Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Die AOK Baden-Württemberg führt ein Open-House-Verfahren zum Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge (§ 130a Abs. 8 SGB V) mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern durch. Dies ist die erste Folgebekanntmachung zur Anpassung des Bedarfs. Wirkstoffe lfd. Nr. 1-26 (Startwirkstoffe): Laufzeit ab 01.01.2026, max...
Angebotsfrist:20. Dezember 2025(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung