Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Die AOK Baden-Württemberg führt ein Open-House-Verfahren zur Schließung nicht exklusiver Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel durch. Das Verfahren richtet sich an alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmer. Die Details zu den betroffenen Arzneimitteln sind in Anlage 3 der Teilnahmebedingungen auf...
Angebotsfrist:05. März 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung