Generalplanervertrag Kita Neubau St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 al...
Angebotsfrist:08. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gru...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger Land
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: 08. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Die Auftraggeberin strebt den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Vorliegend sind Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine Beratung des Auftraggebers zu Handlungsalternativen und Potentialen wird erwartet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Der AN ist verpflichtet, eine Planungsund Bauzeitenrahmenplanung sowie im Weiteren eine aus der Rahmenplanung zu entwickelnde Detailplanung entsprechend den Rahmenbedingungen des Auftraggebers aufzustellen und die Einhaltung der Termine zu steuern und sicherzustellen. Die Terminplanung ist kontinuierlich monatsweise aktualisieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Rahmentermine sind geplant: Beauftragung Generalplaner: Ende Juni 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 12 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Juli bis Ende Oktober 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphase 3 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Bis Ende November 2026 Einreichung Förderantrag bei Stadt Limburg (Basis Kostenberechnung) und Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 4 sowie Einreichung Baugenehmigungsantrag: Dezember 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 56 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vorbereitung der Vergabe) bis ca. Juni 2027. Diese endet mit der Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, die dann Grundlage für die Baufreigabe sind. Sollte sich dabei herausstellen das die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, so wird es erforderlich geeignete Lösungen unter Beteiligung des Zuschussgebers zu finden. Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe) bis ca. Juli für die Hauptgewerke, danach baubegleitend. Baufreigabe ca. August 2027 Bauausführung ab ca. August 2027 – August 2028
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- Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger Land
Generalplanervertrag Neubau Kita St. Marien, Limburg
Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Für das Projekt liegt eine veraltete KonzeptStudie zu einer 5gruppigen Kindertagesstätte aus 2023 vor, die den Vergabeunterlagen als Anlage 7.1 informativ beigefügt ist. Demnach strebt der Auftraggeber den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Das Grundstück ist nicht erschlossen. Die Erschließung ist über eine Stichstraße über das Grundstück Gartenstraße 20, 65549 Limburg/ Lahn, Flur 50, Flurstück 17/4 (teilweise), Gemarkung Limburg zu planen und ist Teil der Planungsleistungen. Die Anfrage beim RP Darmstadt ergab den Verdacht einer möglichen Kampfmittelbelastung auf dem benachbarten Flurstück 18/7. Es handelt sich um das Grundstück des zentralen Pfarrbüros, Anlage 7.3 Aufgrund der möglichen Kampfmittelbelastung ist eine Kampfmittelerkundung für die zu beplanenden Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6, sowie zusätzlich für das Flurstück 18/7 durchzuführen. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Anforderungen an die Raumplanung siehe Anlage 7.6.1 und 7.7 Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine wesentliche Anforderung des Auftraggebers liegt in der Einhaltung der vorgegebenen Kostengrenze. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden.
- Stadt HildenFrist: 30. Apr.
Generalplanungsleistungen Neubau KITA Salzmannweg
Generalplanungsleistungen für den Neubau einer 5-gruppigen Kita als Modulbau mit vorgefertigten Bauteilen. Eckdaten: ca. 1200 qm BGF, Grundstücksgröße ca. 4000 qm, 2-geschossige Bauweise möglich. Die Beauftragung erfolgt stufenweise: Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-4, Stufe 2 die Leistungsphasen 5-9 gemäß HOAI 2021.
- SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH
Neubau KiTa Blücherstraße 7-9, Wiesbaden-Westend; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-3, LPH 1-9
AUSGANGSLAGE Das Westend ist einer der am dichtesten besiedelten Stadtteile Wiesbadens, westlich der In-nenstadt gelegen mit derzeit ca. 18.003 Einwohnern. Durch die sehr gute ÖPNV-Anbindung in andere Stadtteile, an die verschiedenen Standorte der Hochschule Rhein-Main, sowie die Nä-he zur Innenstadt ist das Westend ein vor allem bei Studierenden beliebter Stadtteil. Mit einem Familienanteil von ca. 18,3% (Stand 31.12.2024) und einem < 6-jährigen Anteil von ca. 6% (ca. 1080 Kinder) besteht ein hoher Bedarf an KiTa Plätzen, weshalb an dieser Stelle eine neue Kindertagesstätte entstehen soll. Mit der vorliegenden Aufgabenstellung soll im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9 (gemeinsame Betrachtung / Grundstücksvereinigung) ein Kitaneubau mit eingeschossigen Parkgarage entstehen, um den hohen Bedarf an KiTa-Plätzen zu decken und die um gleichzeitig den notwendigen Parkraum für die bestende Wohnbebauung mit Gewerbeflächen abzudecken. PLANUNGSGEGENSTAND ist die TGA Planung HLS LPH 1-9 in stufenweiser Beauf- tragung für den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit eingeschossiger Parkgarage im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9. Es besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan von dessen Festsetzungen im Rahmen von §31 (2) BauGB befreit werden muss. Die grundsätzliche Machbarkeit der Unterbringung der o.g. Bebauung auf dem Baufeld im Innenhofbereich der Blockrandbebauung wurde im Vorfeld über einen Testentwurf durch die SEG geprüft Das Ergebnis dieser Studie bildet die Grundlage für die weitere Planung im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung (s. Punkt 2, Rahmenbedingungen). Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3, gemäß HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56, Leistungsphasen 1-9. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) aufgeführten Besonderen Leistungen. Besondere Leistungen: Leistungsphase 2: Die Kostenschätzung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 3: Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung Die Kostenberechnung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 8: Die Kostenkontrolle ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. PROJEKTTERMINE: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. August 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. November 2026 Abschluss LPH 4: ca. September 2026 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. März 2027 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Anfang 2028
- SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH
Neubau KiTa Blücherstraße 7-9, Wiesbaden-Westend; Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 4+5, LPH 1-9
AUSGANGSLAGE Das Westend ist einer der am dichtesten besiedelten Stadtteile Wiesbadens, westlich der In-nenstadt gelegen mit derzeit ca. 18.003 Einwohnern. Durch die sehr gute ÖPNV-Anbindung in andere Stadtteile, an die verschiedenen Standorte der Hochschule Rhein-Main, sowie die Nä-he zur Innenstadt ist das Westend ein vor allem bei Studierenden beliebter Stadtteil. Mit einem Familienanteil von ca. 18,3% (Stand 31.12.2024) und einem < 6-jährigen Anteil von ca. 6% (ca. 1080 Kinder) besteht ein hoher Bedarf an KiTa Plätzen, weshalb an dieser Stelle eine neue Kindertagesstätte entstehen soll. Mit der vorliegenden Aufgabenstellung soll im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9 (gemeinsame Betrachtung / Grundstücksvereinigung) ein Kitaneubau mit eingeschossigen Parkgarage entstehen, um den hohen Bedarf an KiTa-Plätzen zu decken und die um gleichzeitig den notwendigen Parkraum für die bestende Wohnbebauung mit Gewerbeflächen abzudecken. PLANUNGSGEGENSTAND ist die TGA-Planung ELT LPH 1-9 in stufenweiser Beauftra- gung für den Neubau einer 4-gruppigen Kindertagesstätte mit eingeschossiger Parkgarage im Innenhofbereich der Grundstücke Blücherstraße 7 und 9. Es besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan von dessen Festsetzungen im Rahmen von §31 (2) BauGB befreit werden muss. Die grundsätzliche Machbarkeit der Unterbringung der o.g. Bebauung auf dem Baufeld im Innenhofbereich der Blockrandbebauung wurde im Vorfeld über einen Testentwurf durch die SEG geprüft Das Ergebnis dieser Studie bildet die Grundlage für die weitere Planung im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung (s. Punkt 2, Rahmenbedingungen). Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung. GEGENSTAND DER ZU BEAUFTRAGENDEN LEISTUNG Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4+5, gemäß HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, §§ 53-56, Leistungsphasen 1-9. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) aufgeführten Besonderen Leistungen. Besondere Leistungen: Leistungsphase 2 Die Kostenschätzung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 3 Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung Die Kostenberechnung ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Leistungsphase 8 Die Kostenkontrolle ist getrennt nach den beiden Nutzungseinheiten Kita / Parkgarage aufzustellen Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a der Aufforderung zu Angebotsabgabe in der Vorabversion) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. PROJEKTTERMINE: Beginn der Leistungserbringung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung Abschluss Leistungsphase 3: ca. August 2026 (= Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. November 2026 Abschluss LPH 4: ca. September 2026 (= Einreichung Bauantrag) Baubeginn: ca. März 2027 Bezugsfertige Fertigstellung: ca. Anfang 2028
- Staatstheater Meiningen Trägerschaft: Kulturstiftung Meiningen-Eisenach, eine Stiftung des bürgerlichen RechtsFrist: 08. Mai
Planungsleistungen für Technische Ausrüstung - AGR 1 - 8 inkl. Bühnentechnik und Audio/Video_Angebotsphase 01_AufhBekannt
Für die Planung und Umsetzung sind Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 8 entsprechend der in den Leistungsbildern näher beschriebenen Leistungen nach HOAI erforderlich. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 gem. HOAI sind im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung zu erbringen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens erfolgt die Auftragserteilung zunächst nur für die Leistungsphase 2. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer, darüberhinausgehender, Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung der Leistungsphase 3 wird erst dann vorgenommen, wenn die auf Basis der Variantenuntersuchung ermittelte Kostenschätzung geprüft und durch den Auftraggeber ausdrücklich freigegeben wurde. Der Bauherr beabsichtigt, dem Ingenieur bei Fortsetzung des Projektes die Leistungen der Leistungsphasen 3 und nachfolgende Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Für die Planungsleistungen wird ein Leistungszeitraum von ca. April/Mai 2026 bis Ende 2028 (Planungsbeginn bis Abschluss Objektüberwachung) veranschlagt.
- Staatstheater Meiningen Trägerschaft: Kulturstiftung Meiningen-Eisenach, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts
Planungsleistungen für Technische Ausrüstung - AGR 1 - 8 inkl. Bühnentechnik und Audio/Video_Angebotsphase 01_AufhBekannt
Für die Planung und Umsetzung sind Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 8 entsprechend der in den Leistungsbildern näher beschriebenen Leistungen nach HOAI erforderlich. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 gem. HOAI sind im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung zu erbringen. Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens erfolgt die Auftragserteilung zunächst nur für die Leistungsphase 2. Ein Anspruch auf Beauftragung weiterer, darüberhinausgehender, Leistungsphasen besteht nicht. Die Beauftragung der Leistungsphase 3 wird erst dann vorgenommen, wenn die auf Basis der Variantenuntersuchung ermittelte Kostenschätzung geprüft und durch den Auftraggeber ausdrücklich freigegeben wurde. Der Bauherr beabsichtigt, dem Ingenieur bei Fortsetzung des Projektes die Leistungen der Leistungsphasen 3 und nachfolgende Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Für die Planungsleistungen wird ein Leistungszeitraum von ca. April/Mai 2026 bis Ende 2028 (Planungsbeginn bis Abschluss Objektüberwachung) veranschlagt.
- Katholische KindertageseinrichtungenSchwabachFrist: 30. Apr.
Ersatzneubau oder Generalsanierung der KiTa St. Walburga Eibach in Nürnberg- Objektplanung Teile der Lph 3, sowie Lph 4 bis 9 und Freianlagenplanung Lph 1 bis 9
Die Katholische Kitas Franken gGmbH plant die Neugestaltung einer bestehenden Kindertageseinrichtung in Nürnberg Eibach. Gegenstand der Vergabe sind die Objektplanung Gebäude (HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff.) für Teile der Leistungsphase 3 sowie die Leistungsphasen 4 bis 9. Zudem umfasst der Auftrag die Freianlagenplanung (HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2) für die Leistungsphasen 1 bis 9.
- Stadt Bergkamen, Zentrale VergabestelleFrist: 30. Apr.
Planerleistungen - Errichtung einer Promenade
Ausschreibung für Planungsleistungen LPH 1-8. Umfasst Planung für Fuß- und Radweg mit Plätzen, Entwässerung, Bepflanzung, zwei Fußgängerüberwege (Töddinghauser Str., Gedächtnisstr.), Walderlebnispfad mit Treppen/Rampen sowie Anpassungen am Platz der Partnerstädte und angrenzenden Bauvorhaben. LPH 3-Planung soll bis Ende März 2026 abgeschlossen sein. LPH 1-2 können verkürzt werden; erste LPH 3-Pläne sind digital im Fachausschuss vorzustellen. Fertigstellung LPH 6 voraussichtlich bis 15. Mai 2026. Beginn Bearbeitungsstufe 2 voraussichtlich August 2026 (jeweils in Abstimmung mit Auftraggeber).
- Gemeindeverwaltung Dreiheide
Transparenzbekanntmachung Neubau Kinderkrippe durch Anbau an eine bestehende KiTa, 04860 Dreiheide / OT Süptitz, Los 16 Treppengeländer
Neubau Kinderkrippe durch Anbau an die KiTa "Kinderparadies", Hölzchenweg 9, 04860 Dreiheide/Süptitz. Los 16: Treppengeländer. Leistungen: Rückbau/Entsorgung Holz-Absturzsicherung, Werkplanung, Edelstahl-Treppengeländer mit pulverbeschichteten Lochblechfüllungen (ca. 7,40 m), 2 Türen mit Rahmenkonstruktion gegen unbefugtes Betreten, Edelstahl-Handlauf (ca. 7,20 m). Ausführung: 14. KW bis 17. KW 2026. Der Teilnehmerkreis steht bereits fest, keine Bewerbung möglich.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Katholische Kirchengemeinde Heilige Katharina Kasper Limburger Land.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.