebenraum und einem Funktionsraum verbunden. Diese Gruppenraumstruktur wird auch in das erste Obergeschoss übernommen. Somit ist die zukünftige 4-gruppige Kita auf zwei Stockwerke verteilt. Die neuen Räumlichkeiten für den Schülerhort werden im zweiten Obergeschoss realisiert. Das Gebäude wird seit über 50 Jahren genutzt und befindet sich im bauzeitlichen Zustand. Eine vollumfängliche Sanierung ist notwendig, so dass das Gebäude den heutigen Standards entspricht. Die Anforderungen an den Brandschutz, die Barrierefreiheit, die Trinkwasserhygiene sowie dem Unfallschutz und Arbeitsschutz sollen hierbei unter Beachtung der aktuell geltenden Vorschriften und Gesetze berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Bedarfe der Kindertagesstätte Kinderland und des Schülerhorts werden vorrangig im Gebäude berücksichtigt. Die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden Flächen im Gebäude möchte die Stadt Hagenbach in Zukunft möglichst flexibel nutzen können, so dass Leerstand vermieden werden kann. Dies betrifft hauptsächlich die Flächen im dritten Obergeschoss und im Kellergeschoss die als Multifunktionsräume umgeplant werden sollen da das Vereins- und Kulturleben sowie die Ehrenamtsarbeit in Hagenbach weiter aufrechterhalten und gefördert werden soll. Eine energetische Sanierung unter Einhaltung des GEG und eine Erneuerung der Gebäudetechnik sollen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und den Energieverbrauch bzw. die CO2-Emissionen reduzieren. Hier muss jedoch auch die Gebäudetechnik unterstützend mithelfen. Im Gebäude muss die komplette Beleuchtung erneuert werden. Sämtliche Elektroinstallationen sind zu erneuern. Eine Netzwerkverkabelung ist zu berücksichtigen. Hier ist ein gewisser Automationsgrad auszuführen, der durch automatische Regelungen den Komfort erhöht und ein angenehmes Raumklima schafft. Durch die Automatisierung soll auch der Energieverbrauch im Gebäude reduziert werden. Beleuchtung, Belüftung und Heizung sollen an die Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden können. Zusätzlich sollen mögliche Sicherheitskomponenten integriert werden, zur Verhinderung von Vandalismus, Einbrüchen oder Bränden. Das Gebäude soll einen Aufzug über alle Geschosse erhalten, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Weitere Informationen sind einer den Vergabeunterlagen beigefügten detaillierten Projektbeschreibung zu entnehmen.
- Verbandsgemeindeverwaltung HagenbachFrist: 22. Mai
Umbau HS Hagenbach - Los 03 TA-ELT (Wdh)
Für die Kindertagesstätten der Stadt Hagenbach zeichnet sich ein Fehlbedarf an Kita-Plätzen ab. Aufgrund eines neuen Baugebietes der Stadt Hagenbach wird von einem Bedarf von zwei weiteren Gruppen ausgegangen. Die fehlende Kita-Plätze sollen künftig in der Einrichtung im ehemaligen Hauptschulgebäude untergebracht werden. Es ist geplant, die Kindertagesstätte in das erste Obergeschoss zu erweitern. Im Erdgeschoss werden die zwei bestehenden Gruppenräume neu strukturiert und jeweils mit einem Nebenraum und einem Funktionsraum verbunden. Diese Gruppenraumstruktur wird auch in das erste Obergeschoss übernommen. Somit ist die zukünftige 4-gruppige Kita auf zwei Stockwerke verteilt. Die neuen Räumlichkeiten für den Schülerhort werden im zweiten Obergeschoss realisiert. Das Gebäude wird seit über 50 Jahren genutzt und befindet sich im bauzeitlichen Zustand. Eine vollumfängliche Sanierung ist notwendig, so dass das Gebäude den heutigen Standards entspricht. Die Anforderungen an den Brandschutz, die Barrierefreiheit, die Trinkwasserhygiene sowie dem Unfallschutz und Arbeitsschutz sollen hierbei unter Beachtung der aktuell geltenden Vorschriften und Gesetze berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Bedarfe der Kindertagesstätte Kinderland und des Schülerhorts werden vorrangig im Gebäude berücksichtigt. Die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden Flächen im Gebäude möchte die Stadt Hagenbach in Zukunft möglichst flexibel nutzen können, so dass Leerstand vermieden werden kann. Dies betrifft hauptsächlich die Flächen im dritten Obergeschoss und im Kellergeschoss die als Multifunktionsräume umgeplant werden sollen da das Vereins- und Kulturleben sowie die Ehrenamtsarbeit in Hagenbach weiter aufrechterhalten und gefördert werden soll. Eine energetische Sanierung unter Einhaltung des GEG und eine Erneuerung der Gebäudetechnik sollen die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern und den Energieverbrauch bzw. die CO2-Emissionen reduzieren. Hier muss jedoch auch die Gebäudetechnik unterstützend mithelfen. Im Gebäude muss die komplette Beleuchtung erneuert werden. Sämtliche Elektroinstallationen sind zu erneuern. Eine Netzwerkverkabelung ist zu berücksichtigen. Hier ist ein gewisser Automationsgrad auszuführen, der durch automatische Regelungen den Komfort erhöht und ein angenehmes Raumklima schafft. Durch die Automatisierung soll auch der Energieverbrauch im Gebäude reduziert werden. Beleuchtung, Belüftung und Heizung sollen an die Bedürfnisse der Nutzer angepasst werden können. Zusätzlich sollen mögliche Sicherheitskomponenten integriert werden, zur Verhinderung von Vandalismus, Einbrüchen oder Bränden. Das Gebäude soll einen Aufzug über alle Geschosse erhalten, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Weitere Informationen sind einer den Vergabeunterlagen beigefügten detaillierten Projektbeschreibung zu entnehmen.
- Verbandsgemeinde HachenburgFrist: 04. Mai
Umbau des ehemaligen Sportclubs Gebäudes in eine neue Stadthalle in Hachenburg – Tragwerksplanung und Bauphysik –
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI und die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 Ziff. 1.2.1 HOAI. für den Umbau des ehemaligen Gebäudes des Sportclubs Hachenburg in ein Haus der Vereine/Stadthalle in Hachenburg. Die Objektplanung der Leistungsphasen 1 bis 3 § 34 HOAI liegt bereits vor. Die Genehmigung soll beantragt werden. Die beabsichtigte Sanierung erfolgt auch im Hinblick auf die gestiegenen Brandschutzanforderungen. Für das bestehende Sportclub Gebäude liegt lediglich eine vergleichende Bestandsstatik vor. Eine ganz wesentliche Kalkulationsgrundlage für Tragwerksplaner ist somit der Umgang mit dem Bestand und dessen Dokumentation. Die Auftraggeberin lässt den Bestand derzeit durch einen Prüfstatiker prüfen. Es ist beabsichtigt, das Dach anzuheben. Die Lasteinleitung wird an den Stützen erfolgen. In der Nachbargemeinde findet sich ein baugleiches Gebäude. Diese Bestandsstatik war Grundlage für den orientierenden Bericht der statischen Prüfung des Bestandsgebäudes. Es haben Bauteilöffnungen in Abstimmung mit dem Prüfstatiker stattgefunden. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Der Umbau und die Brandschutzsanierung des Bestandsgebäudes soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 40 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Da sich durch die zu erstellende Statik Änderungen an der Planung ergeben können, ist eine enge Abstimmung mit dem Objektplaner und dem Planer der technischen Gebäudeausrüstung geboten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der zu beauftragende Objektplaner Gebäude für die Leistungsphasen 5-9 des § 34 HOAI nicht identisch mit dem bisherigen Planungsbüro sein wird, das die Genehmigungsplanung erstellt hat. Es kann dann zu Abstimmungsbedarf mit beiden Planungsbüros kommen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Bei der Bauphysik beschränkt sich die Leistung auf den Wärmeschutz und die Energiebilanzierung. Schallschutz und Raumakustik sind bereits an einen Fachplaner vergeben. Es den Bietern im Hinblick auf die Bauphysik frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8 die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Als besondere Leistungen ist die Untersuchung des orientierenden Berichts in Abstimmung mit dem Prüfstatiker in statischer Hinsicht und in jedem Fall die Bauphysik zu erbringen. Hierzu steht es den Bietern frei, zur Leistungserbringung in auf eine Bietergemeinschaft oder ein Nachunternehmen zurückzugreifen. Für die besonderen Leistungen der Bauphysik, sowie die Untersuchung und Dokumentation des statischen Bestandes sollen als besondere Leistungen Pauschalpreise angeboten werden. Die fortführenden Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Die fortführenden Planungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung und der Objektplanung Gebäude werden im Sommer 2026 in separaten Vergabeverfahren/Losen vergeben. Die Tragwerksplanung muss vorgezogen vergeben werden. Die Kostenberechnungen werden dem Bieter als Anlage zur Verfügung gestellt. Es wird dringend empfohlen, vor Abgabe des Angebots einen Ortstermin über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform zu vereinbaren. Fragen, die sich anlässlich der Ortstermine für Bieter ergeben, werden gesammelt, anonymisiert und zur Wahrung des Wettbewerbs für alle Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sollen unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig zu erbringen, da sie für die Genehmigungsplanung erforderlich sind. Die Leistungen sind mit dem Objektplaner abzustimmen. Durch die noch erforderliche Integration der Statik und Bauphysik kann es nach der Leistungsphase 4 zu einer nicht unerheblichen Leistungsunterbrechung kommen. Diese wird nicht gesondert vergütet. Die weitere zeitliche Entwicklung hängt von dem noch zu fassenden Baubeschluss der Gemeinde ab.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Offenbach am Main.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.