Barrierefreier Ausbau Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz - Bauleistung GU
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die EU-weite Vergabe einer Bauleistung als Generalunternehmerleistung für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz (Linien 16 und 18) in Köln einschließlich der baulichen Anpassung der angrenzenden Verkehrs-, Geh- und Platzflächen. Ziel der Maßnahme...
Angebotsfrist:18. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die EU-weite Vergabe einer Bauleistung als Generalunternehmerleistung für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz (Linien 16 und 18) in Köln einschließlich der baulichen Anpassung der angrenzenden Verkehrs-, Geh- und Platzflächen. Ziel der Maßnahme ist die vollstän...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
- Veröffentlicht: 06. April 2026
- Frist: 18. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die EU-weite Vergabe einer Bauleistung als Generalunternehmerleistung für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz (Linien 16 und 18) in Köln einschließlich der baulichen Anpassung der angrenzenden Verkehrs-, Geh- und Platzflächen. Ziel der Maßnahme ist die vollständige Herstellung der Barrierefreiheit der Haltestelle sowie die funktionale, verkehrliche und städtebauliche Einbindung in den bestehenden Straßenraum. Die Bauausführung erfolgt unter laufendem Stadtbahn- und Straßenverkehr und stellt erhöhte Anforderungen an Bauablauf, Verkehrssicherung und Schnittstellenmanagement. Die Bauleistung umfasst insbesondere den Neubau beziehungsweise Umbau der Bahnsteige, Gleisbau- und Gleisanpassungsarbeiten, Straßen- und Tiefbauarbeiten, Leistungen des Ingenieurbaus, Anpassungen der Verkehrsflächen sowie Leistungen der technischen Ausrüstung der Bahnsteige. Bestandteil der Maßnahme sind zudem landschaftsbauliche Leistungen, unter anderem begrünte Fahrgastunterstände und Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung (zum Beispiel Rigolensysteme) als Pilotprojekt, die Wiederherstellung und Neugestaltung angrenzender Grün- und Aufenthaltsflächen, sowie Rückbau-, Provisorien-, und Entsorgungsarbeiten. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in vier Bauphasen, wobei Bauphase 1 und Bauphase 3 jeweils in die Abschnitte 1a/1b und 3a/3b unterteilt sind. Bauphase 2 umfasst eine definierte 10-wöchige Sperrpause, innerhalb derer unter anderem der gesamte Gleisbau im Haltestellenbereich umgesetzt werden muss. Die Bauphase 4 beinhaltet die Restarbeiten. Die Bauphasen sind so konzipiert, dass die Erreichbarkeit des Umfelds sowie der Stadtbahn- und Straßenverkehr außerhalb der Sperrzeiten weitestgehend aufrechterhalten bleiben. Die Maßnahme erfordert die koordinierte Ausführung mehrerer Gewerke, insbesondere Gleisbau, Straßen- und Tiefbau, Bahnsteig- und Ingenieurbau, technische Ausrüstung, Verkehrsflächen- und Oberflächenbau, landschaftsbauliche Leistungen, Verkehrsführung und Verkehrssicherung sowie weitere baubegleitende Nebenleistungen.
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10- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnFrist: 18. Mai
Barrierefreier Ausbau Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz - Bauleistung GU
Generalunternehmerleistung für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz (Linien 16/18) in Köln inkl. Anpassung der Verkehrs- und Platzflächen. Umfang: Neubau/Umbau Bahnsteige, Gleisbau, Straßen-/Tiefbau, Ingenieurbau, technische Ausrüstung, Landschaftsbau (begrünte Unterstände, Regenwasserrückhaltung). Ausführung in 4 Bauphasen unter laufendem Verkehr, inkl. 10-wöchiger Sperrpause in Phase 2. Fokus auf Schnittstellenmanagement, Provisorien und Verkehrsführung.
- Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenFrist: 07. Juni
Barrierefreier Ausbau Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz - Bauleistung GU
Generalunternehmerleistung für den barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestelle Barbarossaplatz einschließlich der baulichen Anpassung der umliegenden Flächen.
- Stadt Mülheim-KärlichFrist: 31. März
Planungsleistungen für die Entwicklung eines Neubaugebietes "Urmitz-Bahnhof Mitte" in der Stadt Mülheim-Kärlich - Hier: Los 2 - Objektplanungsleistungen für die Ingenieurbauwerke (Abwasser)
In der Stadt Mülheim-Kärlich, der Verbandsgemeinde Weißenthurm soll in der Gemarkung Mülheim, Flur 4 ein Baugebiet entstehen. Das Plangebiet ist ca. 10,1 ha groß und liegt auf dem ehemaligen Werksgelände der Dr. Carl Riffer Baustoffwerke GmbH & Co. KG. Das Gelände liegt im Inneren tiefer als an den Rändern. Eine leitungsgebundene innere Erschließung ist derzeit nicht vorhanden. Die Abwasserentsorgung soll über die angrenzenden Kanäle erfolgen. Zur Förderung der Grundwasserneubildung und der Entlastung des Kanalnetzes wird angestrebt die Niederschlagswasserbewirtschaftung/Straßenentwässerung in die Grünflächen zu integrieren oder unterirdisch vorzunehmen. Die hier angefragten Leistungen umfassen die Leistungsphasen 1-3, 4, sowie 5-8 nach HOAI für die Objektplanung der Abwasseranlagen. Für die Bauleistungen wurden derzeit folgende anrechenbaren Kosten (Kostengruppen nach DIN 276) geschätzt: - KG 400 - Ingenieurbauwerke: 2.000.000,00 Euro (netto) Die Planungsleistungen für die Objektplanung sowie die Technische Ausrüstung der KG 410-430 (HLS) sowie KG 470 erfolgt in Eigenleistung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm.
- Bädergesellschaft Lünen mbH
Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Die Bädergesellschaft Lünen mbH (Auftraggeberin/Vergabestelle) plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Vergabe der Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 8 erfolgen. Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen, die auf der E-Vergabeplattform hinterlegt werden. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. AG und AN werden mit Abschluss der Leistungsphase 3 auf der Grundlage der Kostenberechnung einen dann noch zu definierenden Betrag als Baukostenobergrenze vereinbaren. Erfolgt hierzu im Einzelfall keine explizite Festlegung in der Leistungsphase 3, so gelten die in der freigegebenen Kostenberechnung enthaltenen Bruttobeträge der Kostengruppen 200 bis 600 als Bauobergrenze. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 3,85 Mio. EUR netto veranschlagt. Daraus abgeleitet ergeben sich die anrechenbaren Kosten (Euro netto) für die hier angefragten Leistungen - Technische Ausrüstung: - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: 280.000 EUR - Wärmeversorgungsanlagen: 337.000 EUR - Lufttechnische Anlagen: 318.000 EUR - Starkstromanlagen: 318.000 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: 37.000 - Förderanlagen: 0 EUR - Nutzungsspezifische Anlagen 524.000 EUR - Gebäudeautomation 56.000 EUR Die Angaben wurden auf Basis einer vorhandenen vorläufigen Kostenermittlung errechnet und dienen nur der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Honorarkalkulationen. Aus den geschätzten Werten kann kein Anspruch auf eine Honorierung in einer bestimmten Höhe abgeleitet werden. Die Honorierung erfolgt im Auftragsfall nach dem geschlossenen Vertrag unter Berücksichtigung von HOAI und der projektspezifischen Kosten. Das Projekt soll bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein. Die Projektrealisierung findet abschnittsweise jeweils während der saisonbedingten Schließung statt. Im Sommer soll das Bad stets betrieben werden. Eine detaillierte Terminierung wird nach Beauftragung durch den Auftragnehmer erarbeitet und mit der Auftraggeberin abgestimmt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Planervertrag (Teil C) verwiesen.
- Bädergesellschaft Lünen mbHFrist: 07. Mai
Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Die Bädergesellschaft Lünen mbH (Auftraggeberin/Vergabestelle) plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Vergabe der Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 8 erfolgen. Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen, die auf der E-Vergabeplattform hinterlegt werden. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. AG und AN werden mit Abschluss der Leistungsphase 3 auf der Grundlage der Kostenberechnung einen dann noch zu definierenden Betrag als Baukostenobergrenze vereinbaren. Erfolgt hierzu im Einzelfall keine explizite Festlegung in der Leistungsphase 3, so gelten die in der freigegebenen Kostenberechnung enthaltenen Bruttobeträge der Kostengruppen 200 bis 600 als Bauobergrenze. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 3,85 Mio. EUR netto veranschlagt. Daraus abgeleitet ergeben sich die anrechenbaren Kosten (Euro netto) für die hier angefragten Leistungen - Technische Ausrüstung: - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: 280.000 EUR - Wärmeversorgungsanlagen: 337.000 EUR - Lufttechnische Anlagen: 318.000 EUR - Starkstromanlagen: 318.000 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: 37.000 - Förderanlagen: 0 EUR - Nutzungsspezifische Anlagen 524.000 EUR - Gebäudeautomation 56.000 EUR Die Angaben wurden auf Basis einer vorhandenen vorläufigen Kostenermittlung errechnet und dienen nur der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Honorarkalkulationen. Aus den geschätzten Werten kann kein Anspruch auf eine Honorierung in einer bestimmten Höhe abgeleitet werden. Die Honorierung erfolgt im Auftragsfall nach dem geschlossenen Vertrag unter Berücksichtigung von HOAI und der projektspezifischen Kosten. Das Projekt soll bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein. Die Projektrealisierung findet abschnittsweise jeweils während der saisonbedingten Schließung statt. Im Sommer soll das Bad stets betrieben werden. Eine detaillierte Terminierung wird nach Beauftragung durch den Auftragnehmer erarbeitet und mit der Auftraggeberin abgestimmt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Planervertrag (Teil C) verwiesen.
- Stadt EschbornFrist: 05. Mai
Vergabe Ingenieurleistungen Bahnhofsumfeld Eschborn
Der Bahnhof Eschborn-Mitte ist bisher nicht barrierefrei erreichbar. Die Pläne der Deutschen Bahn sehen vor, im Zuge der Umgestaltung des Bahnhofes zwei Außenbahnsteige mit neuem Leitsystem, Beleuchtung und Lautsprechern auszustatten. Die Bahnsteige sollen neben Überdachungen im vorderen Bereich zusätzlich je zwei Wetterschutzhäuschen erhalten. Über Rampen mit geringer Steigung werden die Außenbahnsteige vom Bahnhofsumfeld erschlossen. Die vorhandene Personenunterführung wird erhalten, verbreitert und durch barrierefreie Rampen ergänzt. Der vorhandene Mittelbahnsteig wird zurückgebaut. Die zugehörigen Planungsleistungen wurden durch die Deutsche Bahn vergeben. Hier liegt aktuell die Entwurfsplanung vor. Diese befindet sich in der Abstimmungsphase. Die Entwurfsplanung sowie die noch zu erstellende Ausführungsplanung der Deutschen Bahn sind in der Planung des Bahnhofsumfelds entsprechend zu berücksichtigen. Die Stadt Eschborn plant in der Kernstadt am Bahnhof eine der zentralen städtebaulichen Maßnahmen und hat für das Bahnhofsumfeld eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die eine Grundlage der weiterführenden Planungsleistungen darstellt. Die erarbeitete Vorzugsvariante ist den zur Verfügung gestellten Unterlagen beigefügt und beinhaltet eine beidseitige Erschließung des Bahnhofs Eschborn Mitte. Der Bahnbetrieb soll während der Baumaßnahme unter Teil- und Vollsperrungen geführt werden. Dementsprechend sind Zugangswege zum Bahnhof auch während des Baubetriebs stets zu ermöglichen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Umsetzung der Maßnahme durch die Deutsche Bahn teilweise parallel zu den Tiefbauarbeiten dieses Vergabeverfahrens stattfinden sollen, so dass im Hinblick auf die Baustellenlogistik, bauzeitliche Fußgängerführung und den Busbetrieb erhöhte Anforderungen bestehen. Die im Zuge dieses Vergabeverfahrens zu vergebenden Ingenieurleistungen zur Gestaltung und Planung der öffentlichen Verkehrsflächen im Umfeld des Bahnhofs gehen über das Maß der Machbarkeitsstudie hinaus und betreffen auch die Verkehrsflächen in der "Schwalbacher Straße" und "Bahnhofsstraße" gemäß Markierung in den zur Verfügung gestellten Plänen, die grundhaft erneuert werden sollen. Die Verkehrsflächen sollen derart gestaltet werden, dass eine Verbesserung der Verkehrssituation erfolgt und eine Verkehrsfläche entsteht, welche die zukünftigen Anforderungen an Bahn, Bus und Rad- / Fußgängerverkehr und den motorisierten Verkehr erfüllt. Der Aufenthaltsqualität im Umfeld des Bahnhofes als einem der wesentlichen Orte der Stadt wird zentrale Bedeutung zugemessen, die sich auch in der Gestaltung der Verkehrsflächen, Bauten, Stadtmobiliar, Beleuchtung und Grünelementen wiederfinden soll. Hierbei sind folgende Leistungen zu erbringen: Verkehrsanlagen § 47 HOAI 2021, LP 1-3, 5+6 sowie örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung LP 8 Bauoberleitung gem. Leistungsbild Anlage 13 HOAI 2021. anrechenbare Kosten: 4.100.000,- € netto Besondere Leistungen: Erstellung Trassensummenplan, Fördermittelabwicklung, Erstellung Beschilderungs-, Markierungs- und Umleitungspläne, Teilnahme an Gremien- und Bürgerbeteiligungssitzungen, Visualisierung der Planungen. Im Gewerk der Entwässerung werden für die Hauptkanäle die noch zu erstellenden Sanierungskonzepte (Entwurfsplanung) dem AN übergeben. Für die Anschlussleitungen sind entsprechende Sanierungskonzepte vom AN zu erstellen und anzubieten. Die zugehörigen TV-Untersuchungsergebnisse werden dem AN übergeben. Im Bereich des Hauptkanals und der Anschlussleitungen sind für die Schadstellen, welche in offener Bauweise zu sanieren sind entsprechende Planungen zu erstellen, auszuschreiben und die Sanierung ist zu überwachen. Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2021 LP 1-3, 5+6, Erstellung Sanierungskonzepte, örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung gem. Anlage 12 HOAI 2021 LP 8. anrechenbare Kosten 100.000,- € netto Weiterhin sind Bestandspläne für Kabelleerrrohre und die Entwässerung inkl. der zugehörigen Vermessung zu erstellen. Mit den Planungsleistungen soll im Oktober 2026 begonnen werden. Die baulicher Umsetzung soll im Sommer 2028 beginnen und im Jahr 2031 abgeschlossen werden (in Abhängigkeit von der Gewährung von Fördermitteln und der baulichen Umsetzung der DB-Maßnahme.
- Kreis Offenbach - FD Gebäudewirtschaft
Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.
