Postdienstleistungen für den Landkreis Ludwigsburg
Los 1: Postdienstleistungen des Landkreises Ludwigsburg, ausgenommen sind Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren gemäß Los 2 Los 1 umfasst die Abholung, Frankierung, die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Briefsendungen des Auftraggebers, ausgenommen sind die Be...
Angebotsfrist:08. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Los 1: Postdienstleistungen des Landkreises Ludwigsburg, ausgenommen sind Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren gemäß Los 2 Los 1 umfasst die Abholung, Frankierung, die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Briefsendungen des Auftraggebers, ausgenommen sind die Bescheide, Mahnunge...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Ludwigsburg
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: 08. Juni 2026
- Thema: Post- & Kurierdienste
Ausschreibungsbeschreibung
Los 1: Postdienstleistungen des Landkreises Ludwigsburg, ausgenommen sind Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren gemäß Los 2 Los 1 umfasst die Abholung, Frankierung, die bundesweite und internationale Beförderung und Zustellung von Briefsendungen des Auftraggebers, ausgenommen sind die Bescheide, Mahnungen und Serienbriefe des Fachbereichs Abfallgebühren. Höchstabnahmemenge Los 1 Für das Los 1 entnehmen Sie die jährliche Höchstabnahmemenge der Ziffer 3.2. der Leistungsbeschreibung Anlage 4 a. Summe geschätzte Menge pro Jahr Standard: 587.000 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Standard ca.: 705.000 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Kompakt: 100.300 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr ca. Kompakt: 120.000 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Groß: 96.000 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Groß ca.:115.000 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Maxi: 2.800 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Maxi ca.: 3.400 Stück Summe geschätzte Menge pro Jahr Einschreiben: 5.200 Stück Summe Höchstmenge pro Jahr Einschreiben ca: 6.500 Stück
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Output-Management - Los 2: Postdienstleistungen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Postdienstleistungen bezüglich der Geschäftspost der BG Verkehr (Los 2). Die zu erbringenden Leistungen umfassen dabei insbesondere die Postabholung beim Druckdienstleister sowie den Versand und Zustellung der Aussendungen. Der Auftrag wird in zwei Fachlose aufgeteilt: • Los 1 umfasst den zentralen Druck und die Versandvorbereitung (Verfahren bereits abgeschlossen), • Los 2 umfasst die benötigten Versanddienstleistungen. Das geschätzte jährliche Auftragsvolumen beläuft sich, auf Grundlage der Produktionsdaten der letzten zwölf Monate, auf rund • 660.000 Sendungen Die arbeitstäglich zu verarbeitende Ausgangspost umfasst dabei rund 1.100 Sendungen pro Tag bzw. 260.000 Sendungen pro Jahr. Die übrigen 400.000 Sendungen entfallen auf die regelmäßig stattfindenden Massenversand-Aktionen. Bei den Massensendungen handelt es sich insbesondere um den Versand der Beitragsbescheide der Mitgliederabteilung im April (ca. 150.000 Sendungen) mit anschließender Mahnung im Juni (ca. 30.000 Sendungen) sowie die Bescheid-Aktion des arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienstes im März (ca. 55.000 Sendungen) und den Versand von Weihnachtsbriefen im Dezember (ca. 57.000 Sendungen). Hinzu kommen kleinere Versand-Aktionen über das Jahr verteilt. Bei den angegebenen Mengen handelt es sich um Schätzmengen basierend auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die tatsächlich erforderlichen Mengen können davon abweichen. Die angegebenen Schätzmengen dienen ausschließlich der Kalkulationsgrundlage. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlichen Menge. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht festgelegt. Die Höchstmenge für alle Einzelabrufe aus dieser Rahmenvereinbarung (maximaler Abrufwert) ist auf 3 Mio. Postsendungen festgelegt. Der Vertrag wird mit Zuschlagserteilung wirksam geschlossen. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.07.2026 und endet am 30.06.2028. Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages mittels einer einseitigen Erklärung in Textform zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit des Vertrages zugehen. Das Vertragsverhältnis endet daher spätestens am 30.06.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Ausführungen enthalten die Vertragsunterlagen zu diesem Verfahren.
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-
Postdienstleistungen FÄ Bensheim, Darmstadt, Michelstadt
Los 1 "Briefsendungen FA Bensheim": Beförderung der Ausgangspost (Briefsendungen gemäß § 3 Nr. 6 Postgesetz (PostG)) und hinsichtlich der Eingangspost die Postfachleerung für das Finanzamt Bensheim Umfang: - Ausgangspost: ca. 91.891 Stück - Postfachleerung/Eingangspost: werktägliche Postfachleerung (15 Monate) Die hier genannte Menge dient als kalkulatorische Annahme und umfasst das angenommene Vertragsvolumen für die maximale Vertragslaufzeit von 15 Monaten. Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20,00 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Als maximale Höchstmengen, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden können, werden betreffend Los 1 "Briefsendungen FA Bensheim" 110.270 Briefsendungen festgelegt. Diese Mengen ergeben sich aus dem geschätzten Sendungsaufkommen zuzüglich 20,00 % als Bedarfserweiterungsmenge. Der Versand muss klimaneutral erfolgen. Wird kein klimaneutraler Versand angeboten, führt dies zum Angebotsausschluss.
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung-
Postdienstleistungen FÄ Hofheim, Limburg-Weilburg, Rheingau-Taunus, Wiesbaden
Los 1 "Briefsendungen FA Hofheim": Beförderung der Ausgangspost (Briefsendungen gemäß § 3 Nr. 6 Postgesetz (PostG)) und hinsichtlich der Eingangspost die Postfachleerung für das Finanzamt Hofheim Umfang: - Ausgangspost: ca. 85.765 Stück - Postfachleerung/Eingangspost: werktägliche Postfachleerung (14 Monate) Die hier genannte Menge dient als kalkulatorische Annahme und umfasst das angenommene Vertragsvolumen für die maximale Vertragslaufzeit von 14 Monaten. Dem Auftraggeber steht ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20,00 % der Netto-Gesamtangebotssumme aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungserweiterung) zu. Als maximale Höchstmengen, die über diese Rahmenvereinbarung abgerufen werden können, werden betreffend Los 1 "Briefsendungen FA Hofheim" 102.918 Briefsendungen festgelegt. Diese Mengen ergeben sich aus dem geschätzten Sendungsaufkommen zuzüglich 20,00 % als Bedarfserweiterungsmenge. Der Versand muss klimaneutral erfolgen. Wird keinklimaneutraler Versand angeboten, führt dies zumAngebotsausschluss.
- BwFuhrparkService GmbH
Vergabeverfahren über Rahmenvereinbarungen für die Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Trapo und Lkw) sowie vermiettypischer Dienstleistungen in 10 Losen
Vertragsgegenstand von Los 1 ist der Abschluss von bis zu fünf Rahmenvereinbarungen zur Anmietung von Fahrzeugen (Pkw, Van, Transporter) in Deutschland für die Region Nord (Anlage_Los 1_Region Nord_Standortliste). Basierend auf dem Durchschnitt der letzten Jahre ist zurzeit von einem geschätzten Bedarf von ca. 30.200 Vermiettagen pro Jahr auszugehen. Als Rahmenvereinbarungspartner kommen nicht nur eigenständige Fahrzeugvermieter, sondern auch Bietergemeinschaften in Betracht, die ihr vollständiges Fahrzeugangebot den Vorgaben dieser Ausschreibung entsprechend berechtigt sind, bereitzustellen. Mögliche Unterauftragnehmer sind gegenüber der BwFPS offenzulegen.
- Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-GerauFrist: 24. Mai
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel "LGG Nordost" im Landkreis Groß-Gerau
Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs. 1 ÖPNVG Hessen i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Wettbewerb zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle fahrplangebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienbündel "LGG Nordost" wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP; https://www.rmv.de/c/de/start/lnvg/die-lnvg/nahverkehrsplan-kreis-gross-gerau) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen. Zum Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme besteht das Linienbündel "LGG Nordost" aus den Linien 67 und 69. Umfasst sind fahrplanmäßige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 42 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 638.615 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei B.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
- Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-GerauFrist: 24. Mai
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel "LGG Südost" im Landkreis Groß-Gerau
Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs. 1 ÖPNVG Hessen i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Wettbewerb zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle fahrplangebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienbündel "LGG Südost" wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP; https://www.rmv.de/c/de/start/lnvg/die-lnvg/nahverkehrsplan-kreis-gross-gerau) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen. Zum Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme besteht das Linienbündel "LGG Südost" aus den Linien 63 und 65. Umfasst sind fahrplanmäßige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 42 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 702.979 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei B.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
- Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-GerauFrist: 24. Mai
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel "LGG Nord 1" im Landkreis Groß-Gerau
Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs. 1 ÖPNVG Hessen i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Wettbewerb zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle fahrplangebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienbündel "LGG Nord 1" wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP; https://www.rmv.de/c/de/start/lnvg/die-lnvg/nahverkehrsplan-kreis-gross-gerau) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen. Zum Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme besteht das Linienbündel "LGG Nord 1" aus den Linien 73, 77 und 78. Umfasst sind fahrplanmäßige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 42 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 554.704 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei B.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Beschaffung von Verfahrens- und Problemmanagementleistungen für Verfahren des HMdI, des HMSI, des HMD und des HMFG in 2 Losen
Das Anwendungsmanagement bildet eine Verbindungsschicht zu den einzelnen Competence Centern (CC) in der HZD, so dass die Kunden nicht direkt mit den CC verhandeln, sondern sich mit ihren IT-Anforderungen direkt über das Kundenmanagement an das Anwendungsmanagement wenden können. In verschiedenen Aufgabengebieten besteht derzeit Bedarf an Leistungen zur Betriebsunterstützung, technischen Beratung, Migration, Planung und zu Projekten. Um diesen Bedarf abzudecken, soll pro Los jeweils ein Rahmenvertrag mit einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren mit einer zweimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr für die vorgenannten Leistungen abgeschlossen werden. Es werden Unterstützungsleistungen für das Anwendungsmanagement des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) inkl. nachgeordneter Stellen, des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI), des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) inkl. nachgeordneter Stellen sowie des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation (HMD) benötigt. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Verfahren: OASIS (Online Abfrage Spieler Informationssystem), HVF (Hessische Verfahren für Flüchtlinge), IFAS (Informationsfachsystem Arbeitsschutz), Elterngeld, Pflegeaufsicht, ECOS (Schlüsselverwaltung), LuP (Last- und Performacetests), JIRA, Supra, Schwebnet, SPIN (Sportinformationssystem), H3C-Verfahren, Wahl-IT Hessen, eStaatsangehörigkeit, Beteiligungsplattform, eLearning, DDK (Digitales Deichkataster), ApoDB (Apotheken-Datenbank), BLITS (Bild der Lage der IT-Sicherheit), E-Beihilfe, FPM (Fuhrparkmanagement Land), ITBP (IT-Bebauungsplan), HeliAbr (Flugrettungsabrechnung) und TraDB (Transparenz-Datenbank). Bedarf (Ein Personentag entspricht 8 Personenstunden): Los 1: ca. 2.200 Personentage pro Vertragsjahr, max. 8.800 Personentage insgesamt. Für den Junior Verfahrensmanager/in für Administrations- und Projektaufgaben im Rahmen des Betriebsaufbaus werden insbesondere die folgenden Anforderungen gestellt: • gute Kenntnisse der Betriebsprozesse nach ITIL bzw. ITSM (ITIL Foundation) • gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mind. Sprachniveau B2) sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen ermöglichen • gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI Standards oder vergleichbarer IT-Sicherheitsstandards anderer EU-Staaten • Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Bereitstellung und Administration von Fachanwendungen, in technischer und fachlicher Sicht. • Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Administration von Servern unter MS Windows Server 2012 ff. als Bestandteil großer IT-Infrastrukturen (Enterprise-Umfeld, > 50 Server). • Mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Administration von MS-basierten Serverrollen in verteilten Umgebungen. • Mindestens 1 Jahr Erfahrung mit Active Directory inkl. Erstellung und Pflege von Gruppenrichtlinien. • Mindestens 1 Jahr Erfahrung im Bereich von Automation und Monitoring (SCOM) in verteilten Umgebungen. • Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Administration von Datenbank-Systemen • Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Administration von Web-Servern (Java, JBoss, Tomcat, Apache oder IIS). • Mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Anwendung von Incident-, Problem-, Change- und Release-Management-Prozessen nach ITIL/ITSM. • Mindestens 3 Jahre Erfahrung in der Adminstration von MS Windows-Server-Betriebssystemen. • Mindestens 2 Jahre Erfahrung im Bereich Storage (SAN, NAS und iSCSI). • Mindestens 2 Jahre Erfahrung mit Methoden zur Datensicherung und Wiederherstellung. • Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Administration von Clients unter MS Windows 10 ff.. • Mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Erstellung und Pflege technischer Konzepte, Dokumentationen und Betriebshandbücher. • Mindestens 1 Jahr Erfahrung in der Script-Entwicklung mit PowerShell, VBS, Perl oder Batch. • Mindestens 1 Jahr Erfahrung im Bereich Netzwerk (WAN, VLAN, VPN, Protokolle und Hardware). Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf am Emilie-Preyer-Platz 1 statt. Art, Umfang und Qualität des Caterings richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsart, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Anzahl der Teilnehmenden. Unterschieden wird grundsätzlich nach Catering-Leistungen für halbtägige sowie ganztägige Veranstaltungen. Im Vorfeld der Catering-Leistungen sind durch die Auftragnehmerin kostenfrei zu erbringen: - eine Beratung jeweils nach einem ausführlichen Briefing - telefonisch und/oder per Mail - durch die Bedarfsabfragenden des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber mit der Organisation von Veranstaltungen beauftragten Agentur (Kontakt wird bei Beauftragung bekannt gegeben), - die Erstellung eines Angebots basierend auf den im Preisblatt "Catering" aufgeführten Positionen und ggf. unter Hinzufügung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind jegliche Leistungen, die grundsätzlich zu den nachstehend aufgeführten Catering-Leistungen zählen, jedoch quantitäts- oder qualitätsmäßig über den im Preisblatt "Catering" beschriebenen Positionen hinausgehen und die Aufwände für deren Erbringung in der Angebotsphase nicht in die Kostenkalkulation eingeflossen sind. Die Catering-Leistungen umfassen grundsätzlich: o im Bedarfsfall eine über das übliche Maß (telefonisch bzw. per Mail) hinausgehende Beratung der jeweiligen Bedarfsabfragenden durch die Auftragnehmerin im Dienstgebäude des MUNV, o die Zubereitung von warmen Gerichten sowie warmen oder kalten Speisen als Teil eines Buffets oder als eigenständige Mahlzeit, o die Bereitstellung von Obst, Backwaren oder Eis, o die Bereitstellung von nicht-alkoholischen Kalt- und Warmgetränken (Kaffee und Tee, Mineralwasser, Säfte, Softgetränke); in Ausnahmefällen ggfs. alkoholische Getränke (Bier, Sekt und Wein), jedoch keine Spirituosen, o sofern erforderlich, die Bereitstellung von geeigneten und ausreichenden Kühl- und Warmhaltevorrichtungen für die im Einzelfall bestellten Speisen und Getränke, o die Bereitstellung von zu den Speisen und Getränken passenden Gläsern, Geschirr (Porzellan) und Besteck (Metall) sowie Plattmenagen und Servietten (neutral - ohne Werbung) in ausreichender Menge (falls von Seiten der Bedarfsträgerin gewünscht), o die rechtzeitige Anlieferung der vorgenannten Speisen, Waren und des Equipments; je nach Bedarf sind ggf. auch zwei oder mehr Anlieferungen einzuplanen, o den Aufbau von Ausgabestellen (Buffettische sind vor Ort vorhanden), ohne dass weitere Arbeiten durch den Auftraggeber erforderlich sind, o die Deklaration von Speisen sowie ihren Komponenten (in Deutsch und optional auf Anforderung zusätzlich in Englisch), einschl. Hinweisen auf vegetarisch bzw. vegane Speisen, Gluten- oder Laktosefreiheit, Allergenkennzeichnung sowie bei Fleisch- bzw. Fischgerichten Angabe der Tierart, o Gestellung von Cateringpersonal (Koch, Service) o die Aufräumarbeiten nach den Verpflegungszeiten (Abräumen und fachgerechte Abfallentsorgung) o den Abbau (Versetzen der Ausgabestellen in den Ursprungszustand, der vor dem Aufbau des Caterings vorgeherrscht hat). Die Anzahl von Veranstaltungen, für die Cateringleistungen erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: Catering-Leistungen für halbtägige Veranstaltungen: - 2026: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR) - 2027: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (77.600,00 EUR) - 2028: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (67.600,00 EUR) - 2029: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR). Catering-Leistungen für ganztägige Veranstaltungen: - 2026: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR) - 2027: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (201.000,00 EUR) - 2028: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (205.000,00 EUR) - 2029: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für halbtägige und für ganztägige Cateringleistungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmemengen können jedoch nicht garantiert werden. Bedarfsabrufe Die Kontaktaufnahme mit der Auftragnehmerin zur Erstellung eines Angebots erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung. Letzte kleinere Änderungen, wie z.B. die Mitteilung der endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 5 Werktage vorher, mitgeteilt werden. In Ausnahmefällen sind Cateringleistungen für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen zu erbringen, wenn die Beauftragung spätestens 8 Werktage vorher erfolgt. Das jeweilige Angebot hat folgende Angaben zu enthalten: Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmenden, Räumlichkeit (im Gebäude des MUNV), Uhrzeit der Lieferung und Abholung, Aufstellung des konkreten Bedarfs und die Ansprechperson(en). Anmerkungen / Hinweise: ? Bezüglich der Durchführung des Caterings ist der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des BMU und UBA zu beachten (dieser ist zu finden unter: https://www.bmuv.de/publikation/leitfaden-fuer-die-nachhaltige-organisation-von-veranstaltungen). ? Sollte die Auftragnehmerin auch den Zuschlag für Los 1 "Verpflegung der Beschäftigten" erhalten, soll die Nutzung der Küchen für externes Catering der Auftragnehmerin nach einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung mit dem MUNV ermöglicht werden. Eine Nutzung der Produktionsküche am Wochenende ist zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr möglich. Der Dienstbetrieb des MUNV darf zu keiner Zeit durch ein evtl. externes Catering beeinträchtigt werden. Vertragsbedingungen wie z.B. über kostendeckende Regelungen entsprechend der Kantinenrichtlinien sind hierzu separat zu verhandeln und zu vereinbaren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 08. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Ludwigsburg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.