A10 Tauern Autobahn, INSB ASt Spittal Ost, AB-Km 147,00 - Bauleistung Straße, Brücke
Die Maßnahmen für das Projekt A10, AST Spittal Ost - Bauleistung Straße, Brücke umfassen die Rampenfahrbahnen sowie die Rückhaltesysteme, die Verkehrszeichen, die Entwässerungs- und Gewässerschutzanlagen, den Lärmschutz und die bestehenden Brückenobjekte.
Angebotsfrist:11. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Maßnahmen für das Projekt A10, AST Spittal Ost - Bauleistung Straße, Brücke umfassen die Rampenfahrbahnen sowie die Rückhaltesysteme, die Verkehrszeichen, die Entwässerungs- und Gewässerschutzanlagen, den Lärmschutz und die bestehenden Brückenobjekte.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 11. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Maßnahmen für das Projekt A10, AST Spittal Ost - Bauleistung Straße, Brücke umfassen die Rampenfahrbahnen sowie die Rückhaltesysteme, die Verkehrszeichen, die Entwässerungs- und Gewässerschutzanlagen, den Lärmschutz und die bestehenden Brückenobjekte.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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A10 Tauern Autobahn, INSB ASt Spittal Ost, AB-Km 147,00 - Bauleistung Straße, Brücke
Projekt A10, AST Spittal Ost: Bauleistungen für Straße und Brücken. Der Umfang umfasst Rampenfahrbahnen, Rückhaltesysteme, Verkehrszeichen, Entwässerungs- und Gewässerschutzanlagen, Lärmschutz sowie Arbeiten an bestehenden Brückenobjekten.
- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenFrist: 18. Mai
Barrierefreier Ausbau Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz - Bauleistung GU
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die EU-weite Vergabe einer Bauleistung als Generalunternehmerleistung für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz (Linien 16 und 18) in Köln einschließlich der baulichen Anpassung der angrenzenden Verkehrs-, Geh- und Platzflächen. Ziel der Maßnahme ist die vollständige Herstellung der Barrierefreiheit der Haltestelle sowie die funktionale, verkehrliche und städtebauliche Einbindung in den bestehenden Straßenraum. Die Bauausführung erfolgt unter laufendem Stadtbahn- und Straßenverkehr und stellt erhöhte Anforderungen an Bauablauf, Verkehrssicherung und Schnittstellenmanagement. Die Bauleistung umfasst insbesondere den Neubau beziehungsweise Umbau der Bahnsteige, Gleisbau- und Gleisanpassungsarbeiten, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Leistungen des Ingenieurbaus, Anpassungen der Verkehrsflächen sowie Leistungen der technischen Ausrüstung der Bahnsteige. Bestandteil der Maßnahme sind zudem landschaftsbauliche Leistungen, unter anderem begrünte Fahrgastunterstände und Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung (zum Beispiel Rigolensysteme) als Pilotprojekt, die Wiederherstellung und Neugestaltung angrenzender Grün- und Aufenthaltsflächen, sowie Rückbau-, Provisorien-, und Entsorgungsarbeiten. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in vier Bauphasen, wobei Bauphase 1 und Bauphase 3 jeweils in die Abschnitte 1a/1b und 3a/3b unterteilt sind. Bauphase 2 umfasst eine definierte 10-wöchige Sperrpause, innerhalb derer unter anderem der gesamte Gleisbau im Haltestellenbereich umgesetzt werden muss. Die Bauphase 4 beinhaltet die Restarbeiten. Die Bauphasen sind so konzipiert, dass die Erreichbarkeit des Umfelds sowie der Stadtbahn- und Straßenverkehr außerhalb der Sperrzeiten weitestgehend aufrechterhalten bleiben. Die Maßnahme erfordert die koordinierte Ausführung mehrerer Gewerke, insbesondere Gleisbau, Straßen- und Tiefbau, Bahnsteig- und Ingenieurbau, technische Ausrüstung, Verkehrsflächen- und Oberflächenbau, landschaftsbauliche Leistungen, Verkehrsführung und Verkehrssicherung sowie weitere baubegleitende Nebenleistungen.
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Barrierefreier Ausbau Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz - Bauleistung GU
Gegenstand der Beschaffung ist die EU-weite Vergabe einer Bauleistung als Generalunternehmerleistung für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz (Linien 16 und 18) in Köln einschließlich der baulichen Anpassung der angrenzenden Verkehrs-, Geh- und Platzflächen. Ziel der Maßnahme ist die vollständige Herstellung der Barrierefreiheit der Haltestelle sowie die funktionale, verkehrliche und städtebauliche Einbindung in den bestehenden Straßenraum. Die Bauausführung erfolgt unter laufendem Stadtbahn- und Straßenverkehr und stellt erhöhte Anforderungen an Bauablauf, Verkehrssicherung und Schnittstellenmanagement. Die Bauleistung umfasst insbesondere den Neubau beziehungsweise Umbau der Bahnsteige, Gleisbau- und Gleisanpassungsarbeiten, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Leistungen des Ingenieurbaus, Anpassungen der Verkehrsflächen sowie Leistungen der technischen Ausrüstung der Bahnsteige. Bestandteil der Maßnahme sind zudem landschaftsbauliche Leistungen, unter anderem begrünte Fahrgastunterstände und Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung (zum Beispiel Rigolensysteme) als Pilotprojekt, die Wiederherstellung und Neugestaltung angrenzender Grün- und Aufenthaltsflächen, sowie Rückbau-, Provisorien-, und Entsorgungsarbeiten. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in vier Bauphasen, wobei Bauphase 1 und Bauphase 3 jeweils in die Abschnitte 1a/1b und 3a/3b unterteilt sind. Bauphase 2 umfasst eine definierte 10-wöchige Sperrpause, innerhalb derer unter anderem der gesamte Gleisbau im Haltestellenbereich umgesetzt werden muss. Die Bauphase 4 beinhaltet die Restarbeiten. Die Bauphasen sind so konzipiert, dass die Erreichbarkeit des Umfelds sowie der Stadtbahn- und Straßenverkehr außerhalb der Sperrzeiten weitestgehend aufrechterhalten bleiben. Die Maßnahme erfordert die koordinierte Ausführung mehrerer Gewerke, insbesondere Gleisbau, Straßen- und Tiefbau, Bahnsteig- und Ingenieurbau, technische Ausrüstung, Verkehrsflächen- und Oberflächenbau, landschaftsbauliche Leistungen, Verkehrsführung und Verkehrssicherung sowie weitere baubegleitende Nebenleistungen.
- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnFrist: 08. Juni
Barrierefreier Ausbau Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz - Bauleistung GU
Gegenstand der Beschaffung ist die EU-weite Vergabe einer Bauleistung als Generalunternehmerleistung für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz (Linien 16 und 18) in Köln einschließlich der baulichen Anpassung der angrenzenden Verkehrs-, Geh- und Platzflächen. Ziel der Maßnahme ist die vollständige Herstellung der Barrierefreiheit der Haltestelle sowie die funktionale, verkehrliche und städtebauliche Einbindung in den bestehenden Straßenraum. Die Bauausführung erfolgt unter laufendem Stadtbahn- und Straßenverkehr und stellt erhöhte Anforderungen an Bauablauf, Verkehrssicherung und Schnittstellenmanagement. Die Bauleistung umfasst insbesondere den Neubau beziehungsweise Umbau der Bahnsteige, Gleisbau- und Gleisanpassungsarbeiten, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Leistungen des Ingenieurbaus, Anpassungen der Verkehrsflächen sowie Leistungen der technischen Ausrüstung der Bahnsteige. Bestandteil der Maßnahme sind zudem landschaftsbauliche Leistungen, unter anderem begrünte Fahrgastunterstände und Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung (zum Beispiel Rigolensysteme) als Pilotprojekt, die Wiederherstellung und Neugestaltung angrenzender Grün- und Aufenthaltsflächen, sowie Rückbau-, Provisorien-, und Entsorgungsarbeiten. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in vier Bauphasen, wobei Bauphase 1 und Bauphase 3 jeweils in die Abschnitte 1a/1b und 3a/3b unterteilt sind. Bauphase 2 umfasst eine definierte 10-wöchige Sperrpause, innerhalb derer unter anderem der gesamte Gleisbau im Haltestellenbereich umgesetzt werden muss. Die Bauphase 4 beinhaltet die Restarbeiten. Die Bauphasen sind so konzipiert, dass die Erreichbarkeit des Umfelds sowie der Stadtbahn- und Straßenverkehr außerhalb der Sperrzeiten weitestgehend aufrechterhalten bleiben. Die Maßnahme erfordert die koordinierte Ausführung mehrerer Gewerke, insbesondere Gleisbau, Straßen- und Tiefbau, Bahnsteig- und Ingenieurbau, technische Ausrüstung, Verkehrsflächen- und Oberflächenbau, landschaftsbauliche Leistungen, Verkehrsführung und Verkehrssicherung sowie weitere baubegleitende Nebenleistungen.
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Barrierefreier Ausbau Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz - Bauleistung GU
Gegenstand der Beschaffung ist die EU-weite Vergabe einer Bauleistung als Generalunternehmerleistung für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz (Linien 16 und 18) in Köln einschließlich der baulichen Anpassung der angrenzenden Verkehrs-, Geh- und Platzflächen. Ziel der Maßnahme ist die vollständige Herstellung der Barrierefreiheit der Haltestelle sowie die funktionale, verkehrliche und städtebauliche Einbindung in den bestehenden Straßenraum. Die Bauausführung erfolgt unter laufendem Stadtbahn- und Straßenverkehr und stellt erhöhte Anforderungen an Bauablauf, Verkehrssicherung und Schnittstellenmanagement. Die Bauleistung umfasst insbesondere den Neubau beziehungsweise Umbau der Bahnsteige, Gleisbau- und Gleisanpassungsarbeiten, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Leistungen des Ingenieurbaus, Anpassungen der Verkehrsflächen sowie Leistungen der technischen Ausrüstung der Bahnsteige. Bestandteil der Maßnahme sind zudem landschaftsbauliche Leistungen, unter anderem begrünte Fahrgastunterstände und Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung (zum Beispiel Rigolensysteme) als Pilotprojekt, die Wiederherstellung und Neugestaltung angrenzender Grün- und Aufenthaltsflächen, sowie Rückbau-, Provisorien-, und Entsorgungsarbeiten. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in vier Bauphasen, wobei Bauphase 1 und Bauphase 3 jeweils in die Abschnitte 1a/1b und 3a/3b unterteilt sind. Bauphase 2 umfasst eine definierte 10-wöchige Sperrpause, innerhalb derer unter anderem der gesamte Gleisbau im Haltestellenbereich umgesetzt werden muss. Die Bauphase 4 beinhaltet die Restarbeiten. Die Bauphasen sind so konzipiert, dass die Erreichbarkeit des Umfelds sowie der Stadtbahn- und Straßenverkehr außerhalb der Sperrzeiten weitestgehend aufrechterhalten bleiben. Die Maßnahme erfordert die koordinierte Ausführung mehrerer Gewerke, insbesondere Gleisbau, Straßen- und Tiefbau, Bahnsteig- und Ingenieurbau, technische Ausrüstung, Verkehrsflächen- und Oberflächenbau, landschaftsbauliche Leistungen, Verkehrsführung und Verkehrssicherung sowie weitere baubegleitende Nebenleistungen.
- Frist: 08. Juni
Barrierefreier Ausbau Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz - Bauleistung GU
Gegenstand der Beschaffung ist die EU-weite Vergabe einer Bauleistung als Generalunternehmerleistung für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz (Linien 16 und 18) in Köln einschließlich der baulichen Anpassung der angrenzenden Verkehrs-, Geh- und Platzflächen. Ziel der Maßnahme ist die vollständige Herstellung der Barrierefreiheit der Haltestelle sowie die funktionale, verkehrliche und städtebauliche Einbindung in den bestehenden Straßenraum. Die Bauausführung erfolgt unter laufendem Stadtbahn- und Straßenverkehr und stellt erhöhte Anforderungen an Bauablauf, Verkehrssicherung und Schnittstellenmanagement. Die Bauleistung umfasst insbesondere den Neubau beziehungsweise Umbau der Bahnsteige, Gleisbau- und Gleisanpassungsarbeiten, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Leistungen des Ingenieurbaus, Anpassungen der Verkehrsflächen sowie Leistungen der technischen Ausrüstung der Bahnsteige. Bestandteil der Maßnahme sind zudem landschaftsbauliche Leistungen, unter anderem begrünte Fahrgastunterstände und Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung (zum Beispiel Rigolensysteme) als Pilotprojekt, die Wiederherstellung und Neugestaltung angrenzender Grün- und Aufenthaltsflächen, sowie Rückbau-, Provisorien-, und Entsorgungsarbeiten. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in vier Bauphasen, wobei Bauphase 1 und Bauphase 3 jeweils in die Abschnitte 1a/1b und 3a/3b unterteilt sind. Bauphase 2 umfasst eine definierte 10-wöchige Sperrpause, innerhalb derer unter anderem der gesamte Gleisbau im Haltestellenbereich umgesetzt werden muss. Die Bauphase 4 beinhaltet die Restarbeiten. Die Bauphasen sind so konzipiert, dass die Erreichbarkeit des Umfelds sowie der Stadtbahn- und Straßenverkehr außerhalb der Sperrzeiten weitestgehend aufrechterhalten bleiben. Die Maßnahme erfordert die koordinierte Ausführung mehrerer Gewerke, insbesondere Gleisbau, Straßen- und Tiefbau, Bahnsteig- und Ingenieurbau, technische Ausrüstung, Verkehrsflächen- und Oberflächenbau, landschaftsbauliche Leistungen, Verkehrsführung und Verkehrssicherung sowie weitere baubegleitende Nebenleistungen.
- DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
Bauleistung: ABS Lübbenau - Cottbus: km. 88,1 bis km. 112,0 der Strecke 6142
Ziel des Projektes ist die Herstellung der durchgängigen Zweigleisigkeit auf der Strecke 6142 im Abschnitt zwischen Lübbenau und Cottbus (km. 88,1 bis km. 112,0) für Geschwindigkeiten von 160 km/h für den Schienenpersonenverkehr und 120 km/h für den Schienengüterverkehr. Die Bauleistungen gliedern sich in zwei Lose. Los 1 umfasst die Bauhauptleistungen inkl. Logistik (LP1), die LST-Zusammenhangsarbeiten (LP 3), die Leistungen für die Errichtung der Telekommunikationsanlagen (LP 4) und Leistungen für die Errichtung der 50Hz-Anlagen (LP 5). Los 2 umfassen Leistungen zur Errichtung der Oberleitungsanlage (LP 2). Los 1: Im Rahmen des Leistungspakets 1 sind die Bauhauptleistungen zu erbringen, darunter Tiefbauarbeiten wie die Errichtung von Tragschichten und Entwässerungsanlagen, der Rückbau von Gebäuden, die Ertüchtigung vorhandener Bauwerke sowie der Oberbau, einschließlich der Fundamente für Signale, Bahnsteige und Außenanlagen. Zudem beinhaltet es die Logistikplanung und die Sicherstellung eines effizienten Bauablaufs. Im Leistungspaket 3 werden Arbeiten im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik (LST-Zusammenhangsmaßnahmen) ausgeführt, wie die Einrichtung von Bauzuständen, die Anpassung an bestehende Bahnübergänge sowie die Montage und Inbetriebnahme von Signalen, Weichen und Achszählern. Das Leistungspaket 4 umfasst den Bereich Telekommunikation, wobei TK-Kabel in vorhandene und neue Trassen eingebracht, neue Anlagen errichtet und bestehende Innenanlagen rückgebaut werden. Ergänzend werden Anpassungen der Telekommunikationsinfrastruktur an bestehende Betriebsstandorte vorgenommen. Im Rahmen des Leistungspakets 5 erfolgt die Erneuerung der 50-Hz-Technik, einschließlich der Gleisfeld- und Bahnsteigbeleuchtung, der Errichtung neuer Weichenheizanlagen sowie der Herstellung von Erdungen. Los 2: Im Rahmen des Leistungspakets 2, sind Leistungen zur Errichtung der Oberleitungsanlagen (OLA) zu erbringen. Hierzu zählen die Planung und Errichtung neuer Oberleitungsanlagen, einschließlich der Maststatiken, Fundamente und Schutzstrecken. Ebenso werden bestehende Oberleitungsanlagen angepasst und modernisiert. Die Erstellung eines Gesamterdungsplans sowie die Durchführung von Beeinflussungsberechnungen zur Integration der Oberleitung in die Infrastruktur anderer Fachgewerke sind ebenfalls Bestandteil dieses Leistungspakets. Potenzielle Bieter können sich sowohl für Los 1 oder Los 2 als auch für Los 1 und Los 2 bewerben.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A10, VKE 132.1, Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West - Bauvorbereitende und -begleitende Vermessungsleistungen
Beschreibung der Maßnahme Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt die Kapazitätserweiterung von LKW-Stellplätzen auf der BAB 10 für den Abschnitt vom Gambacher Kreuz (km 448,300) bis zum Dreieck Ohmtal (km 409,600) für die Fahrtrichtung Kirchheim. Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, diese wiederum vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt zur Kapazitätserhöhung von Lkw-Stellplätzen an Bundesautobahnen die Erweiterung der beidseitigen bewirtschafteten Tank- und Rastanlagen (TR) Seeberg West und Ost einschließlich der umweltfachlichen Kompensationsmaßnahmen. TR Seeberg Ost Die TR-Anlage Seeberg Ost weist im Bestand 44 Lkw-Stellplätze und 90 Pkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um weitere 37 Lkw-Stellplätze im hinteren Teil der Anlage vorgesehen. Hierfür wird eine Rotunde vorgesehen, sodass ein mehrfaches Anfahren für einen Teil der Lkw-Stellplätze möglich sein wird. Ein Teil der bestehenden Verkehrs- und Erholungsanlage wird durch die Erweiterung verdrängt, der verdrängte Erholungsbereich wird im hinteren Teil der Anlage ersetzt, die wegfallenden Pkw-Stellplätze werden im Bereich der Pkw-Rotunde ergänzt. Die rückwärtige Anbindung an die Seeberger Str. wird neu hergestellt. Durch die Erweiterung der TR-Anlage verschiebt sich der Einfädelungsstreifen in Fahrtrichtung AD Barnim um ca. 105,50 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,25 m über Fahrbahnoberkante (Fok) hohe und 245 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Das bestehende Regenwasser-Entwässerungssystem leitet das Straßenoberflächenwasser (SOW) von beiden Rastanlagenseiten über Straßenabläufe und Regenwasserkanäle in ein Absetz- und Regenrückhaltebecken (RRB) auf der Ostseite ein. Vom RRB erfolgt eine Einleitung in den Fischpfuhlgraben mit 100 l/s. Mit der Erweiterung der Tank- und Rastanlagen wird das bestehende Regenrückhaltebecken vergrößert und mit einer Schilf-Bepflanzung und einer Umfahrungsmöglichkeit versehen, zusätzlich wird ein Absetzbecken je Rastanlagenseite neu gebaut. Die neu zu errichtenden Kanäle werden an die bestehenden Kanäle angeschlossen. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. TR Seeberg West Die TR-Anlage Seeberg West weist im Bestand 34 Lkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um 43 Lkw-Stellplätze vorgesehen. Die Erweiterung erfolgt durch eine Verlängerung der bestehenden Parkstandsharfen im hinteren Teil der Rastanlage. Durch die Erweiterung der Rastanlage erfolgt auf der Westseite eine Verlegung des Einfädelungsstreifens um 220,00 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,50 m über Fok hohe und 315,00 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Zusätzlich ist zum Schutz der Anwohner eine 5,00 m über Fok hohe und 424,00 m lange Lärmschutzwand entlang des Einfädelungsstreifens vorgesehen. Das SOW wird über Straßenabläufe in Regenwasserkanälen gesammelt und schließt an den bestehenden Regenwasserkanal an. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. Leistungsinhalt Gegenstand des Vertrages sind vermessungstechnische Leistungen der bauvorbereitenden Vermessung sowie Vermessungsleistungen zur Begleitung der Baumaßnahme. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: o Prüfung und Ertüchtigung des Festpunktfeldes, o Detaillierung und Ergänzung der Planungsbegleitenden Vermessung, o Bauvorbereitende Absteckungen, o Kontrollvermessungen auf Anweisung des AG. In Kapitel B der Leistungsbeschreibung sind die zu erbringenden vermessungstechnischen Leistungen näher beschrieben. Sie sind nicht sofort nach Beauftragung vollständig zu erbringen. Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung aller in Kapitel B beschriebenen Leistungen. Insofern ist dieser Vertrag als Rahmenvertrag zu betrachten. Der AG behält sich vor, auf beschriebene Leistungen zu verzichten oder einen Dritten mit den entsprechenden Leistungen zu beauftragen. Der Abruf der einzelnen Leistungsteile erfolgt durch den AG bei Bedarf mit dem Formular "Auftragsschreiben Abruf zum Vertrag" (Anlage 2 der Sonstigen Anlagen). Nach Eingang des Leistungsabrufes durch den AG hat der AN für alle Leistungen, die im Vertrag nicht mit einem Festpreis vereinbart sind, unverzüglich eine schriftliche Kosten- und Aufwandsabschätzung anhand der in der Honorarermittlung angebotenen Einheitspreise bzw. Stundensätze vorzunehmen und dem AG zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Die Leistungen sind durch den AN erst zu erbringen, wenn der AG diese Kostenschätzung bestätigt hat. Ohne Anforderung und Genehmigung durch den AG hat der AN keinen Anspruch auf Vergütung von Vermessungsleistungen. Die zum Leistungsabruf berechtigten Vertreter des AG werden dem AN mit Vertragsabschluss benannt. Der AN hat zu garantieren, o dass die Erbringung notwendiger örtlicher Arbeiten innerhalb von 48 h nach Abruf der Leis-tung am Messobjekt begonnen wird, o dass er an der Verkehrsanlage bzw. dem vertraglichen Bearbeitungsbereich keine vermes-sungstechnischen Leistungen direkt oder als Subunternehmer für den/die späteren AN-Bau erbringen wird.
- DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
A10, VKE 132.1, Erweiterung der Tank- und Rastanlagen Seeberg Ost und West - Bauvorbereitende und -begleitende Vermessungsleistungen
Beschreibung der Maßnahme Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH beabsichtigt die Kapazitätserweiterung von LKW-Stellplätzen auf der BAB 10 für den Abschnitt vom Gambacher Kreuz (km 448,300) bis zum Dreieck Ohmtal (km 409,600) für die Fahrtrichtung Kirchheim. Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesfernstraßenverwaltung - vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, diese wiederum vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, beabsichtigt zur Kapazitätserhöhung von Lkw-Stellplätzen an Bundesautobahnen die Erweiterung der beidseitigen bewirtschafteten Tank- und Rastanlagen (TR) Seeberg West und Ost einschließlich der umweltfachlichen Kompensationsmaßnahmen. TR Seeberg Ost Die TR-Anlage Seeberg Ost weist im Bestand 44 Lkw-Stellplätze und 90 Pkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um weitere 37 Lkw-Stellplätze im hinteren Teil der Anlage vorgesehen. Hierfür wird eine Rotunde vorgesehen, sodass ein mehrfaches Anfahren für einen Teil der Lkw-Stellplätze möglich sein wird. Ein Teil der bestehenden Verkehrs- und Erholungsanlage wird durch die Erweiterung verdrängt, der verdrängte Erholungsbereich wird im hinteren Teil der Anlage ersetzt, die wegfallenden Pkw-Stellplätze werden im Bereich der Pkw-Rotunde ergänzt. Die rückwärtige Anbindung an die Seeberger Str. wird neu hergestellt. Durch die Erweiterung der TR-Anlage verschiebt sich der Einfädelungsstreifen in Fahrtrichtung AD Barnim um ca. 105,50 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,25 m über Fahrbahnoberkante (Fok) hohe und 245 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Das bestehende Regenwasser-Entwässerungssystem leitet das Straßenoberflächenwasser (SOW) von beiden Rastanlagenseiten über Straßenabläufe und Regenwasserkanäle in ein Absetz- und Regenrückhaltebecken (RRB) auf der Ostseite ein. Vom RRB erfolgt eine Einleitung in den Fischpfuhlgraben mit 100 l/s. Mit der Erweiterung der Tank- und Rastanlagen wird das bestehende Regenrückhaltebecken vergrößert und mit einer Schilf-Bepflanzung und einer Umfahrungsmöglichkeit versehen, zusätzlich wird ein Absetzbecken je Rastanlagenseite neu gebaut. Die neu zu errichtenden Kanäle werden an die bestehenden Kanäle angeschlossen. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. TR Seeberg West Die TR-Anlage Seeberg West weist im Bestand 34 Lkw-Stellplätze auf. Es ist eine Erweiterung um 43 Lkw-Stellplätze vorgesehen. Die Erweiterung erfolgt durch eine Verlängerung der bestehenden Parkstandsharfen im hinteren Teil der Rastanlage. Durch die Erweiterung der Rastanlage erfolgt auf der Westseite eine Verlegung des Einfädelungsstreifens um 220,00 m. Zum Schutz der Lkw-Fahrer ist eine 3,50 m über Fok hohe und 315,00 m lange Lärmschutzwand zwischen durchgehender Strecke und Rastanlage vorgesehen. Zusätzlich ist zum Schutz der Anwohner eine 5,00 m über Fok hohe und 424,00 m lange Lärmschutzwand entlang des Einfädelungsstreifens vorgesehen. Das SOW wird über Straßenabläufe in Regenwasserkanälen gesammelt und schließt an den bestehenden Regenwasserkanal an. In Teilbereichen erfolgt eine Versickerung des SOW. Leistungsinhalt Gegenstand des Vertrages sind vermessungstechnische Leistungen der