- Gemeinde SalzbergenSalzbergenFrist: 07. Mai
Umbau und Sanierung des Hannoverschen Güterschuppens in Salzbergen, Objektplanung Gebäude
Bei dem vorhandenen Gebäude handelt es sich um den Hannoverschen Güterschuppen in Salzbergen. Das Gebäude ist ein eingetragenes Einzeldenkmal und besitzt eine besondere wirtschafts- und technologiegeschichtliche Bedeutung. Der Güterschuppen wurde etwa im Jahr 1857 durch die Hannoversche Eisenbahnverwaltung errichtet. Er befindet sich aktuell in einem seinem Alter und der Nutzung entsprechenden baulichen Zustand. Ziel der Maßnahme ist die zukünftige Nutzung des Gebäudes als Proben-, Veranstaltungs- und Begegnungsstätte für die örtlichen Musikvereine. Im Zuge der Planung und Umsetzung sind insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen: • Proberaum: Es ist ein Proberaum mit einem Mindestmaß von 8,00 m x 10,00 m herzustellen. Eine größere Raumdimensionierung zur Verbesserung der Raumakustik ist ausdrücklich erwünscht. • Lagerräume: Es sind geeignete Lagerräume für Musikinstrumente, Noten sowie Dokumente vorzusehen. Dabei ist insbesondere auf geeignete klimatische Bedingungen zu achten. • Energetische Sanierung: Das Gebäude ist im Rahmen der Sanierung sowohl hinsichtlich der Gebäudehülle als auch der Anlagentechnik energetisch zu ertüchtigen. Die Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes zu planen. • Raumakustik und Raumklima: Es ist eine für Musikproben geeignete Raumakustik sicherzustellen. Gleichzeitig ist ein konstantes und für Musikinstrumente geeignetes Raumklima (insbesondere hinsichtlich Temperatur und Luftfeuchtigkeit) zu gewährleisten. • Lärm- und Erschütterungsschutz: Aufgrund des angrenzenden Bahnbetriebs sind geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Lärm- und gegebenenfalls Erschütterungseinwirkungen vorzusehen. • Das Grundstück befindet sich gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Salzbergen Ortskern“ und wird aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert. Die Vorschriften aus der Städtebauförderungsrichtlinie Niedersachsen (R-StBauF, NI) sind einzuhalten. Alle Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden zu entwickeln und umzusetzen. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude. o Grundleistungen: -Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 1–4 gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10, Ziffer 10.1. -Die Beauftragung der Leistungsphasen 5–7 sowie 8–9 erfolgt optional. o Besondere / Zusätzliche Leistungen: - Erstellung und Bearbeitung eines 3D-Gebäudemodells incl. der Modellierung von Innenräumen, im Sinne der Building Information Modelling (BIM)-Methodik (gemäß HOAI Anlage 10, Ziffer 10.1, Leistungsphase 2) - Analyse von Alternativen bzw. Varianten einschließlich deren Wertung sowie Durchführung von Kostenuntersuchungen zur Optimierung der Planung (gemäß HOAI Anlage 10, Ziffer 10.1, Leistungsphase 4) Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht. Die Leistungen der Tragwerksplanung sowie der Planung der Technischen Ausrüstung sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens und werden in gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Die Planung der Freianlagen wurde bereits in einem separaten Verfahren vergeben und ist ebenfalls nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
- Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg Vertreten durch die Stadt Bamberg, Finanzreferat Immobilienmanagement / Hochbau
Abbruch und Ersatzneubau Berufsschule Furth im Wald - Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: Werkstattplanung), Lph. 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Der Landkreis Cham plant den Abbruch und Ersatzneubau von Gebäuden an der Staatlichen Berufsschule für Bau- und Holztechnik in Furth im Wald. Konkret sind die beiden nebeneinanderstehenden und durch einen Mittelbau verbundenen Gebäude an der Karl-Clos-Straße bzw. Josef-Heigl-Straße abzubrechen und durch Ersatzneubauten zu ersetzen. Aufgrund ungünstiger Raumzuschnitte, zu geringen Raumhöhen sowie der Grundwassersituation können die Untergeschosse der beiden Bestandsgebäude nicht mehr vollumfänglich genutzt werden. Die Flächen werden jedoch zur Erfüllung des Raumprogramms benötigt. Aus diesem Grund wird eine Ersatz-Neuerrichtung angestrebt, die nicht oder nur in sehr geringen Teilen unterkellert sein soll. Aktuell wird aus baulogistischen Gründen von einer Umsetzung der Maßnahme in 2 Bauabschnitten ausgegangen. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb unter anderem unter Berücksichtigung der angrenzenden Schulgebäude (u. a. Werkstatthalle der Berufsschule und Realschule) erfolgen. Das Raumprogramm sieht eine Nutzfläche (NUF 1-7) von ca. 2.900 m² vor. Das finale Raumprogramm muss noch mit der Förderbehörde abgestimmt werden. Unter Zugrundelegung dieser Fläche sowie Kostenkennwerte wird aktuell von Baukosten i. H. von ca. 12,3 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) ausgegangen, wobei hierin die Kosten der Kgr. 400 auf ca. 3,5 Mio. € brutto geschätzt werden. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Mitte März 2026, - Beginn Abbruch: März 2027 (die Umsetzung des Abbruches wäre grundsätzlich auch bereits in 2026 denkbar), - Baubeginn BA1: Juli 2027, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA1: Dezember 2028, - Baubeginn BA2: Januar 2029, - Fertigstellung / Nutzungsbeginn BA2: Juni 2030. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: Werkstattplanung), Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3 und 5-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
- Gemeinde Bönen
Vergabe von Planungsleistungen für eine Eisenbahnunterführung einschließlich Entwässerung
Durch das Zentrum der Gemeinde Bönen („Auftraggeberin“) führt die Bahnstrecke Unna-Hamm. Im Zuge der sogenannten Generalsanierung Hochleistungsnetz dieser Bahnstrecke wird im Jahr 2028 der zentrale Bahnübergang an der durch das Zentrum verlaufenden Bahnhofstraße geschlossen. Als Ersatz für den Bahnübergang und zur Aufrechterhaltung der Verbindung des östlichen und westlichen Ortszentraums sind im Bahnhofsumfeld die Errichtung einer Personen- und Radfahrerunterführung und räumlich getrennt die Errichtung der Kfz-Unterführung geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen für Verkehrs- und Abwasseranlagen für die Kfz-Unterführung (Eisenbahnunterführung-EÜ) nebst Entwässerung. Konkret sind Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen: • die Kfz-Unterführung der EÜ als Straßenverbindung, welche östlich an den künftigen Kreisverkehr an der Poststraße und westlich an den Knotenpunkt Parkplatz Oststraße anbindet und in überwiegenden Teilen als Trogbauweise zu planen ist • das Niederschlagwasserpumpwerk für die Flächenentwässerung der Kfz-Unterführung • der Knotenpunkt Parkplatz Oststraße inkl. Kanalbau im Knotenpunkt Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen erweisen sich insofern als besonders, als dass sie sich in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht in die Planungen der DB InfraGO sowie der Auftraggeberin für die weiteren Einzelmaßnahmen zu integrieren haben. Für die vorstehend aufgelisteten Bauwerke wurden die jeweils erforderlichen Planungen gem. Leistungsphase 1 bis 4 der einzelnen Leistungsbilder (mit Ausnahme des Leistungsbildes Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog) bereits erbracht und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Bei dem Leistungsbild Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 erbracht. Folgende Planungsleistungen sind noch zu erbringen (Grundleistungen und in den Vergabeunterlagen näher bezeichnete Besondere Leistungen der Leistungsbilder): • Objektplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 6 – 9 • Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 4, 6 • Objektplanung Ingenieurbauwerke / Kanalbau: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Verkehrsanlagen: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 • Technische Ausrüstung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 Es soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgen. Der Auftrag wird jeweils zunächst für alle noch zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6 erteilt (Stufe 1). Die nachfolgenden Stufen umfassen die Leistungsphasen 7 (Stufe 2) sowie die Leistungsphasen 8 bis 9 (Stufe 3), wobei dies jeweils nicht für die Tragwerksplanung gilt, die nach Leistungsphase 6 endet. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und/oder 3 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistungen sind verpflichtend so zu planen, die in Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung genannten Termine eingehalten werden. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Termine nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung wird zwischen der Auftraggeberin und dem künftigen Auftragnehmer ein differenzierter Zeitplan für die Aufgabenwahrnehmung durch den Auftragnehmer abgestimmt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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