2026-001-GK-OV Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren
Los 2: Postdienstleistungen Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren Los 2 umfasst die Abholung, Frankierung, ggf. Sortierung (Mahnungen), die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen (Abfallgebührenbescheide sowie Beilagen, Mahnungen und Serienbriefe) des...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Los 2: Postdienstleistungen Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren Los 2 umfasst die Abholung, Frankierung, ggf. Sortierung (Mahnungen), die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen (Abfallgebührenbescheide sowie Beilagen, Mahnungen und Serienbriefe) des Auftraggebers. D...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Ludwigsburg
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Los 2: Postdienstleistungen Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren Los 2 umfasst die Abholung, Frankierung, ggf. Sortierung (Mahnungen), die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Postsendungen (Abfallgebührenbescheide sowie Beilagen, Mahnungen und Serienbriefe) des Auftraggebers. Die Ab-stimmung mit dem Druckdienstleister zum Zwecke der Sortierung der Briefsendungen durch die Druckdienstleister sowie die Abstimmung zum Zwecke der Abholung der Briefsendungen ist ebenfalls Gegenstand der Leistung. Höchstabnahmemenge Los 2 Für das Los 2 entnehmen Sie die jährliche Höchstabnahmemenge der Ziffer 3.2. der Leistungsbeschreibung Anlage 4 b. Summe geschätzte Menge pro Jahr Standard: 96.356 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr ca. Standard: 115.627 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Kompakt : 252.356 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Kompakt ca: 302.827 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Groß: 430 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Groß ca: 516 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Int./Sonst.: 5 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Int./Sonst. ca.: 10 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Standard: 63.376 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Standard ca. 76.051 Stück
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
Ähnliche Bekanntmachungen
6- Landkreis LudwigsburgFrist: 08. Juni
Postdienstleistungen für den Landkreis Ludwigsburg
Los 1: Postdienstleistungen des Landkreises Ludwigsburg, ausgenommen sind Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren gemäß Los 2 Los 1 umfasst die Abholung, Frankierung, die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Briefsendungen des Auftraggebers, ausgenommen sind die Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren. Höchstabnahmemenge Los 1 Für das Los 1 entnehmen Sie die jährliche Höchstabnahmemenge der Ziffer 3.2. der Leistungsbeschreibung Anlage 4 a. Summe geschätzte Menge pro Jahr Standard: 587.000 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Standard ca.: 705.000 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Kompakt: 100.300 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr ca. Kompakt: 120.000 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Groß: 96.000 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Groß ca.:115.000 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Maxi: 2.800 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Maxi ca.: 3.400 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Einschreiben: 5.200 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Einschreiben ca: 6.500 Stück
- Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik TelekommunikationFrist: 28. Mai
Output-Management - Los 2: Postdienstleistungen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen bezüglich der Geschäftspost der BG Verkehr (Los 2). Die zu erbringenden Leistungen umfassen dabei insbesondere die Postabholung beim Druckdienstleister sowie den Versand und Zustellung der Aussendungen. Der Auftrag wird in zwei Fachlose aufgeteilt: • Los 1 umfasst den zentralen Druck und die Versandvorbereitung (Verfahren bereits abgeschlossen), • Los 2 umfasst die benötigten Versanddienstleistungen. Das geschätzte jährliche Auftragsvolumen beläuft sich, auf Grundlage der Produktionsdaten der letzten zwölf Monate, auf rund • 660.000 Sendungen Die arbeitstäglich zu verarbeitende Ausgangspost umfasst dabei rund 1.100 Sendungen pro Tag bzw. 260.000 Sendungen pro Jahr. Die übrigen 400.000 Sendungen entfallen auf die regelmäßig stattfindenden Massenversand-Aktionen. Bei den Massensendungen handelt es sich insbesondere um den Versand der Beitragsbescheide der Mitgliederabteilung im April (ca. 150.000 Sendungen) mit anschließender Mahnung im Juni (ca. 30.000 Sendungen) sowie die Bescheid-Aktion des arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstes im März (ca. 55.000 Sendungen) und den Versand von Weihnachtsbriefen im Dezember (ca. 57.000 Sendungen). Hinzu kommen kleinere Versand-Aktionen über das Jahr verteilt. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Schätzmengen basierend auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die tatsächlich erforderlichen Mengen können davon abweichen. Die angegebenen Schätzmengen dienen ausschließlich der Kalkulationsgrundlage. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Menge. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht festgelegt. Die Höchstmenge für alle Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung (maximaler Abrufwert) ist auf 3 Mio. Postsendungen festgelegt. Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung wirksam geschlossen. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.07.2026 und endet am 30.06.2028. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages mittels einer einseitigen Erklärung in Textform zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen. Das Vertragsverhältnis endet daher spätestens am 30.06.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Ausführungen enthalten die Vertragsunterlagen zu diesem Verfahren.
- Frist: 30. März
Entsorgung Grün- und Bioabfall aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen
Los 1: Übernahme und Verwertung von Grünabfällen und Laub aus der Sammlung im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Nord (Stadtgebiet nördlich des Rhein-Herne-Kanals) von den in Anlage 1 aufgeführten Lagerplätzen Gesamtmenge 48 Monate: 45.000 t - Verladung der Grünabfälle und des Laubs, Abtransport und Verwertung in einer zugelassenen Verwertungsanlage (Kompostierung, Vergärung oder vergleichbare stoffliche Verwertungsverfahren). - Grünabfälle und Laub werden überwiegend über Container in loser Schüttung sowie über Abfallpressen gesammelt. Der Anfall der Abfälle verteilt sich in üblicher Form ungleichmäßig im Jahresverlauf, insbesondere der Anfall von Laub ist witterungsabhängig. Transportbedarf für Laub besteht im Wesentlichen in den Monaten Oktober bis Dezember eines Jahres, kann aber witterungsbedingt bis zum Ende der Winterperiode notwendig sein. - Die Grünabfälle fallen in unterschiedlichen Zusammensetzungen an. Es handelt sich um Kronen-, Strauch- und Rasenschnitt aus Privathaushalten und der Garten- und Parkpflege. Jahreszeitabhängig fallen Laub (Herbst) und Nadelhölzer (Tannenbäume, Januar) in größerem Umfang an. In geringen Mengen sind Stammholz und Wurzeln sowie (weniger als 1 Volumen%) Störstoffe wie Erde, brennbare Abfälle ("Mülltüten") und auch Bauschutt als Fehlwürfe (Steinbrocken) vertreten. - Es sind ganzjährig eingerichtete sowie temporäre Abholstellen vom Auftragnehmer zu bedienen. Die temporären Abholstellen werden während der Laubsaison (ca. Okt. - Dez.) eingerichtet. Die für Los 1 als Anlage 1 und für Los 2 als Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Listen der jeweiligen Abholstellen sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung und vom Bieter bei der Angebotskalkulation für das entsprechende Los zu berücksichtigen - Die Zufahrt zu den einzelnen Abholstellen erfolgt i. d. R. über öffentliche Straßen, aufgrund technischer Zufahrtsbeschränkungen (s. Angaben zu den betreffenden Ladestellen in der Anlage) können nicht alle Fahrzeugtechniken eingesetzt werden. Der Auftragnehmer hat dies bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. - Abgesehen von den temporären Abholstellen handelt es sich um Betriebsgelände von GELSENDIENSTE, die umzäunt und nicht öffentlich zugängig sind. An einigen Standorten sind keine Beschäftigten von GELSENDIENSTE stationiert (nicht bewirtschaftete Standorte). Bei der Aufnahme der Tätigkeit wird ein Zutritt während der üblichen Arbeitszeiten von GELSENDIENSTE (s. u.) gewährleistet. Der Auftragnehmer seinerseits hat sicherzustellen, dass der Zugang Dritter zu den nicht bewirtschafteten Betriebsgeländen während seiner Tätigkeit verhindert wird. Nach Abschluss der Tätigkeiten des Auftragnehmers ist arbeitstäglich der Zugang bei allen Betriebsgeländen mit den vorhandenen bzw. von GELSENDIENSTE zur Verfügung gestellten Mitteln sicher zu verhindern - Grünabfälle und Laub müssen nach Aufforderung durch den Auftraggeber zeitnah, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 24 Std. bzw. am folgenden Werktag (Montag bis Samstag) verladen und abgeholt werden. Die Abholstellen sind nach Verladung mindestens grob gereinigt zu verlassen. Ausnahme: an den Betriebshöfen Wickingstr. und Adenauerallee werden die vom Auftragnehmer gestellten Abrollcontainer durch die GELSENDIENSTE-eigenen Radlader beladen. - In diesem Zusammenhang wird bei der Reinigung oder Beseitigung von Rückständen (Schmutzanhaftungen auf Reifen/Chassis) auf die zwingende Beachtung der Straßenreinigungssatzung verwiesen. Die Satzung finden Sie hier: http://www.gelsendienste.de/Kopfnavigation/Downloads/Satzungen/Strassenreinigung/StrassenreinigungsgebuehrenSatzung.pdf - Die Verladung der Grünabfälle ist vom AN mit eigenen Mitteln durchzuführen. Die arbeitstägliche Koordination (Mo.-Fr.) der Verlade- und Transportdienstleistungen obliegt dem Auftragnehmer. Das Bedienpersonal der Verladeeinrichtung muss zum Führen der Verladeeinrichtung berechtigt und in deren Bedienung unter Berücksichtigung einschlägiger Arbeitsschutzbestimmungen geschult sein. Fahrer und ggf. Bedienpersonal müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrist: 09. Juni
Rahmenvertrag Containerdienste "Entsorgung diverser Abfälle bei der Zentrale und der Hauptverwaltung in Hessen der Deutschen Bundesbank"
- Durchführung der Beseitigung/Verwertung bzw. Zuführung zur Beseitigung/Verwertung, der im Leistungsverzeichnis Ziffer 3 aufgeführten Abfallarten - Stellen und Abholen verschiedener nach DGUV-Regel 114-010 (bisher BGR 186) geprüfter Abfallcontainertypen (siehe Ziffer 3) - Containermiete - Umstellen von Containern auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers - Transport eines bankeigenen 3 m³ Entwässerungscontainers (Bauart vergleichbar mit einem Absetzcontainer gleicher Größe) mit Straßenkehricht zur Beseitigung/Verwertung und wiederaufstellen des bankeigenen Entwässerungscontainers - Zu Vertragsbeginn sind jeweils nach Absprache mit den Allgemeinen Gebäudediensten der Zentrale und der Hausverwaltenden Dienststelle der Hauptverwaltung in Hessen die notwendigen Container aufzustellen Die tatsächlich anfallenden Mengen bzw. Anzahl der Transporte der verschiedenen Containertypen im Jahr sind bedarfsabhängig. Zur Ermittlung des Gesamtangebotsvergleichspreises wird daher eine geschätzte Anzahl der Containertransporte aufgrund von Erfahrungswerten der vergangenen Jahre zugrunde gelegt. Sie dienen lediglich als Richtwert für die Kalkulation, siehe Preisangebot C2. Leistungsverzeichnis Ziffer 3 Abfallarten, die der Auftragnehmer transportiert und zur Beseitigung/Verwertung übernimmt: Abfallart /AVV-Schlüssel Verpackungen aus Glas (Behälterglas) 15 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen /17 01 07 Altholzgemisch A I bis A III 17 02 01 Altholz A IV 17 02 04* Glas (Flachglas) 17 02 02 Kohlenteerhaltige Bitumengemische 17 03 01* Bitumengemische 17 03 02 Kohlenteer und teerhaltige Produkte 17 03 03* Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen, LAGA Z 0 / 17 05 04 anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 17 06 03* Asbesthaltige Baustoffe 17 06 05* Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen /17 08 02 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen / 17 09 04 biologisch abbaubare Abfälle 20 02 01 gemischte Siedlungsabfälle 20 03 01 Straßenkehricht 20 03 03 durchschnittlich ca. 214 Tonnen pro Jahr Abfallarten, die der Auftragnehmer zu einem vom Auftraggeber benannten Entsorger in Frankfurt zur Beseitigung/Verwertung transportiert: insgesamt durchschnittlich 110 Transporte pro Jahr Abfallart / AVV-Schlüssel Verpackungen aus Papier und Pappe 15 01 01 Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 15 02 02* Kupfer, Bronze, Messing 17 04 01 Aluminium 17 04 02 Blei 17 04 03 Eisen und Stahl 17 04 05 Gemischte Metalle 17 04 07 Kabel 17 04 11 Einzusetzende Behältertypen: 3 m³ Absetzcontainer 6 oder 7 m³ Absetzcontainer 6 oder 7 m³ Absetzcontainer mit Deckel 7 m³ Absetzcontainer kranbar 7 m³ Abrollcontainer 10 m³ Absetzcontainer 10 m³ Absetzcontainer mit Deckel 10 m³ Abrollcontainer seitlich beladbare Pritsche, 10 m³ Abrollbaustoffpritsche mit Bordwand o. ä. 20 m³ Abrollcontainer (oder vergleichbares Volumen, z.B. 18 m³) 30 m³ Abrollcontainer (oder vergleichbares Volumen, z.B. 36/40 m³) 30 m³ Abrollcontainer mit Deckel (oder vergleichbares Volumen, z.B. 36/40 m³) zur Miete insgesamt ca. 129 Container pro Jahr Umstellung von Container ca.10 pro Jahr
- Kreiswerke Cham
Los 3
1. Betroffene EAG bei Los 3 und Metallschrott: Die bei Los 3 betroffenen Altgeräte stammen aus der Sammelgruppe 4 - ohne Nachtspeicherheizgeräte und - ohne Leuchten, Geräte der Unterhaltungs-, Informations- und Telekommunikations- und Bürotechnik, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt und einen hohen Kunststoffanteil aufweisen. Die Untergruppe batteriebetriebene EAG aus Gruppe 4 wird an den Wertstoffhöfen grds. gesondert erfasst und dem Auftragnehmer optional auch gesondert übergeben, sollten solche EAG überhaupt anfallen – bislang ist dies nicht der Fall. Der vom Los 3 überdies betroffene Metallschrott wird an den WSH bislang aufgrund von Platzengpässen und wegen der anschließenden Eigenverwertung in denselben Containern mit den vorgenannten EAG der Sammelgruppe 4 - ohne Untergruppe - erfasst. Er weist unterschiedliche Qualitäten auf, eine bestimmte Zusammensetzung kann von den Kreiswerken nicht zugesagt werden. Die insgesamt in den Letzten Jahren von den WSH abzuholenden Gesamtmasse an EAG und Metallschrott nach diesem Los betrug in 2025: 1.258,66 t, in 2024: 1.245,57 t in 2023: 1.139, 15 t. Der Anteil EAG an der erfassten Gesamtmenge machte dabei insgesamt rund 25% aus, 75% der Gesamtmasse betrafen Metallschrott. Zuzüglich wurde knapp 1 t zusätzlich pro Monat aus Direktannahmen der EAG an der EBA erzielt. Der grds. von Los 2 umfasste Anteil der EAG aus Gruppe 4 mit hohem Kunststoffanteil, welcher nur bei Aufhebung des Loses 2 auch vom hiesigen Auftragnehmer für Los 3 zu übernehmen ist, wird auf rund 12 t pro Jahr geschätzt. 4.3.2 Zu erbringende Leistungen in Los 3: Der Auftragnehmer des Loses 3 hat im Einzelnen folgende Leistungen zu erbringen: - Gestellung von Sammelcontainern an den Wertstoffhöfen wie folgt: o je mindestens einen Absetzcontainer für 38 Wertstoffhöfe mit einem Volumen von mindestens 10m³ (ca. 50 Stück), o einen Abrollcontainer (36m³) für den Wertstoffhof Cham o optional bei Bedarf sind auf gesonderte Anforderung der Kreiswerke an einzelnen Wertstoffhöfen (bis zu 39 Stück insgesamt) Gitterboxen zur Getrennterfassung etwaiger batteriebetriebener EAG der Gruppe 4 zu stellen, hierfür werden daher gesonderte Preise abgefragt. - Abholung der Sammelcontainer/Gitterboxen auf Abruf und innerhalb von 3 Werktagen nach Vollmeldung. Die Erfassung und der Transport haben so zu erfolgen, dass die spätere Vorbereitung zur Wiederverwendung, die Demontage und das Recycling nicht behindert und Brandrisiken minimiert werden. - Transport der Container zur Erstbehandlungsanlage und dortige eichrechtlich konforme Verwiegung der von den WSH insgesamt übernommenen Masse je Abholung (z.B. Differenzverwiegung der Anlieferung mit den Vorgaben aus Los 2), - Annahme von direkten Altgeräte-Anlieferungen der Gruppe 4 aus privaten Haushalten an einer Sammelstelle im Umkreis von 25 km zum Verwaltungssitz der Kreiswerke Cham, Mittelweg 15, 93413 Cham, einschließlich eichrechtlich konformer Verwiegung bei deren Anlieferung und – falls nicht mit dem Standort der Erstbehandlungsanlage identisch - Transport zur Erstbehandlungsanlage. Die Masse der auf diese Weise separat erfassten EAG ist gesondert auszuweisen und in der Statistik aufzunehmen. - Erstbehandlung der EAG von den WSH sowie aus der Direktannahme im Namen der Kreiswerke nach Maßgabe des ElektroG, der EAG-BehandV und Berücksichtigung der einschlägigen LAGA-Merkblätter; soweit eine Vorbereitung zur Wiederverwendung ausscheidet, mindestens Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung - Folgebehandlung der EAG einschl. Verwertung bzw. (soweit nicht möglich) Beseitigung - die Masse der erfassten EAG (sowie optional auch der Untergruppe batteriebetriebene Geräte) einschließlich der weiteren Angaben nach ElektroG über die Art der Verwertung, etwaige Beseitigung sowie überdies die Masse des erfassten Metallschrotts ist für Zwecke der Abfallstatistik und bei EAG auch der Mengenmeldungen an die stiftung ear vom Auftragnehmer zu ermitteln; - Zusammenstellen der erforderlichen Mengendaten nach ElektroG für die Erstellung der Monatsmeldungen über die erfassten und einer Verwertung oder Beseitigung zugeführten EAG zzgl. Untergruppe batteriebetrieben Geräte gemäß ElektroG und stiftung ear (Elektro Altgeräte Register) durch den Auftraggeber, Übersendung der Monatsstatistik nach ElektroG an den Auftraggeber bis spätestens zum 10. des dem Leistungsmonat folgenden Monats, sowie der entsprechenden Jahresstatistik bis zum 10.03. des dem Leistungsjahr folgenden Jahres, Erstellen der Monats- und Jahresstatistik über den erfassten Metallschrott und Übermittlung an den Auftraggeber zu denselben Stichtagen. - Vermarktung oder Verwertung des übernommenen Metallschrotts und Nachweis der Masse sowie der Verwertungswege Wird für Gruppe 5 nicht optiert => bei Los 3 zuzügliche Übernahme der EAG aus Gruppe 4 mit hohem Kunststoffanteil Die Ausführung des Loses 3 ist davon abhängig, dass Los 2 ebenfalls beauftragt werden kann, da sich die Sammelgruppe 4 auf diese beiden Lose verteilt. Für den Fall, dass Los 2 mangels Angeboten oder mangels Wirtschaftlichkeit nicht beauftragt werden kann, eine Optierung daher für Gruppe 5 nicht in Betracht kommt, hat der Auftragnehmer des Loses 3 zzgl. zum dargestellten Leistungsspektrum auch die EAG der Gruppe 4 mit hohem Kunststoffanteil zu übernehmen und zu verwerten. Diese betragen schätzungsweise rund 1 t pro Monat.
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf am Emilie-Preyer-Platz 1 statt. Art, Umfang und Qualität des Caterings richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsart, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Anzahl der Teilnehmenden. Unterschieden wird grundsätzlich nach Catering-Leistungen für halbtägige sowie ganztägige Veranstaltungen. Im Vorfeld der Catering-Leistungen sind durch die Auftragnehmerin kostenfrei zu erbringen: - eine Beratung jeweils nach einem ausführlichen Briefing - telefonisch und/oder per Mail - durch die Bedarfsabfragenden des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber mit der Organisation von Veranstaltungen beauftragten Agentur (Kontakt wird bei Beauftragung bekannt gegeben), - die Erstellung eines Angebots basierend auf den im Preisblatt "Catering" aufgeführten Positionen und ggf. unter Hinzufügung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind jegliche Leistungen, die grundsätzlich zu den nachstehend aufgeführten Catering-Leistungen zählen, jedoch quantitäts- oder qualitätsmäßig über den im Preisblatt "Catering" beschriebenen Positionen hinausgehen und die Aufwände für deren Erbringung in der Angebotsphase nicht in die Kostenkalkulation eingeflossen sind. Die Catering-Leistungen umfassen grundsätzlich: o im Bedarfsfall eine über das übliche Maß (telefonisch bzw. per Mail) hinausgehende Beratung der jeweiligen Bedarfsabfragenden durch die Auftragnehmerin im Dienstgebäude des MUNV, o die Zubereitung von warmen Gerichten sowie warmen oder kalten Speisen als Teil eines Buffets oder als eigenständige Mahlzeit, o die Bereitstellung von Obst, Backwaren oder Eis, o die Bereitstellung von nicht-alkoholischen Kalt- und Warmgetränken (Kaffee und Tee, Mineralwasser, Säfte, Softgetränke); in Ausnahmefällen ggfs. alkoholische Getränke (Bier, Sekt und Wein), jedoch keine Spirituosen, o sofern erforderlich, die Bereitstellung von geeigneten und ausreichenden Kühl- und Warmhaltevorrichtungen für die im Einzelfall bestellten Speisen und Getränke, o die Bereitstellung