260415_ZEE_1 Achtung: Dies ist eine Testvergabe, bitte weder bewerben, noch ein Angebot abgeben.
Es werden Referenzprojekte für Planungs- oder Beratungsleistungen gefordert. Zwingende Mindeststandards: Mindestens eine Referenz als Generalplaner (Objektplanung Gebäude plus 3 HOAI-Disziplinen), bei zwei Referenzen muss Leistungsphase 8 abgeschlossen sein, eine Referenz in Honorarzone III, eine Referenz für Umbau/Ins...
Angebotsfrist:30. April 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Es werden Referenzprojekte für Planungs- oder Beratungsleistungen gefordert. Zwingende Mindeststandards: Mindestens eine Referenz als Generalplaner (Objektplanung Gebäude plus 3 HOAI-Disziplinen), bei zwei Referenzen muss Leistungsphase 8 abgeschlossen sein, eine Referenz in Honorarzone III, eine Referenz für Umbau/Instandsetzung (§ 2 ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: VGST-VGST SenStadt VM2
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: 30. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Es werden Referenzprojekte für Planungs- oder Beratungsleistungen gefordert. Zwingende Mindeststandards: Mindestens eine Referenz als Generalplaner (Objektplanung Gebäude plus 3 HOAI-Disziplinen), bei zwei Referenzen muss Leistungsphase 8 abgeschlossen sein, eine Referenz in Honorarzone III, eine Referenz für Umbau/Instandsetzung (§ 2 HOAI) sowie eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber (§ 99 GWB). Angaben).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- ARRIBA_documents.zip
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Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Neustadt-Tragwerksplanung nach §§49 HOAI
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen Tragwerksplanung nach § 49 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI, Leistungsphasen 1-6 für die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Neustadt. - Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische, berufliche Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen) in Textform. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, maximal 2 Punkte. Technische Leistungsfähigkeit Bürokapazität, Personalstärke, durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Jahren mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung, maximal 4 Punkte. Referenzen Referenzen für Aufträge nach HOAI § 49 ff in Verbindung mit Anlage 14 bei denen die Leistungsphase 6 im Zeitraum von 11/2020 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Es können maximal 5 Referenzen eingereicht werden, es müssen jedoch mindestens 2 wertbare Referenzen abgegeben werden, um im weiteren Verfahren Berücksichtigung zu finden. In die Bewertung werden jedoch nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl einbezogen (siehe Formblatt Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb). Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Beim Kriterium Referenzen können maximal 24 Punkte erreicht werden. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl/Gewichtung/erreichte Punktzahl. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 (6) VgV das Los.
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- Wismut GmbH, Projektträger des Freistaates Sachsen für die Sanierung der Wismut-Altstandorte
Planung der Grubenbauverwahrung im Bereich Hohneujahr Tageschacht in 08349 Johanngeorgenstadt
Am Standort Johanngeorgenstadt wurde von 1946 bis 1958 durch die SAG/SDAG Wismut (nachfolgend Wismut genannt) ein intensiver Uranerzbergbau betrieben. Dabei wurden die bereits bestehenden Grubengebäude des historischen Altbergbaus genutzt und durch neue Auffahrungen, Schachtanlagen und Grubenfelder erheblich erweitert. Im Rahmen der Planung zur übertägigen Komplexsanierung der Halden 32, 60 und 119 (Projekt 2182.10) wurde eine Grundlagenermittlung zur Altbergbausituation durchgeführt. Für zwei Schadstellen im Umfeld der Halde 119 ergibt sich Handlungsbedarf: - Schadstellennummer 14/17/9/298, Hohneujahr Tageschacht. Abgesperrter Tagebruch von 1982, Pinge mit 8-9 m Durchmesser und 6 m Tiefe (2024). Lage südöstlich der Halde 119 in einem Fichtenforst auf städtischer Flur. Für die drei kleineren Halden (GRS 6166 – 6169) im Umfeld dieses Tageschachtes besteht aus radiologischer Sicht Handlungsbedarf, die erforderliche übertägige Sanierung setzt eine Verwahrung des Tageschachtes voraus. - Schadstellennummer 14/17/9/519, kleinere Einsenkung auf der nachgesackten Füllsäule über dem Verwahrhorizont eines Untersuchungsgesenks, welches 2006 als 33 m tiefer Erkundungsschacht zum Aufschluss der Gangstrecken 309 und 323 geteuft wurde. Nach einer Bohrerkundung der Schadstelle wurde diese 2015 abgesperrt. Durch die Lage der Schadstelle im Zufahrtsbereich zum „Biathlon-Einschnitt“ in der Halde 119 ist vor Beginn der übertägigen Sanierung eine abschließende Bewertung der bergschadenkundlichen Situation der Schadstelle erforderlich. Die Einsenkung liegt auf einer als Grünland genutzten Fläche (Privateigentum). Der tonnlägige Hohneujahr Tageschacht (14/17/9/298) besitzt eine seigere Teufe von knapp 44 Lachter bei einer flachen Teufe von gut 47 Lachter. Aus historischen Unterlagen geht hervor, dass der Hohneujahr Tageschacht Streckenanschlüsse in vier altbergbaulichen Sohlenniveaus aufweist. Für den Hohneujahr Tageschacht ist eine direkte bergbauliche Nachnutzung des eigentlichen Schachtes durch die SAG/SDAG Wismut (beispielsweise für Förderung, Gewinnung, Erkundung etc.) nicht bekannt, im Gegensatz zum benachbarten Adolphus Tageschacht, der unter der Schachtnummer 119 betrieben wurde. Dagegen sind im unmittelbaren Umfeld des Hohneujahr Tageschachtes aus dem Grubenbild durchaus intensive bergmännische Erkundungs- und ggf. auch Gewinnungsarbeiten in Form von Auffahrungen der Wismut auf der zweiten Sohle des benachbarten Schachts 119 vermerkt. Die Gangstrecke 313-1 mit Überhaun, sowie Gangstrecke 332-2 mit Überhaun und einem vorbereiteten (und mögicherweise auch abgebauten) Block 1 greifen dabei Lage, Streichrichtung sowie Höhenniveau der am Hohneujahr Tageschacht angeschlagenen 28-Lachter-Strecke auf den Hohneujahr Morgengang auf. Unter räumlichen Gesichtspunkten war ein Durchschlag der Wismut-Auffahrungen zu den bestehenden altbergbaulichen Strecken auch in unmittelbarer Schachtnähe nicht zu vermeiden - mit denkbaren Folgen für die berg- und geotechnische Situation der altbergbaulichen Schachtröhre. Zielstellung ist die Erbringung von Ingenieurleistungen zur Planung der langzeitsicheren Verwahrung zur Beseitigung bzw. zur Verringerung der von den beiden Schadstellen ausgehenden Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit. Im Weiteren sind baubegleitende Ingenieurleistungen im Rahmen der Ausführung zur langzeitsicheren Verwahrung zu erbringen. Planungsleistung im Sinne von § 43 HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 - 3, 5 - 7 und optional in Leistungsphase 8 sowie nachfolgende Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 2 und 3, sowie optional in der Leistungsphase 8: LPH 2 und 3: 1 Pauschale Beschaffung Unterlagen; 1 Pauschale Archivrecherche; 1 Pauschale Bergschadenkundliche Bewertung; 1 Pauschale Grundlagenvermessung; 1 Pauschale Befahrung der Schadstellen; 1 Pauschale Beschaffung Zustimmung der Eigentümer; 1 Pauschale Mitwirkung Genehmigungsanträge. Jeweils optional in LPH 8: Voraussichtlich 5 Monate Örtliche Bauüberwachung; 1 Stück Prüfen von Nachträgen; 1 Stück Ingenieurgeologische Begleitung; 1 Pauschale Baubegleitende Vermessung; 1 Stück Abschlussdokumentation; 54 Stunden Gleitende Projektierung. Für die Erfüllung des Auftrages wird folgender Mindeststandard gefordert, um als geeignet betrachtet zu werden: mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 8 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderung an die einzelnen Referenzen: Leistungsumfang: erbrachte Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 im Sinne von § 43 HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke; Leistungen: Bergschadenkundliche Bewertung sowie Planung und Baubegleitung (Bauoberleitung und / oder Örtliche Bauüberwachung) von Grubenbauverwahrungen des untertägigen Gangerzbergbaus auf Erze und Spate; Baukosten bei abgeschlossenen Referenzprojekten bzw. die anrechenbaren Kosten bei noch laufenden Referenzprojekten müssen mindestens 390.000 € betragen; bei noch nicht vollständig abgeschlossenen Referenzobjekten ist der derzeitige Leistungsstand zu benennen. Die geforderten einzelnen Leistungsinhalte der jeweiligen Leistungsphasen müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein. Jeder geforderten Leistungsphase sind mindestens zwei Referenzen nachzuweisen. Die Unterlagen/Angaben sind mit dem Angebot einzureichen. Leistungsort: 08349 Johanngeorgenstadt, Flurstück-Nr./Gemarkung: 725 und 729/2, Gemarkung Johanngeorgenstadt
- Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger LandLimburg a. d. LahnFrist: 08. Mai
Generalplanervertrag Kita Neubau St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Die Auftraggeberin strebt den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Vorliegend sind Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine Beratung des Auftraggebers zu Handlungsalternativen und Potentialen wird erwartet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Der AN ist verpflichtet, eine Planungsund Bauzeitenrahmenplanung sowie im Weiteren eine aus der Rahmenplanung zu entwickelnde Detailplanung entsprechend den Rahmenbedingungen des Auftraggebers aufzustellen und die Einhaltung der Termine zu steuern und sicherzustellen. Die Terminplanung ist kontinuierlich monatsweise aktualisieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Rahmentermine sind geplant: Beauftragung Generalplaner: Ende Juni 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 12 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Juli bis Ende Oktober 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphase 3 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Bis Ende November 2026 Einreichung Förderantrag bei Stadt Limburg (Basis Kostenberechnung) und Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 4 sowie Einreichung Baugenehmigungsantrag: Dezember 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 56 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vorbereitung der Vergabe) bis ca. Juni 2027. Diese endet mit der Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, die dann Grundlage für die Baufreigabe sind. Sollte sich dabei herausstellen das die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, so wird es erforderlich geeignete Lösungen unter Beteiligung des Zuschussgebers zu finden. Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe) bis ca. Juli für die Hauptgewerke, danach baubegleitend. Baufreigabe ca. August 2027 Bauausführung ab ca. August 2027 – August 2028
- Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger LandLimburg a. d. LahnFrist: 08. Mai
Generalplanervertrag Kita Neubau St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Die Auftraggeberin strebt den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Vorliegend sind Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine Beratung des Auftraggebers zu Handlungsalternativen und Potentialen wird erwartet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Der AN ist verpflichtet, eine Planungsund Bauzeitenrahmenplanung sowie im Weiteren eine aus der Rahmenplanung zu entwickelnde Detailplanung entsprechend den Rahmenbedingungen des Auftraggebers aufzustellen und die Einhaltung der Termine zu steuern und sicherzustellen. Die Terminplanung ist kontinuierlich monatsweise aktualisieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Rahmentermine sind geplant: Beauftragung Generalplaner: Ende Juni 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 12 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Juli bis Ende Oktober 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphase 3 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Bis Ende November 2026 Einreichung Förderantrag bei Stadt Limburg (Basis Kostenberechnung) und Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 4 sowie Einreichung Baugenehmigungsantrag: Dezember 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 56 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vorbereitung der Vergabe) bis ca. Juni 2027. Diese endet mit der Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, die dann Grundlage für die Baufreigabe sind. Sollte sich dabei herausstellen das die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, so wird es erforderlich geeignete Lösungen unter Beteiligung des Zuschussgebers zu finden. Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe) bis ca. Juli für die Hauptgewerke, danach baubegleitend. Baufreigabe ca. August 2027 Bauausführung ab ca. August 2027 – August 2028
- Stadt SchwelmFrist: 09. Apr.
Fachplanungsleistungen Brandschutz der Leistungsphasen 1 bis 5 und 8 inkl. Besondere Leistungen der LPH 6 und 8 Neubau Feuerwehrgerätehaus Winterberg
Fachplanungsleistungen Brandschutz der Leistungsphasen 1 bis 5 und 8 inkl. Besondere Leistungen der LPH 6 und 8 Neubau Feuerwehrgerätehaus Winterberg Ausgeschrieben werden hier die Fachplanungsleistungen für Brandschutz gemäß AHO, Heft Nr. 17, Leistungsphasen 1-5, 8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 6 und 8 (siehe Leistungsbild). Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 3 beauftragt wird. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen": konkretisierte Anforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Berufshaftpflichtversicherung b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 100.000,00 EUR/a im Leistungsbildder letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) eine Referenz: eine Referenz aus den letzten drei Jahren (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschlussbefähigung (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis 31.12.2028 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 60%, Qualifikation des Bieters 40% VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Brandschutz, Brandschutzplanung
- Stadt Schwelm
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gem. §49ff. HOAI 2021 der LPH 1 bis 6 für den Neubau eines Anbaus an der Grundschule Engelbertstraße
Die Stadt Schwelm beabsichtigt, die Grundschule Engelbertstraße in Schwelm durch einen Anbau zu erweitern. Auftragsgegenstand dieses Ausschreibungsverfahren sind die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung der LPH 1 bis 6 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) nach § 49 HOAI 2021 für das nachstehend beschriebene Bauvorhaben. Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 4 beauftragt wird. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen": konkretisierte Anforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Betriebshaftpflichtversicherung a) Berufshaftpflichtversicherung b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 200.000,00 EUR/a im Leistungsbild Gebäude der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) eine Referenz: eine Referenz aus den letzten fünf Jahren (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschlussbefähigung (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis Mai 2029 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 60%, Qualifikation des Bieters 40% VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!!
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist VGST-VGST SenStadt VM2.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.