Fachplanungsleistungen Brandschutz der Leistungsphasen 1 bis 5 und 8 inkl. Besondere Leistungen der LPH 6 und 8 Neubau Feuerwehrgerätehaus Winterberg
Fachplanungsleistungen Brandschutz der Leistungsphasen 1 bis 5 und 8 inkl. Besondere Leistungen der LPH 6 und 8 Neubau Feuerwehrgerätehaus Winterberg Ausgeschrieben werden hier die Fachplanungsleistungen für Brandschutz gemäß AHO, Heft Nr. 17, Leistungsphasen 1-5, 8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 6 und 8...
Angebotsfrist:09. April 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Fachplanungsleistungen Brandschutz der Leistungsphasen 1 bis 5 und 8 inkl. Besondere Leistungen der LPH 6 und 8 Neubau Feuerwehrgerätehaus Winterberg Ausgeschrieben werden hier die Fachplanungsleistungen für Brandschutz gemäß AHO, Heft Nr. 17, Leistungsphasen 1-5, 8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 6 und 8 (siehe Leistungs...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Schwelm
- Veröffentlicht: 26. März 2026
- Frist: 09. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Fachplanungsleistungen Brandschutz der Leistungsphasen 1 bis 5 und 8 inkl. Besondere Leistungen der LPH 6 und 8 Neubau Feuerwehrgerätehaus Winterberg Ausgeschrieben werden hier die Fachplanungsleistungen für Brandschutz gemäß AHO, Heft Nr. 17, Leistungsphasen 1-5, 8 sowie besondere Leistungen der Leistungsphase 6 und 8 (siehe Leistungsbild). Der Auftraggeber wird eine stufenweise Beauftragung durchführen, wobei zunächst die Stufe 1 mit den Leistungsphase 1 bis 3 beauftragt wird. I. Eignungskriterien (siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen": konkretisierte Anforderungen) 1. Wirtschaftliche und finanzielle a) Berufshaftpflichtversicherung b) jährl. Mindestumsatz: Gesamtumsatz von mindestens 100.000,00 EUR/a im Leistungsbildder letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") 2. fachliche Eignung und Leistungsfähigkeit a) eine Referenz: eine Referenz aus den letzten drei Jahren (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") b) Nachweis der berufl. Qualifikation mindestens drei Berufsträger mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschlussbefähigung (konkret siehe Merkblatt "Eignungskriterien, Mindestanforderungen") 3. rechtliche Eignung keine II. Eigenerklärungen Folgende Eigenerklärungen, die Sie in den Vergabeunterlagen finden, sind mit dem Angebot ausgefüllt und unterschrieben einzureichen: 1) VHB Bund 124 "Eigenerklärung zur Eignung" 2) VHB NRW 521 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" 3) VHB NRW 522 "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" 4) VHB NRW 523 EU Eigenerklärung Sanktionspaket (Russland) - Formular (muss nicht unterschrieben werden) III. Überprüfungsklausel Die Stadt Schwelm behält sich gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 iVm. 132 Abs. 2 Nr. 4a GWB bzw. gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB entsprechend vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bieter in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Dies gilt nur, wenn sich die daraus ergebende Erhöhung des Gesamtpreises innerhalb des von § 132 Abs. 3 GWB vorgegeben Rahmens hält. IV. Abwehrklausel Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt die Stadt Schwelm nur an, wenn die Stadt Schwelm ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmt. Diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn die Stadt Schwelm in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Zusätzlichen Vertragsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung vorbehaltlos annimmt oder diese zahlt. V. Verpflichtungsgesetz (VerpflG, Ausfertigungsdatum: 02.03.1974) Das Verpflichtungsgesetz findet Anwendung auf diese Ausschreibung. Demnach sind Vertragspartner der Öffentlichen Hand zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. VI. Ausführungszeitraum : nach Zuschlag bis 31.12.2028 VII. Zuschlagskriterien: Honorar 60%, Qualifikation des Bieters 40% VIII. Hersteller- und Fabrikatsangaben Wenn Hersteller- oder Fabrikatsangaben gefordert werden, bitte ich diese unbedingt anzugeben, da wir diese nicht nachfordern können. !!! Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe die Checkliste, damit Sie keine Unterlagen vergessen!!! Brandschutz, Brandschutzplanung