von zu den Speisen und Getränken passenden Gläsern, Geschirr (Porzellan) und Besteck (Metall) sowie Plattmenagen und Servietten (neutral - ohne Werbung) in ausreichender Menge (falls von Seiten der Bedarfsträgerin gewünscht), o die rechtzeitige Anlieferung der vorgenannten Speisen, Waren und des Equipments; je nach Bedarf sind ggf. auch zwei oder mehr Anlieferungen einzuplanen, o den Aufbau von Ausgabestellen (Buffettische sind vor Ort vorhanden), ohne dass weitere Arbeiten durch den Auftraggeber erforderlich sind, o die Deklaration von Speisen sowie ihren Komponenten (in Deutsch und optional auf Anforderung zusätzlich in Englisch), einschl. Hinweisen auf vegetarisch bzw. vegane Speisen, Gluten- oder Laktosefreiheit, Allergenkennzeichnung sowie bei Fleisch- bzw. Fischgerichten Angabe der Tierart, o Gestellung von Cateringpersonal (Koch, Service) o die Aufräumarbeiten nach den Verpflegungszeiten (Abräumen und fachgerechte Abfallentsorgung) o den Abbau (Versetzen der Ausgabestellen in den Ursprungszustand, der vor dem Aufbau des Caterings vorgeherrscht hat). Die Anzahl von Veranstaltungen, für die Cateringleistungen erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: Catering-Leistungen für halbtägige Veranstaltungen: - 2026: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR) - 2027: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (77.600,00 EUR) - 2028: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (67.600,00 EUR) - 2029: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR). Catering-Leistungen für ganztägige Veranstaltungen: - 2026: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR) - 2027: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (201.000,00 EUR) - 2028: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (205.000,00 EUR) - 2029: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für halbtägige und für ganztägige Cateringleistungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmemengen können jedoch nicht garantiert werden. Bedarfsabrufe Die Kontaktaufnahme mit der Auftragnehmerin zur Erstellung eines Angebots erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung. Letzte kleinere Änderungen, wie z.B. die Mitteilung der endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 5 Werktage vorher, mitgeteilt werden. In Ausnahmefällen sind Cateringleistungen für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen zu erbringen, wenn die Beauftragung spätestens 8 Werktage vorher erfolgt. Das jeweilige Angebot hat folgende Angaben zu enthalten: Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmenden, Räumlichkeit (im Gebäude des MUNV), Uhrzeit der Lieferung und Abholung, Aufstellung des konkreten Bedarfs und die Ansprechperson(en). Anmerkungen / Hinweise: ? Bezüglich der Durchführung des Caterings ist der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des BMU und UBA zu beachten (dieser ist zu finden unter: https://www.bmuv.de/publikation/leitfaden-fuer-die-nachhaltige-organisation-von-veranstaltungen). ? Sollte die Auftragnehmerin auch den Zuschlag für Los 1 "Verpflegung der Beschäftigten" erhalten, soll die Nutzung der Küchen für externes Catering der Auftragnehmerin nach einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung mit dem MUNV ermöglicht werden. Eine Nutzung der Produktionsküche am Wochenende ist zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr möglich. Der Dienstbetrieb des MUNV darf zu keiner Zeit durch ein evtl. externes Catering beeinträchtigt werden. Vertragsbedingungen wie z.B. über kostendeckende Regelungen entsprechend der Kantinenrichtlinien sind hierzu separat zu verhandeln und zu vereinbaren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Ludwigsburg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.