bauvorbereitenden Vermessung sowie Vermessungsleistungen zur Begleitung der Baumaßnahme. Folgende Leistungen sind Gegenstand des Vertrages: o Prüfung und Ertüchtigung des Festpunktfeldes, o Detaillierung und Ergänzung der Planungsbegleitenden Vermessung, o Bauvorbereitende Absteckungen, o Kontrollvermessungen auf Anweisung des AG. In Kapitel B der Leistungsbeschreibung sind die zu erbringenden vermessungstechnischen Leistungen näher beschrieben. Sie sind nicht sofort nach Beauftragung vollständig zu erbringen. Der AN hat keinen Anspruch auf die Beauftragung aller in Kapitel B beschriebenen Leistungen. Insofern ist dieser Vertrag als Rahmenvertrag zu betrachten. Der AG behält sich vor, auf beschriebene Leistungen zu verzichten oder einen Dritten mit den entsprechenden Leistungen zu beauftragen. Der Abruf der einzelnen Leistungsteile erfolgt durch den AG bei Bedarf mit dem Formular "Auftragsschreiben Abruf zum Vertrag" (Anlage 2 der Sonstigen Anlagen). Nach Eingang des Leistungsabrufes durch den AG hat der AN für alle Leistungen, die im Vertrag nicht mit einem Festpreis vereinbart sind, unverzüglich eine schriftliche Kosten- und Aufwandsabschätzung anhand der in der Honorarermittlung angebotenen Einheitspreise bzw. Stundensätze vorzunehmen und dem AG zur Prüfung und Bestätigung vorzulegen. Die Leistungen sind durch den AN erst zu erbringen, wenn der AG diese Kostenschätzung bestätigt hat. Ohne Anforderung und Genehmigung durch den AG hat der AN keinen Anspruch auf Vergütung von Vermessungsleistungen. Die zum Leistungsabruf berechtigten Vertreter des AG werden dem AN mit Vertragsabschluss benannt. Der AN hat zu garantieren, o dass die Erbringung notwendiger örtlicher Arbeiten innerhalb von 48 h nach Abruf der Leis-tung am Messobjekt begonnen wird, o dass er an der Verkehrsanlage bzw. dem vertraglichen Bearbeitungsbereich keine vermes-sungstechnischen Leistungen direkt oder als Subunternehmer für den/die späteren AN-Bau erbringen wird.
- Frist: 08. Apr.
Gutleutstraba Ost, West, Hbf, Düsseldorfer Str., Gleichrichterwerk Baseler Platz => Planung TGA Fahrleitung/Fahrstrom
Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) beabsichtigt die Vergabe von Leistungen für Fahrleitung und Fahrstrom im Rahmen mehrerer eng miteinander verknüpfter Infrastrukturprojekte zur Kapazitätserweiterung des Straßenbahnnetzes und zur Förderung des Rad- und Fußbeverkehrs. Die Maßnahmen umfassen: - Los 1: Viergleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof - Los 2: Umgestaltung der Düsseldorfer Straße - Los 3: Neubau einer Straßenbahnstrecke in der Gutleutstraße (Abschnitt Ost + West) - Los 4: Errichtung von Gleichrichterwerken (Baseler Platz, Hauptbahnhof, Gutleut West) Die Arbeiten beinhalten die Planung und Ausführung von Fahrleitungsanlagen sowie Fahrstromversorgung einschließlich aller erforderlichen Schnittstellenkoordination. Die Beauftragung der Stufen 2 und 3 erfolgt optional und projektabhängig. Der Planungsraum umfasst die Straßen „Am Hauptbahnhof“, „Düsseldorfer Straße“, „Baseler Platz“, „Gutleutstraße“ sowie angrenzende Bereiche. Aufgrund der Vielzahl beteiligter Akteure (u.a. Stadtentwässerung, Straßenbeleuchtung, Netzdienste, Medienträger, Abfallentsorgung, Brandschutz, Schienenersatzverkehr etc.) ist ein komplexes Schnittstellenmanagement erforderlich.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 11. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.